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Informationsschreiben Nr. 183/2013 Sportunterricht in der Sekundarstufe I

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Academic year: 2022

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Eingang: Rembertiring 8-12 – Dienstgebäude: Rembertiring 8-12 – 28195 Bremen – Bus / Straßenbahn: Haltestellen Hauptbahnhof

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An alle Schulen der Sekundarstufe I im Lande Bremen

Informationsschreiben Nr. 183/2013

Auskunft erteilt Herr Zeyfang Zimmer 303 T (0421) 361-6687 F (0421) 4966687 E-mail

christan.zeyfang@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-6

Bremen, 10.09.2013

Sportunterricht in der Sekundarstufe I

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

Sport ist ein unverzichtbarer Bestandteil des schulischen Angebots. Er fördert die ge- sunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und schafft soziale Erfahrungen und Bindungen bei den Schülerinnen und Schülern, die sich positiv auf ihre zukünftige Le- bensgestaltung auswirken.

Im Bereich unterstützender inklusiver Praxis wird Sportunterricht als bewegungspäda- gogische Aufgabe verstanden, die vor allem die soziale und emotionale Ebene eines gemeinsamen Lernens in den Blick nimmt.

Der Sportunterricht in der Sekundarstufe I leistet als Bewegungsfach einen spezifischen Beitrag für die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung durch Bewegung, Spiel und Sport und erschließt den Schülerinnen und Schülern zugleich die Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur dieser Gesellschaft.

In Kooperation mit anderen Fächern werden außerdem Aspekte der gesunden Lebensführung und sinnvollen Freizeitgestaltung, des nachhaltigen Gebrauchs

und Verbrauchs von sportlichen Mitteln und Ressourcen, der Toleranz gegenüber frem- den Körper- und Bewegungskulturen sowie der Ausbildung fairen und sozialen Verhal- tens thematisiert.

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Die Umsetzung der genannten Aspekte orientiert sich an den Bildungsplänen der jewei- ligen Bildungsgänge. Die entsprechende Umsetzung, Organisation sowie die inhaltliche Spezifizierung des Bildungsplans in schulinterne Curricula obliegt den Schulen, den Fachberatungen Sport und den Schulkonferenzen.

Die Stundentafeln der jeweiligen Bildungsgänge sehen für das Fach Sport 18 Stunden (Oberschule, für 6 Jahre) bzw. 15 Stunden (Gymnasium, für 5 Jahre) vor. Jede Schüle- rin und jeder Schüler hat somit das Recht auf durchschnittlich 3 Stunden Sportunterricht pro Woche. Aktuelle Untersuchungen von unserer Seite zeigen jedoch, dass im Schnitt nur 2,5 Stunden Sport in der Sekundarstufe I in Bremen unterrichtet werden.

Ich bitte Sie darauf zu achten, dass unseren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben wird, die oben genannten Aspekte des Sportunterrichts auch in entsprechen- dem Umfang erfahren zu können und weise in diesem Zusammenhang nochmals auf die Möglichkeit der Schulen hin, die Organisation des Sportunterrichts individuell und angepasst an die entsprechenden Bedingungen zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen gez.

Christian Zeyfang

Referent für Schulsport und Gesundheitserziehung in Schule

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