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Archiv "INTERESSENVERTRETUNG: An den Landesverband der Ortskrankenkassen in Bayern" (27.07.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze - Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

wären. Diese kurzen Verweilzeiten sollten Anlaß geben, die Indikation zur Operation zu überprüfen. Die Gegenüberstellung von 6,48 Tagen zu 12,75 Tagen in anderen Häusern zeigt, daß offensichtlich die risiko- reichen Patienten mit Appendizitis beim Nachbarkollegen operiert wer- den.

Die Fragen an Patienten: „Wußten Sie, daß die Behandlung hier so kurz ist und sind Sie hierher gekommen, weil Sie einen kurzen Krankenhaus- aufenthalt wünschen", deutet auf ein selektioniertes Krankengut hin, mit dem es leicht ist, optimale Kran- kenhausverweilzeiten zu erzielen.

Wenn bei Gallenwegsoperationen eine Verweildauer von 7,7 Tagen an- gegeben wird, also die Kranken- hausentlassung durchschnittlich am sechsten Tag postoperativ erfolgt, muß man sich auch fragen, ob nur Gallensteinträger operiert wurden, die außer ihren Steinen nichts Krankhaftes mehr aufzuweisen hat- ten. Ein beneidenswertes Opera- tionsgut mit guter Heilhaut und ei- nem vorbildlichen sozialen Back- ground, der die Nachbehandlung übernimmt. Eine Chirurgie, die of- fensichtlich keine Schwierigkeiten, keine Gefährdung und keine Kom- plikationen kennt und deshalb eine durchschnittliche längere Kranken- hausverweildauer nicht benötigt.

Dr. med. Paul Schumacher Chefarzt des

Rosman n-Kranken hauses 7814 Breisach

Schlußwort

Optimal ist die Dauer eines Kranken- hausaufenthaltes bei Berücksichti- gung der in der Arbeit aufgeführten Gründe dann, wenn sie sich auf die für die Erreichung des Heilerfolges notwendige Zeit beschränkt und wenn die Wahl dieses Zeitpunktes vom Patienten akzeptiert wird. Früh- zeitige Entlassungen setzen aller- dings die Möglichkeit zur ambulan- ten Nachbehandlung, gelegentlich auch einmal die Bereitschaft zu ei- nem Hausbesuch, voraus. Eine Pra-

xisklinik ist zur Erfüllung dieser Be- dingungen besonders geeignet. — Es sei daran erinnert, daß die Kassen gerne Hauspflege gewähren, wenn dafür Krankenhaustage eingespart werden können. Es ist dazu kein be- sonderer sozialer Background und keine „gute Heilhaut" nötig, son- dern nur oft ein bißchen Mühe, alles entsprechend zu regeln.

In der Arbeit wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei den Gallenwegserkrankungen eine Aus- wahl erfolgt ist. Für die anderen Krankheitsgruppen entspricht die Gefährdung — wie auch aus der Al- tersstruktur ersichtlich ist — dem Durchschnitt. Im übrigen ist eine Be- grenzung des Leistungsangebotes für eine kleine Klinik selbstverständ- lich. Sie entspricht auch dem Be- streben der Krankenhausbedarfs- pläne, ein Krankenhaussystem mit unterschiedlichen Leistungsstufen aufzubauen. Die Appendektomien, in der Regel der häufigste Eingriff in der Chirurgie, machen nur 6,1 Pro- zent der eigenen Fälle aus, wohl der beste Beweis gegen die Unterstel- lung, daß kritiklos appendektomiert wird.

Sicher ergibt sich eine gewisse Se- lektion allein dadurch, daß in einer Stadt mit 100 000 Einwohnern die Gepflogenheiten eines Hauses be- kannt sind. Wie die Untersuchungs- ergebnisse zeigen, ist es aber gera- de die Aussicht auf eine kurze Liege- zeit, die einen großen Patientenkreis motiviert, diese Klinik aufzusuchen.

Im übrigen dürfte es schwerer sein, eine durchschnittliche Verweildauer von beispielsweise 17,3 Tagen bei einfachen Leistenbrüchen (seit mehr als zehn Jahren unverändert!) medizinisch zu vertreten als die ei- gene von 6,3 Tagen. Auf keinen Fall sind solche Zeiten auf die Dauer fi- nanzierbar. Hier nach Abhilfe zu su- chen und Möglichkeiten zu erörtern ist deshalb die Aufgabe eines jeden, der es mit der Kostendämpfung im Gesundheitswesen ernst meint.

Dr. med. Kurt K. Fritz Chirurgische PriVatklinik Pestalozzistraße 19-21 7100 Heilbronn

INTERESSENVERTRETUNG

An die Zeiten direkter Abhängigkeit der einzelnen Ärzte von den Krankenkassen fühlt sich offenbar ein Leser erinnert, der sich gegen einen Fall von direkter Kas- senpropaganda wendet:

An den Landesverband der Ortskrankenkassen in Bayern

Betr.: Ihr Schreiben vom 1. Juni 1978

„an die bayerischen Kassenärzte".

Sehr geehrte Herren, ich habe Ihr o. g. Schreiben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Es ist ein zumindest ungewöhnlicher Vor- gang, wenn Ihre Spitzenvertreter un- ter Umgehung der gewählten ärztli- chen Standesvertreter versuchen, direkt an die ärztliche Basis zu ge- langen. Dieses Vorgehen läßt ver- muten, daß Sie hierfür bestimmte Gründe haben.

Wollen Sie bitte zur Kenntnis neh- men, daß die Ärzteschaft mündig ge- nug ist, zu wissen, wen sie zur Ver- tretung ihrer Interessen bestimmt.

Wollen Sie bitte ferner zur Kenntnis nehmen, daß es auch in der Ärzte- schaft eine Standessolidarität gibt, welche Versuche, von außen her mitzumischen, außerordentlich übel vermerkt.

Ich kann mich des unangenehmen Eindrucks nicht erwehren, daß Sie zwischen die gewählten Standesver- treter und die Basis der Kassenärzte einen Keil zu treiben bemüht sind, wobei Sie eben nicht — wie Sie be- haupten — den Arzt Dr. Sewering, sondern die Person des Präsidenten der Landesärztekammer und ehe- maligen Präsidenten der Bundesärz- tekammer aufs Korn genommen ha- ben. Aus eigener Kenntnis könnte ich Ihnen nämlich zahlreiche Kolle- gen benennen, denen gegenüber Ihr umstrittenes rechtliches und politi- sches Vorgehen zumindest ver- ständlicher wäre, die jedoch keine Spitzenvertreter unseres Standes sind.

Dr. med. Rigolf Hennig Aichacher Straße 1 a 8904 Friedberg

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 30 vom 27. Juli 1978 1757

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