Cotrimox-Wolff ® Tabl. /forte Tabl. / Saft / forte Saft
Zusammensetzung: Cotrimox-Wolff Tbl.: 1 Tbl. enth.: Trimethoprim 80 mg, Sulfamethoxazol 400 mg. Cotrimox-Wolff forte Tbl.: 1 Tbl. enth.: Trimetho- prim 160 mg, Sulfamethoxazol 800 mg. Cotrimox-Wolff Saft: 5 ml Saft (1 Meßl.) enth.: Trimethoprim 40 mg, Sulfamethoxazol 200 mg sowie 1,4 g Sor- bit (=0,117 BE). Cotrimox-Wolff forte Saft: 5 ml Saft (1 Meßl.) enth.: Trime- thoprim 80 mg, Sulfamethoxazol 400 mg sowie 1,4g Sorbit (= 0,117 BE).
Anwendungsgebiete: Infektionen durch Erreger, die gegen die Arzneimit- telkombination Sulfamethoxazol/Trimethoprim empfindlich sind: z. B. Atem- wegsinfekte, Harnwegsinfekte, Infektionen der Genitalorgane, Infektionen des Magen-Darm-Traktes. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Sulfonamide, Trimethoprim und Trimethoprim-Analoge, schwere Allgemein- reaktionen der Haut (Erythema exsudativum multiforme), krankhafte Blut- bildveränderungen, verschiedene Blutbildungsstörungen, Nierenschäden oder hochgradige Nierenfunktionsschwäche, schwere Leberschäden oder Leberfunktionsstörungen, akute Porphyrie, Früh- und Neugeborene, Schwangerschaft, Stillzeit. Nebenwirkungen: Gastrointestinale Störun- gen, Entzündungen im Mundbereich, allergische Hautreaktionen (z. B.
Exantheme, Stevens-Johnson-Syndrom, Lyell-Syndrom), andere allergi- sche Reaktionen, cholestatische Hepatose, reversible Kurzsichtigkeit, Mus- kelkoordinationsstörungen, akute Psychosen, pseudomembranöse Entero- kolitis, Leberzellnekrosen, akute Pankreatitis, Hypoglykämie, Kristallurie, metabolische Azidose, akute interstitielle Nephritis, Blutbildveränderun- gen, aseptische Meningitis, ZNS-Störungen (z. B. Kopfschmerzen), Pseu- dosepsis. Wechselwirkungen: Antikoagulantien, orale Antidiabetika, Phe- nytoin, Methotrexat, bestimmte Barbiturate (z. B. Thiopental), Cumarine, Folsäureantagonisten, Pyrimethamin, p-Aminosalicylsäure, Trimidon, Methenamin, Hexamin, Mandelsäure, Probenecid, lndometacin, Phenylhu- tazon, Salizylate, Sulfinpyrazon, Antazida, Paraldehyd, p-Aminobenzoe- säure -Derivate (z. B. Benzocain, Procain, Tetracain), 6-Mercaptopurin. Pak- kungsgrößen und Preise: Cotrimox-Wolff ® Tbl.: 10 Tbl. (NI) DM 4,44; 20 Tbl. (N 2) DM 7,36; Cotrimox-Wolff ® forte Tbl.: 10 Tbl. (N 1) DM 6,30; 20 Tbl.
(N 2) DM 12,05; Cotrimox-Wolff ® Saft: 100 ml DM 9,79; Cotrimox-Wolff '- forte Saft: 100 ml DM 14,73.
B. Hamm& • sinfektionen z.
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13 I E L_ E F E L II) SPEKTRUM
LESERBRIEFE
Polikliniken
Zu dem Beitrag „AOK in Chemnitz will Poliklinik übernehmen" von Sabine Dauth in Heft 38/1993:
Der Patient sollte entscheiden
... Die Autorin hat sich nicht der Mühe unterzogen zu untersuchen, welche Vor- teile eine solche Einrichtung für den Patienten bietet. Fol- gen kann ich der Aussage, ob- wohl sie sicherlich nicht so gedacht ist, daß eine Polikli- nik die Patienten besser ver- sorgen kann als eine Nieder- lassung.
Richtig ist auch die Fest- stellung, daß viele Ärzte in den neuen Bundesländern nur die eine Alternative hat- ten, sich entweder niederzu- lassen und sich hoch zu ver- schulden, verbunden mit wirt-
schaftlichem Risiko, oder, wie in Chemnitz, auf eine „Gna- denlösung" zu hoffen. Die Vergangenheit hat doch ge- zeigt, daß die Polikliniken seit ihrem Bestehen (sie sind doch keine Erfindung des So- zialismus) für den Patienten eine Alternative zur Nieder- lassung waren.
Besonders unter markt- wirtschaftlichen Bedingun- gen, das zeigen solche Länder wie Finnland und Schweden, können sich Polikliniken zu echten Zentren der sozialen und medizinischen Betreuung profilieren .. .
Zu verurteilen sind die Machenschaften, das Projekt schon im Vorfeld der Reali- sierung mit „offenen juristi- schen Fragen" zu Fall zu bringen. Letztendlich sollte der Patient entscheiden, wel- che Form der ambulanten Betreuung er annimmt und
bevorzugt, vorausgesetzt, er hat noch die Möglichkeit dazu.
Dr. med. Eberhard Hetzke, Kantstraße 26, 03050 Cottbus
Wasserfilter
Zum Leserbrief von Prof. Dr. med.
