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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Produktnummer : 04744926001

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung

: Nur zur Verwendung in der Forschung

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : Roche Diagnostics Deutschland GmbH

Sandhoferstrasse 116 68305 Mannheim Germany

Telefon : +496217590

Telefax : +496217592890

Auskunftsgebender Bereich :

Email-Adresse : mannheim.umweltschutz@roche.com 1.4 Notrufnummer

Im Notfall: : CHEMTREC 0800-181-7059/

+(49)-69643508409

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Das Produkt ist ein Kit bestehend aus Einzelbestandteilen. Die Einstufung der Bestandteile kann Ab- schnitt 3 entnommen werden. Abschnitt Kennzeichnungselemente enthält die daraus resultierende Kennzeichnung des Kits.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir-

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Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

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25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 kung.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren Siehe ABSCHNITT 3

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Flasche 1 (Catalyst)

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :

Diaphorase 37340-89-9

253-474-8

>= 1,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

Dye solution

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe

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Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

Lysis solution

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Langfristig (chronisch) gewässergefähr- dend, Kategorie 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

9002-93-1 Acute Tox. 4; H302 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 2;

H411

>= 3,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

Stop solution

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Langfristig (chronisch) gewässergefähr- dend, Kategorie 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

9002-93-1 Acute Tox. 4; H302 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 2;

H411

>= 3,0 - < 10,0

Hydrogenchlorid 7647-01-0

231-595-7 017-002-01-X

Met. Corr. 1; H290 Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335 (Atmungssystem)

>= 3,0 - < 5,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

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20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.

Arzt konsultieren.

Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.

Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt : Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.

Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.

Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen.

Nach Augenkontakt : Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebe- schäden und Blindheit verursachen.

Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.

Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.

KEIN Erbrechen herbeiführen.

Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.

Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.

Mund mit Wasser ausspülen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

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Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der

Brandbekämpfung

: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab- wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-

tung für die Brandbekämp- fung

: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.

Weitere Information : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren

Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen

: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.

Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren : Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.

Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä- gemehl).

Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-

gang

: Dämpfe/Staub nicht einatmen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.

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20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationa- len behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Um ein Ausbreiten von Lecks oder Verschüttungen zu ver- meiden, geeignetes Flüssigkeitsrückhaltsystem vorsehen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.

Hygienemaßnahmen : Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände wa- schen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lager-

räume und Behälter

: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfte- ten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschlie- ßen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhin- dern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Weitere Angaben zu Lager- bedingungen

: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben

Lagerklasse (TRGS 510) : 8B, Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe Weitere Informationen zur

Lagerbeständigkeit

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendung(en) : Dieses Produkt enthält einen Stoff, der in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt ist (Stoff, der aufgrund seiner endokrinschädigenden Eigenschaften als für die Umwelt be- sonders besorgniserregend eingestuft wird). Der Massenanteil (w/w) beträgt 0,1 % oder mehr und die Registrierungspflicht für das Produkt entfällt nur dann, wenn es ausschließlich in der wissenschaftliche Forschung und Entwicklung unter kon- trollierten Bedingungen eingesetzt wird (beispielsweise bei analytischen Tätigkeiten, in der Qualitätskontrolle und in der In-Vitro-Diagnostik). Nur geschulte und befugte Mitarbeiter dürfen mit dem Stoff arbeiten.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Flasche 1 (Catalyst)

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Zu überwachende Para- Grundlage

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20.06.2019

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06.11.2012 Exposition) meter

Diaphorase 37340-89-9 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC)

Dye solution

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

Lysis solution

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

Stop solution

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage

Hydrogenchlorid 7647-01-0 TWA 5 ppm

8 mg/m3

2000/39/EC Weitere Information: Indikativ

STEL 10 ppm

15 mg/m3

2000/39/EC Weitere Information: Indikativ

AGW 2 ppm

3 mg/m3

DE TRGS 900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2;(I)

Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen

Keine Daten verfügbar

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Augenspülflasche mit reinem Wasser Dicht schließende Schutzbrille

Bei Verarbeitungsschwierigkeiten Gesichtsschild und Schutzanzug tragen.

Augenschutz nach DIN EN 166 tragen.

