Einige Beschlüsse der Hauptversammlung
Steuerung
der Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung
„Auch in der kommenden Legislatur- periode des Deutschen Bundestages wird die Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu den dringlichsten Problemen gehö- ren. Der Hartmannbund vertritt die Auffassung, daß der medizinische Fortschritt und die unterschiedlichen Ansprüche der Bürger nach gesund- heitlichen Dienstleistungen eine Neuorientierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfordern.
Kostenklarheit und Kostenbewußt- sein müssen den Versicherten die Grenzen der Möglichkeiten einer so- zialen und solidaren Krankenversi- cherung nahebringen.
Mehr Verständnis für die Finanzie- rung der verschiedenartigen Leistun- gen der Krankenkassen ist auch Vor- aussetzung für eine vorurteilsfreie Diskussion über Leistungsangebot und -umfang sowie über die Befrei- ung der Solidargemeinschaft von sachfremden Leistungen.
Eine freiere, auf die Selbstbestim- mung der Versicherten abgestellte Beitrags- und Leistungsgestaltung macht die Abgrenzung solidarer Ver- sicherungsleistungen von individuel- len Versicherungswünschen möglich und fördert damit die finanzielle Sta- bilität der gesetzlichen Kranken- kassen."
Vertragsfreiheit
und Selbstverantwortung in der Selbstverwaltung
„Der Grundsatz der Vertragsfreiheit für Kassenärztliche Vereinigungen der Länder und Krankenkassen ist eine wesentliche Grundlage des gel- tenden Krankenversicherungssy- stems, Dieser Grundsatz darf nicht durch Empfehlungsvereinbarungen zwischen den Selbstverwaltungskör- perschaften auf Bundesebene außer Kraft gesetzt werden. Die bis Ende des Jahres 1977 getroffene Empfeh- lungsvereinbarung, die in die Auto- nomie der Kassenärztlichen Vereini- gungen und der Krankenkassen inso- fern eingreift, als davon abweichende Verträge praktisch ausgeschlossen
sind, muß daher als Ausnahmerege- lung betrachtet werden.
Nur im Rahmen der Vertragsfreiheit der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen können die wirtschaftliche Lage der Kostenträger und die allgemeine Preisentwicklung differenziert berücksichtigt werden.
Auf diese Weise bleibt auch das Ein- zelleistungsvergütungssystem finan- ziell tragbar. Voraussetzungen dafür sind, daß sachfremde Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversiche- rung herausgenommen werden und daß die Versicherten in die Verant- wortung für die Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversiche- rung einbezogen werden."
Stärkung
der Selbstverwaltung
„Der Hartmannbund fordert für die Gesundheitspolitik der 8. Legislatur- periode des Deutschen Bundestages den Ausbau der Selbstverwaltung der Versicherten und eine Bestätigung der Selbstverwaltung der Ärzte. Er fordert eine Stärkung des Subsidiari- tätsprinzips in beiden Bereichen. Der verantwortliche Bürger muß stärker als bisher in die Entscheidungspro- zesse der Krankenversicherung ein- bezogen werden. Durch die Selbst- verwaltung der Sozialversicherten insgesamt, insbesondere der Kran- kenversicherten, wird eine bürgerna- he Verwaltung erreicht, die den Be- dürfnissen der Versicherten angepaßt ist.
Auf seiten der Ärzte ist das Recht zur Selbstverwaltung der eigenen Be- rufsbelange in den Körperschaften des öffentlichen Rechts, nämlich den Ärztekammern und den Kassenärztli- chen Vereinigungen, stark ausge- prägt und wirkt sich auch hier zum Vorteil des gesamten Systems aus, da Interessenkonflikte innerhalb der Körperschaften ausgetragen werden und sich nicht zu Sozialkonflikten auswachsen können.
Das Prinzip der Subsidiarität sowohl bei den Selbstverwaltungsorganen der Versicherten als auch bei denen der Ärzte muß nach wie vor eingehal- ten werden. Nur wenn die kleinste Gemeinschaft, die dazu imstande ist, die Aufgaben der Selbstverwaltung übernimmt, kann ein unvernünftiges Wachstum von Verwaltungsbürokra- tien verhindert werden."
Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen
Hartmannbund
lebhafter als bisher werden, mit der Einladung von Journalisten zu allen Veranstaltungen, mit regionalen Presse-Seminaren, mit der Heraus- gabe eigener Presse-Informationen der Landesverbände.
Auch Regularien können interessant sein
Zwei „Regularien", die von den De- legierten behandelt wurden, haben über den Verband hinaus Bedeu- tung. Die erste betrifft den Beschluß einer Namensumstellung. Der Ver- band führt seinen traditionsreichen Namen künftig nicht mehr in Klam- mern, sondern heißt „Hartmann- bund — Verband der Ärzte Deutsch- lands e. V.".
Außerdem gab es eine „Wenn.. . dann"-Diskussion über Ort und Um- fang künftiger Hauptversammlun- gen. „Unter der Voraussetzung, daß der Deutsche Ärztetag nur noch alle zwei Jahre in der bisher repräsenta- tiven Form stattfindet, werden die Hauptversammlungen des Hart- mannbundes in Zukunft nur noch alle zwei Jahre in Baden-Baden in dem bisherigen Rahmen zusam- mentreten, und zwar jeweils in dem Jahr, in dem der Deutsche Ärztetag nicht stattfindet. In den dazwischen- liegenden Jahren wird eine Haupt- versammlung als reine Arbeitsta- gung in Bonn durchgeführt", hieß es in einem Beschluß-Antrag.
Diese Diskussionen gibt es auch in anderen ärztlichen Gremien, und mit Spannung wartet immer eins auf das Beratungsergebnis des anderen.
Beim Hartmannbund wurde die Ent- scheidung vertagt und die Vorlage zur weiteren Bearbeitung dem Ge- schäftsführenden Vorstand überge- ben. In der Diskussion waren klar die Vorteile insbesondere der Öffent- lichkeitswirksamkeit einer Hauptver- sammlung in der Bonner Szenerie zutage getreten. Viele Mitglieder würden sich jedoch nur sehr ungern von dem Baden-Badener Herbst- kongreß trennen, der nun schon seit länger als einem Vierteljahrhundert Höhepunkt des Hartmannbund-Ver- bandsjahres ist. He
174 Heft 3 vom 20. Januar 1977