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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Pefabloc SC PLUS, Set II

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Pefabloc SC PLUS, Set II

Version 3.0

Überarbeitet am:

28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : Pefabloc SC PLUS, Set II Produktnummer : 11873628001

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung

: Nur für gewerbliche Anwender.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : Roche Diagnostics Deutschland GmbH

Sandhoferstrasse 116 68305 Mannheim Germany

Telefon : +496217590

Telefax : +496217592890

Auskunftsgebender Bereich :

Email-Adresse : mannheim.umweltschutz@roche.com 1.4 Notrufnummer

Im Notfall: : CHEMTREC 0800-181-7059/

+(49)-69643508409

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Das Produkt ist ein Kit bestehend aus Einzelbestandteilen. Die Einstufung der Bestandteile kann Ab- schnitt 3 entnommen werden. Abschnitt Kennzeichnungselemente enthält die daraus resultierende Kennzeichnung des Kits.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwe-

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Pefabloc SC PLUS, Set II

Version 3.0

Überarbeitet am:

28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 re Augenschäden.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/

Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.

Reaktion:

P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.

P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. So- fort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.

2.3 Sonstige Gefahren Siehe ABSCHNITT 3

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Pefabloc SC

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Ätzwirkung auf die Haut, Unterkategorie

1B

H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.

Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

4-(2-Aminoethyl)-

benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid

30827-99-7 Skin Corr. 1B; H314 Eye Dam. 1; H318

<= 100,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

PSC-Protector Solution

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3 H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.

Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

INDEX-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

Ethanol 64-17-5

200-578-6 603-002-00-5 01-2119457610-43- 0685, 01-

2119457610-43- XXXX

Flam. Liq. 2; H225 Eye Irrit. 2; H319

>= 10,0 - <

20,0

Pyridin-3-ol 109-00-2

203-637-4

Skin Irrit. 2; H315 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H335 (Atmungssystem)

>= 1,0 - < 10,0

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.

Arzt konsultieren.

Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen : An die frische Luft bringen.

Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt : Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.

Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.

Wenn auf der Kleidung, Kleider ausziehen.

Nach Augenkontakt : Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebe- schäden und Blindheit verursachen.

Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren.

Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken : Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin- ken.

Atemwege freihalten.

KEIN Erbrechen herbeiführen.

Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.

Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.

Mund mit Wasser ausspülen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid (CO2)

Trockenlöschmittel Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der

Brandbekämpfung

: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Ab- wasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-

tung für die Brandbekämp- fung

: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.

Weitere Information : Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.

Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

Dosen zur Sicherheit im Brandfall separat und abgesichert lagern.

Zur Kühlung von vollständig verschlossenen Behältern Was- sersprühnebel einsetzen.

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren

Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen

: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Staubbildung vermeiden.

Das Einatmen von Staub vermeiden.

Alle Zündquellen entfernen.

Personen in Sicherheit bringen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.

Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren : Das verschüttete Material mit einem funkensicheren Staub- sauger aufnehmen oder feucht zusammenkehren und in Be- hälter zur Entsorgung gemäß lokalen gesetzlichen Bestim- mungen geben (siehe Abschnitt 13).

Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-

gang

: Bildung atembarer Partikel vermeiden.

Dämpfe/Staub nicht einatmen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.

Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen.

Behälter vorsichtig öffnen, da Inhalt unter Druck stehen kann.

Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationa- len behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

: Staubbildung vermeiden. Bei Staubbildung für geeignete Ent- lüftung sorgen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Ge- genstand sprühen. Vorsorge zur Vermeidung elektrostatischer Entladungen treffen (diese könnten organische Dämpfe ent- zünden). Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten.

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Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

Hygienemaßnahmen : Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände wa- schen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lager-

räume und Behälter

: Rauchen verboten. Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behäl- ter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Elektrische Einrichtun-

gen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Weitere Angaben zu Lager- bedingungen

: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben

Lagerklasse (TRGS 510) : 3, Entzündbare Flüssigkeiten Weitere Informationen zur

Lagerbeständigkeit

: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendung(en) : Laborchemikalien

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter

Pefabloc SC

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

PSC-Protector Solution

Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage

Ethanol 64-17-5 AGW 200 ppm

380 mg/m3

DE TRGS 900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)

Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden

Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.

