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Präsentation zum Bremer Schulsystem

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Academic year: 2022

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(1)

Referendariat in Bremen

(2)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Verankerung der Inklusion in den Rahmenvereinbarungen der KMK für alle Lehrämter (Beschluss der KMK, 6.12.2012):

Neues aus der Lehrkräfteausbildung:

„Den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den

Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.“

Verankerung der Inklusion in den Standards der Lehrerbildung der KMK für Bildungswissenschaften, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken

> Dazu die Beschlüsse der KMK seit 2013,

Ziel: Abschluss alle Überarbeitungen bis Anfang 2016

„Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt“ - Gemeinsame Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz

(Beschlüsse vom 12. und 18.03.2015)

(3)

1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform?

2. Der Bremer Weg zur Schulreform

3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

„Die Lehrperson steht im Mittelpunkt der Wirksamkeit von Unterricht .“

(vgl. Hattie 2009)

Unterrichtsentwicklung:

Schulentwicklung:

(4)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform?

2. Der Bremer Weg zur Schulreform

3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

„Erfolgreiche Lernprozesse sind nämlich davon abhängig, ob geordnete und störungsarme

Verhältnisse vorherrschen, ….

Unterrichtsentwicklung:

Schulentwicklung:

(5)

Besondere Problemlage in Bremen

Bundesweit schlechte PISA- und IQB-Ländervergleich- Ergebnisse, besonders im unteren

Leistungsbereich

Hohe Abhängigkeit der Schülerleistungen vom sozialen Status des Elternhauses

Prof. Baumert: „Bremen hat ein Leistungsproblem und ein Gerechtigkeitsproblem!“

(6)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Kinder 2014 nach Risikolagen im Ländervergleich

(7)

Erfasste Muttersprachen an öffentlichen

allgemeinbildenden Schulen (Schuljahr 2015/16)

Land Bremen in absoluten Zahlen

Land Bremen in Prozentzahlen

(8)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Erfasste Muttersprachen an berufsbildenden Schulen (Schuljahr 2015/16)

Stadt Bremen in absoluten Zahlen

Stadt Bremen in Prozentzahlen

(9)

Mehrsprachigkeit

Mehrsprachigkeit ist seit Jahren selbstverständlich in unserer Gesellschaft und in den Schulen

Bildungssprachliche Kompetenz hat einen hohen Einfluss auf Lernerfolge

„Die Grenzen meiner Sprache sind die Grenzen meines Denkens.“ (Wittgenstein)

Auf Sprachkompetenzförderung haben Lehrer Einfluss!

Sprachbildung und Sprachförderung in jedem Fach!

Für Flüchtlinge und Zugewanderte: Vorklassen

(10)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform?

2. Der Bremer Weg zur Schulreform

3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

… ob gut erklärt werden kann, ob klare inhaltliche Ordnungsstrukturen angebahnt werden, …

Unterrichtsentwicklung:

Schulentwicklung:

„Erfolgreiche Lernprozesse sind nämlich davon abhängig, ob geordnete und störungsarme Verhältnisse vorherrschen, ….

(11)

Ziele der Schulreform:

Es ist das Ziel in Bremen, für beide Probleme schrittweise Lösungen zu finden, also:

eine Verminderung der Chancenungleichheit und zugleich ein höheres Bildungsniveau zu

erreichen.

(12)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Der Bremer Weg zur Schulreform

November 2007 bis Oktober 2008:

Fachausschuss Schulentwicklung der Deputation für Bildung

Expertenanhörungen; Beteiligung: Eingaben u.a. der Beiräte der Ortsämter, Elternbeiräte, ZEB, Personalrat Schulen, GEW

Oktober 2008: Beschluss des Bremer Schulentwicklungsplans,

„Merkmale guter Schule“ (u.a.)

 Längeres gemeinsames Lernen

 Individuelles und selbstständiges Lernen, differenzierte Lernmöglichkeiten

 Teamarbeit in Jahrgangs- und Fachteams

 Fächerübergreifender Unterricht, Projekte

 Rückmeldekultur, Lernentwicklungsberichte

 Berufs-/Studienorientierung im Hin- und mit Weitblick auf das, worauf in allen Fächern für die Zeit nach den Schulabschlüssen hingearbeitet wird

Dezember 2008: Bremer Konsens + Juni 2009: Bremer Schulgesetz + Dezember 2010: Bremisches Lehrerausbildungsgesetz

Mai 2013: „Erste Verordnung für unterstützende Pädagogik“

(13)

1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform?

