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Verfügung Nr. 25/2018 Anschluss nach Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule

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bianca.samberg

@Bildung.Bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-18

Bremen, 18.04.2018

Verfügung Nr. 25/2018

Anschluss nach der Entlassung aus der allgemeinbildenden Schule, Erfüllung der Schulpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

um einen reibungslosen Übergang schulpflichtiger Schülerinnen und Schülern in den Sekundarbe- reich II zu ermöglichen, sollen diese Schülerinnen und Schüler entsprechend informiert werden.

Als Anlage erhalten Sie ein Merkblatt über die Erfüllung der Schulpflicht, das Sie bitte in den kom- menden Tagen allen Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen (bei Gymnasien im 10.

Schulbesuchsjahr) aushändigen und ihnen eingehend erläutern.

Erfahrungsgemäß melden sich nicht alle Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildende Schule verlassen, ohne einen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden zu haben oder bei einer wei- terführenden Schule angemeldet zu sein (vgl. Punkt 3 des Merkblatts), zeitnah bei der Zentralen Be- ratung Berufsbildung in der Jugendberufsagentur (ZBB). Bitte weisen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass die Beratung bei der ZBB ab sofort möglich ist und für die An- schlussplanung hilfreich sein kann. Unter folgendem Link finden Sie das Kontaktformular:

http://www.jugendberufsagentur-bremen.de/wp-content/uploads/2017/11/2017-Anmeldeformu- lar_zbb-neu-2017.pdf. Das ausgefüllte Kontaktformular senden Sie bitte an:

zbb@schulverwaltung.bremen.de

oder auf dem Postweg an: ZBB in der Jugendberufsagentur Bremen-Mitte Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen

(2)

Zusätzlich wird folgende Regelung getroffen:

• Jede Klassenlehrkraft einer Abschlussklasse stellt für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse fest, welcher weitere berufliche oder schulische Weg eingeschlagen wird.

• Sie informiert ihre Schülerinnen und Schüler darüber, dass die Namen derer, die am Ende des Schuljahres weder Ausbildungsplatz noch weiterführende Schule haben, an die ZBB übermittelt werden.

• In Einzelfällen zieht die Klassenlehrkraft zusätzliche Beratung hinzu, durch die für die Berufs- orientierung zuständige Lehrkraft (BO-Kraft) der Schule, die Schullaufbahnberatung des Re- gionalen Beratungs-und Unterstützungszentrums (ReBUZ) bzw. die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Die Namen der Jugendlichen, die vier Wochen vor der Ausgabe des Abschlusszeugnisses noch keine schriftliche Zusage für einen betrieblichen Ausbildungsplatz oder den Besuch einer weiterfüh- renden Schule haben, werden durch die jeweilige Schule gesammelt und drei Wochen vor Beginn der Sommerferien an die ZBB gemeldet. Die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrkraft darüber informiert.

Diese Verfügung aktualisiert die Verfügung Nr. 22/2017. Sie steht künftig zusammen mit dem anlie- genden Merkblatt und einem Formular zur Meldung der Jugendlichen an die ZBB auf der Schulda- tenplattform (SDP) zur Verfügung (Verwaltung / Formulare / Schule).

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Dr. Veit Sorge

Anlagen:

• Merkblatt „Ich verlasse meine Schule -und dann?“

• Formular zur Meldung der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz und weiterführende Schulen an die ZBB als Word-Datei

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