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Informationsschreiben Nr. 120/2015 Abschlusszeugnisse Sekundarstufe I der Oberschulen

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1 Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Oberschulen

der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich

Oberschulen der Stadtgemeinde Bremerhaven

Informationsschreiben 120/2015

Auskunft erteilt Herr Dr. Veit Sorge Zimmer 305 T (0421) 3 61 89266 F (0421) 4 96 89266 Email

Veit.Sorge@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-3

Bremen, 19.06.2015

Abschlusszeugnisse Sekundarstufe I der Oberschulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Vorgaben und Vorlagen für die Abschlusszeugnisse der Sekundarstufe I der Oberschulen finden Sie folgende Änderungen gegenüber den Abschlusszeugnissen der auslaufenden Schularten:

• Unter den Gesamtnoten der Fächer der schriftlichen Prüfung werden die jeweiligen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung vermerkt. Die Note der mündlichen Prüfung erscheint in mit MyFuNe generierten Zeugnissen ebenso direkt unter der Gesamtnote des Prüfungsfachs, die PDF-Vorlage sieht dafür unter „Bemerkungen“ ein Feld vor.

• Die Niveaus im Rahmen der Fachleistungsdifferenzierung werden gemäß § 9 Absatz 1 der Verordnung über die Sekundarstufe I der Oberschule (ObSchVO) als „G-

Niveau“ und „E-Niveau“ bezeichnet. Verwenden Sie daher bitte im Schülerverzeichnis bei den Kursen im Feld „Unterrichtsart“ diese beiden Niveaubezeichnungen.

• Die naturwissenschaftlichen Fächer werden gemäß § 4 Absatz 6 der ObSchVO einzeln ausgewiesen. Gemäß § 9 Absatz 2 dieser Verordnung wird in mindestens einem der Fächer Physik oder Chemie das Niveau im Rahmen der

Fachleistungsdifferenzierung ausgewiesen. Achten Sie im Schülerverzeichnis und in der Stundenplanungssoftware bitte darauf, nicht den Begriff „Naturwissenschaften“ zu verwenden, sondern die Fächer einzeln auszuweisen.

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2

• Es gelten nur noch die Fachbezeichnungen „Religion“ und – als Alternativfach für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Teilnahme am Religionsunterricht nicht wünschen – „Philosophie“, alle anderen Fachbezeichnung dürfen im

Schülerverzeichnis und in der Stundenplanungssoftware nicht mehr verwendet werden.

• Darüber hinaus pilotieren wir das Allgemeine Zeugnis gemäß § 10b der

Zeugnisverordnung („[…] wenn ein sonderpädagogischer Förderbedarf in einem der Bereiche Lernen und Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung vorliegt und die Einfache Berufsbildungsreife nicht erreicht wird.“). Die Vorlage dafür können Sie auf der Schuldatenplattform (SDP) abrufen oder bei mir anfordern. Das Titelblatt zum Allgemeinen Zeugnis kann bereits durch MyFuNe generiert werden. Zielgleich unterrichtete Fächer werden mit Noten, zieldifferent unterrichtete als „teilgenommen“

ausgewiesen. Die Kompetenzbeschreibungen für die zieldifferent unterrichteten Fächer werden auf den Folgeseiten des Zeugnisses als freier Text eingetragen. Zum Titelblatt aus MyFuNe werden demnach auch die Folgeseiten aus der Word-Vorlage benötigt.

Achten Sie bitte darauf, die Vergabe des Allgemeinen Zeugnisses im

Schülerverzeichnis unter „Zeugnis/Laufbahn“ als Abschluss „AZ“ einzugeben.

Bei allen Fragen zur Einrichtung von Fächern oder Eintragungen der Abschlüsse im Schülerverzeichnis kontaktieren Sie bitte die Ihnen bekannten Mitarbeiter des Referats 10.

Zu allen inhaltlichen Fragen kontaktieren Sie bitte mich.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez.

Dr. Veit Sorge

Referenzen

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