2. Der Bremer Weg zur Schulreform

3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

… ob ein herausforderndes Lernen mit

vielseitigen Anregungen ermöglicht wird und ob diese Prozesse von einem schülerzugewandten

Klima umgeben sind.“

(Steffens/Höfer 2011, S. 3)

Schulentwicklung:

Unterrichtsentwicklung:

„Erfolgreiche Lernprozesse sind nämlich davon abhängig, ob geordnete und störungsarme Verhältnisse vorherrschen, ….

… ob gut erklärt werden kann, ob klare inhaltliche Ordnungsstrukturen angebahnt werden, …

(14)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Auszug Freie Träger

Insgesamt 99 verschiedene Initiativen und

Träger mit 358 Einrichtungen

(15)

Tagesbetreuung nach Trägern (Auszug)

Name des Trägers Plätze 0 - < 3 Jahre Plätze 3 - < 6 Jahre

KiTa Bremen (69 Standorte) 647 5.877

Bremische Evangelische Kirche (69 Standorte) 600 3.639

Katholischer Gemeindeverband (10 Standorte) 86 541

AWO Soziale Dienste (12 Standorte) 219 463

DRK-Mitte (6 Standorte) 87 338

Hans-Wendt-Stiftung (7 Standorte) 83 330

Quirl Kinderhäuser e. V. (3 Standorte) 18 185

Waldorf-Bremen (4 Standorte) 8 150

Im Bereich 0 - < 3 Jahre insgesamt 3.837 Plätze

Im Bereich 3 - < 6 Jahre insgesamt 14.112 Plätze

(16)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Das neue Bremer Schulsystem

(17)

Fachschule Berufs- oberschule

Betriebliche (Duale) Ausbildung

Berufsabschluss

Berufsfach- schulen mit Berufs- abschluss

Berufsabschluss

Höhere

Handelsschule

Praktikum oder Ausbildung

Berufs- ausbildung

Fachober- schule 13

Berufliches Gymnasium

Allgemeine Hochschulreife

(AHR)

Mit MSA

Berufsorien- tierungsklasse

ohne Abschluss

Praktikums- klasse Berufsvorberei

tende

Berufsfachsch ule

EBBR/MSA

Berufsquali- fizierende Berufsfach- schule

BA + EBBR/MSA

Mit BBR/EBBR

GyO-Berechtigung

Fachober- schule 12

Fachober- schule 11 + 12

Doppelquali- fizierende Bildungsgänge

Fachhochschul- reife (FHR) Fachhochschul-

reife (FHR)

Berufsabschluss +

FHR AHR

FHR FHR

(18)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Die Oberschule

Abitur nach Klasse 13, einige Schulen bieten Abitur nach Kl. 12 an

Schulische Fachhochschulreife frühestens nach Kl. 12, in einigen Schulen auch nach Kl. 11

Erweiterten Berufsbildungsreife oder Mittlerer Schulabschluss nach Kl. 10

Zweite Fremdsprache ist nicht verpflichtend, in GyO dann Pflicht (4-std.)

Wiederholung nur auf Wunsch möglich

„Der Unterricht in der Oberschule berück-

sichtigt die unterschiedliche Lernfähigkeit und die individuellen Neigungen der Schülerinnen und Schüler durch eine zunehmende Differen- zierung auf unterschiedlichen

Anforderungsniveaus und führt zu den entsprechenden Abschlüssen.“

Die Höchstfrequenz in der Oberschule liegt bei 25 SuS.

(19)

Abitur nach Klasse 12

Schulische Fachhochschulreife frühestens nach Kl. 11

keine Abschulung, alle Bildungsabschlüsse möglich

Wiederholung nur auf Wunsch möglich

verdichtete Lernzeit und ein hohes Lerntempo

2. Fremdsprache ist Pflicht

Das Unterrichtsangebot ist auf das Abitur ausgerichtet. Der Unterricht im Gymnasium

berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler bei einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau, ermöglicht aber auch den Erwerb der anderen Abschlüsse.

