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Donnerstag (Vormittag), 20. März 2014 Juradelegation 44 2013.1697 Interpellation 009-2014 Bühler (Cortébert, SVP) Folgen der Juraabstimmung vom 24. November 2013

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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Donnerstag (Vormittag), 20. März 2014

Juradelegation

44 2013.1697 Interpellation 009-2014 Bühler (Cortébert, SVP) Folgen der Juraabstimmung vom 24. November 2013

Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates

Vorstoss-Nr.: 009-2014 Vorstossart: Interpellation Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2013.1697 Eingereicht am: 24.12.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Bühler (Cortébert, SVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja

Dringlichkeit gewährt: Ja 23.01.2014 RRB-Nr.: 241/2014 vom 17. März 2014 Direktion: Staatskanzlei

Klassifizierung: Nicht klassifiziert

Folgen der Juraabstimmung vom 24. November 2013

Die historische Abstimmung vom 24. November 2013 hat gezeigt, wie gross die Ablehnung eines neuen, aus dem Jura und dem Berner Jura bestehenden Kantons ist. Knapp 72 Prozent der bernjurassischen Stimmberechtigten (dies entspricht der absoluten Mehrheit des bernjurassi- schen Stimmvolks) hat dieses Vorhaben bachab geschickt.

Man kann sich somit fragen, ob diese demokratische Übung überhaupt nötig war, da das Ab- stimmungsergebnis nur bestätigt, was viele aufgrund der Kantonswahlergebnisse der letzten Jahrzehnte vorausgesagt hatten. Auch gab es keine Volksbewegung, die für den Berner Jura eine institutionelle Änderung verlangt hätte.

Einige Beobachter sind ausserdem der Ansicht, dass die langjährigen Arbeiten der Interjurassi- schen Versammlung zwischen 1994 und 2013 letztlich nur auf die Abstimmung vom 24. Novem- ber 2013 hinausgelaufen sind. Dies, obwohl sehr viel Geld in zwei umfangreiche Berichte inves- tiert wurde, die beim Abstimmungsgegenstand allerdings unberücksichtigt blieben.

Seit dem für die jurassischen Ambitionen negativen Ergebnis wird der Berner Jura mit Hass- und Schimpftiraden überschüttet. Man denke nur an die Beleidigung der Bevölkerung des Berner Juras, die in einem angeblich satirischen Lied von Thierry Meury (Radio RTS, 1.12.2013, Sen- dung L’Agence) den Nazis gleichgestellt wird. Oder an die unzähligen anonymen und öffentli- chen Stellungnahmen separatistischer Kreise, die immer wieder behaupten, die Bevölkerung des Berner Juras habe aus Unwissen oder aus Angst Nein gestimmt. Lauter Beleidigungen gegen- über der Bevölkerung des Berner Juras, die intelligent und reif gestimmt hat.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 26.02.2014 / Version: 9 / Dok.-Nr.: 80068 / Geschäftsnummer: 2013.1697??Seite 2 von 5 Nicht klassifiziert

bereits mit Füssen treten. Der Stadtpräsident von Delsberg, Pierre Kohler, hat beispielsweise am 24. November 2013 im Fernsehen erklärt, man könne seiner Meinung nach nie sagen, dass der Jurakonflikt beigelegt sei. Solche Äusserungen eines ehemaligen jurassischen Regierungsmit- glieds machen hellhörig. Pierre-André Comte, Geschäftsführer des «Mouvement autonomiste jurassien (MAJ)», spricht von einer «neuen aktiven Phase» in der Jurafrage bzw. von einer

«Neuausrichtung der autonomistischen Aktion», die an der GV vom 22. Februar 2014 beschlos- sen werden soll.

