• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Fluglärm: Unsinnig" (16.12.2011)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Fluglärm: Unsinnig" (16.12.2011)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 50

|

16. Dezember 2011 A 2723

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

BUNDES WEHRREFORM

Obwohl Stellen ab- gebaut werden, soll die Zahl der Ärzte in Facharztweiterbil- dung deutlich stei- gen (DÄ 45/2011:

„Der Sanitätsdienst schrumpft“ von Birgit Hibbeler).

Nicht nötig

Für eine Streitkraft von circa 180 000 Soldaten und Soldatinnen, vornehmlich junge, gesunde Leute, sind in Zukunft circa 2 100 Ärzte vorgesehen, das heißt, ein Arzt für circa 85 Soldaten (m/w). Das müss- te doch eigentlich genug sein. Der niedergelassene Arzt versorgt meh- rere Hundert Patienten – vom Säug- ling bis zur Uroma – mit einem wesentlich umfangreicheren Krank- heitsspektrum.

Oder gibt es in der Bundeswehr doch viel mehr Kranke, als man nach dem Altersdurchschnitt anneh- men sollte (Burn-out, PTBS)?

Auf jeden Fall erscheint mir das Verhältnis ein Arzt (m/w) auf circa 90 mögliche Patienten durchaus ausreichend.

Dr. med. Hans Bär, 78464 Konstanz

Qualifizierte Ärzte in Uniform fehlen

Im Artikel wird unter anderem der bereits seit längerem beklagte Man- gel an circa 340 Ärzten in der Bun- deswehr dargestellt . . .

Dem Sanitätsdienst der Bundes- wehr fehlen qualifizierte Ärzte in Uniform, die sowohl im besonderen Auslandseinsatz als auch in Deutschland Soldaten medizinisch begutachten und im Erkrankungs- fall ärztlich versorgen.

Seit dem 1. Januar 2011 werden in den Kreiswehrersatzämtern keine Musterungsuntersuchungen für wehrpflichtige junge Männer mehr durchgeführt. Mehrere Hundert beamtete und angestellte Ärzte der Bundeswehr im gesamten Bundes- gebiet haben somit den weitaus größten Teil ihrer originären Aufga- ben verloren.

Der Bedarf der Bundeswehr an Ärzten berechnet sich zu weiten Teilen aus dem Bedarf der in Aus- landseinsätzen benötigten Sanitäts- offiziere, so dass es sicher sinnvoll ist, die beamteten und angestellten Ärzte nicht auf Soldatenstellen zu versetzen, da sie nicht ohne Weite- res zu Auslandseinsätzen herange- zogen werden können; die Belas- tungen der uniformierten Ärzte der Bundeswehr durch Auslandseinsät- ze würde sich durch ein solches Vorgehen weiter erhöhen und den im Artikel beschriebenen Mangel nicht abstellen.

Dass die Ärzte der Kreiswehrersatz- ämter aber nur in ganz vereinzelten Fällen in den Standorten der Bun- deswehr zur truppenärztlichen Ver- sorgung herangezogen werden, in denen Dienstposten von Sanitätsof- fizieren unbesetzt sind oder lange Vakanzen aufgrund von Auslands- einsätzen oder auch durch Schwan- gerschafts- und Mutterschutzurlaub oder Erziehungs-/Elternzeiten exis- tieren, wird offensichtlich damit be- gründet, dass die Musterungsärzte aufgrund ihrer Musterungstätigkeit nicht mehr zur therapeutischen und kurativen Tätigkeit qualifiziert sei- en. Dieses Argument muss sicher im Einzelfall geprüft werden; eine Qualifizierungslücke hätte bei vor- liegendem Willen und Erkennen des Ärztemangels in der Bundeswehr durch die Wehrverwaltung inner-

halb der ersten elf Monate dieses Jahres durch Qualifizierungsmaß- nahmen abgestellt werden können.

Stattdessen wurden und werden die- se Ärzte, die aus dem Verteidi- gungshaushalt besoldet werden, zum Teil an Institutionen und Be- hörden anderer Ressorts oder an Landes- und Kommunalverwaltun- gen abgestellt.

Dr. med. Klaus T. Kumpe, 73450 Neresheim

U S

O g d F d g

„ schrumpft“von Birg

FLUGL Ä RM

Die Datenlage ver- dichtet sich so, dass Lärm zu vermehr- tem Auftreten von Hypertonie, Herzin- farkt und Schlagan- fall führt (DÄ 43/

2011: „Nächtlicher Fluglärm: Er macht doch krank“ von Martin Kaltenbach und Christian Maschke).

