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Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die den Zweck hat, das Datenschutzrecht in der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Diese knüpft in vieler Hinsicht an die Regelungen der bisherigen Datenschutzgesetze an, bringt aber einige Änderungen, die auch die Archive betreffen. Neu ist, dass die DSGVO im Gegensatz zu den bisherigen Datenschutzgesetzen von Bund und Ländern auch auf Archivgut anwendbar ist und nicht mehr insgesamt durch die

Archivgesetze verdrängt wird. Allerdings ist für „im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke“

eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen, die es den Archiven ermöglichen, weiterhin nach den bewährten Grundsätzen der Archivgesetze zu arbeiten. Zurzeit wird das Brandenburgische Archivgesetz in einigen Punkten an die Datenschutzgrundverordnung angepasst.

Die Auswirkungen der DSGVO auf die Archive hat Andreas Nestl von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zusammengefasst. Seine Präsentation enthält Informationen zum Anwendungsbereich und Inhalt der DSGVO, zu den Ausnahmen für Archivzwecke sowie zu einzelnen Maßnahmen die Archive ergreifen müssen, um den Bestimmungen der DSGVO gerecht zu werden.

Insgesamt handelt es sich hierbei jedoch im Wesentlichen um die Beibehaltung der bewährten Praxis. Die Präsentation finden Sie hier.

https://www.lwl.org/waa-download/tagungen/BKK_2017/Nestl.pdf

Eine Fortbildung der Landesfachstelle zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung und Archive findet am 5. September 2018, 10:00 – 15:00 Uhr an der Fachhochschule Potsdam, Kiepenheuerallee 5, 14469 Potsdam, Haus 2, Raum 2/003 statt.

https://www.fh-potsdam.de/fileadmin/user_dateien/2_studieren-

FB_Infowiss/landesfachstelle/fortbildung/Landesfachstelle_Flyer_Archive18_WEB.PDF

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