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Begründung: Im Rahmen seiner strategischen Aufgabenüberprüfung hat der Regierungsrat dem Grossen Rat in der Novembersession 2002 das Projekt Polikliniken+ unterbreitet

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M 081/2003 M 096/2003

GEF GEF

28. Mai 2003 44C

Motion

1477 Schär-Egger, Lyss (SP)

Weitere Unterschriften: 42 Eingereicht am: 07.04.2003

Die SAR-Massnahme 44-006 ist zu streichen

Der Regierungsrat wird aufgefordert die SAR-Massnahme, 44-006 Einsparungen von 41 Mio. CHF bei den öffentlichen Spitälern zurückzunehmen.

Begründung:

Im Rahmen seiner strategischen Aufgabenüberprüfung hat der Regierungsrat dem Grossen Rat in der Novembersession 2002 das Projekt Polikliniken+ unterbreitet. Dieses hätte im Spitalbereich ab 2007 zu jährlichen Einsparungen von 21 Mio. CHF geführt. Die SVP- und FDP-Fraktion haben mit ihren Planungserklärungen diesem Projekt eine Absage erteilt, jedoch gleichzeitig verlangt, am Sparvolumen von 21 Mio. CHF festzuhalten.

Weil Kanton und Krankenversicherungen die Spitalkosten gemeinsam je zur Hälfte abdecken, muss die effektive Aufwandreduktion doppelt so hoch sein, das vorgesehene Sparvolumen beträgt jährlich 41 Mio. CHF.

In den letzten Jahren wurden von den Spitälern wiederholt Kürzungen des Betriebsaufwandes verlangt. Mit Esa wurden gleichzeitig zum Sparauftrag auch Strukturanpassungen eingeleitet. Nachdem sieben Spitäler geschlossen wurden, sind die neu entstandenen Spitalgruppen daran sich zu organisieren und optimale Arbeitsabläufe zu etablieren, um den Versorgungsauftrag erfüllen zu können. Diese Arbeiten binden vorübergehend für den Spitalbetrieb vorgesehene Mittel von nicht zu unterschätzender Höhe.

Die Erkenntnisse aus der VAP-Studie, welche eine Unterdottierung des Pflegepersonals in den Spitälern belegen und von der Regierung nicht bestritten werden, können aus Kostengründen nicht umgesetzt werden. Die zusätzlichen Sparvorgaben, wie sie die SAR- Massnahme 44-006 verlangt, wird diesen Umstand noch verschärfen.

Der Sparauftrag liegt aus oben erwähnten Gründen im jetzigen Zeitpunkt völlig falsch.

Die vorgeschlagene SAR-Massnahme Bezirksspitäler in Polikliniken+ umzuwandeln wurde abgelehnt. Es ist unsinnig und unrealistisch die dafür vorgesehene Einsparung von 21 Mio.

CHF trotzdem vorzunehmen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 10.04.2003

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M 096/2003 GEF

Motion

Schürch, Huttwil (FDP)

Weitere Unterschriften: 15 Eingereicht am: 07.04.2003

Sparvorgaben an die Spitalgruppen und Spitäler des Kantons Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt, bevor die eigentliche Planungserklärung SVP/FDP in irgend einer Form umgesetzt wird, dem Grossen Rat eine richtungsweisende und langfristige Spitalplanung vorzulegen.

Begründung:

1. Der soeben veröffentlichte Umsetzungsvorschlag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) mit blossen finanziellen Sparvorgaben für den Akutbereich der Bezirks- und Regionalspitäler greift zu kurz. Das Inselspital wird nicht einbezogen und Ziffer 4 der Planungserklärung (Einbezug Langzeit) bleibt unberücksichtigt.

2. Das Vorgehen der GEF steht im Widerspruch zu der für dringlich erklärten Motion Fritschy betreffend langfristige Strategieplanung. Wenn die SAR Umsetzung bis spätestens im Jahr 2007 erfolgen soll, kann von der GEF erwartet werden, dass zuvor diese Strategieplanung in den Grundzügen vorgenommen wird.

3. Die demographische Entwicklung in der Bevölkerung des Kantons Bern und angrenzender Kantone erfordert nicht nur mehr Behandlungs- und Bettenkapazitäten, sondern auch mehr Personal.

4. Die Vorgaben zur Umsetzung der Planungserklärung der GEF können von den Spitälern nicht ohne weiteres verkraftet werden, hätte dies doch zur Folge, dass Leistungen gekürzt und ein Stellenabbau vorgenommen werden müsste.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 10.04.2003

Gemeinsame Antwort des Regierungsrats

Aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhanges gestattet sich der Regierungsrat, die folgenden Vorstösse gemeinsam zu beantworten:

- Motion Schär-Egger, Lyss (SP): Die SAR-Massnahme 44-006 ist zu streichen

- Motion Schürch, Huttwil (FDP): Sparvorgaben an die Spitalgruppen und Spitäler des Kantons Bern

Der Regierungsrat stellt fest, dass der Grosse Rat das Projekt Polikliniken+ in der Novembersession aus den SAR Massnahmen gestrichen, mit der Überweisung der Planungserklärung SVP/FDP am Sparvolumen für den Kanton von jährlich 21 Mio. Franken aber festgehalten hat.