Unsinnig

Gesundheit ist ein hohes Gut, und als Arzt ist man schnell versucht, es undifferenziert über alle anderen Güter zu stellen. Wir schrauben un- sere Erwartungen an unser Umfeld immer höher (Lärm- und sonstige Emissionen), erwarten andererseits jedoch hohe Mobilität und eine schnelle Versorgung mit Gütern aus den entferntesten Gebieten der Erde.

Jedwedes Geräusch kann bei hinrei- chender Intensität Schäden verursa- chen und zum Beispiel den Schlaf stören: Während Kinderlärm, Lärm durch Wettererscheinungen (Geräu- sche durch Donner, Sturm und Nie- derschläge), Windkraftanlagen und Glockengeläut meist akzeptiert wer- den (Kinderlärm wurde sogar aus-

UG

D d L t H f f 2011: Nächtlicher F

B R I E F E

(2)

A 2724 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 108

|

Heft 50

|

16. Dezember 2011 drücklich begrüßt), gilt dies für Au-

to- und Zugverkehr mit Einschrän- kungen und Flugverkehr gar nicht.

Die in den letzten Jahren erzielten Lärmminderungen im Flugverkehr durch Mantelstromtriebwerke, opti- mierte An- und Abflugverfahren (derated take-off, verschobene Landeschwellen , adaptierte vertika- le und horizontale Flugstreckenfüh- rung), Ausschluss nicht lärmredu- zierter Maschinen vom Nachtflug- verkehr sowie an kleineren Plätzen vom Platzrundenverkehr (Lande- platz-Lärmschutz-Verordnung) und durch Staffelung der Landegebüh- ren nach Lärmemission sind ge - waltig. Drei dB Lärmminderung bedeuten übrigens bereits eine Hal- bierung des Lärmpegels.

Anstelle den Nachtflug zu verbie- ten, wäre es sinnvoller, ihn aus- drücklich zuzulassen und Anwoh- nerklagen zu erschweren, wenn sich der Nachtflugverkehr flugbe- trieblich begründen lässt (zum Bei- spiel Interkontinentalflüge, ungüns- tige Zeitvorgaben [slots], Lärm- schwellen [zum Beispiel 40 dB, entspricht etwa dem Weckerticken]

nicht überschritten werden und pro Stunde abhängig vom Geräuschpe- gel eine gewisse, durchschnittliche Ereigniszahl nicht überschritten wird). Ein Schlafen bei geöffnetem Fenster sollte durchaus möglich sein – das wäre übrigens auch für Anwohner von allen stark frequen- tierten Straßen und Zugstrecken sinnvoll. Leider werden oft Lande- und Startbahnverlängerungen ver- hindert, obwohl sich gerade hiermit auch Lärmeinsparungen (derated take-off, versetzte Schwellen / s. o.) ergeben – vom Sicherheitsaspekt ganz zu schweigen . . .

Priv.-Doz. Dr. med. Ernst Eising, 45657 Recklinghausen

In der früheren DDR

Unter Bezugnahme auf Ihren Arti- kel weise ich darauf hin, dass im Referenzlaboratorium für kommu- nalen Lärmschutz der früheren DDR am Bezirkshygieneinstitut Er- furt, das unter meiner ärztlichen Leitung stand, bereits in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhun- derts Untersuchungen zum Stellen-

wert des Straßenverkehrslärms als Risikofaktor im multifaktoriellen Bedingungsgefüge von Herz-Kreis- lauf-Krankheiten durchgeführt und publiziert wurden. Dabei erfolgten unter anderem über 13 Jahre Längs- und Querschnittsuntersuchungen zur Morbidität bei Hypertonien und koronarer Herzkrankheit, Schlafstö- rungen, Kopfschmerzen und zum Verbrauch an Hypnotika, Analgeti- ka, Antihypertensiva und Koronar - pharmaka bei Bewohnern unter- schiedlich durch Verkehrslärm be- lasteter Straßen, die bezüglich ihres soziokulturellen Hintergrundes und ihrer übrigen Risikofaktoren keine Unterschiede aufwiesen. Besonders eindrucksvoll war der Rückgang der Rate an Herz-Kreislauf- und Hypertoniekranken nach erfolgter Verkehrsberuhigung. Aus den Er- gebnissen dieser Untersuchungen musste damals bereits der Schluss gezogen werden, dass ausgehend von einer Lärmbelastung durch den Straßenverkehr von 50 bis 60 dB (AI) ein Pegelanstieg um zehn dB (Al) zu einer Erhöhung des Erkran- kungsrisikos für kardiovaskuläre Erkrankungen führen kann.

