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Archiv "Telematik: Vergleich mit Österreich" (24.06.2005)

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Telematik

Zu der Berichterstattung über den 108. Deutschen Ärztetag zum Thema

„TOP VIII: Tätigkeitsbericht – Telema- tik: ,Mitgestalten und Einfluss neh- men‘“ von Heike E. Krüger-Brand in Heft 19/2005:

Sinn oder Unsinn?

. . . Auf unsere Kosten wurde der neue EBM 2000plus ein- geführt, die Eintreibung der Praxisgebühr geht ebenfalls zulasten der Ärzteschaft! Und jetzt auch noch die elektroni- sche Gesundheitskarte! Die Entwicklung und die Umset- zung des Projektes „elektroni- sche Gesundheitskarte“ kostet 1,4 Milliarden Euro! Hinzu kommen jährliche Betriebsko- sten von rund 150 Millionen Euro, die zur Hälfte von den Kostenträgern und den Lei- stungserbringern zu zahlen sind. Und letztlich muss jeder Kassenarzt auch noch mal per- sönlich in sein Portemonnaie greifen: Denn die notwendi- gen Kartenlesegeräte zahlt je- der Kassenarzt aus eigener Ta- sche! Laut der Zeitschrift med-online, Ausgabe 1/2005, Seite 15, soll das Procedere so aussehen: Jede Praxis benötigt mindestens zwei Lesegeräte und einen Connector. In das erste Lesegerät wird die elek- tronische Gesundheitskarte und in das zweite der Heilbe- rufsausweis (Arztausweis) ge- steckt. Der Arzt muss dann eine PIN-Nummer eingeben und wird dann über den Connector mit dem Trust Cen- ter der DNG Service GmbH verbunden und die Identität zertifiziert. Erst jetzt haben Sie Zugang zu den auf der E-Karte gespeicherten Daten, können diese mit zusätzlichen

Daten speisen oder ein E-Re- zept eingeben. Bei zehn Ar- beitsplätzen heißt das 20 Le- segeräte, vermutlich zehn Connectoren, mehrere Ar- beitsstunden einer Computer- firma, eventuell sogar eine neue Computeranlage . . . Oder Sie nehmen die „Sparva- riante“: zwei Lesegeräte und einen Connector an der An- meldung. Das heißt, Sie haben eine riesige, vor Wut schnau- bende Patienten-Warteschlan- ge für Rezepte an der Anmel- dung! . . .

Dr. Detlev Wolff,

Moerser Landstraße 352, 47802 Krefeld

Vergleich mit Österreich

Als Informatiker würde ich der Ärztevertretung empfeh- len, dass sie sich die Umset- zung der guten Idee Chipkarte in die absurde Realität in Österreich ansieht. Dies ist an Bürokratie kaum noch zu übertreffen . . .

>Ärzte müssen selbst den In- ternetzugang bezahlen, um die Aufgaben von Krankenkassen zu erfüllen. Das heißt, man muss bei jedem Kontakt die Chipkarte einlesen, um den Versicherungsanspruch des Patienten feststellen zu kön- nen. Dadurch werden die Ärz- te zu Angestellten der Kran- kenkasse und dürfen es auch noch selbst zahlen.

>Es ist bürokratisch und kom- pliziert, sodass auch Fehlbe- dienung nicht ausgeschlossen werden kann (trotz anders lautender Beteuerungen der Verhandlungspartner Öster- reichische Ärztekammer und Hauptverband der Versiche- rungsträger).

>Künftig wird es Datenab- gleiche geben, wodurch eine Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 25⏐⏐24. Juni 2005 AA1803

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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geht, die dazu verhelfen wür- den, von schweren und chroni- schen Krankheiten (nicht „Er- krankungen“ schlechthin) zu heilen etc. . . . Ein jeder, der noch nicht ganz in seinem Her- zen erkaltet scheint, weiß dies sehr wohl als real zu deuten, wenigstens für sich selbst und vor sich selbst. Doch „ . . . eine sterbende Frau, die sich nicht mehr dagegen wehren kann, (wird) in den Medien zur Schau . . .“ gestellt, was „ . . . mit der Würde des Menschen unvereinbar ist . . .“. Worin liegt eigentlich zwischen dem einen und dem anderen noch ein Unterschied? Das eine (der Tod) wie das andere (das Le- ben) erfahren heutzutage nicht mehr ihre wirkliche Bedeutung und die ihnen zustehende Wür- digung!

Dr. Christa Wiesenberg,S. Maria delle Buone Novelle, Centro di Aiuto alla Vita, Via Sant’ Apollinia Nr. 8,

I-67100 L’ Aquila (AQ), Italien

Zu dem Standpunkt „Sterbehilfe“

von Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe in Heft 15/2005:

Unsere „Staatsmoral“

ist fragwürdig

Prof. J.-D. Hoppe schreibt:

„Der Patient hat das Recht zu sterben.“ Nein, er hat nicht das Recht, er muss irgend- wann und aus irgendwelchen konkreten Gründen sterben.

Er tut gut daran, sich dieses Zwanges bewusst zu sein – was in einem ideologischen Um- feld, das einseitig auf Rechte und Freiheit pocht, schwer ist.

