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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 L-Carnitine

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

L-Carnitine

Version 2.5

Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : L-Carnitine

Produktnummer : 11242008001

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung

: Nur zur Verwendung in der Forschung

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : Roche Diagnostics Deutschland GmbH

Sandhoferstrasse 116 68305 Mannheim Germany

Telefon : +496217590

Telefax : +496217592890

Auskunftsgebender Bereich :

Email-Adresse : mannheim.umweltschutz@roche.com 1.4 Notrufnummer

Im Notfall: : CHEMTREC 0800-181-7059/

+(49)-69643508409

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Das Produkt ist ein Kit bestehend aus Einzelbestandteilen. Die Einstufung der Bestandteile kann Ab- schnitt 3 entnommen werden. Abschnitt Kennzeichnungselemente enthält die daraus resultierende Kennzeichnung des Kits.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.

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L-Carnitine

Version 2.5

Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Sicherheitshinweise : Prävention:

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

Zusätzliche Kennzeichnung

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

2.3 Sonstige Gefahren Siehe ABSCHNITT 3

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen R1

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

Edetinsäure-Dinatriumsalz- Dihydrat (EDTA-2Na-2H2O)

6381-92-6

01-2119486775-20- XXXX

Acute Tox. 4; H332 >= 1,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

R2a

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

Einstufung Konzentration (% w/w)

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19.12.2020

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert : Synthetase, Acetyl-Coenzym A 9012-31-1

232-729-7

>= 1,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

R2b

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

R3

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

R4

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

R5

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Langfristig (chronisch) gewässergefähr- dend, Kategorie 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

9002-93-1 Acute Tox. 4; H302 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 2;

H411

>= 3,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.

Arzt konsultieren.

Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.

Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt : Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.

Nach Augenkontakt : Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebe- schäden und Blindheit verursachen.

Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.

Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.

KEIN Erbrechen herbeiführen.

Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.

Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.

Mund mit Wasser ausspülen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt.

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08.02.2013 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der

Brandbekämpfung

: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab- wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-

tung für die Brandbekämp- fung

: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.

Weitere Information : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren

Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen

: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.

Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren : Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.

Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä- gemehl).

Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.

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08.02.2013 6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-

gang

: Dämpfe/Staub nicht einatmen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.

Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationa- len behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Um ein Ausbreiten von Lecks oder Verschüttungen zu ver- meiden, geeignetes Flüssigkeitsrückhaltsystem vorsehen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Hygienemaßnahmen : Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände wa- schen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lager-

räume und Behälter

: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfte- ten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschlie- ßen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhin- dern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Weitere Angaben zu Lager- bedingungen

: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben

Lagerklasse (TRGS 510) : 12, Nicht brennbare Flüssigkeiten Weitere Informationen zur

Lagerbeständigkeit

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendung(en) : Dieses Produkt enthält einen Stoff, der in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt ist (Stoff, der aufgrund seiner endokrinschädigenden Eigenschaften als für die Umwelt be- sonders besorgniserregend eingestuft wird). Der Massenanteil (w/w) beträgt 0,1 % oder mehr und die Registrierungspflicht für das Produkt entfällt nur dann, wenn es ausschließlich in der wissenschaftliche Forschung und Entwicklung unter kon- trollierten Bedingungen eingesetzt wird (beispielsweise bei analytischen Tätigkeiten, in der Qualitätskontrolle und in der In-Vitro-Diagnostik). Nur geschulte und befugte Mitarbeiter dürfen mit dem Stoff arbeiten.

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08.02.2013

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

R1

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

R2a

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage Synthetase, Ace-

tyl-Coenzym A

9012-31-1 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC) Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.

1907/2006:

Stoffname Anwendungs-

bereich

Expositionswe- ge

Mögliche Gesund- heitsschäden

Wert Dikaliumhydrogen-

phosphat-Trihydrat

Arbeitnehmer Einatmung Langzeit - systemi- sche Effekte

4,07 mg/m3 Verbraucher Einatmung Langzeit - systemi-

sche Effekte

3,04 mg/m3

Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

Stoffname Umweltkompartiment Wert

Dikaliumhydrogenphosphat- Trihydrat

Süßwasser 0,05 mg/l

Meerwasser 0,005 mg/l

Zeitweise Verwendung/Freisetzung 0,5 mg/l

Abwasserkläranlage 100 mg/l

R2b

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage Kinase (phospho-

rylierend), Pyruvat

9001-59-6 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC) Dehydrogenase,

Lactat

9001-60-9 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC)

Kinase (phospho- 9013-02-9 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 rylierend), Ade-

nylat

rial Hygiene Committee (RIHC)

R3

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage Acetyltransferase,

Carnitin-

9029-90-7 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC)

R4

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage

Natriumazid 26628-22-8 TWA 0,1 mg/m3 2000/39/EC

Weitere Information: Zeigt die Möglichkeit an, dass größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden, Indikativ

STEL 0,3 mg/m3 2000/39/EC

Weitere Information: Zeigt die Möglichkeit an, dass größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden, Indikativ

AGW 0,2 mg/m3 DE TRGS

900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2;(I)

R5

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen

Keine Daten verfügbar

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Augenspülflasche mit reinem Wasser Dicht schließende Schutzbrille

Bei Verarbeitungsschwierigkeiten Gesichtsschild und Schutzanzug tragen.

