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Archiv "Breite Ablehnung aktiver Euthanasie: Nicht als Schulmeister auftreten" (17.08.2001)

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Nicht der vox populi anbiedern

Die Diskussion um die Sterbehilfe reißt nicht ab. Und das ist gut so. Laut Umfra- gen ist ein überwiegender Teil der Be- völkerung in Deutschland für Sterbehil- fe. Gut, dass Mediziner und Politiker sich hier einmal nicht der vox populi an- biedern, sondern Grundwerte gegen das launische „Volksempfinden“ aufrecht- erhalten. Der Arzt Guillotin erfand die Guillotine, um seinen todkranken Pati- enten ein humaneres Sterben zu ermög- lichen. Seine Erfindung steht weniger für medizinischen Fortschritt bei der Linderung von Leiden als vielmehr für dessen Verstärkung als weltweit verbrei- tetes Hinrichtungsinstrument. Die Ge- sellschaft für Humanes Sterben möchte durch Beihilfe zu (Selbst-)Mord nicht das Leiden lindern, sondern selbiges aus der Welt schaffen. Hätte Hackethal, an- statt seinen durch Krebs entstellten Pati- enten das Gift zu besorgen, medienwirk- sam gefragt, warum die Lifestyle-Ge- sellschaft Kranke und Alte nicht für le- benswert hält, er hätte einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Ethik gelei- stet. Übrigens: Der technisch interessier- te König Ludwig XVI. schlug Guillotin vor, das Krummbeil des Messers durch eine wirksamere, gerade Klinge zu erset- zen. Dass die Errungenschaft zur Huma- nisierung des Sterbens des höchsten Re- genten des Staates zwei Jahre später, am 21. Januar 1793 zu Paris, an ihm selbst exekutiert wurde, sollte nicht nur die Holländer nachdenklich stimmen.

Pierre E. Frevert, Liebigstraße 8 a, 60323 Frankfurt

Richtschnur:

Ethik Albert Schweitzers

Ethik und Moral besteht ganz allgemein in dem rechten menschlichen Verhalten.

Albert Schweitzers Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben erkennt keine relative Ethik an, sondern als gut gilt nur Erhalt und Förderung des Lebens. In diese Ge- sinnung ist eine hohe Verantwortung vor jedem Leben eingeschlossen. Tierisches und menschliches Leben unterscheidet sich eigentlich nur darin, dass der Mensch sein Leben bewusst wahrnimmt und gestaltet und es deshalb als wertvoll

gesetzlich schützt. Die Ethik Schweit- zers ist die Ethik des Gebotes: Du sollst nicht töten. Philosophische und religiöse Denker haben seit Jahrhunderten dar- über gewacht, dass diese Ethik erhalten bleibt. Sie ist Richtschnur der Menschen unseres Kulturkreises, und sie gibt uns Sicherheit in unserem Handeln. Aktive Sterbehilfe ist Missachtung der Ehr- furcht vor dem Leben und zerstört, wie die Vergangenheit zeigt, Ethik und Mo- ral. Für jeden Arzt sollte gelten: „Ich werde niemandem ein tödliches Mittel verabreichen, auch wenn ich darum ge- beten werde.“ (Eid des Hippokrates)

Dr. med. Jürgen Fege

Hauptstraße 8, 09618 Brand-Erbisdorf

Unangenehm: Heuchelei und Opportunismus

Die ethische Empörung gegen die nie- derländische Entscheidung zur aktiven Sterbehilfe wird wieder einmal von Menschen vorgetragen, die von der ver- zweifelten Qual zersetzender letzter Le- benstage nicht persönlich betroffen sind.

Das ist heute wohl so üblich (siehe Ren- tenreform), wenn es auch den Grundfor- derungen einer Demokratie nicht ent- spricht. Auch ist es unredlich, die Pro- blematik der Euthanasie auf das Dritte Reich zu verkürzen. Die Frage ist viel äl- ter. Sogar heute noch wird Euthanasie in vielen Naturvölkern durchgeführt. Ich habe das im Kongo selbst miterlebt. Da- bei sollten wir uns sehr hüten, unsere oft scheinheiligen und zweckgebundenen Ethik-Begriffe als überlegen anzusehen.

