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Archiv "Standpunkt: Gefährdung" (21.10.2005)

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D

ie Zahlungsmoral hat sich in den letzten Jah- ren deutlich verschlech- tert. Auch immer weniger Pa- tienten zahlen fristgerecht.

Doch wenn die Zahlungen für Rechnungen zu lange aus- stehen, kann auch der Arzt in Liquiditätsengpässe geraten.

In der Hektik des Praxisbe- triebes verschiebt mancher Arzt „Administratives“ gerne auf später. Damit verzögert sich der Zahlungseingang um Wochen. Ziel muss es sein, möglichst zeitnah nach der Behandlung zu fakturieren.

Dabei sollten die Rechnun- gen möglichst informativ und transparent sein. Denn bei Unklarheiten bleibt die Rech- nung eher beim Patienten lie- gen, er hat Rückfragen und zahlt erst nach Klärung.

Viele Ärzte warten zu- nächst ab, wenn die Zahlungs- frist verstreicht. Doch Zeit ist Geld. Dabei kann ein wirk- sames Mahnwesen relativ schnell und einfach einge- führt werden:

1. Sofort aktiv werden.

Wenn die Zahlungen nicht in- nerhalb der ersten zehn Tage nach Fälligkeit eintreffen, sollte der Arzt mahnen. Meist genügt ein kurzes, freundli- ches Schreiben, um die Zah- lung auszulösen.

2. Telefonieren statt schrei- ben.Viele Praxen versenden bis zu fünf Mahnbriefe an Pa- tienten, die ihre Rechnungen nicht begleichen. Oft führt ein Telefonat schneller zum Ziel.

Im Gespräch lässt sich klären, wo das Problem liegt – und wie es gelöst werden kann.

3. Hart in der Sache, aber freundlich im Ton.Die „Kunst“

des erfolgreichen Mahnens besteht darin, den Patienten nicht zu verärgern, ihn aber gleichzeitig zur Zahlung zu bringen. Es hilft wenig, wenn der Patient unter Druck be- zahlt und anschließend einen anderen Arzt aufsucht. Ziel muss es immer sein, ein festes Zahlungsversprechen mit Be- trag und Termin zu erhalten.

Schwammige Angaben wie

„baldmöglichst“ sind nicht akzeptabel. Die meisten Leu- te nehmen ihre Versprechun- gen ernst. Hat der Patient ein Zahlungsversprechen abge- geben, sollte der Arzt dieses noch einmal verbalisieren.

Delegiert er das Mahnen, so hält die Helferin das Verspre- chen schriftlich fest.

4. Ansprechen offener Rech- nungen. Schuldner gehen meist den Weg des geringsten Widerstandes. Sie bezahlen immer zuerst jene Rechnun- gen, die am meisten Ärger verursachen. Manche Patien- ten haben das Überziehen von Zahlungsfristen zum Prinzip erhoben, um damit ei- nen Zinsgewinn zu machen und ihre eigene Liquidität zu erhöhen. Offene Rechnungen sind kein angenehmes Ge- sprächsthema und können das Arzt-Patienten-Verhält- nis nachhaltig schädigen. Der Schaden kann jedoch in der Regel begrenzt werden, wenn der Arzt das Problem frühzei- tig und offen anspricht. Bei fi-

nanziellen Engpässen des Pa- tienten kann die weitere Vor- gehensweise gemeinsam erar- beitet werden. In diesen

„brenzligen“ Fällen sollte der Arzt das Erinnern nicht an seine Helferinnen delegieren.