Diese Äusserungen sind umso schlimmer, als die Verfassung des Kantons Jura nun zwei Artikel enthält, die im Hinblick auf den Bundesfrieden problematisch sind:

Artikel 138 lautet: «Der Kanton Jura kann jeden Teil des von der Volksabstimmung vom 23. Juni 1974 unmittelbar betroffenen jurassischen Gebiets aufnehmen, sofern sich dieser Teil nach Bun- desrecht und nach dem Recht des betroffenen Kantons ordnungsgemäss getrennt hat.» Der neue Artikel 139, der mit der Abstimmung vom 24. November 2013 in die jurassische Verfassung aufgenommen worden ist, sieht vor, dass «die jurassische Regierung ermächtigt ist, unter Be- achtung des Bundesrechts und der betroffenen Kantone ein Verfahren zur Gründung eines neu- en, aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura bestehenden Kantons einzuleiten». Beide Artikel kommen einem permanenten Übergriff auf die territoriale Integrität des Berner Juras gleich.

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebe- ten:

1. Wie viel hat die Abstimmung vom 24. November 2013 den Kanton und die bernjurassischen Gemeinden insgesamt gekostet (direkte Kosten, Personalkosten usw.)?

2. Wie viel hat die Interjurassische Versammlung den Kanton Bern bis heute insgesamt gekos- tet?

3. Glaubt der Regierungsrat, dass dieses Geld (Fragen 1 und 2) zu Recht ausgegeben wurde, war doch das Abstimmungsergebnis voraussehbar?

4. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass der Kanton Jura den bereits bestehenden Artikel 138 und den mit der Abstimmung vom 24. November 2013 neu aufgenommenen Artikel 139 aus seiner Verfassung streichen sollte?

5. Was wird der Regierungsrat unternehmen, damit der Kanton Jura die dafür nötigen Schritte einleitet?

6. Wird der Regierungsrat gegebenenfalls bei den bernischen Mitgliedern der eidgenössischen Räte intervenieren, damit besagtem Artikel 139 die Gewährleistung des Bundes nicht erteilt wird?

Antwort des Regierungsrats Vorbemerkung

Der Regierungsrat erinnert daran, dass die Abstimmung vom 24. November 2013 Teil eines Pro- zesses ist, der 1994 mit der Bildung der Interjurassischen Versammlung (IJV) eingeleitet wurde.

Der Regierungsrat hat sich stets und insbesondere seit Vorliegen des IJV-Schlussberichts im Jahr 2009 treu an den Geist gehalten, der bei der Bildung und bei den Arbeiten dieser Institution herrschten, und immer den klaren Willen bekundet, die Jurafrage durch den Dialog lösen zu wol- len. Der Regierungsrat hat den Entscheid zugunsten des «Status quo plus» – eines der beiden Ansätze zur Lösung der Jurafrage –, die Aushandlung der Absichtserklärung vom 20. Februar 2012 und die Durchführung der Abstimmung vom 24. November immer konsequent verteidigt, und dies trotz allfälliger Vorbehalte, Zweifel und Widerstände. Heute kann festgestellt werden, dass sich der vom Regierungsrat eingeschlagene Weg als richtig erwiesen hat. Das Abstim- mungsergebnis vom 24. November löst die Jurafrage auf kantonaler Ebene, und die Politik des Regierungsrates wird dadurch legitimiert.

Frage 1

Die Staatskanzlei hat weder für die Organisation der Abstimmung vom 24. November 2013 noch für die diesbezügliche Abstimmungskampagne der Kantonsregierung zusätzliche Ressourcen eingesetzt (kein zusätzlicher Personaleinsatz, keine Vergabe von externen Mandaten).Dem Kan-

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ton Bern sind daher durch die Abstimmung vom 24. November 2013 keine zusätzlichen Perso- nalkosten entstanden.

Will man dennoch den Geldwert der Arbeiten bestimmen, die in der Verwaltung im Hinblick auf die Abstimmung vom 24. November 2013 angefallen sind, so muss man sich mit Schätzungen begnügen, da genaue Angaben schwierig sind. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Ab- stimmung, einschliesslich der Redaktion der Abstimmungsbotschaft, wurden im Wesentlichen durch drei Mitarbeiter des Amts für Sprachen- und Rechtsdienste wahrgenommen. Weiter waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amts für Kommunikation des Kantons Bern sowie der Abtei- lung Wahlen und Abstimmungen beteiligt, dies namentlich für die Abstimmungskampagne der Regierung sowie für die eigentliche Durchführung der Abstimmung. Unter Berücksichtigung der Beschäftigungsgrade dieser Personen, die 2012 und 2013 mit diesen Aufgaben betraut waren, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Urnengang den Kanton höchstens zwischen 150 000 und 200 000 Franken gekostet hat. Hinzu kommen rund 40 000 Franken für die eigentli- che Organisation der Abstimmung (Druck der Abstimmungszettel, Einrichtung des Medienzent- rums in Courtelary usw.).