Im selben Blatt liest man dann über die Arbeitssituationen in den Kranken- häusern und deren Folgen für die Pati- enten. Persönliche Berichte von älteren und alten Menschen über ihre moder- nen Krankenhauserfahrungen sagen mir, dass viele es eines Tages vorziehen wer- den, zu Hause mithilfe von wem auch immer sterben zu dürfen, als sich nochmals in eine oft desinteressierte und entwürdigende stationäre Behandlung zu begeben. Der Hinweis auf die Mög- lichkeit, Maschinenbehandlung zu ver- weigern, erinnert mich an Scheuklap- pen. Ich bin 72 Jahre alt, Rentner und nach einem vollen Berufsleben in allen Krankenhausarzt-Positionen gesund- heitlich angeschlagen. Während meiner

Arbeit gab es zwar das „mobbing“ in der geschilderten Form noch nicht, wohl aber schon die totale Ausbeutung ärztli- cher Arbeitskraft, so mit den ununter- brochenen Dauerdiensten, die an den Wochenenden von Freitag früh bis Mon- tagabend ohne jeden Ausgleich gelei- stet werden mussten. Dieser mit juristi- scher Billigung vorwiegend administra- tiv betriebene Missbrauch führte zur Er- schöpfung, zum frühzeitigen Ausbren- nen und in einigen Fällen zu tödlichen Verläufen. Wir haben uns verzweifelt darum bemüht, unsere Kranken nicht merken zu lassen, wie mies es oft um uns stand. Heute, bei der Prävalenz von Ma- schinen und Geräten, von Papierkram, juristischer Absicherung und Geldbe- schaffung, ist das offenbar nicht mehr immer möglich. Ich jedenfalls möchte in Selbstachtung, Respekt meiner Umge- bung und Frieden sterben dürfen, wenn meine Zeit gekommen ist. Meine Got- tesvorstellung schließt aus, dass es Gottes Wille sein könnte, Menschen besudelt, gequält, verzweifelt und verlassen ver- recken zu lassen, wie das ohnehin schon viel zu oft in Kriegen und bei Katastro- phen geschieht. Der Hinweis auf christli- che Gebote erscheint mir nun wieder scheinheilig, denn um „Du sollst Dir kein Gottesbildnis machen . . .“, „Du sollst den Namen des Herrn, Deines Gottes, nicht missbrauchen . . .“, „Du sollst nichts Falsches gegen Deinen Nächsten aussagen . . .“, „Du sollst nicht die Ehe brechen . . .“ usw. kümmert sich doch auch kaum jemand aus der ethi- schen Elite.

. . . Ich möchte zum Ausdruck brin- gen, dass mir Heuchelei und Opportu- nismus unangenehm sind.

Dr. med. Gerd Biron

Taxöldern, Schwandner Weg 10, 92439 Bodenwöhr

Nicht als Schulmeister auftreten

Dieser Titel geht an der Tatsache vorbei, dass es auch unter Ärzten und Politikern seit geraumer Zeit ein ernstes Nachden- ken über Sterben, Euthanasie und Suizid gibt und zunehmendes Verständnis für die in den Niederlanden getroffenen ge- setzlichen Regelungen. Ich will nicht darauf eingehen, dass Euthanasie Ster- behilfe ist und keine geschönte Bezeich- T H E M E N D E R Z E I T

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A2094 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001

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nung für als „Gnadentod“ getarnten Massenmord. Suizide, Selbsttötungen, hat es gegeben, solange Menschen leben und denken. Während sie bedeutenden Persönlichkeiten als Ausweg gestattet sind, werden sie einfachen Menschen als Schandtaten ausgelegt. Mittel für einen dezenten Suizid sind ihnen nicht zugäng- lich, sondern nur Grauen erregende Me- thoden. Nicht selten werden Suizide als Unfälle getarnt und Unbeteiligte mit in den Tod gerissen.

