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Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch

MgCl2 Solution, 25mM

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Nicht anwendbar

Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend

Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

GC RICH PCR System

Version 3.0

Überarbeitet am:

26.09.2019

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.01.2013 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage

kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nonidet P-40

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nonidet P-40

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nonidet P-40

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück-sichtigt werden:

Nummer in der Liste 3

Nonidet P-40 (Nummer in der Liste 46b, 46a.)

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Taq DNA Polymerase

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

GC RICH PCR System

Version 3.0

Überarbeitet am:

26.09.2019

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.01.2013

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,5 %

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Gefahrenhinweise : H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir-kung.

Sicherheitshinweise :

Prävention:

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs-anlage zuführen.

Reaction Buffer 5x

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück-sichtigt werden:

Ammoniumsulfat (Nummer in der Liste 65)

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

GC RICH PCR System

Version 3.0

Überarbeitet am:

26.09.2019

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.01.2013

PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 25 %

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Resolution Solution

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Betain Monohydrat

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

GC RICH PCR System

Version 3.0

Überarbeitet am:

26.09.2019

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.01.2013

ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv

gelistet Flüchtige organische

Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

MgCl2 Solution, 25mM

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

GC RICH PCR System

Version 3.0

Überarbeitet am:

26.09.2019

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.01.2013

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Water

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang

: Nicht anwendbar

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

GC RICH PCR System

Version 3.0

Überarbeitet am:

26.09.2019

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.01.2013

XVII)

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin-dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)

Anmerkungen: Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder-lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.