In Bezug auf die Gemeinden ist es für den Regierungsrat natürlich schwierig, die eingesetzten Mittel genau einzuschätzen. Die Juraabstimmung sollte für die Gemeinden jedoch keine beson- deren Kosten verursacht haben, da am 24. November 2013 auch über Bundes- und Kantonsvor- lagen abgestimmt wurde. Als Zusatzkosten gelten sicherlich die Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme von Gemeindevertretungen an der Informationssitzung, die speziell von der Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Regierungsstatthalteramt im Berner Jura organisiert wurde, sowie eine allfällige Erhöhung der Zahl der aufgebotenen Personen zur Auszählung der Stimmen am Sonntag, 24. November 2013. Im Schnitt dürften diese Kosten pro Gemeinde unter 2000 Franken liegen.

Frage 2

Die Kosten, die der Kanton Bern zwischen 1994 und 2013 für die Interjurassische Versammlung (IJV) zu tragen hatte, belaufen sich auf rund 3,7 Mio. Franken (das sind rund 185 000 Franken pro Jahr). Es handelt sich dabei um die Anteile des Kantons Bern am Betrieb der Organisation, an den Lohnkosten des IJV-Personals sowie für die Entschädigungen der bernischen IJV- Mitglieder. Es sei daran erinnert, dass der Kanton Bern und der Kanton Jura die Kosten der IJV gemeinsam und zu gleichen Teilen getragen haben.

Nebst der wichtigen Rolle der IJV zur Lösung der Jurafrage sei an dieser Stelle auch an ihre Mitwirkung bei der Errichtung gemeinsamer Institutionen erinnert (von den Kantonen Bern und Jura gemeinsam geschaffene oder teilweise zusammengelegte Institutionen), dies zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit (interjurassische Zentralapotheke und jugendpsychiatrische Station am Spital Moutier), Bildung (Fondation rurale interjurassienne), Kultur (Bibliotheksnetzwerk) oder Wirtschaft (FISTAT).

Frage 3

Die Berner Kantonsregierung ist überzeugt, dass die Interjurassischen Versammlung (IJV) über all die Jahre wertvolle Arbeit geleistet hat. Der von ihr mit Sorgfalt geführte interjurassische Dia- log hat in grossem Mass dazu beigetragen, dass zwischen den Beteiligten Vertrauen aufgebaut werden konnte und letztlich zwischen den Regierungen mit der Absichtserklärung vom 20. Feb- ruar 2012 ein beidseits akzeptiertes Vorgehen zur politischen Lösung zur Jurafrage gefunden wurde. Nach Auffassung des Regierungsrates sind deshalb die Investitionen sowohl für die Fi- nanzierung der Interjurassischen Versammlung (IJV) als auch für die Organisation der Abstim- mung vom 24. November 2013 gerechtfertigt, weil sie wichtige Etappen auf dem Weg zu einer definitiven politischen Lösung der Jurafrage darstellen.

Frage 4

Die Streichung von Artikel 138 der jurassischen Kantonsverfassung war bereits Thema innerhalb der Zweiparteiengespräche. Bisher haben sich die jurassischen Behörden immer geweigert, auf die Frage einzutreten. Der Regierungsrat erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Bundesversammlung diesem Artikel die Gewährleistung nicht erteilt hat, weswegen ihm keine Rechtswirkung zukommt.

