MgCl2 Solution, 25mM
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- Rechtsvorschrif-ten für den Stoff oder das Gemisch
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Nicht anwendbar
Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend
Enzyme (mix) / R1 / DNA Polymerase
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
Überarbeitet am:
26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage
kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nonidet P-40
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nonidet P-40
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nonidet P-40
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück-sichtigt werden:
Nummer in der Liste 3
Nonidet P-40 (Nummer in der Liste 46b, 46a.)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
Taq DNA Polymerase
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
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26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 0,5 %
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenhinweise : H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir-kung.
Sicherheitshinweise :
Prävention:
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Entsorgung:
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs-anlage zuführen.
Reaction Buffer 5x
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück-sichtigt werden:
Ammoniumsulfat (Nummer in der Liste 65)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
Überarbeitet am:
26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 25 %
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Resolution Solution
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.
Betain Monohydrat
AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
Überarbeitet am:
26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Substanz(en) im TSCA-Bestandsverzeichnis nicht als aktiv
gelistet Flüchtige organische
Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
MgCl2 Solution, 25mM
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
Überarbeitet am:
26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht
KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Water
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi-sche Schadstoffe
: Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-fährlicher Chemikalien
: Nicht anwendbar
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver-kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang
: Nicht anwendbar
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
GC RICH PCR System
Version 3.0
Überarbeitet am:
26.09.2019
Datum der letzten Ausgabe:
20.06.2019
Datum der ersten Ausgabe:
10.01.2013
XVII)
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste
AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet
Flüchtige organische Verbin-dungen
: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver-schmutzung)
Anmerkungen: Nicht anwendbar
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforder-lich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.