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Archiv "Register für Vermittler" (26.01.1996)

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Es kommt immer häufiger vor, daß in der Nachkriegszeit abgeschlossene Lebensversi- cherungen fällig werden. Im Erlebensfall wird der Kunde im allgemeinen von seinem Versicherungsunternehmen rechtzeitig auf den Vertrags- ablauf hingewiesen. Um das Geld zu erhalten, braucht man lediglich den Versiche- rungsschein an das Unterneh- men zu senden, die letzte Bei- tragszahlung nachzuweisen und anzugeben, wohin die fällige Versicherungssumme überwiesen werden soll.

Bei einer kapitalbilden- den Lebensversicherung wird die Versicherungsleistung in einem ausgezahlt. Es steht dem Kunden damit ein Kapi- tal zur Verfügung, mit dem er seine Altersversorgung er- gänzen und den Lebensstan- dard sichern kann. So hat er zum Beispiel die Möglichkeit, die Schulden auf dem Haus oder der Eigentumswohnung auf einmal zu tilgen. Damit entfallen die laufenden Zah- lungen für die Hypothek, und das Alterseinkommen steht ungekürzt für den Ruhestand zur Verfügung.

Immer häufiger kommt es inzwischen aber auch vor, daß der Auszahlungsbetrag dazu benutzt wird, um mit einer privaten Rentenversicherung die Altersversorgung auszu- bauen. In diesem Fall zahlt man das Geld aus der kapital- bildenden Lebensversiche- rung ganz oder teilweise als Einmalbeitrag in eine private Rentenversicherung ein und bekommt dafür lebenslang seine Monatszahlungen. Statt einer sofort beginnenden Rente kann aber auch verein- bart werden, daß die Zahlung später beginnt.

Doch was ist mit dem schönen Geld, so fragen sich

Zweifler, wenn ich bereits nach der ersten Rentenzah- lung sterbe? Dann hilft, wie der Verband der Lebensver- sicherungs-Unternehmen be- ruhigt, die Vereinbarung ei- ner Rentengarantie. Sie stelle sicher, daß die Renten auf je- den Fall für einen bestimm- ten Mindestzeitraum – zum Beispiel fünf oder zehn Jahre – gezahlt werden. Im Todes- fall während der Rentenga- rantiezeit werden dann den Hinterbliebenen die restli- chen garantierten Renten oder deren Gegenwert in ei- nem Betrag ausgezahlt.

Weil derartige Renten von der Lebensversicherung im- mer beliebter werden, ver- zeichnet die Branche in die- sem Bereich seit Jahren hohe zweistellige Zuwachsraten.

Denn auch von älteren Perso- nen kann diese private Ren- tenversicherung noch pro- blemlos abgeschlossen wer- den. Da sie keinen Risiko- schutz enthält, ist sie in der Beitragshöhe im Prinzip auch nicht vom Eintrittsalter ab- hängig. Aus diesem Grund ist bei Abschluß auch keine Ge- sundheitsprüfung erforder- lich.

Zudem ist die Zahl der Einpersonenhaushalte in Deutschland in den vergange- nen Jahren kräftig gestiegen.

Mittlerweile lebt fast jeder dritte Bundesbürger allein.

Für diese Gruppe ist die pri- vate Rentenversicherung, die keinen Risikoanteil zur Absi- cherung von Hinterbliebenen enthält, eine Alternative.

Gegen Zahlung eines Ein- malbeitrages aus der fälligen Lebensversicherung von bei- spielsweise 100 000 DM erhält beim heutigen Stand der Überschußbeteiligung ein 65jähriger Mann eine lebens- lang zahlbare Monatsrente

von rund 790 DM. Davon sind rund 545 DM garantiert. We- gen der längeren Lebens- erwartung sind die Renten für die Frauen niedriger. So er- hält zum Beispiel eine 65jähri- ge Frau für einen Einmalbei- trag von 100 000 DM unge- fähr 755 DM, wovon 520 DM garantiert sind. Der nicht ga- rantierte Teil der Rente resul- tiert aus der Überschußbetei- ligung, die sowohl etwas nied- riger als auch höher als hier aufgezeigt ausfallen kann.

Die gebräuchlichste Form der privaten Rentenversiche- rung ist die sogenannte Leib- rentenversicherung mit auf- geschobener Rentenzahlung.

Bei ihr wird im allgemeinen

vereinbart, daß die gezahlten Beiträge zurückerstattet wer- den, wenn der Versicherte zwischen Vertragsabschluß und Rentenzahlungsbeginn stirbt. Die Absicherung der Familie kann dabei auch durch den Abschluß einer Witwenrente erfolgen. Diese beträgt im allgemeinen 60 Prozent der versicherten Hauptrente. Zusätzlich kann noch eine Waisenrente mit- versichert werden. Sie beträgt in der Regel 20 Prozent der Leibrente für jedes berechtig- te Kind und wird nur bis zu ei- nem bestimmten Alter der Waisen, zum Beispiel bis zum 18. oder 21. Lebensjahr, ge- zahlt. Oskar H. Metzger

V E R S I C H E R U N G E N

Altersversorgung

Wie man eine

Lebensversicherung zur Rente macht

Register für Vermittler

Als Aufforderung an den Gesetzgeber, dringend den gesetzlichen Rahmen für Ausbildung und qualitative Erfassung von Versicherungs- vermittlern zu schaffen, den die EU schon bis Ende 1994 vorsah, haben Fachverbände unter Federführung des Ge- samtverbandes der Versiche- rungswirtschaft (GDV) in Hamburg das Zentralregister für Versicherungsvermittler (ZDV) gegründet. Aufge-

nommen werden nur Vermitt- ler, die hauptberuflich bera- ten oder verkaufen und die fachlichen Voraussetzungen ebenso wie als Makler die aus- reichende Absicherung der Vermögenshaftpflicht nach- weisen. Für jeden Kunden ab- rufbar wird außerdem die Vermittlereigenschaft sein, al- so ob sein Verhandlungspart- ner Ein- oder Mehrfirmenver- treter oder -Makler ist. Laut GDV wird das Zentralregi- ster die Arbeit aufnehmen, sowie Bonn mit einem Rah- mengesetz den anderen eu- ropäischen Staaten folgt. rdv Die private Lebensversicherung finanziert sich, anders als die gesetzliche Ren- tenversicherung, bekanntlich im Kapitaldeckungsverfahren. Das heißt, alle be- stehenden und zukünftigen Leistungen müssen durch entsprechende Kapital- anlagen gedeckt sein. 1994 waren, wegen der vergleichsweise niedrigen Kapi- talmarktzinsen, Namenspapiere mit knapp der Hälfte des gesamten Brutto- Neuanlagevolumens der größte Anlageblock. Rückläufig war hingegen die An- lage in festverzinsliche Wertpapiere, insbesondere Investmentfonds. N

Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 1–2, 8. Januar 1996 [63]

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