1907/2006:

Stoffname Anwendungs-

bereich

Expositionswe- ge

Mögliche Gesund- heitsschäden

Wert

Ethanol Arbeitnehmer Einatmung Akut - lokale Effekte 1900 mg/m3

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Arbeitnehmer Haut Chronische Wirkun- gen

343 mg/kg Arbeitnehmer Einatmung Chronische Wirkun-

gen

950 mg/m3

Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:

Stoffname Umweltkompartiment Wert

Ethanol Süßwasser 0,96 mg/l

Meerwasser 0,79 mg/l

Süßwassersediment 3,6 mg/kg

Boden 0,63 mg/kg

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen

Keine Daten verfügbar

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Augenspülflasche mit reinem Wasser Dicht schließende Schutzbrille

Bei Verarbeitungsschwierigkeiten Gesichtsschild und Schutzanzug tragen.

Augenschutz nach DIN EN 166 tragen.

Handschutz

Bei Spritzkontakt:

Material : Nitrilkautschuk Durchbruchzeit : > 30 min Handschuhdicke : > 0,11 mm

Bei Vollkontakt:

Material : Butylkautschuk

Durchbruchzeit : > 480 min Handschuhdicke : > 0,4 mm

Anmerkungen : Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifika- tionen der EG-Richtlinie 2016/425 und die davon abgeleitete Norm EN 374 erfüllen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns gelie- fert wird, und den von uns angegebenen Verwendungs- zweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnitt- gefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.

Haut- und Körperschutz : Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.

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Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Pefabloc SC

Aussehen : kristallin

Farbe : weiß

beige

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Nicht anwendbar

pH-Wert : Nicht anwendbar

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: 175 - 185 °C

Siedepunkt/Siedebereich : nicht bestimmt

Flammpunkt : Nicht anwendbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Entzündbarkeit (fest, gasför- mig)

: Unterhält die Verbrennung

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : nicht bestimmt

Schüttdichte : 200 kg/m3 (20 °C) Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : 10 g/l gering löslich (20 °C) Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

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10.09.2012 Verteilungskoeffizient: n-

Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

PSC-Protector Solution

Aussehen : flüssig

Farbe : orange

Geruch : nach Alkohol

Geruchsschwelle : Keine Daten verfügbar

pH-Wert : Keine Daten verfügbar

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : 34 °C

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze

: Keine Daten verfügbar

Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze

: Keine Daten verfügbar

Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Keine Daten verfügbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

Dichte : 1 g/cm3

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

Löslichkeit in anderen Lö- sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Viskosität, kinematisch : Keine Daten verfügbar

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

9.2 Sonstige Angaben

Pefabloc SC

Entzündbarkeit (Flüssigkeiten) : Unterhält die Verbrennung Molekulargewicht : 239,69 g/mol

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

PSC-Protector Solution

Selbstentzündung : Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Bedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Reagiert mit den folgenden Stoffen:

Basen

Oxidationsmittel

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

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Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Zu vermeidende Bedingungen : Hitze, Flammen und Funken.

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Keine Daten verfügbar 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Stickoxide (NOx)

Gasförmiger Chlorwasserstoff (HCl).

Gasförmiger Fluorwasserstoff (HF).

Kohlenstoffoxide

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Pefabloc SC

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid:

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Maus): 2.800 mg/kg

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Verursacht schwere Verätzungen.

Inhaltsstoffe:

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid:

Ergebnis : Verursacht Verätzungen.

Anmerkungen : Stark ätzend und gewebezerstörend.

Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.

Inhaltsstoffe:

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid:

Anmerkungen : Kann irreversible Augenschäden verursachen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

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28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Weitere Information Inhaltsstoffe:

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid:

Anmerkungen : Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlos- sen werden.

