SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
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26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname : GC RICH PCR System
Produktnummer : 12140306001
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung
: Nur für gewerbliche Anwender.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : Roche Diagnostics Deutschland GmbH
Sandhoferstrasse 116 68305 Mannheim Germany
Telefon : +496217590
Telefax : +496217592890
Auskunftsgebender Bereich :
Email-Adresse :
1.4 Notrufnummer
Im Notfall: : CHEMTREC 0800-181-7059/
+(49)-69643508409
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Produkt ist ein Kit bestehend aus Einzelbestandteilen. Die Einstufung der Bestandteile kann Ab- schnitt 3 entnommen werden. Abschnitt Kennzeichnungselemente enthält die daraus resultierende Kennzeichnung des Kits.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise : H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
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2.3 Sonstige Gefahren Siehe ABSCHNITT 3
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Langfristig (chronisch) gewässergefähr-
dend, Kategorie 3
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.
Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnum- mer
Einstufung Konzentration (% w/w)
Nonidet P-40 9016-45-9
500-024-6
Acute Tox. 4; H302 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Acute 1;
H400
Aquatic Chronic 1;
H410
M-Faktor (Chronische aquatische Toxizität):
1
>= 0,25 - < 1,0
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert : Taq DNA Polymerase 123340-12-5
232-741-2
>= 1,0 - < 10,0 Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
Reaction Buffer 5x
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Inhaltsstoffe
Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
Resolution Solution
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10.01.2013 Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Inhaltsstoffe
Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
MgCl2 Solution, 25mM
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Inhaltsstoffe
Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
Water
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Inhaltsstoffe
Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise : Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.
Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt : Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.
Nach Augenkontakt : Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser spülen.
Kontaktlinsen entfernen.
Unverletztes Auge schützen.
Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.
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Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.
Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Mund mit Wasser ausspülen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab- wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-
tung für die Brandbekämp- fung
: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.
Weitere Information : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren
Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen
: Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.
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10.01.2013 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-
gang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaß- nahmen sind zu beachten.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräu-
me und Behälter
: Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Elektrische Einrichtun- gen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.
Weitere Angaben zu Lager- bedingungen
: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben
Zusammenlagerungshinweise : Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.
Lagerklasse (TRGS 510) : 12, Nicht brennbare Flüssigkeiten Weitere Informationen zur
Lagerbeständigkeit
: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Laborchemikalien
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Zu überwachende Para- Grundlage
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10.01.2013 Exposition) meter
Glycerol 56-81-5 AGW (Einatem-
bare Fraktion)
200 mg/m3 DE TRGS
900 Spitzenbegren-
zung: Überschrei- tungsfaktor (Kate- gorie)
2;(I)
Weitere Informati- on
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission), Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden
Taq DNA Poly- merase
123340-12- 5
IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-
rial Hygiene Committee (RIHC)
Reaction Buffer 5x
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)
Zu überwachende Para- meter
Grundlage
Dimethylsulfoxid 67-68-5 AGW 50 ppm
160 mg/m3
DE TRGS 900 Spitzenbegren-
zung: Überschrei- tungsfaktor (Kate- gorie)
2;(I)
Weitere Informati- on
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission), Hautresorptiv, Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden
Resolution Solution
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
MgCl2 Solution, 25mM
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
Water
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen
Keine Daten verfügbar
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz : Sicherheitsbrille Handschutz
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Material : Schutzhandschuhe
Anmerkungen : Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifika- tionen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon abgeleitete Norm EN 374 erfüllen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns gelie- fert wird, und den von uns angegebenen Verwendungs- zweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnitt- gefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.
