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Nanomaterialien unter REACH

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Academic year: 2022

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FachDialog 1 - Risikomamangement in der Nanowelt

Nanomaterialien unter REACH

Frauke Schröder 01.12.2011

(2)

Was ist REACH?

Welche Informationen liefert REACH?

Wie werden die Informationen weitergegeben?

Werden Nanomaterialien von REACH erfasst?

Inhalt

(3)

REACH

Registrierung - Gefahrenermittlung durch Prüfung Evaluation - Risikoabschätzung, und wenn Risiko nicht akzeptabel

Authorisierung – Zulassung bzw. Mittel zur Risikominderung bei

Chemikalien

(4)

REACH

• liegt das Vorsorgeprinzip zugrunde:

Artikel 5 "no data - no market"

• regelt, dass die Herstellung und alle Anwendungen eines Stoffes sicher sein müssen

• Stoffbegriff nach REACH umfasst prinzipiell auch nanoskalige Stoffe:

(Artikel 3 Nr. 1 Stoff: chemisches Element und seine

Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das

angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne

Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner

Zusammensetzung abgetrennt werden können)

(5)

Registrierung von (nanoskaligen) Stoffen:

bei Herstellung oder Import

ab 1 Tonne/Jahr (Artikel 6)

Standarddatenanforderungen nach Anhang VII bis X

Datenanforderungen gestaffelt nach Tonnage (Artikel 12)

maßgebend ist die Gesamtjahrestonnage pro

Hersteller/Importeur und Stoff

(6)

Registrierung von (nanoskaligen) Stoffen:

Unterscheidung zwischen Phase-In- und Non- Phase-In-Stoffen:

Phase-In-Stoffe: im EINECS gelistet (Altstoffe) (Artikel 3 Nr. 20)

Non- Phase-In-Stoffe: neue Stoffe

wichtiger Unterschied: Für Phase-In-Stoffe gelten

Übergangsfristen (Artikel 23)

(7)

Registrierungsfristen

1. Juni 2007

REACH in Kraft getreten

Non Phase In Stoffe

1. Juni 2008

Vorregistrierung

1. Dez 2008

30. Nov.

2010

> 1000 t/a CMRs (> 1 t/a)

Sehr giftig für Wasserorganismen (R50/53) (>100 t/a) 100 – 1000 t/a

31. Mai

2013 31. Mai

2018

1 – 100 t/a

(8)

Zu allgemeinen Registrierungszwecken vorzulegende Informationen

a) Technisches Dossier

• Identität des Herstellers

• Identität des Stoffes

• Informationen zu Herstellung und Verwendung

• Leitlinien zur sicheren Verwendung

• Einstufung und Kennzeichnung

• Zusammenfassung der durchgeführten Studien zu den Stoffeigenschaften;

• Angaben zur evt. externen Qualitätssicherung;

• Vertraulichkeit;

• unter 10 t/a: Expositionsinformationen

b) über 10 t/a: Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report)

Welche Informationen (Artikel 10)?

(9)

Gemeinsame Einreichung (Artikel 11)

Verpflichtend:

• Information über inhärente Stoffeigenschaften (z.B. (Öko)Tox., Testvorschläge)

Einstufung und Kennzeichnung

Freiwillig:

• Stoffsicherheitsbericht (CSR)

Gesondert:

• Identität Hersteller / Importeur / Stoff

• Informationen zu Herstellung, Verwendung

(10)

Welche Informationsanforderungen?

Informationen gestaffelt nach Mengen (Artikel 12):

alle ≥ 1 t/a: Anhang VI (u.a. Stoffidentität, C und L)

≥ 1 t/a: Information nach Annex VII

“vollständig nur bei best. Vorraussetzungen”

≥ 10 t/a Information nach Annex VII and VIII

≥ 100 t/a Information nach Annex VII and VIII + Testvorschläge für Anforderungen nach Annex IX

≥ 1000 t/a Information nach Annex VII and VIII + Testvorschläge

für Anforderungen nach Annex IX and X

(11)

Datenanforderungen, Beispiele

≥ 1 t/a (Anhang VII) ≥ 10 t/a (Anhang VIII)

PC-Daten relative Dichte,

Wasserlöslichkeit…

Akute Tox Orale akute Tox Inhalative/Dermale akute Tox

Tox bei wdh. Applikation - 28-Tage-Test

Reprotox - Screeningtest

Karzinogenität - -

Aquatische Tox Kurzzeittox an Daphnien Kurzzeittox an Fischen

Aquatische Tox Hemmung Algenwachstum Hemmung

Belebtschlammatmung Verbleib/Verhalten in

Umwelt - Adsorption/Desorption

Wirkg. auf terrestrische Organismen (z.B.