Diese Untersuchungen, die nach der politischen Wende in der DDR mit dem Institut für Wasser-, Bo- den- und Lufthygiene des BGA zur Bedeutung des Kommunallärms für

die Pathogenese des Herzinfarktes geplant und zum Teil bereits ausge- arbeitet waren, mussten infolge der Auflösung des Referenzlaboratori- ums für kommunalen Lärmschutz und der dort tätigen Arbeitsgruppe eingestellt werden.

Literatur beim Verfasser

MR Dozent Dr. med. habil. Bernd Schulze, 99097 Erfurt

Die Zeit drängt

Darf die Brandenburger Landesre- gierung unter Matthias Platzeck diese Studienlage weiter ignorieren und an den Planungen für den Großflughafen Schönefeld festhal- ten? Prof. Kaltenbach, bitte teilen Sie ihre Erkenntnisse dem wirt- schaftsaffinen Ministerpräsidenten und seiner Gesundheitsministerin aus der SED-Nachfolgepartei in Brandenburg direkt mit, damit er später nicht behaupten kann: „Ich habe von den Zahlen und Krank- heitsbildern noch nie etwas ge- hört!“ Die Zeit drängt, denn im Juni 2012 soll der neue Großflughafen von Herrn Platzeck und Herrn Wo- wereit aus Berlin, gegen den massi- ven Widerstand der brandenburgi- schen Bevölkerung, eröffnet wer- den.

Jan Ludwig, Sanitätszentrum Schwielowsee, 14548 Schwielowsee

HIV-PO SITIV

Eine Ansteckungs- gefahr für Patienten kann es nur geben, wenn ein HIV-positi- ver Operateur sich bei einem Eingriff selbst verletzt (DÄ 42/2011: „Kein Karriereende für Chirur- gen“ von Jens Jarke, Jacob Hösl und Hubertus von Schwarzkopf).

Der Betriebsarzt hat Schweigepflicht

Aus der Tatsache, dass der Betriebs- arzt Mitarbeiter nach dem Arbeits- schutzrecht untersucht, darf nicht geschlossen werden, dass er beliebi- ge Untersuchungen oder sogar Mit- teilungen an den Arbeitgeber durch-

führen darf, selbst wenn sie für den Patientenschutz sinnvoll wären. Für einen Nachweis der Eignung im Hinblick auf Patientenschutz gibt es nach Arbeitsschutzrecht keine Rechtsgrundlage. Regelungen hier- zu müssen innerhalb des Arbeits- rechts und außerhalb des Arbeits- schutzrechtes gesucht werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt dient dem Zweck, die Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit aufzuklären und sie entsprechend zu beraten. Die ar- beitsmedizinische Beurteilung darf sich laut geltendem Recht nur auf die Gesundheit der Beschäftigten und nicht auf Patientenschutz bezie- hen. Die Untersuchungen nach der ArbmedVV sind also weder im

O S

E g k w v b s 42/2011: Kein Karri

B R I E F E

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Erhöhung der Be- steuerung hochprozentiger alkoho- lischer Getränke (die Weinbauern darf man natürlich nicht molestie- ren!); 3. Einführung einer allgemei- nen Gesundheitssteuer

KZ-Verband, Sozialdemokratische FreiheitskämpferInnen, Welser Initiative gegen Faschismus, Omas gegen rechts, Solidarwerkstatt Österreich,

Dies bedeutet, dass grundsätzlich an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol abgegeben werden darf, sowohl in der Gaststätte als auch im Verkaufsgeschäft.. Eigentlich seltsam,

lungsraum denn anderes aussagen als- Seht her, wenn solche bedeutenden Zeitgenossen hinter Breker stehen bz^- sich von ihm porträtieren lassen, kann der doch so schlecht nicht

In § 6 Absatz 5 SGB VI heißt es weiter: „(Die Befrei- ung) erstreckt sich (. .) auch auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit, wenn diese infolge ihrer Eigenart

Anders als Wunder- oder Geistheiler setzt die Methode auch nicht auf eine bloße spirituelle oder rituelle Heilung, die sich derart vom Er- scheinungsbild einer

In Patientenbefragungen wird heute immer wieder zum Ausdruck ge - bracht, dass der Arzt zu wenig Zeit für den Kontakt zum Patienten auf- bringt und die Information der Pati-

An der Grenze zu Rundistan öffnete mir ein kugelrunder Wächter _______ große, runde Tor und begrüßte mich überaus freundlich.. _______ Wetter in diesem Land war