Haut- und Körperschutz : Schutzanzug
Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Aussehen : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : geruchlos
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : ca. 8 (4 °C)
Schmelz-
punkt/Schmelzbereich
: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht entflammbar
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar
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10.01.2013
Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar
Dichte : 1,13 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-
sungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
Reaction Buffer 5x
Aussehen : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : charakteristisch
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : Keine Daten verfügbar
Schmelz-
punkt/Schmelzbereich
: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht entflammbar
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze / : Keine Daten verfügbar
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10.01.2013 Untere Entzündbarkeitsgren-
ze
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-
sungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
Resolution Solution
Aussehen : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : kein(e,er)
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : 5 - 9
Schmelz-
punkt/Schmelzbereich
: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht entflammbar
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
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Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-
sungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
MgCl2 Solution, 25mM
Aussehen : flüssig
Farbe : klar, farblos
Geruch : geruchlos
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : 8,25 - 8,45 (25 °C)
Schmelz-
punkt/Schmelzbereich
: Keine Daten verfügbar
Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar
Flammpunkt : nicht entflammbar
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Keine Daten verfügbar
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10.01.2013 Obere Explosionsgrenze /
Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar
Dichte : 0,997 - 1,010 g/cm3 (25 °C)
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-
sungsmitteln
: Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
Water
Aussehen : flüssig
Farbe : farblos
Geruch : geruchlos
Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar
pH-Wert : 7,0
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : 0,0 °C Siedepunkt/Siedebereich : 99,97 °C
(1.013 hPa)
Flammpunkt : nicht entflammbar
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Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Keine Daten verfügbar
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze
: Keine Daten verfügbar
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze
: Keine Daten verfügbar
Dampfdruck : 0,61 hPa (0 °C)
23,4 hPa (20 °C) 31,7 hPa (25 °C) 123,3 hPa (50 °C) 385,4 hPa (75 °C) 1.013 hPa (99,97 °C) Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar
Dichte : 0,999 g/cm3 (0 °C)
1,000 g/cm3 (3,98 °C) 0,997 g/cm3 (25 °C) 0,958 g/cm3 (99,97 °C) Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-
sungsmitteln
: (20 °C)
Lösemittel: Alkohol
Beschreibung: vollkommen mischbar Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
: Keine Daten verfügbar
Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : 0,998 mPa.s (20 °C) 0,285 mPa.s (99,97 °C)
SICHERHEITSDATENBLATT
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Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar
Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.
9.2 Sonstige Angaben
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.
Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar
Reaction Buffer 5x
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.
Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar
Resolution Solution
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.
Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar
MgCl2 Solution, 25mM
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Dieses Produkt ist nicht entzündlich., Unterstützt die Verbren- nung nicht.
Leitfähigkeit : 4.500 - 6.000 µS/cm bei 25 °C Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar
Water
Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.
Dieses Produkt ist nicht entzündlich.
Brennt nicht Molekulargewicht : 18,02 g/mol
Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar
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Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Reagiert mit den folgenden Stoffen:
Alkalimetalle Oxidationsmittel Nitrile
Säurechloride Säureanhydride Schwefelverbindungen Phosphorverbindungen
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Hitze, Flammen und Funken.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Schwefelverbindungen
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Akute orale Toxizität : Bewertung: Die Komponente/das Gemisch ist bereits nach einmaligem Verschlucken leicht toxisch.
Taq DNA Polymerase:
Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 5.001 mg/kg Methode: Fachmännische Beurteilung Akute inhalative Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 30 mg/l
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10.01.2013 Testatmosphäre: Staub/Nebel
Methode: Fachmännische Beurteilung Akute dermale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 5.001 mg/kg
Methode: Fachmännische Beurteilung
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Anmerkungen : Kaninchenhaut
leichte Reizung
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Ergebnis : Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Anmerkungen : Kein Bestandteil dieses Produkts, der in einer Konzentration von gleich oder mehr als 0.1% vorhanden ist, wird durch das IARC als voraussichtliches, mögliches oder erwiesenes krebserzeugendes Produkt für den Menschen identifiziert.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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10.01.2013 Inhaltsstoffe:
Taq DNA Polymerase:
Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Taq DNA Polymerase:
Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Inhaltsstoffe:
Taq DNA Polymerase:
Keine Daten verfügbar
Reaction Buffer 5x
Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Resolution Solution
Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
MgCl2 Solution, 25mM
Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
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10.01.2013 Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Water
Akute Toxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Sensibilisierung durch Einatmen
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Keimzell-Mutagenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Karzinogenität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Reproduktionstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
Aspirationstoxizität
Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
Überarbeitet am:
26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Lepomis macrochirus (Blauer Sonnenbarsch)): 1,0 mg/l Expositionszeit: 96 h
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren
: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 12,2 - 17,0 mg/l Expositionszeit: 48 h
M-Faktor (Chronische aqua- tische Toxizität)
: 1
Beurteilung Ökotoxizität
Akute aquatische Toxizität : Sehr giftig für Wasserorganismen.
Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
Andere umweltrelevante Organismen
: Keine Daten verfügbar
Taq DNA Polymerase:
Toxizität gegenüber Fischen : LC50 : > 100 mg/l Expositionszeit: 96 h
Beurteilung Ökotoxizität
Akute aquatische Toxizität : Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.
Chronische aquatische Toxi- zität
: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.
Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
Andere umweltrelevante Organismen
: Keine Daten verfügbar
Reaction Buffer 5x
Keine Daten verfügbar
Resolution Solution
Keine Daten verfügbar
MgCl2 Solution, 25mM
Keine Daten verfügbar
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Water
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: 86 %
Methode: Modifizierter Sturm-Test
Anmerkungen: Erwartungsgemäß biologisch abbaubar
Reaction Buffer 5x
Keine Daten verfügbar
Resolution Solution
Keine Daten verfügbar
MgCl2 Solution, 25mM
Keine Daten verfügbar
Water
Keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Bioakkumulation : Anmerkungen: Keine Bioakkumulation.
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: log Pow: 3,7 (25 °C)
Taq DNA Polymerase:
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Reaction Buffer 5x
Keine Daten verfügbar
Resolution Solution
Keine Daten verfügbar
MgCl2 Solution, 25mM
Keine Daten verfügbar
Water
Keine Daten verfügbar
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10.01.2013 12.4 Mobilität im Boden
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Keine Daten verfügbar
Reaction Buffer 5x
Keine Daten verfügbar
Resolution Solution
Keine Daten verfügbar
MgCl2 Solution, 25mM
Keine Daten verfügbar
Water
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Nicht relevant
Reaction Buffer 5x
Nicht relevant
Resolution Solution
Nicht relevant
MgCl2 Solution, 25mM
Nicht relevant
Water
Nicht relevant
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
Inhaltsstoffe:
Nonidet P-40:
Sonstige ökologische Hin- weise
: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Reaction Buffer 5x
Keine Daten verfügbar
Resolution Solution
Keine Daten verfügbar
MgCl2 Solution, 25mM
Keine Daten verfügbar
Water
Keine Daten verfügbar
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10.01.2013
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasser- läufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften als Abwasser entsorgt werden.
Verunreinigte Verpackungen : Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.
Leere Behälter nicht wieder verwenden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.3 Transportgefahrenklassen Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.4 Verpackungsgruppe
Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.5 Umweltgefahren
Nicht als Gefahrgut eingestuft
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Anmerkungen : Kein Gefahrgut im Sinne ADR/RID, ADN, IMDG-Code, IATA- DGR
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code
Anmerkungen : Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
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10.01.2013 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-
menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nonidet P-40
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nonidet P-40
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien
: Nonidet P-40
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:
Nummer in der Liste 3
Nonidet P-40 (Nummer in der Liste 46b, 46a.)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
Taq DNA Polymerase
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin- dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)
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Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,5 %
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise : H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Reaction Buffer 5x
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:
Ammoniumsulfat (Nummer in der Liste 65)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
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10.01.2013
PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin- dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 25 %
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Resolution Solution
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
Betain Monohydrat
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
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Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv
gelistet Flüchtige organische Verbin-
dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
MgCl2 Solution, 25mM
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin- dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Water
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang
: Nicht anwendbar
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Datum der ersten Ausgabe:
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XVII)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin- dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder- lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H318 : Verursacht schwere Augenschäden.
H400 : Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Acute Tox. : Akute Toxizität
Aquatic Acute : Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend
Eye Dam. : Schwere Augenschädigung
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ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar
Händler Merck KGaA 64271 Darmstadt Deutschland
Telephone: +49 (0) 6151 72-0 Weitere Information
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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DE / DE / 1810