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ZUM AP2T
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
NIEDERSACHSEN
Zehn Hilfskrankenhäuser
Die „stiefmütterliche Behand- lung" der zivilen Verteidigung in den letzten Jahren hat Sozialmini- ster Hermann Schnipkoweit bei der Übergabe eines neuen Hilfs- krankenhauses an den Landkreis Cuxhaven kritisiert. Insbesondere bemängelte der Minister, daß es noch immer kein Gesundheitssi- cherstellüngsgesetz gibt und daß das Arbeitssicherstellungsgesetz wegen der fehlenden Durchfüh- rungsverordnungen nicht ange- wandt werden könne.
Ziel der Landesregierung sei es, fuhr Schnipkoweit fort, in jedem Landkreis beziehungsweise in je- der kreisfreien Stadt ein „ge- schütztes Notfallkrankenhaus" zu errichten, das außer für die zivile Verteidigung auch in Katastro- phenfällen eingesetzt werden kann. Fünf derartige Krankenhäu- ser sind bereits übergeben wor- den, zwei weitere stehen vor der Übergabe, drei sind im Rohbau fertiggestellt. Das neue Hilfskran- kenhaus Bederkesa für den Land- kreis Cuxhaven mit 610 Kranken- und 192 Personalbetten hat nach Angaben von Minister Schnipko- weit mit 7,4 Millionen DM nur sie- ben Prozent der sonst für ein all- gemeines Krankenhaus dieser
Größe üblichen Kosten verur- sacht. Mit nur 150 DM pro Tag kann das Hilfskrankenhaus stän- dig so einsatzbereit gehalten wer- den, daß die Aufnahmebereit- schaft in einer halben Stunde her- gestellt werden kann. WZ
RHEINLAND-PFALZ
Besuchszeiten in der Kinderstation
In 53 der insgesamt 75 Kranken- häuser in Rheinland-Pfalz, die über Kinderabteilungen bezie- hungsweise -stationen verfügen, können die Eltern zusammen mit erkrankten Kindern untergebracht werden. Dies ergab eine Umfra- ge der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz, aus der Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Ge- org Gölter auf Grund einer Anfra- ge im Landtag zitierte. Bei der Re- gelung der Besuchszeiten verfah- ren 33 dieser Krankenhäuser nach den Worten des Ministers „sehr großzügig"; insbesondere betrifft das die Kontrolle der Einhaltung der Besuchszeiten. Allerdings sind erst in 20 Krankenhäusern mit Kin- derabteilungen oder -stationen den ganzen Tag über Krankenbe- suche möglich. In weiteren 13 Krankenhäusern sind täglich Be- suchszeiten von zwischen zwei und fünf Stunden möglich. WZ
HESSEN
Bezahlter Urlaub für Pflege
kranker Kinder?
Sozialminister Armin Clauss hat das Recht auf bezahlten Urlaub für die Pflege kranker Kinder gefor- dert.
Clauss hat Bundesarbeitsminister Ehrenberg gebeten, sich mit dafür einzusetzen, im Bürgerlichen Ge- setzbuch, im Handelsgesetzbuch und in der Gewerbeordnung fest- zulegen, daß ein solcher Anspruch eingeführt wird und nicht durch andere Regelungen ausgeschlos- sen oder eingeschränkt werden kann.
Nach geltendem Recht kann ein Arbeitnehmer zur Pflege eines er- krankten Kindes bis zu sieben Jah- ren von seinem Arbeitgeber unbe- zahlten Urlaub (und von der Kran- kenkasse ein Pflege-Krankengeld) für jährlich fünf Arbeitstage ver- langen. Sozialminister Clauss hält es für einen notwendigen Beitrag zu einer „arbeitnehmerfreundli- chen Familienpolitik", wenn die- ser Anspruch auf zehn bezahl-
te Arbeitstage im Jahr und die Al- tersgrenze für das erkrankte Kind auf zwölf Jahre heraufgesetzt wer- den. WZ
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938 Heft 15 vom 10. April 1980 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT