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Archiv "KONGRESS-DIAS 24 Gebote für Referenten" (19.11.1982)

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Academic year: 2022

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen FORUM

K

aum ein Referent läßt es sich nehmen, sein Kongreß-Refe- rat mit Dias zu unterstützen. Was den Zuhörern, in diesem Fall besser: Zuschauern, geboten wird, ist — so jedenfalls die eige- ne Erfahrung beim Besuch meh- rerer Veranstaltungen — fast aus- nahmslos schrecklich.

Die nachfolgenden 24 Punkte stellen den Versuch dar, die ne- gativen Erfahrunen „dia-positiv"

zu verarbeiten.

1. Die Schrift muß gut lesbar sein.

2. Die Schrift muß so groß sein, daß sie auch in der allerletzten Reihe noch zu lesen ist.

3. Die Dias sollten kontrastreich sein (Kongreß-Dias müssen nicht zwangsläufig fades, akademi- sches Blau tragen).

4. Die Sprache muß klar und verständlich sein. (Bei nationa- len Veranstaltungen: Landes- sprache, bei internationalen Ver- anstaltungen: vereinbarte Kon- greßsprache).

5. Der Text muß maximal inner- halb von 15 Sekunden langsam zu lesen und zu erfassen sein.

6. Der Dia-Text darf niemals den Vortrags-Text wiederholen.

7. Dias dürfen nicht vorgelesen werden. Die Zuhörer haben le- sen gelernt.

8. Der Dia-Text soll die entspre- chende Passage des Vortrages ergänzen oder unterstreichen.

9. Tabellen oder wichtige Anga- ben (Dosierungen) müssen so lange stehenbleiben, daß die Zu- hörer ohne Hast mitschreiben können.

10. Grafische Darstellungen sol- len helfen, verbal schwer darzu- stellende Gegebenheiten, Zu- sammenhänge und Abläufe zu veranschaulichen. Sie sollen den Vortragstext ergänzen oder Wichtiges unterstreichen.

11. Die grafische Darstellung darf nur den Gegenstand, den sie veranschaulichen soll, bein- halten; keine Zusatzinforma- tionen.

12. Die Grafik kann durchaus vereinfachen, sie soll nur das

KONGRESS-DIAS

24 Gebote für

Referenten

wirklich Wesentliche darstellen (zum Beispiel keine komplizier- ten Histogramme anbieten).

13. Symbole und Abkürzungen sind wichtig und richtig, sie müs- sen jedoch dem jeweiligen Zuhö- rerkreis geläufig sein.

14. Die grafische Darstellung muß sofort verständlich sein, sie darf niemals durch Kompliziert- heit vom Vortrag ablenken.

15. Die grafische Darstellung sollte keiner weiteren Erklärung bedürfen.

16. Die Qualität von gegen- ständlichen Abbildungen, Rönt- genbildern und Originalauf-

zeichnungen muß erstklassig sein.

17. Bilder und Aufzeichnungen dürfen nur das wirklich Wesentli- che darstellen.

18. Wichtige Befunde müssen, wenn sie nicht augenfällig sind, markiert werden.

19. Bilder und Originalaufzeich nungen dürfen oder müssen so- gar erklärt werden (zum Beispiel histologische Schnitte, sonogra- fische Abbildungen, urodynami- sche Messungen).

20. Doppelprojektionen erhö- hen nicht zwangsläufig die Qua- lität des wissenschaftlichen Vor- trages.

21. Doppelprojektionen allein beweisen nicht, daß der Vortra- gende ungeheuer progressiv ist.

22. Doppelprojektionen sind nur dann sinnvoll, wenn die notwen- dige Darstellung auf einem Dia zu unübersichtlich wird oder nicht möglich ist.

23. Hauptvorteil der Doppelpro- jektion ist, daß man verschieden- artige Dias miteinander kombi- nieren kann (zum Beispiel Text — Grafik, Grafik — Abbildung, Text

— Röntgenbild usw.).

24. Gleichartige Dias (zum Bei- spiel Text — Text) sollten nur dann nebeneinander gestellt werden, wenn sie sich wirklich ergänzen oder einen Vergleich darstellen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Bernhard lbach Medizinische Kinderklinik Krankenanstalten

der Stadt Remscheid Burger Straße 211 5630 Remscheid 1

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 46 vom 19. November 1982 59

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