Handschutz

Bei Spritzkontakt:

Material : Nitrilkautschuk Durchbruchzeit : > 30 min Handschuhdicke : > 0,11 mm

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20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Bei Vollkontakt:

Material : Butylkautschuk

Durchbruchzeit : > 480 min Handschuhdicke : > 0,4 mm

Anmerkungen : Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifika- tionen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon abgeleitete Norm EN 374 erfüllen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns gelie- fert wird, und den von uns angegebenen Verwendungs- zweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnitt- gefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.

Haut- und Körperschutz : Undurchlässige Schutzkleidung

Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Flasche 1 (Catalyst)

Aussehen : (lyophilisiert)

Farbe : weiß, hellgelb

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Nicht anwendbar Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Entzündbarkeit (fest, gasför- mig)

: Unterhält die Verbrennung

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren-

: Keine Daten verfügbar

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20.06.2019

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06.11.2012 ze

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : löslich Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

Dye solution

Aussehen : flüssig

Farbe : gelb, hellrot

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : 8,4 - 8,6 (25 °C)

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / : Keine Daten verfügbar

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20.06.2019

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06.11.2012 Obere Entzündbarkeitsgrenze

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,0043 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften : Nicht explosiv

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

Lysis solution

Aussehen : flüssig

Farbe : farblos

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : 6,0

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

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Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,0123 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

Stop solution

Aussehen : flüssig

Farbe : farblos

Geruch : leicht, beißend

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : < 1,0

Schmelz- : Keine Daten verfügbar

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Version 4.1

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25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 punkt/Schmelzbereich

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1,0194 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

9.2 Sonstige Angaben

Flasche 1 (Catalyst)

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterhält die Verbrennung Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

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Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Dye solution

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

Lysis solution

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

Stop solution

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterstützt die Verbrennung nicht.

Metallkorrosionsrate : Korrosiv auf Metalle Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Bedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Reagiert mit den folgenden Stoffen:

Alkalimetalle Erdalkalimetalle

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen : Lichtexposition.

Direkte Hitzeeinwirkung.

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Starke Basen

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Gasförmiger Chlorwasserstoff (HCl).

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Datum der ersten Ausgabe:

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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Flasche 1 (Catalyst)

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Akute orale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 5.001 mg/kg Methode: Fachmännische Beurteilung Akute inhalative Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 30 mg/l

Testatmosphäre: Staub/Nebel

Methode: Fachmännische Beurteilung Akute dermale Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 5.001 mg/kg

Methode: Fachmännische Beurteilung Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft.

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Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Keine Daten verfügbar

Weitere Information Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Anmerkungen : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitli- chen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.

Dye solution

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

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Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

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Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Lysis solution

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): 1.900 - 5.000 mg/kg Schätzwert Akuter Toxizität: 500 mg/kg Methode: Fachmännische Beurteilung Akute dermale Toxizität : LD50 Dermal (Kaninchen): > 3.000 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Ergebnis : Gefahr ernster Augenschäden.

Anmerkungen : Kann irreversible Augenschäden verursachen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(17)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Stop solution

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): 1.900 - 5.000 mg/kg Schätzwert Akuter Toxizität: 500 mg/kg Methode: Fachmännische Beurteilung Akute dermale Toxizität : LD50 Dermal (Kaninchen): > 3.000 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Hydrogenchlorid:

Ergebnis : Verursacht Verätzungen.

Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Ergebnis : Gefahr ernster Augenschäden.

Anmerkungen : Kann irreversible Augenschäden verursachen.

Hydrogenchlorid:

Ergebnis : Gefahr ernster Augenschäden.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(18)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Hydrogenchlorid:

Bewertung : Kann die Atemwege reizen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Flasche 1 (Catalyst)

Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 : > 100 mg/l Expositionszeit: 96 h Toxizität gegenüber Fischen

(Chronische Toxizität)

: > 1 mg/l

Beurteilung Ökotoxizität

Akute aquatische Toxizität : Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Chronische aquatische Toxi- zität

: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Dye solution

Keine Daten verfügbar

Lysis solution

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 4 - 8,9 mg/l Expositionszeit: 96 h