Augenschutz nach DIN EN 166 tragen.

Handschutz

Bei Spritzkontakt:

Material : Nitrilkautschuk

Durchbruchzeit : > 30 min Handschuhdicke : > 0,11 mm

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Bei Vollkontakt:

Material : Butylkautschuk

Durchbruchzeit : > 480 min Handschuhdicke : > 0,4 mm

Anmerkungen : Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifika- tionen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon abgeleitete Norm EN 374 erfüllen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns gelie- fert wird, und den von uns angegebenen Verwendungs- zweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnitt- gefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.

Haut- und Körperschutz : Undurchlässige Schutzkleidung

Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

R1

Aussehen : fest

Farbe : weiß

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Nicht anwendbar

pH-Wert : 6,9 - 7,2

(als wässrige Lösung) Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / : Keine Daten verfügbar

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Untere Entzündbarkeitsgren-

ze

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : löslich Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

R2a

Aussehen : fest

Farbe : weiß

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Nicht anwendbar

pH-Wert : 6,8 - 7,8

(als wässrige Lösung) Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : löslich Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

R2b

Aussehen : flüssig

Farbe : weiß

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : 7,5 (25 °C)

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

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Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,065 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

R3

Aussehen : flüssig

Farbe : weiß

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : 7,5 (25 °C)

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,193 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

R4

Aussehen : flüssig

Farbe : farblos

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Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : 7,8 (25 °C)

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,0085 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

R5

Aussehen : flüssig

Farbe : farblos

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : Keine Daten verfügbar

: Keine Daten verfügbar Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,008 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

9.2 Sonstige Angaben

R1

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

R2a

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

R2b

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

R3

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

R4

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

R5

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Bedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsge- mäßem Umgang.

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine Daten verfügbar

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Starke Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

R1

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Edetinsäure-Dinatriumsalz-Dihydrat (EDTA-2Na-2H2O):

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): > 2.000 mg/kg Testsubstanz: wasserfreier Stoff LD50 Oral (Kaninchen): 2.300 mg/kg Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte): 1 - 5 mg/l

Expositionszeit: 6 h

Testatmosphäre: Staub/Nebel Methode: OECD Prüfrichtlinie 403 Testsubstanz: wasserfreier Stoff Schätzwert Akuter Toxizität: 1,5 mg/l

Testatmosphäre: Staub/Nebel

Methode: Fachmännische Beurteilung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(18)

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Sensibilisierung der Atemwege/Haut

Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Edetinsäure-Dinatriumsalz-Dihydrat (EDTA-2Na-2H2O):

Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Ames test

Anmerkungen: In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändern- den Wirkungen

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

R2a

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 5.001 mg/kg Methode: Fachmännische Beurteilung Akute inhalative Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 30 mg/l

Testatmosphäre: Staub/Nebel

Methode: Fachmännische Beurteilung Akute dermale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 5.001 mg/kg

Methode: Fachmännische Beurteilung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(19)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Keine Daten verfügbar

Weitere Information Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Anmerkungen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitli- chen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.

R2b

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

R3

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(21)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

R4

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

R5

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(22)

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08.02.2013 Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): 1.900 - 5.000 mg/kg Schätzwert Akuter Toxizität: 500 mg/kg Methode: Fachmännische Beurteilung Akute dermale Toxizität : LD50 Dermal (Kaninchen): > 3.000 mg/kg

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Ergebnis : Gefahr ernster Augenschäden.

Anmerkungen : Kann irreversible Augenschäden verursachen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

R1

(23)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Inhaltsstoffe:

Edetinsäure-Dinatriumsalz-Dihydrat (EDTA-2Na-2H2O):

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Poecilia reticulata (Guppy)): ca. 320 mg/l Expositionszeit: 96 h

Testsubstanz: wasserfreier Stoff

LC50 (Leuciscus idus (Goldorfe)): > 500 mg/l Expositionszeit: 96 h

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

: EC50 (Daphnia (Wasserfloh)): > 100 mg/l Expositionszeit: 24 h

Toxizität gegenüber Al- gen/Wasserpflanzen

: ErC50 (Desmodesmus subspicatus (Grünalge)): > 100 mg/l Expositionszeit: 72 h

Toxizität bei Mikroorganis- men

: EC50 (Pseudomonas putida): 56 mg/l Expositionszeit: 8 h

Testsubstanz: wasserfreier Stoff Beurteilung Ökotoxizität

Akute aquatische Toxizität : Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Chronische aquatische Toxi- zität

: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

R2a

Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 : > 100 mg/l Expositionszeit: 96 h Beurteilung Ökotoxizität

Akute aquatische Toxizität : Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Chronische aquatische Toxi- zität

: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

(24)

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

R2b

Keine Daten verfügbar

R3

Keine Daten verfügbar

R4

Keine Daten verfügbar

R5

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 4 - 8,9 mg/l Expositionszeit: 96 h

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 18 - 26 mg/l Expositionszeit: 48 h

Beurteilung Ökotoxizität Chronische aquatische Toxi- zität

: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

R1

Inhaltsstoffe:

Edetinsäure-Dinatriumsalz-Dihydrat (EDTA-2Na-2H2O):

Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: 3 %

Methode: Richtlinie 67/548/EWG, Anhang V, C.4.C.