Ich bin 93 Jahre alt und sehe mein Leben zurzeit noch als sinnvoll an. Ich lebe in ständiger Verbindung mit Kin- dern, Enkeln und Urenkeln und kann noch aktiv am geselligen und gesell- schaftlichen Leben teilnehmen. Ein Le- ben, in dem ich dazu nicht mehr imstan- de bin, würde für mich nicht mehr le- benswert sein . . . Die an einen Steck- brief erinnernde Veröffentlichung des Bildes der niederländischen Gesund- heitsministerin, Frau Els Borst, halte ich für unangebracht. Wir Deutschen sollten uns nicht anmaßen, als Schul- meister aufzutreten, schon gar nicht de- mokratischen Staaten gegenüber, de- nen wir einiges abzubitten haben. Die Meinungen von Kirchenvertretern soll- ten im DÄ nicht über Gebühr gewichtet werden; es gibt übrigens auch innerhalb der Kirchen andere, entgegengesetzte.

MR Dr. Horst Rocholl

Usedomstraße 13, 15366 Neuenhagen

Ablehnung führt zum Gegenteil

Die fundamentalistische Ablehnung jeg- licher aktiver Sterbehilfe durch vor al- lem Kirchen- und Arztvertreter wird wie bei der Abtreibungsfrage zum extremen Gegenteil führen. Jeder Arzt weiß, dass aktives Nachhelfen – in seltenen Fällen – sinnvoll ist, der Würde des Schwerkran- ken entspricht und auch dem Geist der ärztlichen Hilfsverpflichtung am besten entspricht. Die Tötungspille für jeder- mann ist nur dadurch zu verhindern, dass die aktive Sterbehilfe sehr behut- sam in die Hospiz-Sterbebegleitung inte- griert wird. Doch dazu gehören Mut, Ehrlichkeit und Hintanstellung eigener theoretischer Positionen.

Dr. med. Klaus-Dieter Kühn Löwenplatz 7, 88250 Weingarten

T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001 AA2095

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ollen Ärztinnen und Ärzte im EU-Ausland arbeiten, muss gewährleistet sein, dass ihre Weiterbildung derjenigen des Landes gleichwertig ist, in dem sie tätig werden.

Nur so erhalten sie Zugang zum Ge- sundheitssystem des Gastlandes.

Nun wäre es zwar denkbar, dass die EU einheitliche Bestimmungen für die Facharztweiterbildung projektiert. Zu unterschiedlich sind aber die traditio- nell gewachsenen, in den Mitgliedsstaa- ten bewährten Systeme, als dass solche Ansätze Realisierungschancen hätten.

Überdies ist in Artikel 129 des Maa- strichter Vertrages von 1993 verankert, dass die Gestaltung der nationalen Ge- sundheitssysteme allein in den Händen der Mitgliedsstaaten liegt. An eine Har- monisierung ist nicht gedacht. Die Re- gelungen der unterschiedlichen Landes- gesetze und Verordnungen sind jedoch mittlerweile derart kompliziert, dass eine vollständige Übersicht über die jeweils aktuelle Rechtslage nicht zu erhalten ist.

Eine Annäherung an gemeinsame In- tegrationsziele wurde durch die kontinu- ierliche Zusammenarbeit internationa- ler Ärzte-Organisationen und EU-Poli- tiker möglich. Seit mehr als 25 Jahren bemüht man sich auf EU-Ebene um die wechselseitige Anerkennung medizini- scher Qualifikationen und Minimalstan- dards. Die Ergebnisse sind in die Direkti- ven 75/362 und 75/363 eingeflossen und durch zahlreiche Ergänzungen modifi- ziert worden. Seit 1993 (Direktive 16/93 EWG) sind die 15 Mitgliedsländer ver- pflichtet, gegenseitig ihre medizinischen Basis-Qualifikationen anzuerkennen, so- fern Mindestanforderungen erfüllt sind.

Das Comité Permanent (www.- CPME.be), gegründet 1959, ist die Dach- organisation aller Verbände auf EU- Ebene, die sich mit Fragen der medizini- schen Aus- und Weiterbildung befassen

und bemüht sind, gemeinsam die höch- sten Standards zu erreichen. Mitglie- der sind unter anderem die Union Eu- ropéenne des Medecins Specialisés (UEMS, www.uems.be) und die Union Européenne des Medecins Omniprac- tiens (UEMO, www.uemo. org), das Fo- rum der Allgemeinmediziner. Das Eu- ropean Accreditation Council for Con- tinuing Medical Education – ein Zweig der UEMS und über deren Homepage erreichbar – bemüht sich, Weiterbil- dungsgänge und -inhalte in der EU zu harmonisieren. Für die individuelle Prü- fung abgeleisteter Weiterbildungszeiten und -inhalte in einem Gastland sind je- doch die Ärztekammern zuständig, bei denen die Anerkennung beantragt wird.

