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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten undBeamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

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Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM

TELEKOMErnAnO

Ausfertigungsdatum: 28.02.1990 Vollzitat:

"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM vom 28. Februar 1990 (BGBl. I S. 437)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 3.1990 +++) I.  

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), geändert am 21. Juni 1978 (BGBl. I S. 921), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich - den Präsidenten/den Präsidentinnen

   der Oberpostdirektionen,

des Fernmeldetechnischen Zentralamtes und des Zentralamtes für Mobilfunk

 den Leitern/den Leiterinnen

   des Fachbereichs Post und Telekommunikation in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

 sowie den Rektoren/den Rektorinnen

   der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

 

II.  

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.

III.  

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. März 1990 in Kraft.

Schlußformel  

D e u t s c h e B u n d e s p o s t T E L E K O M Der Vorstand

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