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Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, können wir Ihren Antrag nicht abschließend bearbeiten und damit über Ihren Versorgungsanspruch grundsätzlich nicht entscheiden

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Datenschutzhinweise gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Das Landesverwaltungsamt möchte Sie über den Umgang und die Verwendung der erhobenen personenbezogenen Daten informieren. Mit dem Einreichen Ihres Antrages auf Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung (Opferpension) nach § 17a StrRehaG stimmen Sie gem. Artikel 6 Abs. 1a DSGVO den nachfolgenden Ausführungen zu.

Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Angaben in den Antragsformularen sind freiwillig. Diese Angaben benötigen wir, um Ihren Antrag (§§ 1, 24 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - SGB I) bearbeiten und darüber entscheiden zu können.

Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, können wir Ihren Antrag nicht abschließend bearbeiten und damit über Ihren Versorgungsanspruch grundsätzlich nicht entscheiden.

Die von Ihnen im Antrag gemachten Angaben erfassen und speichern wir u.a. in elektronischer Form.

Wer Sozialleistungen beantragt, hat gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen. Kommt derjenige, der Sozialleistungen bean- tragt, seinen gesetzlich vorgeschriebenen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhaltes erheblich erschwert, kann das Landesverwaltungsamt nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Erhebung, Speicherung, Veränderung, Nutzung, Über- mittlung, Löschung) sind die §§ 67a - 67c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) sowie die von Ihnen erteilte Einwilligung zur Datenerhebung.

Ihre personenbezogenen Daten können im Rahmen der Antragsbearbeitung gegebenenfalls an andere Behörden, Personen und Stellen weitergegeben werden, um weitere für die Antragsbearbei- tung notwendige Informationen zu erhalten. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Rehabilitie- rungs- und Entschädigungsstellen, die HHG-Behörden, die Stiftung für ehemalige politische Häftlin- ge, den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, die Finanzbehörden, die Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs oder andere Behörden und Stellen (z.B. Meldebehörden).

Dauer der Datenspeicherung

Ihre Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung des § 67c SGB X für die jeweilige Aufgabenerfüllung notwendig ist. Die Speicherzeit beginnt mit der Antragstellung und endet zwischen 5 Jahren (z.B. bei Tod des Berechtigten) und längstens der Vollendung des 90. Lebensjahres (bei Ablehnung) nach Abschluss der Aufgabenerfüllung. Anschließend werden die Daten gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.

Seite 1 434 014PDF 12.2019

Formular des Landes Sachsen-Anhalt

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 empfohlen!

(Version 1) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

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Recht auf Auskunft, Widerruf und Löschung

— Sie können von unsAuskunftüber Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.

— Sie können von uns einekostenlose Kopiedieser Daten verlangen.

— Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zuberichtigen, wenn sie unrichtig sind.

— Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zuvervollständigen, wenn sie unvollständig sind.

— Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen.

Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Datenwidersprechen.

— Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Dateneinzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen.

— Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten jederzeitwiderrufen.

Der Widerruf bzw. die Einschränkung wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung und gilt nicht rückwirkend.

Er macht die vor dem Widerruf bzw. der Einschränkung stattgefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechtswidrig. Ein Widerruf bzw. eine Einschränkung der Datenverarbeitung kann dazu führen, dass dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nicht alle für die Bearbeitung Ihres Antrages erforderli- chen Informationen vorliegen und das Landesverwaltungsamt Leistungen bis zur Erteilung der Infor- mationen ganz oder teilweise versagt oder entzieht.

Weiterführende Informationen zu Ihren Rechten gem. der DSGVO finden Sie im Kapitel 3 der Verord- nung in den §§ 12 bis 23 (https://dsgvo-gesetz.de/).

Verantwortlicher für die Datenerfassung, Ansprechpartner und Empfänger

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist das Lan- desverwaltungsamt.

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an folgende Ansprechpartner richten:

per Post : Landesverwaltungsamt, Referat Versorgungsamt - Hauptfürsorgestelle, Soziales Entschädigungsrecht 06096 Halle (Saale)oder

PF 1963, 39009 Magdeburg per Telefon Halle

per Telefon Magdeburg per E-Mail

: (0345) 514-0 oder : (0391) 56702

: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de oder

an die/den Behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse:

per Post : Landesverwaltungsamt, Datenschutzbeauftragter 06096 Halle (Saale)

per Telefon : 0345 514-0

E-Mail : poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Ein Beschwerderecht besteht für Sie beim Landesbeauftragen für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, unter folgenden Kontaktdaten:

per Post : Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Leiterstraße 9

39104 Magdeburg per Telefon : (0391) 81803-0

per Telefax : (0391) 81803-33

per E-Mail : poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de

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