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Migration nach Deutschland

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Academic year: 2022

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Migration nach Deutschland

Deutschland definiert sich nicht als Einwanderungsland.

Dennoch werden auch künftig immer wieder

Personengruppen zuwandern und aufgenommen werden.

Die Gründe bei den Migrant*innen wie auch bei der

„Aufnahmegesellschaft“ sind vielfältig:

• Freizügigkeit innerhalb der EU

• Familiennachzug

• Historisch bedingte Zuwanderung (Spätaussiedler*innen)

• Humanitäre Gründe (Flüchtlinge u. Asylbewerber*innen)

• Wirtschaftliche Gründe (Anwerbung von Fachkräften)

(3)

Personengruppen

Dementsprechend lassen sich die verschiedenen, neu

zuwandernden Personengruppen anhand ihres gesetzlich geregelten Aufenthaltsstatus wie folgt beschreiben:

1. Arbeitnehmer*innen aus EU- oder Drittstaaten

2. Ausländische Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen

3. Spätaussiedler*innen

4. Asylberechtigte und ihre Familienangehörigen

5. Flüchtlinge mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht 6. Asylbewerber*innen (auch abgelehnte)

(4)

Integrationsbegriff

Ein inhaltlicher Integrationsbegriff ist in Deutschland

allerdings nicht definiert. Dass es keinen gesellschaftlichen Konsens zur inhaltlichen Ausgestaltung gibt, wird an der aktuell erneut entflammten Leitkulturdebatte deutlich.

Grundsätzlich wird Integration in der Soziologie als Prozess definiert, der Anforderungen stellt an

- die zuwandernden Personen sowie - die Aufnahmegesellschaft.

Unter gelungener Integration wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in seinen unterschiedlichen Dimensionen (Arbeit, Bildung, soziale Kontakte usw.)

(5)

Akteure und ihre Leistungen auf der örtlichen Ebene

In den folgenden Tabellen werden am Beispiel Fluchtmigration verschiedene Akteure vorgestellt:

• Fachdienste/-bereiche innerhalb der Kreisverwaltung,

• externe behördliche und

• zivilgesellschaftliche Akteure.

Die Darstellung ist schematisch. Mittel- und langfristig sind weitaus mehr Bereiche der Verwaltung mittelbar mit

Aufgabenstellungen im Kontext von Integration befasst.

(6)

Ordnungsrechtliche und Unterhaltsleistungen

Ordnungsrecht- liche

Leistungen, Sozialleistungen

Asylsuchende Person

Asylbewerber*in (Aufenthalts- gestattung)

Geduldete Person (kein Aufenthaltstitel/

Ausreisepflicht)

Asylberechtigte Person

(Aufenthalts- erlaubnis) Ordnungsrecht.

Leistungen

Meldebehörde Stadt/Gemeinde

Meldebehörde Stadt/Gemeinde

Meldebehörde Stadt/Gemeinde

Meldebehörde Stadt/Gemeinde Ordnungsrechtl.

Leistungen

Fachdienst

Ausländerwesen

Fachdienst

Ausländerwesen

Fachdienst

Ausländerwesen

Fachdienst

Ausländerwesen Sozialhilferechtl.

Leistung/

Jugendhilfe

Fachbereich Soziales/Jugend AsylbLG/

SGB VIII

Fachbereich Soziales/Jugend AsylbLG/

SGB VIII

Fachbereich Soziales/Jugend AsylbLG/

SGB VIII

Jobcenter FB Soziales FB Jugend

Die folgende Übersicht stellt kommunale ordnungsrechtliche und Unterhaltsleistungen im Zusammenhang mit Fluchtmigration dar:

(7)

Staatliche und zivile Leistungen im Kontext Integration

Handlungsfelder Integration

Asylsuchende Person

Asylbewerber*in (Aufenthalts- gestattung)

Geduldete Person (kein Aufent.-titel/

Ausreisepflicht)

Asylberechtigte Person

(Aufenthaltserl.)

Wohnen Stabsstelle 4/

FB Bauen

Stabsstelle 4/

FB Bauen Sprache

Bildung

Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.

Jobcenter/BAMF

Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.

Jobcenter/BAMF

Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.

Jobcenter/BAMF

Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.

Jobcenter/BAMF Arbeitsmarkt Bundesagentur f.A.

Jobcenter, BAMF, Bildungsträger

Bundesagentur f.A.

Jobcenter, BAMF, Bildungsträger

Bundesagentur f.A.