PSC-Protector Solution

Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte, männlich und weiblich): 10.470 mg/kg Methode: OECD Prüfrichtlinie 401

GLP: nein

Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte, männlich und weiblich): 124,7 mg/l Expositionszeit: 4 h

Testatmosphäre: Dampf

Methode: OECD Prüfrichtlinie 403 GLP: nein

Akute dermale Toxizität : (Kaninchen): 17.100 mg/kg GLP: Keine Information verfügbar.

Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Mate- rialien

Pyridin-3-ol:

Akute orale Toxizität : LD50 Oral (Ratte): > 4.000 mg/kg Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Spezies : Kaninchen

Expositionszeit : 24 h

Methode : OECD Prüfrichtlinie 404

Ergebnis : Keine Hautreizung

GLP : ja

Pyridin-3-ol:

Ergebnis : Reizt die Haut.

Anmerkungen : Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursa- chen.

Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenreizung.

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Spezies : Kaninchen

Methode : OECD Prüfrichtlinie 405

Ergebnis : Reizt die Augen.

GLP : Keine Information verfügbar.

Pyridin-3-ol:

Ergebnis : Reizt die Augen.

Anmerkungen : Kann irreversible Augenschäden verursachen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Art des Testes : Maximierungstest

Spezies : Meerschweinchen

Bewertung : Verursacht keine Hautsensibilisierung.

Methode : OECD Prüfrichtlinie 406

Ergebnis : Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren.

GLP : nein

Anmerkungen : Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Gentoxizität in vitro : Art des Testes: Mikrobielle Mutageneseuntersuchung (AMES- Test)

Testsystem: Salmonella typhimurium

Stoffwechselaktivierung: mit und ohne metabolische Aktivie- rung

Methode: OECD Prüfrichtlinie 471 Ergebnis: negativ

GLP: Keine Information verfügbar.

Art des Testes: In-Vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen Testsystem: Lymphomzellen von Mäusen

Stoffwechselaktivierung: mit und ohne metabolische Aktivie- rung

Methode: OECD Prüfrichtlinie 476 Ergebnis: negativ

GLP: Keine Information verfügbar.

Gentoxizität in vivo : Art des Testes: Dominant-Lethal-Test Spezies: Maus (männlich)

Applikationsweg: Oral Expositionszeit: 5 days

Dosis: 10 or 40% ethanol in water Methode: OECD Prüfrichtlinie 478 Ergebnis: negativ

GLP: Keine Information verfügbar.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Spezies : Maus, männlich und weiblich Applikationsweg : Inhalation (Dampf)

Expositionszeit : 18 months

Kontrollgruppe : ja

Häufigkeit der Behandlung : 19 h/d

Methode : OECD Prüfrichtlinie 453

Ergebnis : negativ

GLP : Keine Information verfügbar.

Anmerkungen : Basierend auf Testdaten von ähnlichen Materialien Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

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28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

Wirkung auf die Fruchtbarkeit : Art des Testes: Zwei-Generationen-Studie Spezies: Maus, männlich und weiblich Applikationsweg: Oral

Dosis: 5, 10 and 15% v/v in water

Allgemeine Toxizität Eltern: NOAEL: 20.700 mg/kg Körperge- wicht

Methode: OECD Prüfrichtlinie 416

Ergebnis: Keine Effekte auf die Fruchtbarkeit.

GLP: Keine Information verfügbar.

Effekte auf die Fötusentwick- lung

: Spezies: Ratte, weiblich Stamm: Sprague-Dawley Applikationsweg: Verschlucken

Dauer der einzelnen Behandlung: 6 Wochen

Entwicklungsschädigung: NOAEL: 5.200 mg/kg Körpergewicht GLP: Keine Information verfügbar.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Pyridin-3-ol:

Bewertung : Kann die Atemwege reizen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Inhaltsstoffe:

Pyridin-3-ol:

Bewertung : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.