5. Organisieren statt ärgern.

Mit offenen Rechnungen hat jede Praxis zu kämpfen. Da- bei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein einmaliges Ver- säumnis handelt, oder ob ein langjährig bekannter Nicht- zahler die Zahlungsfrist ver- streichen lässt. Deshalb sollte man zwei Formen von Mah- nungen bereithalten. Für den ersten Fall genügt eine freundliche Erinnerung an den offen stehenden Betrag, die aber trotzdem ein Zah- lungsziel vorgibt. Bei Wieder- holungstätern kann die An- sprache direkter und unmiss- verständlicher sein. Es folgt im Abstand von circa zwei Wochen die Mahnung, die im Prinzip nur zwei Daten ent- hält: den ausstehenden Betrag und das Zahlungsziel.Als drit- ter Schritt erfolgt die letzte Mahnung. Sollte der Patient die Rechnung dann immer noch nicht begleichen, wird der Fall einem Inkassoinstitut übergeben, das für einen Pro- zentsatz des Rechnungsbetra- ges die Eintreibung des Gel- des übernimmt.

Will sich der Arzt nicht mit dem Mahnwesen befassen, kann er mit einem Abrech- nungszentrum zusammenar- beiten. Rolf Leicher S T A T U S

A

A2892 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 42⏐⏐21. Oktober 2005

Oft wird am falschen Ende gespart. Ein Beispiel: Beim Vacutainer-Blutabnahmesy- stem werden die Kanülen in eine Halterung gesteckt, in die anschließend die Blutabnahmeröhrchen kommen. Nach der Blutentnahme entfernt man die Kanüle vom Halter. Im ersten Haus, in dem ich damit gearbeitet habe, hieß es, dass die Hal- ter mehrmals verwendet werden können. Nach jedem Gebrauch sollten sie in eine dafür vorgesehene Desinfektionslösung gegeben werden. Trotz meiner Skepsis handhabte ich es so, weil es gängige Praxis war und ich davon ausging, dass die Hygienerichtlinien beachtet werden. In einem anderen Kranken-

haus wurden die Halter ebenfalls mehrfach verwendet. Mir kam nicht in den Sinn, dass ich unverantwortlich handelte. Bis ich

abermals das Krankenhaus wechselte und mir mitgeteilt wurde, dass die Halter ei- gentlich nur zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Der Hersteller bestätigte mir dies. Ich war geschockt und machte mir schwerwiegende Vorwürfe. Nach Rück- sprache mit Hygieneexperten wurde mir versichert, dass selbst eine Reinigungslö- sung nicht ausreichend sei, um potenziell am Halter haftende Erreger zu eliminie- ren. Die zurückliegenden risikobehafteten Blutentnahmen konnte ich nicht mehr rückgängig machen.Aber zumindest wollte ich meine ehemaligen Arbeitgeber und

Kollegen wachrütteln. Wussten die Zuständigen davon? Wurden einfach nur Ko- sten gespart? Ich nahm Kontakt mit den Hygienebeauftragten der Kliniken auf und erfuhr, dass ihnen angeblich vom Hersteller mitgeteilt wurde, die Halter könnten mehrfach verwendet werden. Etwas Schriftliches bekam ich aber nicht. Ein halbes Jahr später hörte ich in den Kliniken nochmals nach, ob sich etwas geändert habe, aber: status idem. Ich kann dieses Verhalten nicht verstehen. Kann es wirklich an- gehen, dass auf Kosten der Patienten Centbeträge gespart werden? Meines Erach- tens stellt die mehrmalige Verwendung der Halter eine grob fahr- lässige Gefährdung der Patienten dar. Diese begeben sich ver- trauensvoll in unsere Hände, da darf so etwas nicht vorkommen.

Ich informierte in diesen Häusern beschäftigte Kollegen, diese hielten sich für machtlos. Nach mehrmaligem Kontaktieren verschiedener Krankenhäuser hat bisher nur eins reagiert und entsorgt nunmehr die Einmalhalter nach Gebrauch.

Ich bin sicher, dass in vielen Kliniken das Vacutainsystem falsch angewendet wird.

Zum Wohle unserer Patienten und für ein ruhigeres Gewissen derjenigen, die damit arbeiten, sollten wir Ärztinnen und Ärzte uns gegen diese Praxis zur Wehr setzen. C. Schröer,E-Mail: C.Schroeer1@gmx.de

Gefährdung

S T A N D P U N K T

Mahnwesen

Schneller ans Geld

Foto:BilderBox

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