Jobcenter, BAMF, Bildungsträger

Bundesagentur f.A.

Jobcenter, BAMF, Bildungsträger Gesundheit FB Soziales

FD Gesundheit

FB Soziales FD Gesundheit

FB Soziales FD Gesundheit

Fachdienst Gesundheit Kultur und

Gesellschaft

Stadt/Gemeinde, BuT, KVHS

Stadt/Gemeinde, BuT, KVHS

Stadt/Gemeinde, BuT, KVHS

Ehrenamt Zivilgesellschaft Wohlfahrtsverbände Ehrenamt

freie Träger

Zivilgesellschaft Wohlfahrtsverbände Ehrenamt

freie Träger

Zivilgesellschaft/

Wohlfahrtsverbände Ehrenamt

freie Träger

Zivilgesellschaft/

Wohlfahrtsverbände Ehrenamt

freie Träger

(8)

Organisation

Integrationsmanagement

Integration ist ein fortdauernder Prozess, der als Querschnittsaufgabe in der Kommunalverwaltung

angesehen wird. Zur Stabsstelle Integration gehören seit Februar 2017:

- Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe

- Kommunale Bildungskoordination für Neuzugewanderte - Koordinierungsstelle Regionale Sprachförderung

- Stabsstellenleitung

Die folgenden Folien beschreiben grundlegende

strategische Schritte, Methoden, Handlungsfelder und geplante Meilensteine der inhaltlichen Arbeit.

(9)

Handlungskonzept kommunale Integration

Für die Entwicklung und Evaluierung von Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder ist die Entwicklung eines datenbasierten Handlungskonzepts, in dem die aktuelle

Situation dargestellt sowie Ziele und Maßnahmen bezogen auf relevante Gruppen von Migrant*innen beschrieben werden

notwendig.

Aktuell sind beim Landkreis Northeim zu den Lebenslagen von Migrant*innen nur teilweise oder bezogen auf Einzelaufgaben Informationen vorhanden.

Meilenstein: Identifizierung und Definition der relevanten Parameter als aussagekräftiger Steuerungsbasis.

(10)

Netzwerkarbeit als

grundlegende Methode

Im Integrationsmanagement ist Vernetzung als notwendige Arbeitsmethode auf unterschiedlichen Ebenen aufrecht zu erhalten, denn sie dient

- dem gegenseitigen Informationsaustausch über

Problemlagen und Initiativen der vielfältigen Akteure

- der Gewinnung steuerungsrelevanter Informationen und - der Entwicklung von Maßnahmen.

Damit spiegelt sie den partizipativen Ansatz der Integration vor Ort wider.

(11)

Zusammenarbeit mit

internen und externen Akteuren

Der Landkreis Northeim arbeitet in verschiedenen Netz- werken im Kontext Migration und Integration mit. Neben verschiedenen internen Beteiligten sind externe Akteure:

• Bundesbehörden (BAMF, Bundesagentur für Arbeit)

• Landeseinrichtungen (z.B. Schulen)

• Wohlfahrtsverbände (Träger von Kindertagesstätten)

• Freie Träger/sonstige Bildungsträger

• Zivilgesellschaftliche Initiativen

• Städte und Gemeinden

Meilenstein: Reaktivierung Steuerungskreis Migration/

Integration sowie Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern

(12)

Handlungsfelder des

Integrationsmanagements

Hier ein Überblick der wesentlichen Handlungsfelder, auf die im Folgenden detailliert eingegangen wird:

- Sprache/Bildung

- Frühkindliche Bildung

- Schulische und außerschulische Bildung - Erwachsenen- und Weiterbildung

- Übergänge in den Arbeitsmarkt - Gesundheit

- Wohnen und Leben (Unterbringung)

- Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe - Ausbau der gesellschaftlichen Partizipation

- Unterstützungsleistungen (Begleitung/Beratung/Vernetzung)

- Anti-Diskriminierung und Interkultureller Dialog

(13)

Handlungsfeld Sprache/Bildung

Dieses Handlungsfeld ist als aus unterschiedlichsten

Blickwickeln als zentral für gelingende Integration anzusehen.

Gekennzeichnet ist es allerdings von einer Vielzahl von

• Steuerungsebenen

• handelnder Akteure

• Aufgabenstellungen und

• Zielgruppen.

