Migration nach Deutschland
Deutschland definiert sich nicht als Einwanderungsland.
Dennoch werden auch künftig immer wieder
Personengruppen zuwandern und aufgenommen werden.
Die Gründe bei den Migrant*innen wie auch bei der
„Aufnahmegesellschaft“ sind vielfältig:
• Freizügigkeit innerhalb der EU
• Familiennachzug
• Historisch bedingte Zuwanderung (Spätaussiedler*innen)
• Humanitäre Gründe (Flüchtlinge u. Asylbewerber*innen)
• Wirtschaftliche Gründe (Anwerbung von Fachkräften)
Personengruppen
Dementsprechend lassen sich die verschiedenen, neu
zuwandernden Personengruppen anhand ihres gesetzlich geregelten Aufenthaltsstatus wie folgt beschreiben:
1. Arbeitnehmer*innen aus EU- oder Drittstaaten
2. Ausländische Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen
3. Spätaussiedler*innen
4. Asylberechtigte und ihre Familienangehörigen
5. Flüchtlinge mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht 6. Asylbewerber*innen (auch abgelehnte)
Integrationsbegriff
Ein inhaltlicher Integrationsbegriff ist in Deutschland
allerdings nicht definiert. Dass es keinen gesellschaftlichen Konsens zur inhaltlichen Ausgestaltung gibt, wird an der aktuell erneut entflammten Leitkulturdebatte deutlich.
Grundsätzlich wird Integration in der Soziologie als Prozess definiert, der Anforderungen stellt an
- die zuwandernden Personen sowie - die Aufnahmegesellschaft.
Unter gelungener Integration wird die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in seinen unterschiedlichen Dimensionen (Arbeit, Bildung, soziale Kontakte usw.)
Akteure und ihre Leistungen auf der örtlichen Ebene
In den folgenden Tabellen werden am Beispiel Fluchtmigration verschiedene Akteure vorgestellt:
• Fachdienste/-bereiche innerhalb der Kreisverwaltung,
• externe behördliche und
• zivilgesellschaftliche Akteure.
Die Darstellung ist schematisch. Mittel- und langfristig sind weitaus mehr Bereiche der Verwaltung mittelbar mit
Aufgabenstellungen im Kontext von Integration befasst.
Ordnungsrechtliche und Unterhaltsleistungen
Ordnungsrecht- liche
Leistungen, Sozialleistungen
Asylsuchende Person
Asylbewerber*in (Aufenthalts- gestattung)
Geduldete Person (kein Aufenthaltstitel/
Ausreisepflicht)
Asylberechtigte Person
(Aufenthalts- erlaubnis) Ordnungsrecht.
Leistungen
Meldebehörde Stadt/Gemeinde
Meldebehörde Stadt/Gemeinde
Meldebehörde Stadt/Gemeinde
Meldebehörde Stadt/Gemeinde Ordnungsrechtl.
Leistungen
Fachdienst
Ausländerwesen
Fachdienst
Ausländerwesen
Fachdienst
Ausländerwesen
Fachdienst
Ausländerwesen Sozialhilferechtl.
Leistung/
Jugendhilfe
Fachbereich Soziales/Jugend AsylbLG/
SGB VIII
Fachbereich Soziales/Jugend AsylbLG/
SGB VIII
Fachbereich Soziales/Jugend AsylbLG/
SGB VIII
Jobcenter FB Soziales FB Jugend
Die folgende Übersicht stellt kommunale ordnungsrechtliche und Unterhaltsleistungen im Zusammenhang mit Fluchtmigration dar:
Staatliche und zivile Leistungen im Kontext Integration
Handlungsfelder Integration
Asylsuchende Person
Asylbewerber*in (Aufenthalts- gestattung)
Geduldete Person (kein Aufent.-titel/
Ausreisepflicht)
Asylberechtigte Person
(Aufenthaltserl.)
Wohnen Stabsstelle 4/
FB Bauen
Stabsstelle 4/
FB Bauen Sprache
Bildung
Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.
Jobcenter/BAMF
Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.
Jobcenter/BAMF
Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.
Jobcenter/BAMF
Bildungsträger Ausländerbehörde Bundesagentur f.A.
Jobcenter/BAMF Arbeitsmarkt Bundesagentur f.A.
Jobcenter, BAMF, Bildungsträger
Bundesagentur f.A.
Jobcenter, BAMF, Bildungsträger
Bundesagentur f.A.
