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Archiv "Intensivierte Insulintherapie: Schützt vor Makroangiopathie" (03.02.2006)

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A K T U E L L

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 5⏐⏐3. Februar 2006 AA217

Arbeitszeitgesetz

Übergangsfrist unwirksam

48-Stunden-Grenze gilt auch für Alt-Tarifverträge.

K

linikärzte und andere Ar- beitnehmer mit Bereit- schaftsdiensten dürfen maxi- mal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Das hat das Bundes- arbeitsgericht (BAG) in Er- furt am 24. Januar entschie- den. Die 48-Stunden-Grenze gilt demnach auch für Ar- beitnehmer mit Alt-Tarifver- trägen. Streitpunkt zwischen Ärzten und Arbeitgebern ist das Arbeitszeitgesetz, das zum Jahresbeginn 2004 europa- rechtlichen Vorschriften ange- passt wurde. Unter anderem gilt seitdem eine Obergrenze von 48 Wochenstunden, ein- schließlich der Bereitschafts- dienste. Eine Übergangsrege- lung sieht aber Ausnahmen für Alt-Tarifverträge vor, die schon vor Januar 2004 galten.

Gegen den Widerstand des Marburger Bundes (mb) wur-

de die Übergangsfrist von der großen Koalition bis Ende 2006 verlängert.

„Entgegen einem weit ver- breiteten Verständnis wird aber von dieser Übergangsre- gelung die 48-Stunden-Gren- ze nicht erfasst“, entschied das BAG. Nach dem Be- schluss gilt die Übergangsfrist nur für wenige Regelungen zu Ruhezeiten, Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsar- beit, die in der Ausnahme- klausel konkret angesprochen sind. Demgegenüber werde die 48-Stunden-Grenze nicht erwähnt, begründete das BAG seine Entscheidung.

Bislang halten überwie- gend kommunale Kranken- häuser, die den neuen Tarif- vertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anwenden, die 48-Stunden-Grenze ein.

Allerdings war umstritten, ob sie auch für mb-Mitglieder gilt. Die Ärztegewerkschaft trägt den TVöD nicht mit.

Nach dem Erfurter Beschluss gilt die 48-Stunden-Grenze nun auch für dessen Mitglie- der sowie für alle Universitäts- kliniken und andere Kranken- häuser der Länder und priva-

ter Träger. hil

Intensivierte Insulintherapie

Schützt vor

Makroangiopathie

D

er Diabetes Control and Complica- tions Trial (DCCT) hatte bereits 1993 gezeigt, dass die intensivierte Insulinthe- rapie das Risiko von Retino-, Nephro- und Neuropathie senkt. Erst 17 Jahre später dokumentiert die Nachfolgestudie auch eine – im Vergleich zur konventio- nellen Insulintherapie – deutliche Re- duktion der kardiovaskulären Spätkom- plikationen (NEJM 2005; 353: 2643–

2653) wie Schlaganfall und Herzinfarkt, und dies, obwohl nach dem Ende der DCCT auch die Kontrollgruppe auf eine intensivierte Insulintherapie umgestellt wurde. Am DCCT hatten in den Jahren 1983 bis 1989 insgesamt 1 441 Patienten mit Typ-1-Diabetes-mellitus teilgenom-

men. Sie waren auf zwei Gruppen rando- misiert worden. Die Ergebnisse zeigten, dass der Wunsch nach abwechslungsrei- chen Mahlzeiten größer war als die Angst vor den schmerzhaften Blutzuckerkon- trollen. Die HbA1c-Werte waren unter der intensivierten Insulintherapie im DCCT mit sieben Prozent deutlich gün- stiger als unter der konventionellen (neun Prozent).

D

er präventive Effekt auf die Retino- pathie, Neuropathie und die Nephro- pathie war bereits nach wenigen Jahren messbar. Die Auswirkungen auf die Ma- kroangiopathie ließen länger auf sich warten, sie wurden erst in der Nachfolge- studie EDIC (Epidemiology of Diabetes Interventions and Complications) er- kennbar. Es handelt sich um eine Beob- achtungsstudie, denn nach dem Ende der DCCT war allen Teilnehmern zur inten- sivierten Insulintherapie geraten wor- den. Jetzt liegen die „harten“ Endpunkt-

daten zu kardiovaskulären Erkrankun- gen vor. Dass 17 Jahre vergingen, liegt auch an dem jungen Manifestationsalter des Typ-1-Diabetes. Die Teilnehmer sind heute im Durchschnitt 45 Jahre und da- mit eigentlich noch zu jung, um an Herz- infarkt oder Schlaganfall zu erkranken.

D

ennoch kam es bei 31 Patienten (vier Prozent), die von Anfang an eine in- tensivierte Insulintherapie durchführten, zu 46 kardiovaskulären Erkrankungen.

Unter den Patienten, die in den ersten 6,5 Jahren noch eine konventionelle Insu- lintherapie betrieben hatten, erkrankten 52 Diabetiker (sieben Prozent) an 98 Er- eignissen. Die intensivierte Insulinthera- pie senkte das Erkrankungsrisiko um 42 Prozent (95-Prozent-Konfidenzintervall neun bis 63 Prozent; p = 0,02). Der Composite-Endpunkt aus Herzinfarkt, Schlaganfall oder kardiovaskulärem Tod ging sogar um 57 Prozent zurück (zwölf bis 79 Prozent; p = 0,02). Rüdiger Meyer Akut

D

ie große Koalition überlegt offenbar, Teile des Geset- zes zur Verbesserung der Wirt- schaftlichkeit in der Arznei- mittelversorgung zu ändern.

Unter anderem soll die um- strittene Malus-Regelung ent- schärft werden. Es ist geplant, dass Ärzte Abschläge bei ih- rem Honorar in Kauf nehmen

müssen, wenn sie die Tages- therapiekosten überschreiten, die die Selbstverwaltung für besonders umsatzstarke Indi- kationsgebiete festlegt. Kür- zungen sollten bereits bei ei- ner Überschreitung von fünf Prozent fällig werden. Dieser Wert soll jetzt auf zehn bis 15 Prozent angehoben wer- den. Darüber hinaus prüft die Koalition einen Vorschlag des Bundes- verbandes der Betriebs- krankenkassen (BKK), die Zuzahlungen für die- jenigen Arzneimittel zu streichen, die deutlich unter dem Festbetrag lie- gen und damit besonders günstig sind. Gelänge es, so der BKK-Bundesver- band, durch diese Rege- lung den Anteil der be- sonders günstigen Ver- ordnungen von derzeit zehn auf 30 Prozent zu er- höhen, könnten die Kassen 1,4 Milliarden Euro sparen.

Im Bundesgesundheitsmi- nisterium hält man sich be- deckt. Der Gesetzentwurf be- finde sich im parlamentari- schen Verfahren. Entsprechen- de Änderungsanträge lägen noch nicht vor, hieß es. HK

Arznei-Sparpaket

Änderungen in Sicht

Malus-Regelung soll entschärft werden.

Kassen-Vorschlag: keine Zuzahlungen für besonders günstige Arzneimittel

Foto:Photothek.net

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