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 26.02.2014 / Version: 9 / Dok.-Nr.: 80068 / Geschäftsnummer: 2013.1697??Seite 4 von 5 Nicht klassifiziert

Die Frage der Gewährleistung durch die Bundesversammlung des neuen Artikels 139 der juras- sischen Kantonsverfassung (dem die jurassischen Stimmberechtigten am 24. November 2013 zugestimmt haben), liegt in der Zuständigkeit der jurassischen Regierung, die sich bisher noch nicht dazu geäussert hat. In seiner Antwort auf das Postulat Joder 12.4256 erklärt der Bundesrat Folgendes: «Wenn das Stimmvolk des Kantons Jura den neuen Artikel 139 der jurassischen Ver- fassung annimmt, muss dieser dem Bund zur Gewährleistung unterbreitet werden. Ob diese Be- stimmung bundesrechtskonform ist oder nicht, werden der Bundesrat und die Bundesversamm- lung dann zu beantworten haben. Der Bundesrat möchte dem Entscheid des Parlamentes nicht vorgreifen. Er weist jedoch darauf hin, dass im Unterschied zum politischen Kontext, der bei der Annahme von Artikel 138 der jurassischen Verfassung vorherrschte, der neue Artikel 139 ge- meinsam mit der Berner Regierung und im Rahmen der tripartiten Jura-Konferenz ausgearbeitet wurde.» – Wie der Bundesrat will auch der Regierungsrat des Kantons Bern dieser Diskussion nicht vorgreifen. Er ist allerdings der Auffassung, dass die neue Situation, die mit dem Ergebnis der Abstimmung vom 24. November 2013 entstanden ist, die jurassischen Behörden dafür sen- sibilisieren sollte, ihre Kantonsverfassung zumindest in allen Bereichen, bei denen es um eine allfällige Wiedervereinigung geht, zu überprüfen.

Frage 5

Der Regierungsrat wird voraussichtlich am nächsten Zweiparteiengespräch im Juni 2014 Gele- genheit haben, auf all diese Fragen zurückzukommen. Bei Bedarf wird er zudem beantragen, die Thematik auch im Rahmen der Dreiparteiengespräche mit dem Bund zu behandeln.

Frage 6

Sollte die jurassische Regierung bei den eidgenössischen Räten ein Gesuch um Gewährleistung von Artikel 139 ihrer Kantonsverfassung einreichen, wird der Regierungsrat nicht zögern, die bernischen National- und Ständeratsmitglieder entsprechend zu informieren.

Präsident. Monsieur Bühler est partiellement satisfait, il fait une déclaration.

Manfred Bühler, Cortébert (SVP). Je suis partiellement satisfait, non pas par rapport au contenu- même de la réponse, mais par rapport à l’avenir et aux questions qui sont soulevées finalement dans l’interpellation. Par rapport aux chiffres, tout d’abord, 3,7 millions de francs pour l’Assemblée interjurassienne, c’est sans doute le prix de la paix. La question que je me pose ici pour l’avenir, c’est de savoir si, considérant que les forces autonomistes ne lâchent pas le morceau et qu’elles continuent le combat, si l’on en croit les dernières déclarations, notamment lors de la Fête de la jeunesse jurassienne, qui a eu lieu il y a quelques jours, nous devrons peut-être nous résoudre à dépenser encore plus d’argent à l’avenir. C’est évidemment regrettable, puisque la décision démo- cratique a été claire lors du vote du 24 novembre dernier. Ce qui me fait un peu plus de souci pour l’avenir, et là j’aimerais vraiment que le Conseil-exécutif soit attentif à ce point, c’est la question des articles 138 et 139 de la Constitution du canton du Jura. Le Conseil-exécutif nous a dit que ce thè- me a déjà été abordé en séance avec le gouvernement jurassien, mais qu’il a toujours refusé d’entrer en matière et qu’il y aura donc lieu de revenir sur ces questions lors de séances bipartites ou tripartites. J’aimerais donc ici vraiment encourager le Conseil-exécutif à faire preuve de plus de clarté, de fermeté dans ce dossier. Je crois que les 72 pour cent de citoyennes et citoyens qui ont voté le 24 novembre pour clarifier la question dite jurassienne donnent ici un mandat clair, et j’espère que le Conseil-exécutif pourra faire passer ce message lors des futures discussions avec le gouvernement jurassien.

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