Toxizität bei wiederholter Verabreichung Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Spezies : Ratte, männlich und weiblich

LOAEL : 3156 mg/kg

Applikationsweg : Oral

Expositionszeit : 7 - 14 weeks

Anzahl der Expositionen : twice daily, 7 days a week

Dosis : 0, 5, 10, 20 mg/Kg

Methode : OECD Prüfrichtlinie 408

GLP : ja

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

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SICHERHEITSDATENBLATT

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Pefabloc SC PLUS, Set II

Version 3.0

Überarbeitet am:

28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Inhaltsstoffe:

Pyridin-3-ol:

Keine Daten verfügbar Weitere Information Produkt:

Anmerkungen : Lösungsmittel können die Haut entfetten.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

Pefabloc SC

Inhaltsstoffe:

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid:

Beurteilung Ökotoxizität

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

PSC-Protector Solution

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Toxizität gegenüber Fischen : LC50 (Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)): 15.300 mg/l Endpunkt: Mortalität

Expositionszeit: 96 h

Art des Testes: Durchflusstest Begleitanalytik: ja

GLP: Keine Information verfügbar.

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren

: LC50 (Ceriodaphnia dubia (Wasserfloh)): 5.012 mg/l Expositionszeit: 48 h

Art des Testes: statischer Test GLP: Keine Information verfügbar.

Toxizität gegenüber Al- gen/Wasserpflanzen

: EC50 (Chlorella vulgaris (Süßwasseralge)): 275 mg/l Expositionszeit: 5 d

Begleitanalytik: nein

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 GLP: Keine Information verfügbar.

Toxizität bei Mikroorganis- men

: IC50 (Belebtschlamm): > 1.000 mg/l Endpunkt: Wachstumsrate

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28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Expositionszeit: 3 h

Art des Testes: statischer Test Begleitanalytik: ja

Methode: OECD- Prüfrichtlinie 209 GLP: Keine Information verfügbar.

Anmerkungen: Basierend auf Testdaten von ähnlichen Mate- rialien

Toxizität gegenüber Fischen (Chronische Toxizität)

: NOEC: 250 mg/l Expositionszeit: 120 h

Spezies: Danio rerio (Zebrabärbling) GLP: Keine Information verfügbar.

Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren (Chronische Toxizität)

: NOEC: 9,6 mg/l Expositionszeit: 7 d

GLP: Keine Information verfügbar.

Beurteilung Ökotoxizität

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

Pyridin-3-ol:

Beurteilung Ökotoxizität

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

Pefabloc SC

Keine Daten verfügbar

PSC-Protector Solution

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Biologische Abbaubarkeit : Art des Testes: aerob

Impfkultur: Belebtschlamm, nicht adaptiert Ergebnis: Leicht biologisch abbaubar.

Biologischer Abbau: 84 % Expositionszeit: 20 d

GLP: Keine Information verfügbar.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Pefabloc SC

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19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Inhaltsstoffe:

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

PSC-Protector Solution

Inhaltsstoffe:

Ethanol:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: log Pow: -0,35 (24 °C) pH-Wert: 7,4

Methode: OECD Prüfrichtlinie 107 GLP: Keine Information verfügbar.

Pyridin-3-ol:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: log Pow: 0,48

12.4 Mobilität im Boden

Pefabloc SC

Keine Daten verfügbar

PSC-Protector Solution

Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Pefabloc SC

Nicht relevant

PSC-Protector Solution

Nicht relevant

12.6 Andere schädliche Wirkungen

Pefabloc SC

Keine Daten verfügbar

PSC-Protector Solution

Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt : Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen.

Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften als Abwasser entsorgt werden.

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10.09.2012 Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren.

Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.

Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.

Leere Behälter nicht wieder verwenden.

Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner bearbeiten.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

ADR : UN 3316

RID : UN 3316

IMDG : UN 3316

IATA : UN 3316

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

ADR : CHEMIE-TESTSATZ

RID : CHEMIE-TESTSATZ

IMDG : CHEMICAL KIT

IATA : Chemical kit

14.3 Transportgefahrenklassen

ADR : 9

RID : 9

IMDG : 9

IATA : 9

14.4 Verpackungsgruppe ADR

Verpackungsgruppe : II Klassifizierungscode : M11

Gefahrzettel : 9

Tunnelbeschränkungscode : (E) RID

Verpackungsgruppe : II Klassifizierungscode : M11 Nummer zur Kennzeichnung

der Gefahr

: 90

Gefahrzettel : 9

IMDG

Verpackungsgruppe : II

Gefahrzettel : 9

EmS Kode : F-A, S-P

IATA (Fracht)

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Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Verpackungsanweisung

(Frachtflugzeug)

: 960 Verpackungsanweisung (LQ) : Y960 Verpackungsgruppe : II

Gefahrzettel : Miscellaneous IATA (Passagier)

Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)

: 960 Verpackungsanweisung (LQ) : Y960 Verpackungsgruppe : II

Gefahrzettel : Miscellaneous 14.5 Umweltgefahren

ADR

Umweltgefährdend : nein RID

Umweltgefährdend : nein IMDG

Meeresschadstoff : nein

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Anmerkungen : Keine Daten verfügbar

Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Ver- packungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code

Anmerkungen : Nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

P5c ENTZÜNDBARE

FLÜSSIGKEITEN

Wassergefährdungsklasse : WGK 2 deutlich wassergefährdend

Pefabloc SC

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang

: Nicht anwendbar

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28.12.2020

Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 XVII)

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

4-(2-Aminoethyl)-benzolsulfonylfluorid Hydrochlorid AICS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht KECI : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TSCA : Das Produkt enthält Substanz(en), die nicht im TSCA-

Bestandsverzeichnis gelistet sind.

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Nicht anwendbar Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

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Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012 Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwe- re Augenschäden.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P260 Staub oder Nebel nicht einatmen.

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/

Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.

Reaktion:

P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspü- len. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.

P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. So- fort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.

P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfer- nen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/

Arzt anrufen.

PSC-Protector Solution

REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)

: Die Beschränkungsbedingungen für folgende Einträge sollten berück- sichtigt werden:

Nummer in der Liste 3 REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom-

menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (Neufassung)

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge-

: Nicht anwendbar

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10.09.2012 fährlicher Chemikalien

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die auf der ka- nadischen NDSL-Liste sind. Alle anderen Bestandteile sind auf der kanadischen DSL-Liste.

Pyridin-3-ol

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ISHL : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen TCSI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

TSCA : Alle Substanzen sind im TSCA-Bestandsverzeichnis als aktiv gelistet

Flüchtige organische Verbin- dungen

: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung)

Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 15,8 % Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Achtung

Gefahrenhinweise : H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise : Prävention:

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.

P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/

Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen.

Reaktion:

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Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen.

P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P370 + P378 Bei Brand: Trockensand, Löschpulver oder alkoholbeständigen Schaum zum Löschen verwenden.

Lagerung:

P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Die Stoffbewertungen für alle Substanzen in diesem Produkt sind entweder abgeschlossen oder treffen nicht zu.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze

H225 : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Au- genschäden.

H315 : Verursacht Hautreizungen.

H318 : Verursacht schwere Augenschäden.

H319 : Verursacht schwere Augenreizung.

H335 : Kann die Atemwege reizen.

Volltext anderer Abkürzungen

Eye Dam. : Schwere Augenschädigung

Eye Irrit. : Augenreizung

Flam. Liq. : Entzündbare Flüssigkeiten Skin Corr. : Ätzwirkung auf die Haut Skin Irrit. : Reizwirkung auf die Haut

STOT SE : Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz-

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Version 3.0

Überarbeitet am:

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Datum der letzten Ausgabe:

19.06.2019

Datum der ersten Ausgabe:

10.09.2012

über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemi- schen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bio- akkumulierbar

Händler Merck KGaA 64271 Darmstadt Deutschland

Telephone: +49 (0) 6151 72-0 Weitere Information

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

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