Franz Daschner „Hygienisch unbe- denklich" in Heft 46/1993, der sich auf eine Werbung der Firma Brita Wasserfilter für einen Baby-Wasser- filter bezog:
Falsche
Behauptungen
In Heft 46 befaßt sich Prof. Daschner in einem Le- serbrief mit dem Brita-Baby- Wasserfilter und diskrimi- niert diesen Filter durch feh- lerhafte und entstellte Zitie- rung der von ihm heran- gezogenen Institutionen. Das
Landgericht Wiesbaden hat Prof. Daschner im Wege der einstweiligen Verfügung vom 29. 10. 1993 verboten zu be- haupten:
1. Die Stiftung Warentest habe eindeutig festgestellt, daß Brita-Wasserfilter bei weitem nicht das bringen, was sie dem Verbraucher sugge- rieren. Es sei zum großen Teil Schwindel.
2. Der Brita-Baby-Wasser- filter könne Babys unter an- derem schaden, wenn man den Filter nicht genau so an- wende, wie es der Hersteller will, nämlich das Wasser hin- terher abkoche und den Filter in den Kühlschrank stelle.
Der Filter könne verkeimen, und das Wasser, was unten herauskomme, sei hygienisch schlechter als normales Was- ser.
3. Zwischen dem Brita- Baby-Wasserfilter und dem
Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 5, 4. Februar 1994 (5) A-241
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LESERBRIEFE
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Brita-Haushaltswasserfilter gebe es keinen Unterschied.
Der Baby-Filter sei nur ein besseres Marketing-Instru- ment.
4. Die Warnung der Firma Brita in ihrer Werbung vor dem Blei- und Kupfergehalt, der durch die Wasserleitun- gen im Haushalt in das Wasser gelange, sei zum gro- ßen Teil eine wirkliche Ver- ballhornung der Verbrau- cher und gleichzeitig Schwin- del.
5. Die Stiftung Warentest habe festgestellt, daß der Bri- ta-Wasserfilter den Kupfer- gehalt zum großen Teil redu- ziere, nicht aber den Blei- und auch nicht zuverlässig den Nitratgehalt. Der Ver- braucher werde angeschwin- delt.
6. Das Bundesgesund- heitsamt habe eindeutig ein- schließlich der Stiftung Wa- rentest gesagt: Kauft euch keinen von diesen Filtern, es ist unnötig.
Die Unrichtigkeit der Aus- führungen von Prof. Daschner ist damit festgestellt.
Heinz Hankammer, Brita- Wasser-Filter-Systeme GmbH, 65232 Taunusstein Anmerkung der Redaktion:
Der zitierte Beschluß des Landge- richts Wiesbaden liegt der Redakti- on vor. Er entspricht den Ziffern 1 bis 6 des Leserbriefes. Beim letzten Absatz des Briefes handelt es sich um eine Interpretation seines Ver-
fassers. DÄ
Unerwarteter Befund Herr Daschner bezieht sich in seiner Kritik des Brita- Wasserfilters auf Angaben der Stiftung Warentest und führt aus: „daß das filtrierte Wasser nicht selten verkeimt war und somit hygienisch nicht einmal der Trinkwasser- verordnung entsprach". Diese Angaben und die aus diesen gezogene Schlußfolgerung:
„das filtrierte Wasser muß al- so vor Verwendung unter ho- hem Energieaufwand erst einmal abgekocht werden"
geben mir Veranlassung, über unsere Untersuchungsergeb- nisse zu berichten:
Im Jahre 1988 wurden im Handel gekaufte Brita-Was- serfilter in einem Langzeit- versuch weit über die vom Hersteller vorgesehene Ge- brauchszeit hinaus und nach Filtration einer größeren als vom Hersteller vorgesehenen Wassermenge im Hinblick auf Verkeimung der Filter und Nachverkeimung des ge- filterten Wassers geprüft .. . Bei 572 Koloniezahlbe- stimmungen von gefiltertem Wasser wurden nur in 23 Fäl- len niedrige zweistellige Ko- loniezahlen ermittelt und da- mit in keinem Falle der Grenzwert der Trinkwasser- verordnung erreicht.
Diese Ergebnisse fanden sich gleichbleibend über den ganzen Untersuchungszeit- raum hin. Der Befund war unerwartet, denn ein leichtes Ansteigen der Koloniezahlen nach Uberschreiten der vor- gesehenen Menge hätte uns nicht überrascht.
Einmal wöchentlich, und zwar stets nach dem Wochen- ende (72 Stunden), wurden je 100 ml aus jedem Topf auf Pseudomonaden untersucht.
Diese Keime konnten in kei- nem Fall angezüchtet wer- den. Bei der Durchführung der Untersuchung bemühten wir uns, die untersuchten Fil- ter möglichst praxisnah zu prüfen (Filtration größerer Trinkwassermengen, nicht vollständige Entleerung des Wasservorratsbehälters zwi- schen erneuten Füllungen des Filterbehälters).
Anschließend noch eine Bemerkung: Zur Herstellung von Säuglingsnahrung muß das verwendete Wasser stets zuerst abgekocht werden...
Dr. med. Peter Schreiber, M.Sc., D.T.P.H., Arzt für Hy- giene, Mikrobiologie und In- fektionsepidemiologie, Tro- penmedizin, Stetteritzring 73, 64380 Rossdorf
Aids
Gedanken zum Welt-Aids-Tag:
Nicht alles erlaubt Der Welt-Aids-Tag wurde mit zahllosen Aufklärungsak-
A-242 (6) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 5, 4. Februar 1994