Anmerkungen: Nach den Ergebnissen der Bioabbaubarkeit- tests ist dieses Produkt nicht leicht abbaubar.

Biochemischer Sauerstoffbe- darf (BSB)

: 10 mg/g

Inkubationszeit: 5 d

R2a

Keine Daten verfügbar

R2b

Keine Daten verfügbar

R3

Keine Daten verfügbar

(25)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

R4

Keine Daten verfügbar

R5

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: > 60 % Expositionszeit: 28 d

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 301 B

Anmerkungen: Nach den Ergebnissen der Bioabbaubarkeit- tests ist dieses Produkt nicht leicht abbaubar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

R1

Inhaltsstoffe:

Edetinsäure-Dinatriumsalz-Dihydrat (EDTA-2Na-2H2O):

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

R2a

Inhaltsstoffe:

Synthetase, Acetyl-Coenzym A:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

R2b

Keine Daten verfügbar

R3

Keine Daten verfügbar

R4

Keine Daten verfügbar

R5

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Bioakkumulation : Anmerkungen: Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <= 4).

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

(26)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 12.4 Mobilität im Boden

R1

Keine Daten verfügbar

R2a

Keine Daten verfügbar

R2b

Keine Daten verfügbar

R3

Keine Daten verfügbar

R4

Keine Daten verfügbar

R5

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

R1

Nicht relevant

R2a

Nicht relevant

R2b

Nicht relevant

R3

Nicht relevant

R4

Nicht relevant

R5

Nicht relevant

12.6 Andere schädliche Wirkungen

R1

Keine Daten verfügbar

R2a

Keine Daten verfügbar

R2b

Keine Daten verfügbar

R3

Keine Daten verfügbar

R4

Keine Daten verfügbar

R5

Keine Daten verfügbar

(27)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt : Dieses Produkt enthält einen Stoff, der in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt ist. Der Massenanteil (w/w) beträgt 0,1 % oder mehr. Kassetten/Reste des Produkts müs- sen wie Sondermüll entsorgt werden

Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasser- läufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.

Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen.

Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren.

Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.

Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.

Leere Behälter nicht wieder verwenden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.3 Transportgefahrenklassen Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.4 Verpackungsgruppe

Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.5 Umweltgefahren

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Anmerkungen : Keine Daten verfügbar

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code

Anmerkungen : Nicht anwendbar

(28)

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Nicht anwendbar

Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend

R1

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Magnesium di(acetate)Tetrahydrate

Adenosin-5'-triphosphat (ATP), Dinatriumsalz Acetylcoenzym A, Trilithiumsalz

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

(29)

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA-

Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 18,88 % Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Zusätzliche Kennzeichnung

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

R2a

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

(30)

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

Synthetase, Acetyl-Coenzym A

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht TCSI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA- Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

R2b

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:

Ammoniumsulfat (Nummer in der Liste 65)

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

(31)

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par-

laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Albumine, Blutplasma-, Cohn Fraktion V Kinase (phosphorylierend), Pyruvat Kinase (phosphorylierend), Adenylat AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA-

Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

R3

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:

Ammoniumsulfat (Nummer in der Liste 65)

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

(32)

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Datum der letzten Ausgabe:

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Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Acetyltransferase, Carnitin-

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA-

Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

R4

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- : Nicht anwendbar

(33)

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli-

cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

(R)-(3-Carboxy-2-hydroxypropyl)trimethylammoniumhydroxid AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA-

Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar

(34)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

L-Carnitine

Version 2.5

Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013 Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

R5

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:

Nummer in der Liste 3 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-

menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl) REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

(Anhang XIV)

: alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl) Für Kunden im Europäischen Wirt- schaftsraum:, Enthält einen beson- ders besorgniserregenden Stoff (SVHC):, Octyl-

/Nonylphenolethoxylate., Nur zur Verwendung in der Forschung und unter kontrollierten Bedingungen, – gemäß den Artikeln 56.3 und 3.23 der REACH-Verordnung.

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

(35)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

L-Carnitine

Version 2.5

Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

9002-93-1 alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Die Stoffbewertungen für alle Substanzen in diesem Produkt sind entweder abgeschlossen oder treffen nicht zu.

(36)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

L-Carnitine

Version 2.5

Überarbeitet am:

19.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

08.02.2013

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze

H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H318 : Verursacht schwere Augenschäden.

H332 : Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Volltext anderer Abkürzungen

Acute Tox. : Akute Toxizität

Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend

Eye Dam. : Schwere Augenschädigung

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar

Händler Merck KGaA 64271 Darmstadt

Referenzen

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