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Archiv "Vermittler: Nicht blind vertrauen" (17.08.2001)

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Baugerüst

Versicherung informieren

Wird ein Baugerüst vor dem ei- genen Haus oder einem un- mittelbar angrenzenden Gebäu- de aufgestellt, müssen die Be-

wohner das unverzüglich ihrer Hausratversicherung melden.

Anderenfalls besteht die Ge- fahr, dass der Versicherungs- schutz im Falle eines Einbruchs erlischt.

Argument der Versicherun- gen: Das Baugerüst biete Ein- brechern eine zusätzliche Mög- lichkeit, in die Wohnung zu ge- langen, wodurch sich das Ein-

bruchsrisiko erhöhe. Das Ver- sicherungsunternehmen habe aber einen Anspruch darauf, über Risikoerhöhungen infor- miert zu werden. Nur dann müsse es auch für Schäden auf-

kommen. rco

Vermittler

Nicht blind vertrauen

Die Kundenberatung der Ver- sicherungsvermittler ist nach Beobachtungen der Stiftung Warentest, Berlin, manchmal lückenhaft. Jungen Familien, de- nen es um die Absicherung des Todesfalles geht, wird statt der Risikolebensversicherung häu- fig eine Kapitallebenspolice ver- kauft. Die Todesfallsumme ist dadurch oft zu gering und reicht zusammen mit der gesetzlichen Witwen- und Waisenrente nicht aus, um die finanzielle Lücke zu schließen, wenn der Hauptver-

diener stirbt. Auch die verein- barte Rente bei der Berufsun- fähigkeitspolice für den Haupt- verdiener ist oft zu knapp be- messen. Um die tatsächliche Versorgungslücke zu bestim- men, verschafft man sich am be- sten vorab Klarheit über die Höhe der gesetzlichen Ren- tenansprüche. Ansprechpartner sind die gesetzlichen Renten- versicherungsträger. OM

Leistungsansprüche

Beweispflicht

Wer von seiner Versicherung Leistungen beansprucht, muss nachweisen, dass diese zu Recht bestehen. Erhebt zum Beispiel ein Privatpatient gegenüber sei- ner Krankenversicherung den Anspruch auf Krankentagegeld, verweigert er jedoch die Vorlage eines ärztlichen Attests, so hat er keinen Anspruch auf die Lei- stung der Versicherung. (Az.: IV

ZR 110/99 BGH) rco

HIV-Infizierte in der PKV

Weniger Todesfälle

Unter den privat Krankenversicherten ist die Zahl der Todesfälle bei den Aids-Infizierten im letzten Jahr auf 66 gesunken. Vor fünf Jahren waren es noch 225. Dies sei Aus- druck kontinuierlicher Behandlungsverbesserungen, schreibt der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV ), Köln. Keine Abnahme ist in der PKV jedoch bei den Neuin- fektionen zu erkennen. Hier liegt die Zahl unverändert bei rund 500 im Jahr. Die Behandlungskosten für einen HIV-Infi- zierten sind unverändert sehr hoch. Die in den letzten drei Jahren vor dem Tod anfallenden Kosten je Patient belaufen sich (PKV-Statistiken zufolge) auf rund 200 000 DM. EB

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