Die Regelungen über die wechselsei- tige Anerkennung medizinischer Quali- fikationen sind in den letzten Jahren

Weiterbildung

Europa wächst zusammen

Ärzte können in allen Ländern der Europäischen Union (EU) ihren Beruf ausüben. Allerdings müssen

bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

Internet-Adressen der europäischen Institutionen für ärztliche Weiterbildung

Belgien:paul.Dercq@health.fgov.be, www.socialsecurity.fgov.be Dänemark:sst@sst.dk, www.sum.dk Deutschland:cme@baek.dgn.de, www.bundesaerztekammer.de Finnland:fma@fimnet.fi

Frankreich: conseil-national@cn.medecin.fr, www.conseil-national.medecin.fr

Griechenland:pisinter@otenet.gr Island: icemad@icemad.is Irland:www.rcsi.ie/index.html Italien:www.sanita.it

Luxemburg:secretariat@ammd.lu, www.santel.lu Niederlande: www.minvws.nl, bureau@src.knmg.nl Norwegen: hans.asbjoern.holm@legeforeningen.no, www.legeforeningen.no

Portugal:ordemmedicos@mail.telepac.pt, www.ordemmedicos.pt

Spanien: www.msc.es

Schweden:info@sos.se, www.slf.se

Schweiz:info@bag.admin.ch, www.admin.ch/bag/

Großbritannien:www.gmc-org.uk

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weiter differenziert worden (ECC 97/50, 98/21, 98/21 und 99/46; www.europa.

eu.int/scadplus). Im Kern hat man sich im Fach Allgemeinmedizin auf eine Mindestweiterbildungzeit von zwei Jah- ren geeinigt. Für Spezialgebiete gelten ebenfalls standardisierte Bedingungen.

Die Mindestweiterbildungszeiten für die Fachgebiete unterscheiden sich in den Ländern erheblich (Tabelle). Ursachen dafür sind unter anderem die unter- schiedliche Dauer des Studiums und dessen Verzahnung mit den Vorqualifi- kationen (zum Beispiel AiP-Zeit).

1975 berief die EU-Kommission, de- ren Direktiven Gesetzesrang erhalten, wenn die Parlamente der Mitgliedstaa- ten sie verabschiedet haben, den Bera- tenden Ausschuss für Aus-, Weiter- und Fortbildung. Dieser entwickelte beacht- liche Aktivitäten, wurde aber jetzt so verkleinert, dass er nur noch Auftrags- leistungen erbringen und sich nicht mehr der Qualitätssicherung und Har- monisierung von Regelungen der Mit- gliedstaaten widmen kann.

Zahl und Bezeichnung der Gebiete variieren in den Mitgliedstaaten erheb- lich – von 14 in Belgien bis 150 in Italien.

Dazu kommen Zusatzbezeichnungen, Fachkunden, Befähigungsnachweise und Ähnliches. Zwar sind die fachlichen Angebote überall vorhanden, die Zu- ordnung der Qualifikationen unterhalb der Facharztebene differiert jedoch enorm. Deutschland hat derzeit mit Ge- bieten, Schwerpunkten, Bereichen und Fachkunden ein relativ kompliziertes System.

Ebenso unterscheiden sich die Träger der ärztlichen Weiterbildung. In England und der Schweiz sind nationale Ärztever- bände private Träger der fachärztlichen Weiterbildung und/oder ihrer Qualitäts- sicherung – die Royal Colleges und die Foederatio Medicorum Helveticorum (FMH). Trotz des rechtlich umstrittenen Status – eine staatliche Aufsicht fehlt – gelten diese Systeme als besonders gut.

In anderen Staaten sind die Ärztekam- mern oder Medical Associations für die Weiterbildung verantwortlich (Norwe- gen, Portugal Griechenland, Deutsch- land). In Frankreich und Finnland ver- geben ausschließlich die Universitäten die Facharztdiplome. In Schweden ist das Gesundheitsministerium für Fragen der ärztliche Weiterbildung zuständig.