Er kann den Zwängen nicht dauerhaft entgehen. Aber er kann die Strategie des TTT, des Tarnens – Täuschens – Tricksens anwenden. Er kann

den Zeitpunkt und die Um- stände des Sterbens mit be- stimmten zivilisatorischen Mitteln bis zu einem gewissen Grad beeinflussen. Der Spiel- raum für den Zeitpunkt ist al- lerdings relativ eng begrenzt:

In Deutschland dürfen keine Mittel für die Verkürzung des Sterbeprozesses eingesetzt werden, nur zu seiner Verlän- gerung. Das nötigt manchen zum vor- oder rechtzeitigen Suizid oder zur Emigration in Länder mit liberalerer Gesetz- gebung. Unsere „Staatsmoral“

ist fragwürdig . . . Wenn heute noch um mehr oder weniger

„Patientenautonomie“ durch das Gesellschaftsspiel „Mei- nungsstreit“ „geistig gerun- gen“ wird, werden mündige Bürger zukünftig nicht mehr bereit sein, über den Kamm

„Patienten“ geschoren zu wer- den. Sie werden in der Lage sein, über jede Form der mög- lichen Therapien, auch die Art und Weise ihres Lebensendes sachkundig zu entscheiden oder mit zu entscheiden – ein Recht, das sich die Elitärsten unter den Eliten schon länger herausnehmen . . .

Ernst Schlegel,Porzer Straße 101, 12524 Berlin

Therapien

Zu dem Beitrag „Bewertung von Therapien: ,Korridor der Vernunft‘“

von Norbert Jachertz in Heft 5/2005:

Bedenklicher Autoritätsanspruch

Die IFAG Basel AG beschäf- tigt sich seit Jahren unter ande- rem mit klinischen Forschungs- arbeiten bei eingeführten Arz- neimitteln im Bereich der Komplementäronkologie. Die-

A

A1804 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 25⏐⏐24. Juni 2005

B R I E F E

Bespitzelung der Arztpraxen möglich wird. Berücksichtigt man zum Beispiel vergessene Chipkarten, Hausbesuche, te- lefonische Kontakte, so kann man sich nur an den Kopf fas- sen, wie man so etwas jeman- dem zumuten kann . . . Dipl.-Ing. Mag. Ivan Moro, Ostpreußenstraße 4, 79761 Waldshut- Tiengen

Zu den Entschließungen zu Tagesord- nungspunkt VIII des 108. Deutschen Ärztetags „Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer –Telematik im Gesundheitswesen“ in Heft 19/2005:

Datenmüll

Die Entschließungen der Bun- desärztekammer zur Telema- tik sind in ihrer kritischen und vorsichtigen Haltung löblich, aber in einem entscheidenden Punkt unvollständig. Die letzt- lich für Sinn und Erfolg wich- tigste Frage ist, wie sich Da- tenmüll vermeiden lässt . . . Im ärztlichen Alltag geht es gera- de darum, aus einer Unmenge von Informationen das We- sentliche zu erfassen . . . Und damit nähere ich mich den entscheidenden Fragen: Wer gibt Daten ein? Wer selek- tiert? In der Praxis sind die wesentlichsten Informationen für die ärztliche Entschei- dungsfindung in erster Linie eine aktuelle, ausführliche Diagnosenliste und eine aktu- elle Liste von Dauermedika- menten und Bedarfsmedika- menten . . . Wer soll sich dar- um kümmern? Ich behaupte, das kann nur der koordinie- rende Hausarzt übernehmen.

Sonst entsteht Datenmüll.

Hausärzte wissen, wie viel Zeit, Energie und Selbstdiszi- plin darauf verwendet werden muss, Medikationsvorschläge von Konsiliaruntersuchungen zu einem sinnvollen Plan zu integrieren. Klassisches Bei- spiel: Ein Patient, der bisher mit fünf Dauermedikamenten versorgt war, kommt aus dem Krankenhaus, erscheint unan- gemeldet in der überfüllten Sprechstunde und möchte sich mal eben anhand des Kurzbe- richts vom Krankenhaus die Medikamente aufschreiben

lassen. Nach Analyse des Kurz- berichts lässt sich erkennen:

Von den vorherigen fünf Dau- ermedikamenten sind zwei gleich geblieben, drei hatten im Krankenhaus nur andere Namen, vier neue sind dazuge- kommen, allerdings alle vier in überteuerter Version, eins da- von soll noch zwei Wochen ge- geben werden und eins noch drei Monate. Das erfordert mindestens zehn Minuten konzentrierte ärztliche Ar- beit, um aus diesen Vorschlä- gen einen schriftlichen Plan für den Patienten zu machen und ihm zwei passende Rezep- te zu überreichen, nicht zu ver- gessen, die Speicherung des neuen Konzeptes im Praxis- computer . . . Meine Meinung:

Die E-Card kann nur dann sinnvoll funktionieren, wenn die Hausärzte als Einzige au- torisiert sind, Diagnosenlisten und Medikamentenpläne zu verändern. In meiner/unserer Praxis gibt es eine Art „analo- gen Vorläufer“ der E-Card. Es handelt sich um ein Blatt Pa- pier mit der Überschrift „Pati- entenausweis“, welchen jeder Patient frisch ausgedruckt er- hält. Darauf stehen alle wichti- gen Diagnosen und alle aktu- ellen Medikamente . . . Wird die Telematik so gelingen, dass sie effektiv mehr bringt als dieses Blatt Papier namens Patientenausweis? Es würde mich freuen, aber ich halte es für unwahrscheinlich . . . Wilfried Deiß,Uhlandstraße 50, 57074 Siegen

Sterbehilfe

Zu der Berichterstattung über den 108. Deutschen Ärztetag zum Thema

„Keine aktive Euthanasie“ in Heft 19/2005:

Leben und Tod

verdienen Würdigung

Der Tod – von welcher huma- nen, philosophischen oder christlichen Sicht her auch im- mer gesehen, wird mehr und mehr und schamlos zur Schau gestellt und locker in Kauf ge- nommen, wenn es hypothetisch um „embryonale Stammzel- len“ und deren „Gewinnung“

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse). Die Re- daktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail- Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu

kürzen.

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