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CHF 1'200'000.-- Grossratsbeschluss

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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Geschäftsnummer: 2018.RRGR.506 Seite 1 von 2

Grossratsbeschluss

Datum GR-Sitzung: 20. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.RRGR.506

Universität Bern; Neubau Forschungs- und Ausbildungszentrum Medizin;

Verpflichtungskredit für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs 1 Gegenstand

Zur Stärkung des Medizinalstandorts Bern soll die Medizinische Fakultät der Universität aus- gebaut und auf dem Insel Areal konzentriert werden. Der beantragte Kredit in der Höhe von CHF 1'200'000.-- dient der Vorbereitung und Durchführung eines Architekturwettbewerbs für den Neubau eines Forschungs- und Ausbildungszentrums auf dem kantonseigenen Grund- stück an der Friedbühlstrasse in Bern.

2 Rechtsgrundlagen

 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizeri- schen Hochschulbereich vom 30. September 2011 (Hochschulförderungs- und -

koordinationsgesetz, HFKG; SR 414.20)

 Gesetz vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11), Art. 63

 Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (OrG; BSG 152.01), Art. 32 und 33

 Verordnung vom 27. November 2002 über die Organisation und die Aufgaben der Erzie- hungsdirektion (OrV ERZ; BSG 152.221.181 ), Art. 12

 Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191), Art. 14

 Gesetz vom 26. März 2002 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG; BSG 620.0), Art. 42 ff.

 Verordnung vom 3. Dezember 2003 über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLV; BSG 621.1), Art. 136 ff.

3 Kosten, neue Ausgaben

Gesamtkosten CHF 1'200'000.00

bestehend aus:

- Vorbereitung Wettbewerb CHF 320'000.00

- Durchführung Wettbewerb CHF 380'000.00

- Preissumme CHF 500'000.00

Für die Ausgabenbefugnis massgebende Kreditsumme gemäss Art. 143 FLV

CHF 1'200'000.00

zu bewilligender Wettbewerbskredit CHF 1'200'000.00

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Der Grosse Rat des Kantons Bern

Geschäftsnummer: 2018.RRGR.506 Seite 2 von 2

Es handelt sich um einmalige, neue Ausgaben gemäss Art. 46 und Art. 48 Abs. 1 FLG.

Teuerungsbedingte Mehrkosten werden mit dem vorliegenden Beschluss bewilligt (Art. 54 Abs. 3 FLG und Art. 151 FLV).

4 Kreditart / Konto / Produktgruppe / Rechnungsjahr Produktgruppe: Immobilienmanagement (09.15.9100) Objekt: Gemeinde: Bern

Parzellen Nummer: 1946 / Baubereich 07 Inselareal

Die Ausgaben sind im Voranschlag und der Finanz- und Aufgabenplanung der Bau-, Ver- kehrs- und Energiedirektion eingestellt. Es handelt sich um einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 50 FLG. Die Ablösung erfolgt, unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung, voraussichtlich mit folgenden Zahlungen:

Konto Bezeichnung Jahr Betrag

4980 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2019 CHF 1'100'000 4980 Erwerb + Erstellung Liegenschaften (VV) 2020 CHF 100'000

Total CHF 1'200'000.00

5 Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen, zur Nutzungsdauer und zu den Abschreibungen

Die Investitionen von CHF 1'200'000.-- werden der Investitionsrechnung zugerechnet.

Angaben zu den werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen sowie zur Nutzungs- dauer und zu den Abschreibungen können erst im Ausführungskredit gemacht werden.

6 Vorgaben Grosser Rat

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat bis Ende 2019 die strategischen und planerischen Grundlagen in Form eines Berichts für den Raumbedarf der Universität und des Inselspitals Bern vor; mit einer Priorisierung.

Bern, 20. November 2018 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Iseli

Der Generalsekretär: Trees

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