Die Höchstfrequenz im Gymnasium liegt bei 30 SuS.

Das Gymnasium

(20)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

 An berufsbildende Schulen angegliedert

Ab 8. Jg. können sich Schüler/innen um Aufnahme freiwillig bewerben

3 Jahre Lernzeit; Jg. 9-11

 Mit best. Zeugnisnoten Ende 10: Einfache Berufsbildungsreife

 Ende Jg. 11: Prüfung zur Erweiterten Berufsbildungsreife

Die Werkschule ist gedacht für Schülerinnen

und Schüler, denen das theoretische Lernen nicht so leicht fällt und die mehr Zeit zum Lernen

brauchen, die aber gerne praktisch arbeiten und über diese Herangehensweise notwendiges

Wissen eher erlangen. Viele Projekte werden außerhalb der Schule stattfinden.

Die Werkschule

(21)

 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,

 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,

 besonders beauftragte Lehrkräfte,

 spezielle Fachberaterinnen und Fachberater

 je nach Bedarf Assistenzkräfte und weitere Fachkräfte.

Aufgaben:

 Die Förderbedarfe diagnostisch erfassen, dokumentieren, die Ressourcen zur Förderung planen und deren Einsatz gewährleisten,

 Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, päd. Personal der Schule und Schüler/innen über den Förderbedarf beraten, darin unterstützen, im

Unterricht Fördermaßnahmen durchzuführen, oder diese Maßnahmen selber durchführen,

das päd. Personal der Schule in Fragen der Förderung fortbilden oder Fortbildungen organisieren.

Das ZUP (

Zentrum für unterstützende Pädagogik)

Die Fachkräfte arbeiten in Teams zusammen. Die Leiterin oder

der Leiter des ZUP ist Teil der Schulleitung.

(22)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen,

 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,

 weitere Fachkräfte.

Aufgaben:

 Enge Zusammenarbeit mit Schulen, SuS, Erziehungsberechtigten, mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem schulärztl. Dienst u.a.

 Netzwerkarbeit in Stadtteilen,

 besondere Unterstützung in Krisen und Notfällen,

Steuerung von Unterstützungs- und Fördermaßnahmen,

 Lese-Intensiv-Kurse, Lese-Rechtschreib- und Rechenschwäche-Kurse,

Reintegration der Schüler und Schülerinnen ...

Das ReBUZ (

Regionales Beratungs- und Unterstützungszentrum )

Das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum arbeitet eng mit den ZUP zusammen.

(23)

1. Welche Gründe gibt es für die Schulreform?

2. Der Bremer Weg zur Schulreform

3. Das Bremer Schulsystem hat sich verändert 4. Entwicklungsziel: Die Inklusive Schule

Die entscheidenden Grundlagen eines erfolgreichen Lernens sind, dem Unterricht eine Wahrnehmung der individuellen Lernentwicklungen zugrunde zu legen,…

Unterrichtsentwicklung:

Schulentwicklung:

(24)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

§ 3 (4) BremSchulG : I nklusion nklusion

• Das Bremer Schulgesetz 2009 formuliert als erstes Schulgesetz in Deutschland den Auftrag, dass sich alle Schulen zu inklusiven Schulen entwickeln sollen.

Ziel: Der Unterricht und das weitere Schulleben soll für behinderte und nicht behinderte Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen

gemeinsam gestaltet werden.

(25)

Anwahlzahlen zum Schuljahr 2016/2017

Insgesamt haben sich 3543 Schüler/innen für weiterführende Schulen angemeldet.

(26)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Anforderungen an die Lehrerausbildung:

Sehr gute fachliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Kompetenzen:

Schülerbiografien „von Anfang an“ in den Blick nehmen (Elementarbereich > Schulsystem)

Diagnosekompetenz, d.h. Erkennen besonderer Stärken oder Lernhemmnisse

Fähigkeit, Vielfalt zu nutzen d.h. individualisierend unterrichten können, fördern und herausfordern, zumuten und zutrauen

(Förderplanung / Lernkontrakte / bes. Begabungen ...)