Jobcenter, BAMF, Bildungsträger
Bundesagentur f.A.
Jobcenter, BAMF, Bildungsträger Gesundheit FB Soziales
FD Gesundheit
FB Soziales FD Gesundheit
FB Soziales FD Gesundheit
Fachdienst Gesundheit Kultur und
Gesellschaft
Stadt/Gemeinde, BuT, KVHS
Stadt/Gemeinde, BuT, KVHS
Stadt/Gemeinde, BuT, KVHS
Ehrenamt Zivilgesellschaft Wohlfahrtsverbände Ehrenamt
freie Träger
Zivilgesellschaft Wohlfahrtsverbände Ehrenamt
freie Träger
Zivilgesellschaft/
Wohlfahrtsverbände Ehrenamt
freie Träger
Zivilgesellschaft/
Wohlfahrtsverbände Ehrenamt
freie Träger
Organisation
Integrationsmanagement
Integration ist ein fortdauernder Prozess, der als Querschnittsaufgabe in der Kommunalverwaltung
angesehen wird. Zur Stabsstelle Integration gehören seit Februar 2017:
- Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe
- Kommunale Bildungskoordination für Neuzugewanderte - Koordinierungsstelle Regionale Sprachförderung
- Stabsstellenleitung
Die folgenden Folien beschreiben grundlegende
strategische Schritte, Methoden, Handlungsfelder und geplante Meilensteine der inhaltlichen Arbeit.
Handlungskonzept kommunale Integration
Für die Entwicklung und Evaluierung von Maßnahmen innerhalb der Handlungsfelder ist die Entwicklung eines datenbasierten Handlungskonzepts, in dem die aktuelle
Situation dargestellt sowie Ziele und Maßnahmen bezogen auf relevante Gruppen von Migrant*innen beschrieben werden
notwendig.
Aktuell sind beim Landkreis Northeim zu den Lebenslagen von Migrant*innen nur teilweise oder bezogen auf Einzelaufgaben Informationen vorhanden.
Meilenstein: Identifizierung und Definition der relevanten Parameter als aussagekräftiger Steuerungsbasis.
Netzwerkarbeit als
grundlegende Methode
Im Integrationsmanagement ist Vernetzung als notwendige Arbeitsmethode auf unterschiedlichen Ebenen aufrecht zu erhalten, denn sie dient
- dem gegenseitigen Informationsaustausch über
Problemlagen und Initiativen der vielfältigen Akteure
- der Gewinnung steuerungsrelevanter Informationen und - der Entwicklung von Maßnahmen.
Damit spiegelt sie den partizipativen Ansatz der Integration vor Ort wider.
Zusammenarbeit mit
internen und externen Akteuren
Der Landkreis Northeim arbeitet in verschiedenen Netz- werken im Kontext Migration und Integration mit. Neben verschiedenen internen Beteiligten sind externe Akteure:
• Bundesbehörden (BAMF, Bundesagentur für Arbeit)
• Landeseinrichtungen (z.B. Schulen)
• Wohlfahrtsverbände (Träger von Kindertagesstätten)
• Freie Träger/sonstige Bildungsträger
• Zivilgesellschaftliche Initiativen
• Städte und Gemeinden
Meilenstein: Reaktivierung Steuerungskreis Migration/
Integration sowie Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern
Handlungsfelder des
Integrationsmanagements
Hier ein Überblick der wesentlichen Handlungsfelder, auf die im Folgenden detailliert eingegangen wird:
- Sprache/Bildung
- Frühkindliche Bildung
- Schulische und außerschulische Bildung - Erwachsenen- und Weiterbildung
- Übergänge in den Arbeitsmarkt - Gesundheit
- Wohnen und Leben (Unterbringung)
- Gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe - Ausbau der gesellschaftlichen Partizipation
- Unterstützungsleistungen (Begleitung/Beratung/Vernetzung)
- Anti-Diskriminierung und Interkultureller Dialog
Handlungsfeld Sprache/Bildung
Dieses Handlungsfeld ist als aus unterschiedlichsten
Blickwickeln als zentral für gelingende Integration anzusehen.
Gekennzeichnet ist es allerdings von einer Vielzahl von
• Steuerungsebenen
• handelnder Akteure
• Aufgabenstellungen und
• Zielgruppen.