Gemeinsam ist den EU-Staaten je- doch, dass Ärzte in der Weiterbildung überall einen eigentümlichen Status ha- ben: Sie gelten einerseits als kompetente Ärzte, andererseits als solche, die erst auf dem Weg zum Berufsabschluss sind.

In Allgemeinmedizin sind Unterschiede am größten

Als Weiterbildungseinrichtungen die- nen in erster Linie Krankenhäuser, aber auch die Praxen niedergelassener Ärzte oder anerkannte medizinische Institu- tionen. In vielen EU-Staaten sind die Krankenhäuser alleinige Einrichtung nicht nur zur Facharztweiterbildung, sondern auch zur Beschäftigung von weitergebildeten Klinikärzten.

EU-weit unterscheiden sich die Wei- terbildungsgänge für Allgemeinmedizin am stärksten. Je nach politischer Vorga- be für Aufgaben und Kompetenz genü- gen zwei Jahre ärztlicher Tätigkeit für die allgemeinmedizinische Weiterbil- dung, oder es muss, wie in Deutschland und Dänemark, eine fünfjährige struk- turierte Weiterbildung absolviert wer- den. Großen Einfluss räumt dem Allge- meinarzt das Primärarztsystem Däne- marks oder der Niederlande ein. Dort

muss jeder Patient zunächst seinen Haus- arzt aufsuchen, der über eine Facharztkon- sultation entscheidet.

Nachteilige Folgen die- ses Systems sind eine Verknappung der Wei- terbildungsstellen, er- hebliche Wartezeiten und eine Patientenwan- derung in die Nachbar- länder. Ob sich die hohen deutschen An- sprüche an das nationa- le Qualfikationssystem erfüllen, wird erst die Zukunft zeigen. Die überwiegende Zahl der jetzt tätigen Genera- listen wurde noch im Rahmen von Über- gangsbestimmungen anerkannt.

Europaweit besteht Konsens darüber, dass die gegenseitige Anerkennung einer Weiterbildung in Allgemeinmedizin eine mindestens zweijährige Weiterbildung voraussetzt. Der Vorschlag, diese auf drei Jahre anzuheben, hat sich noch nicht durchgesetzt. Nach europäischem Recht kann sich nun ein in zwei Jahren weitergebildeter Allgemeinarzt überall, auch in Deutschland, niederlassen, ob- wohl er nationalen Anforderungen nicht genügt. Allerdings muss er sich den loka- len Zulassungsbeschränkungen unter- werfen.

Wer eine ärztliche Weiterbildung im Ausland ableisten will, kann dies dank jahrelanger Arbeit der EU-Behörden und ärztlicher Organisationen tun. Man muss sich nur erfolgreich bewerben und häufig nicht einmal eine Sprachprüfung ablegen. Einer Anerkennung der Qua- lifikation im Heimatland steht nichts im Wege. Dennoch empfieht es sich, die Ärztekammern des Heimat- und Gast- landes vor Beginn der Weiterbildung zu konsultieren.

Das Literaturverzeichnis ist beim Verfasser und über das Internet (www.aerzteblatt.de) erhältlich.

Prof. Dr. med. Peter Glogner Weiterbildungsausschuss der Ärztekammer Niedersachsen Berliner Allee 20, 30175 Hannover E-Mail: pglogner@t-online.de T H E M E N D E R Z E I T

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A2096 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 33½½½½17. August 2001

´ Tabelle CC´

Dauer der Aus- und Weiterbildung in der Europäischen Uni- on

Studium MA Allgemeinmedizin Facharzt Anerkennung durch

Belgien 7 2 s 4–6GM

Dänemark 6,5 1,5 3,5 s 4,5–5,5 Sub. BO Deutschland 61,5 5 4–7 ÄK

Finnland 6,5 – 2 6–8 Uni.

Frankreich 6Mind. 2 2,5 4–5 Uni

Griechenland 63 4–6GM

England 5 1 3 s + 4–6BO

Irland 5 1 3 s 4–7 BO

Italien 6– 2 4–6 Uni

Luxemburg* EU EU EU EU GM

Niederlande 6–8 3 4–6 ÄK

Portugal 61,5 3 4–6 GM

Schweden 5,5 1,75 0,75 ✉5 GM

Spanien 63 4–5 GM

Referenzen

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