Teamfähigkeit, d.h. mit anderen zusammen in der Unterrichts- und Schulentwicklung Verantwortung übernehmen

Evaluationsfähigkeit, d.h. sich regelmäßig zum eigenen Unterricht SuS-Feedback einholen, den Unterricht darauf basierend stets

weiterentwickeln und auch größere Projekte evaluieren

(27)

… angemessene Herausforderungen vorzugeben und das Vertrauen in deren Erreichbarkeit zu vermitteln sowie Rückmeldungen zum Lern- und Lehrprozess systematisch zu geben und einzuholen.“

(Hattie, S. 26 in

Steffens/Höfer 2011, S. 5)

Unterrichtsentwicklung:

„Die entscheidenden Grundlagen eines erfolgreichen Lernens sind, dem Unterricht eine Wahrnehmung der individuellen

Lernentwicklungen zugrunde zu legen,…

(28)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Ein Wort zum Schluss …

Berufsbezogene Professionalität entwickeln Sie (nach Hattie)

durch „leidenschaftliches Handeln“, d.h. „Liebe zum Fach“

und den Wunsch, andere mit der Liebe zum unterrichteten Fach zu erfüllen,

und

„Interesse“ an Ihren Schülerinnen und Schülern, d.h.

u.a. ständige Evaluation und Weiterentwicklung des eigenen

Unterrichts, um sicher zu sein, sie auch zu erreichen.

(29)

Anhang: Übergang von Klasse 4 nach 5

Grundsatz: Eltern wählen die weiterführende Schule aus.

Reichen die Plätze aus,

wird das Kind an der Schule angenommen (Kapazitätsverordnung).

Reichen die Plätze nicht aus,

wird die Aufnahme über Kriterien entschieden.

Oberschule:

Oberschule:

bis zu 10% Härtefälle

bis zu 30% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)

zugeordnete Grundschulen

Gymnasium:

Gymnasium:

bis zu 10% Härtefälle

bis zu 100% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)

(30)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Anhang: Übergang von Klasse 4 nach 5

Grundsatz: Eltern wählen die weiterführende Schule aus.

Reichen die Plätze aus,

wird das Kind an der Schule angenommen (Kapazitätsverordnung).

Reichen die Plätze nicht aus,

wird die Aufnahme über Kriterien entschieden.

Oberschule:

Oberschule:

bis zu 10% Härtefälle

bis zu 30% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)

zugeordnete Grundschulen

Gymnasium:

Gymnasium:

bis zu 10% Härtefälle

bis zu 100% Leistung über Regelstandard (ggf. Losverfahren)

(31)

Anhang: Das Elternwahlrecht zur Inklusion

• Die Eltern entscheiden überwiegend, ob die Förderung ihres behinderten Kindes exklusiv oder inklusiv stattfinden soll (Beginn Schuljahr 2010/11).

exklusiv: Die Kinder können auf Elternwunsch in einem der bestehenden Förderzentren (Sehen, Hören, Motorik) unterrichtet werden.

inklusiv: Die Kinder werden in den allgemeinen Schulen mit einem ZUP unterrichtet, es sei denn, sie müssen (Ausnahme) übergangsweise in einem Förderzentrum für LSV unterrichtet werden.

• Eltern wählen die inklusive Beschulung:

Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2010/2011: 63%

Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2011/2012: 87%

Keine Aufnahme in Jahrgangsstufe 5 eines Förderzentrums ab 2012/13, außer in den verbleibenden vier Förderzentren (Georg-Droste-Schule, Schule an der Markusallee, Paul Goldschmidt-Schule, Fritz-Gansberg-Schule)

• In fast allen SI-Schulen wird eine „Inklusionsklasse“ mit meist 22 Kindern gebildet.

(32)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Einstellungen in den Bremer Schuldienst 2015:

allg.-bild.: 212 Einstellungen, berufsbild.: 33 E.

(33)

Anhang: Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ)

ReBUZ - Nord

Leitung: Birgit Rüst

Stellvertretung: Ulrich Brüggemann ReBUZ - West

Leitung: Stefanie Höfer Stellvertretung: Tanja Kaller ReBUZ - Ost

Leitung: Ute Wiegand

Stellvertretung: Wolfgang Welp-Eggert ReBUZ - Süd

Leitung: Michael Gran Stellvertretung: Gabriele Böttcher

Internetseite: www.rebuz.bremen.de

(34)

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Neue Abteilung 3: Frühkindliche Bildung,

Förderung von Kindern und Fachkräfteentwicklung

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