Vor diesem Hintergrund ist schon bei der hier aufgewachsenen Bevölkerung eine nicht unwesentliche Zahl von unerwünschten Brüchen in Bildungsbiografien von Einzelnen zu beobachten.
Handlungsfeld Sprache/Bildung
Umso mehr gilt es die Übergänge für Migrant*innen und ihre Familien an folgenden Umbruchstellen transparenter und
einfacher zu machen:
• Familie/Kindertagesstätte
• Kindertagesstätte/Grundschule
• Grundschule/weiterführende Schule
• Schule/Ausbildung/Beruf
Meilenstein: Analyse der steuerungsnotwendigen Daten und Implementierung eines Steuerungs- und Informationssystems.
Handlungsfeld Arbeitsmarkt
Hier gilt ähnliches wie für das Handlungsfeld Sprache und Bildung. Integration in den Arbeitsmarkt ist zunächst einmal Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit bzw. des Jobcenters.
Allerdings gibt es vielfältige Schnittstellen zu kommunalen Aufgabenstellungen sowie unmittelbare Auswirkungen der
Beschäftigungssituation auf Möglichkeiten der kulturellen oder gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen. Statistisch
nachweisbar sind ausländische Personen weit
überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht.
Meilenstein: Entwicklung einer Kooperation mit maßgeblichen Akteuren.
Handlungsfeld Gesundheit
Der Landkreis Northeim hat vielfältige, insbesondere präventive Aufgabenstellungen im Kontext der Gesundheitsförderung. Dies gilt auch für weitere Akteure im Gesundheitswesen.
Die Stabsstelle Integration beteiligt sich an der Arbeitsgruppe
„Flüchtlinge und Migration“ im Sozialpsychiatrischen Verbund.
Meilenstein: Die Teilhabe neuzugewanderter Personen wird entsprechend ihren Lebenssituationen gemeinsam mit den zuständigen Fachdiensten analysiert. Mit dem Handlungs- konzept werden ggf. Maßnahmen entwickelt.
Handlungsfeld Wohnen
Bezogen auf das Handlungsfeld Wohnen, insbesondere
Flüchtlingsunterbringung ist ein Steuerungskreis eingerichtet, der als wesentliche strategische Ziele anstrebte:
- die möglichst gleichmäßig über das Kreisgebiet verteilte, - dezentrale,
- menschenwürdige und
- kostensparende Unterbringung der Flüchtlinge.
Meilenstein: In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden ist die weitere Entwicklung zu begleiten, z.B. hinsichtlich einer evtl. Ghettoisierung von Migrant*innen.
Handlungsfeld gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe
Unter diesem Punkt wird die aktive Teilnahme von
Migrant*innen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in den Städten und Gemeinden des Landkreises Northeim
verstanden.
In den vergangenen Jahren war nicht nur im Kreisgebiet eine unterdurchschnittliche gesellschaftliche Repräsentanz von
Migrant*innen in gesellschaftlichen Institutionen zu bemerken.
Meilensteine: Informationsgewinnung und Kontaktaufnahme mit migrantischen Verbänden und Organisationen.
Teilnahme am niedersächsischen Integrationslotsenprogramm
Handlungsfeld
Unterstützungsleistungen
Im Zuge der Flüchtlingswelle 2015/2016 hat sich auch im
Kreisgebiet ein herausragendes ehrenamtliches Engagement gebildet, ohne das die anstehenden Herausforderungen nur schlecht zu bewältigen gewesen wären.
Nunmehr sind diese im Hinblick auf das Aufgabengebiet Integration, im Übrigen aber auch sonst für das
gesellschaftliche Leben und Teilhabe wertvollen Unterstützerstrukturen nachhaltig zu stabilisieren.
Meilenstein: Im Handlungskonzept sind die vorhandenen Maßnahmen zu evaluieren und weiter zu entwickeln.
Handlungsfeld Anti-Diskriminierung und interkultureller Dialog
Die Integration von Neuzugewanderten stellt nicht nur diese selbst, sondern auch die Aufnahmegesellschaft vor sich
wandelnde Anforderungen. Unterschiedliche Vorstellungen artikulieren sich zuweilen in Diskriminierungstendenzen usw.
Im Zuge der Entwicklung eines Leitbildes und der daraus abzuleitenden Maßnahmen begegnet der Landkreis dieser Anforderung.
Meilenstein: Analyse und Konzeption von Maßnahmen zur Entwicklung der Anpassungsfähigkeit im Handlungskonzept.