Sediment)

- -

(12)

Datenanforderungen, Beispiele

≥100 t/a (Anhang IX) ≥ 1000 t/a (Anhang X) Testvorschläge

PC-Daten - -

Akute Tox - -

Tox bei wdh. Applikation 90-Tage-Test -

Reprotox 2-Generationenprüfung -

Karzinogenität - Testvorschlag

Karzinogenität

Aquatische Tox Langzeittox an Daphnien -

Aquatische Tox - -

Verbleib/Verhalten in Umwelt Bioakkumulation in Fischen - Wirkg. auf terrestrische

Organismen

u.a. Kurzzeittox Wirbellose/Pflanzen

Langzeittox Organismen im Sediment -

Testvorschlag

(13)

Prüfung ist technisch nicht möglich, u.a. da

best. Strukturmerkmale

best. physikalische-chemische Eigenschaften

=> Vorgaben in Spalte 2 der Anhänge VII - X

„Waiving“

(14)

"Waiving" - Beispiele

Endpunkt Besondere Bestimmungen für Abweichungen

Wasserlöslichkeit

Keine Prüfung erforderlich

• wenn der Stoff bei pH 4, 7 und 9 nicht hydrolysebeständig ist (Halbwertszeit unter 12 Stunden).

• wenn der Stoff in Wasser leicht oxidiert.

Erscheint der Stoff "wasserunlöslich", so ist ein Limit-Test bis an die Nachweisgrenze der Analysemethode durchzuführen.

Akute Tox - oral

Generell keine Prüfung erforderlich,

• wenn der Stoff als hautätzend eingestuft ist.

Die Prüfung ist nicht erforderlich, wenn eine Prüfung der akuten Toxizität bei Verabreichung durch Inhalation vorliegt.

Kurzzeittox an Daphnien

Keine Prüfung erforderlich,

• wenn es begründete Hinweise dafür gibt, dass aquatische Toxizität unwahrscheinlich ist, beispielsweise wenn der Stoff sehr schwer wasserlöslich ist oder wenn der der Stoff biologische Membranen voraussichtlich nicht durchdringt.

• wenn eine Prüfung der aquatischen Langzeittoxizität bei Wirbellosen vorliegt.

• wenn geeignete Informationen für die Umwelteinstufung oder - kennzeichnung vorliegen

Die aquatische Langzeittoxizität für Daphnia ist zu erwägen, wenn der Stoff schwer wasserlöslich ist.

(15)

Prüfung ist wissenschaftlich nicht notwendig, u.a. da

• Nutzung vorhandener Daten

• (Q)SARs, Stoffgruppen, read across

In vitro tests

=> Vorgaben in Anhang XI

„Waiving“

(16)

Risikobewertung

Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts ab 10 Tonnen/Jahr (Artikel 14):

Ermittlung schädlicher Wirkungen auf Mensch und Umwelt

falls gefährlich: Expositionsabschätzung, Beschreibung von Expositionsszenarien

=> Risikobewertung

Sicherheitsdatenblatt für gefährliche Stoffe (CMR,

umweltgefährlich, ätzend…) (Artikel 31)

(17)

Informationsweitergabe

…innerhalb der Lieferkette:

Sicherheitsdatenblatt

…und an den Verbraucher:

Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung

Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (Veröffentlichung Ende 2011 geplant)

Veröffentlichung gemäß Artikel 119 auf der Webseite der ECHA

Für SVHC-Stoffe: Auskunftsrecht nach Artikel 33

(18)

Zusammenfassung

REACH gilt für alle chemischen Stoffe, also auch für nanoskalige Stoffe

REACH liefert Informationen über Stoffeigenschaften

REACH greift ab 1 Tonne/Jahr, CSR (Risikobewertung) erst ab 10 Tonnen/Jahr

Weitergabe von Informationen zu gefährlichen Stoffen in der Lieferkette erfolgt über SDB

Verbraucherinformation über E&K, Veröffentlichung auf ECHA- Homepage, Auskunftsrecht bei SVHC

REACH enthält jedoch keine nanospezifischen Bestimmungen (z.B.

Nanodefinition, nanospezifisches Prüfprogramm, etc.)

(19)

EU-Projekt Nano-Support

JRC prüft Registrierungsdossiers auf nanospezifische Angaben.

Erste Ergebnisse:

• 25 Dossiers enthalten Angaben zu Nanoformen

• nicht immer klar, ob Nanomaterial adressiert wird

• Stoff und Testsubstanz oft unzureichend charakterisiert

• Datenlage ist sehr uneinheitlich

(20)

Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit

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