Vor diesem Hintergrund ist schon bei der hier aufgewachsenen Bevölkerung eine nicht unwesentliche Zahl von unerwünschten Brüchen in Bildungsbiografien von Einzelnen zu beobachten.

(14)

Handlungsfeld Sprache/Bildung

Umso mehr gilt es die Übergänge für Migrant*innen und ihre Familien an folgenden Umbruchstellen transparenter und

einfacher zu machen:

• Familie/Kindertagesstätte

• Kindertagesstätte/Grundschule

• Grundschule/weiterführende Schule

• Schule/Ausbildung/Beruf

Meilenstein: Analyse der steuerungsnotwendigen Daten und Implementierung eines Steuerungs- und Informationssystems.

(15)

Handlungsfeld Arbeitsmarkt

Hier gilt ähnliches wie für das Handlungsfeld Sprache und Bildung. Integration in den Arbeitsmarkt ist zunächst einmal Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.

Allerdings gibt es vielfältige Schnittstellen zu kommunalen Aufgabenstellungen sowie unmittelbare Auswirkungen der

Beschäftigungssituation auf Möglichkeiten der kulturellen oder gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen. Statistisch

nachweisbar sind ausländische Personen weit

überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht.

Meilenstein: Entwicklung einer Kooperation mit maßgeblichen Akteuren.

(16)

Handlungsfeld Gesundheit

Der Landkreis Northeim hat vielfältige, insbesondere präventive Aufgabenstellungen im Kontext der Gesundheitsförderung. Dies gilt auch für weitere Akteure im Gesundheitswesen.

Die Stabsstelle Integration beteiligt sich an der Arbeitsgruppe

„Flüchtlinge und Migration“ im Sozialpsychiatrischen Verbund.

Meilenstein: Die Teilhabe neuzugewanderter Personen wird entsprechend ihren Lebenssituationen gemeinsam mit den zuständigen Fachdiensten analysiert. Mit dem Handlungs- konzept werden ggf. Maßnahmen entwickelt.

(17)

Handlungsfeld Wohnen

Bezogen auf das Handlungsfeld Wohnen, insbesondere

Flüchtlingsunterbringung ist ein Steuerungskreis eingerichtet, der als wesentliche strategische Ziele anstrebte:

- die möglichst gleichmäßig über das Kreisgebiet verteilte, - dezentrale,

- menschenwürdige und

- kostensparende Unterbringung der Flüchtlinge.

Meilenstein: In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist die weitere Entwicklung zu begleiten, z.B. hinsichtlich einer evtl. Ghettoisierung von Migrant*innen.

(18)

Handlungsfeld gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe

Unter diesem Punkt wird die aktive Teilnahme von

Migrant*innen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in den Städten und Gemeinden des Landkreises Northeim

verstanden.

In den vergangenen Jahren war nicht nur im Kreisgebiet eine unterdurchschnittliche gesellschaftliche Repräsentanz von

Migrant*innen in gesellschaftlichen Institutionen zu bemerken.

Meilensteine: Informationsgewinnung und Kontaktaufnahme mit migrantischen Verbänden und Organisationen.

Teilnahme am niedersächsischen Integrationslotsenprogramm

(19)

Handlungsfeld

Unterstützungsleistungen

Im Zuge der Flüchtlingswelle 2015/2016 hat sich auch im

Kreisgebiet ein herausragendes ehrenamtliches Engagement gebildet, ohne das die anstehenden Herausforderungen nur schlecht zu bewältigen gewesen wären.

Nunmehr sind diese im Hinblick auf das Aufgabengebiet Integration, im Übrigen aber auch sonst für das

gesellschaftliche Leben und Teilhabe wertvollen Unterstützerstrukturen nachhaltig zu stabilisieren.

Meilenstein: Im Handlungskonzept sind die vorhandenen Maßnahmen zu evaluieren und weiter zu entwickeln.

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Handlungsfeld Anti-Diskriminierung und interkultureller Dialog

Die Integration von Neuzugewanderten stellt nicht nur diese selbst, sondern auch die Aufnahmegesellschaft vor sich

wandelnde Anforderungen. Unterschiedliche Vorstellungen artikulieren sich zuweilen in Diskriminierungstendenzen usw.

Im Zuge der Entwicklung eines Leitbildes und der daraus abzuleitenden Maßnahmen begegnet der Landkreis dieser Anforderung.

Meilenstein: Analyse und Konzeption von Maßnahmen zur Entwicklung der Anpassungsfähigkeit im Handlungskonzept.

Referenzen

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