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 18 - 26 mg/l Expositionszeit: 48 h

(19)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Beurteilung Ökotoxizität

Chronische aquatische Toxi- zität

: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

Stop solution

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 4 - 8,9 mg/l Expositionszeit: 96 h

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

: EC50 (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)): 18 - 26 mg/l Expositionszeit: 48 h

Beurteilung Ökotoxizität Chronische aquatische Toxi- zität

: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

Hydrogenchlorid:

Beurteilung Ökotoxizität

Akute aquatische Toxizität : Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Chronische aquatische Toxi- zität

: Von diesem Produkt sind keine ökotoxikologischen Wirkungen bekannt.

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Flasche 1 (Catalyst)

Keine Daten verfügbar

Dye solution

Keine Daten verfügbar

Lysis solution

(20)

SICHERHEITSDATENBLATT

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Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: > 60 % Expositionszeit: 28 d

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 301 B

Anmerkungen: Nach den Ergebnissen der Bioabbaubarkeit- tests ist dieses Produkt nicht leicht abbaubar.

Stop solution

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Biologische Abbaubarkeit : Biologischer Abbau: > 60 % Expositionszeit: 28 d

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 301 B

Anmerkungen: Nach den Ergebnissen der Bioabbaubarkeit- tests ist dieses Produkt nicht leicht abbaubar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Flasche 1 (Catalyst)

Inhaltsstoffe:

Diaphorase:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Dye solution

Keine Daten verfügbar

Lysis solution

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Bioakkumulation : Anmerkungen: Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <= 4).

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

Stop solution

Inhaltsstoffe:

alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega-hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl):

Bioakkumulation : Anmerkungen: Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <= 4).

Verteilungskoeffizient: n- : Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

(21)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

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25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Octanol/Wasser

Hydrogenchlorid:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

Flasche 1 (Catalyst)

Keine Daten verfügbar

Dye solution

Keine Daten verfügbar

Lysis solution

Keine Daten verfügbar

Stop solution

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Flasche 1 (Catalyst)

Nicht relevant

Dye solution

Nicht relevant

Lysis solution

Nicht relevant

Stop solution

Nicht relevant

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Flasche 1 (Catalyst)

Keine Daten verfügbar

Dye solution

Keine Daten verfügbar

Lysis solution

Keine Daten verfügbar

Stop solution

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt : Dieses Produkt enthält einen Stoff, der in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt ist. Der Massenanteil (w/w) beträgt 0,1 % oder mehr. Kassetten/Reste des Produkts müs- sen wie Sondermüll entsorgt werden

(22)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasser- läufe oder in den Erdboden soll verhindert werden.

Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen.

Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren.

Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.

Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.

Leere Behälter nicht wieder verwenden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADR : UN 1789

IMDG : UN 1789

IATA : UN 1789

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR : CHLORWASSERSTOFFSÄURE

IMDG : HYDROCHLORIC ACID

IATA : Hydrochloric acid

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR : 8

IMDG : 8

IATA : 8

14.4 Verpackungsgruppe ADR

Verpackungsgruppe : III Klassifizierungscode : C1

Gefahrzettel : 8

Tunnelbeschränkungscode : (E) IMDG

Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : 8

EmS Kode : F-A, S-B

IATA (Fracht)

Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug)

: 856 Verpackungsanweisung (LQ) : Y841 Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : Corrosive

(23)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

IATA (Passagier) Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)

: 852 Verpackungsanweisung (LQ) : Y841 Verpackungsgruppe : III

Gefahrzettel : Corrosive

14.5 Umweltgefahren ADR

Umweltgefährdend : nein IMDG

Meeresschadstoff : nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Anmerkungen : Keine Daten verfügbar

Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Ver- packungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code

Anmerkungen : Nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Nicht anwendbar

Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend

Flasche 1 (Catalyst)

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

(24)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Diaphorase

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA-

Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Dye solution

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Nicht anwendbar

(25)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht IECSC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

(26)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Lysis solution

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:

Nummer in der Liste 3 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-

menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl) REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe

(Anhang XIV)

: alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl) Für Kunden im Europäischen Wirt- schaftsraum:, Enthält einen beson- ders besorgniserregenden Stoff (SVHC):, Octyl-

/Nonylphenolethoxylate., Nur zur Verwendung in der Forschung und unter kontrollierten Bedingungen, – gemäß den Artikeln 56.3 und 3.23 der REACH-Verordnung.

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

(27)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

9002-93-1 alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

Stop solution

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:

Nummer in der Liste 3 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-

menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

(28)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl) Für Kunden im Europäischen Wirt- schaftsraum:, Enthält einen beson- ders besorgniserregenden Stoff (SVHC):, Octyl-

/Nonylphenolethoxylate., Nur zur Verwendung in der Forschung und unter kontrollierten Bedingungen, – gemäß den Artikeln 56.3 und 3.23 der REACH-Verordnung.

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar

(29)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

9002-93-1 alpha-(4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

7647-01-0 Hydrogenchlorid 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Die Stoffbewertungen für alle Substanzen in diesem Produkt sind entweder abgeschlossen oder treffen nicht zu.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze

H290 : Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Au- genschäden.

(30)

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Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

H318 : Verursacht schwere Augenschäden.

H335 : Kann die Atemwege reizen.

H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

Volltext anderer Abkürzungen

Acute Tox. : Akute Toxizität

Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend

Eye Dam. : Schwere Augenschädigung

Met. Corr. : Korrosiv gegenüber Metallen Skin Corr. : Ätzwirkung auf die Haut

STOT SE : Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar

Händler Merck KGaA 64271 Darmstadt Deutschland

Telephone: +49 (0) 6151 72-0

(31)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS (LDH) 400tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Weitere Information

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

DE / DE / 2004

(32)

SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS(LDH) 2000tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : Cytotoxicity Det.Kit PLUS(LDH) 2000tests

Produktnummer : 04744934001

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung

: Nur zur Verwendung in der Forschung

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : Roche Diagnostics Deutschland GmbH

Sandhoferstrasse 116 68305 Mannheim Germany

Telefon : +496217590

Telefax : +496217592890

Auskunftsgebender Bereich :

Email-Adresse : mannheim.umweltschutz@roche.com 1.4 Notrufnummer

Im Notfall: : CHEMTREC 0800-181-7059/

+(49)-69643508409

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Das Produkt ist ein Kit bestehend aus Einzelbestandteilen. Die Einstufung der Bestandteile kann Ab- schnitt 3 entnommen werden. Abschnitt Kennzeichnungselemente enthält die daraus resultierende Kennzeichnung des Kits.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir-

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS(LDH) 2000tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 kung.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion:

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.

Entsorgung:

P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.

2.3 Sonstige Gefahren Siehe ABSCHNITT 3

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Flasche 1 (Catalyst)

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :

Diaphorase 37340-89-9

253-474-8

>= 1,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

Dye solution

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Keine gefährliche Substanz oder Mischung.

Inhaltsstoffe

Anmerkungen : Keine gefährlichen Inhaltsstoffe

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS(LDH) 2000tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012 Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

Lysis solution

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Langfristig (chronisch) gewässergefähr- dend, Kategorie 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

9002-93-1 Acute Tox. 4; H302 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 2;

H411

>= 3,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

Stop solution

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Langfristig (chronisch) gewässergefähr- dend, Kategorie 3

H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

alpha-(4-(1,1,3,3-

Tetramethylbutyl)phenyl)-omega- hydroxypoly(oxy-1,2-ethanediyl)

9002-93-1 Acute Tox. 4; H302 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 2;

H411

>= 3,0 - < 10,0

Hydrogenchlorid 7647-01-0

231-595-7 017-002-01-X

Met. Corr. 1; H290 Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318 STOT SE 3; H335 (Atmungssystem)

>= 3,0 - < 5,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Cytotoxicity Det.Kit PLUS(LDH) 2000tests

Version 4.1

Überarbeitet am:

25.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

20.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

06.11.2012

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.

Arzt konsultieren.

Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.

Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt : Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.

Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.

Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen.

Nach Augenkontakt : Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebe- schäden und Blindheit verursachen.

Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.

Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.

KEIN Erbrechen herbeiführen.

Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.

Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.

Mund mit Wasser ausspülen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Referenzen

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