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Das ursprüngliche Projekt mit seiner gesamtkonzeptionellen Ausrichtung hätte mit der Umwandlung von Bezirkspitälern in Polikliniken+ eine gezielte, medizinisch sinnvolle, ökonomisch tragbare und zukunftsgerichtete Strukturanpassung eingeleitet. Gleichzeitig hätte die Massnahme einen wesentlichen Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts geleistet. Ziel der Planungserklärung SVP/FDP sind finanzielle Einsparungen im Bereich der stationären Akutversorgung. Die Einsparungen von über 41 Mio. Franken im jährlichen Betriebsaufwand befinden sich jedoch in einer Grössenordnung, die langfristig nur durch gezielte strukturelle Veränderungen und Konzentration der Kräfte erreicht werden kann.

Gemäss der Planungserklärung sollen die Einsparungen aber ausschliesslich über die Vorgabe von Fallzahlen, globalen Mittelzuteilungen und Qualitätsanforderungen an die Regionalen Spitalzentren gemacht werden. Die Planungserklärung verzichtet damit auf eine gesamtplanerische Komponente. Damit steht sie auch in einem gewissen Widerspruch zur Motion Fritschy, die in der Aprilsession einstimmig angenommen wurde und vom Regierungsrat umzusetzen ist. Die Motion Schürch fordert nun ebenso eine gesamtkonzeptionelle Ausrichtung, indem sie eine „richtungsweisende und langfristige Spitalplanung“ verlangt, bevor die eigentliche Planungserklärung SVP/FDP umgesetzt wird.

Bei früheren Sparaufträgen wurde das Inselspital immer einbezogen. Bei diesen Sparaufträgen ging es vor allem um den Abbau von Überkapazitäten in der Grundversorgung in Form von Betten. Der im Rahmen der Planungserklärung formulierte Sparauftrag richtet sich nicht an das Inselspital, sondern an die Regionalen Spitalzentren, wie sie im kommenden Spitalversorgungsgesetz vorgesehen sind. Mit den Vorgaben an die Spitalgruppen/Spitäler hat der Regierungsrat den Auftrag der Planungserklärung umgesetzt. Ein Sparauftrag an das Inselspital in diesem Rahmen wäre inkonsistent mit dem Entscheid, die Position des Inselspitals national und international zu festigen und auszubauen. Die Stärkung der Universitätsklinik wurde mit der klaren Annahme der Motion Erb vom Grossen Rat anlässlich der Januarsession 2002 beschlossen und ist vom Regierungsrat umzusetzen.

Die von den Spitalgruppen/Spitälern einzureichenden Umsetzungsvorschläge zur Planungserklärung in Form von Grobskizzen werden von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion geprüft und anschliessend dem Regierungsrat unterbreitet, damit dieser im Sommer über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Die Eingaben werden unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der Sparvorgaben geprüft. Gleichzeitig müssen sie gesamtkonzeptionellen Kriterien und Aspekten der Versorgungssicherheit entsprechen und langfristig sinnvoll sein. Damit ist auch die Koordination mit dem Langzeitbereich gewährleistet.

Längerfristig rechnet der Regierungsrat mit weiteren Veränderungen in der Spitalversorgung. Ziel ist eine allen zugängliche, medizinisch hochstehende und ökonomisch tragbare Spitalversorgung. Dazu werden noch vermehrt teure Leistungen in den Regionen zu konzentrieren sein. Gleichzeitig sollen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit gezielt gewisse Leistungen weiterhin dezentral angeboten werden.

Der Kanton verfolgt so den seit längerem eingeschlagenen Weg in der Spitalpolitik weiter.

Die Motion Schürch verlangt vorgängig zur Umsetzung der Planungserklärung SVP/FDP die Erarbeitung einer richtungsweisenden und langfristigen Spitalplanung. Die Arbeiten am Versorgungsbericht (Spitalplanung), wie er im Rahmen des kommenden Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) vorgesehen ist und dessen Wichtigkeit mit der Annahme der Motion Fritschy noch unterstrichen wurde, haben bereits begonnen.

Gleichzeitig sind in einzelnen Regionen Bestrebungen im Gange, systematisch zu prüfen, welche betrieblichen Optimierungen und allenfalls Einsparungen durch grössere strukturelle Veränderungen längerfristig erreicht werden könnten. Der Regierungsrat unterstützt diese Bestrebungen.

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Im Grundsatz strebt die Motion Schürch eine gezielte, medizinisch sinnvolle, wirtschaftlich tragbare und zukunftsgerichtete Strukturanpassung an. Aufgrund der obigen Ausführungen ist der Regierungsrat bereit, die Motion Schürch als Postulat anzunehmen.

Die Motion Schär-Egger verlangt einen völligen Verzicht der SAR-Massnahme 44-006. Auf die Sparmassnahme ganz zu verzichten ist angesichts der schlechten Finanzlage des Kan- tons aber nicht denkbar. Diese Motion ist deshalb abzulehnen.

Antrag

Ablehnung der Motion Schär-Egger (M 81/03) und Annahme der Motion Schürch (M 96/03) als Postulat.

An den Grossen Rat

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