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Professionelle Betriebshygiene in der Rinderhaltung

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Academic year: 2022

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Professionelle Betriebshygiene in der Rinderhaltung

Martina Baumann Dipl.-Ing. (FH) KESLA HYGIENE AG

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Biosicherheit – Warum?

„Die Biosicherheit beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren der Erregereinschleppung in

Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkleinern oder zu verhindern.“

Quelle: Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungsanlagen/ zweite Auflage, Stand 14.03.2016)

Eine dieser Maßnahmen, ist ein

gut funktionierendes Hygienemanagement!

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Hygiene beginnt im Kopf!

Hygiene kostet Geld, keine Hygiene kostet noch mehr Geld!

Einer erfolgreichen Desinfektion geht immer eine Reinigung voraus!

Schmutz kann man nicht desinfizieren!

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Auswahlkriterien des Desinfektionsmittels

• Umfassendes Wirkungsspektrum?

• Kann ich das Desinfektionsmittel im unteren Temperaturbereich anwenden?

• Lässt das Mittel keine Resistenzbildungen zu?

• Niedrige Anwendungskonzentrationen und kurze Einwirkzeiten?

• Applikationsmöglichkeiten (Sprühen, schäumen,…)?

• Gute Verträglichkeit für Mensch, Tier und Umwelt?

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Desinfektion

Zu diesem Zwecks gibt es eine fast unüberschaubare Anzahl von Desinfektionsmitteln.

eine Grundvoraussetzung zur Vermeidung der Ein- und Übertragung von Krankheitserregern von Tier zu Tier bzw. zum Mensch

in der modernen landwirtschaftlichen Tierhaltung, beim Tiertransport und in der tierärztlichen Praxis

Die Frage ist:

Mit welchem Desinfektionsmittel erreiche ich sicher, möglichst kostengünstig die gewünschte Wirkung?

Die Desinfektionsmittelwirkungen sollten unabhängig vom Hersteller geprüft und bewertet sein.

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Wie kommt man zu einem Listeneintrag ?

2 unabhängige Gutachten nach DVG-Richtlinien für jeden Spalteneintrag

Beispiel 1+1 Wofasteril SC super Empfehlung aus Gutachten:

Prüfung: Bakterizidie Tuberkulozidie Fungizidie Viruzidie

für Spalte 4a 4b 5 6 7a 7b

1. Gutachten 0,25 + 0,25 % 0,5 h

0,1 + 0,1 % 5 min

1,0 + 1,0 % 1 h

0,5 + 0,5 % 0,5 h

0,5 + 0,5 % 0,5 h

0,5 + 0,5 % 15 min 2. Gutachten 0,3 + 0,3 %

0,5 h

0,25 + 0,25 % 5 min

0,5 + 0,5 % 0,5 h

0,35 + 0,35 % 0,5 h

0,5 + 0,5 % 15 min

0,5 + 0,5 % 15 min

Die DVG (Deutsche Veterinär-medizinische Gesellschaft e.V.) hat daher die sogenannten „Desinfektionsmittel-Listen“ aufgestellt.

(Listen der nach den Richtlinien der DVG geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel).

DVG-Desinfektionsmittelliste Tierhaltung

(ab Seite 24 im Themenheft „Desinfektion“ der DVG)

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Empfehlung aus Gutachten:

Prüfung: Bakterizidie Tuberkulozi die

Fungizidi e

Viruzidie

für Spalte 4a 4b 5 6 7a 7b

1.

Gutachten

0,25 + 0,25

% 0,5 h

0,1 + 0,1 % 5 min

1,0 + 1,0 % 1 h

0,5 + 0,5 % 0,5 h

0,5 + 0,5 % 0,5 h

0,5 + 0,5 % 15 min

2.

Gutachten

0,3 + 0,3 % 0,5 h

0,25 + 0,25

% 5 min

0,5 + 0,5 % 0,5 h

0,35 + 0,35

% 0,5 h

0,5 + 0,5 % 15 min

0,5 + 0,5 % 15 min

Listung in DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung:

Listung: Bakterizidie Tuberkulozi die

Fungizidi e

Viruzidie

in Spalte 4a 4b 5 6 7a 7b

1+1

Wofasteril SC super

0,5 + 0,5 % 1 h

0,5 + 0,5 % 0,5 h

1,0 + 1,0 % 2 h

0,5 + 0,5 % 1 h

0,5 + 0,5 % 1 h

0,5 + 0,5 % 0,5 h

Expertenkommission der DVG

Empfehlungen aus den Gutachten (nachgewiesene Wirksamkeit) +

Sicherheitszuschläge (Bewertung des Einflusses von Eiweißverunreinigungen bzw. der Temperatur, der Variabilität der mikrobiologischen Prüfergebnisse.)

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• Ein Listeneintrag (Gebrauchskonzentration, Einwirkzeit, jeweiliges Anwendungsgebiet) gibt dem Anwender Sicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit.

• Die Listungen ermöglichen dem Anwender einen objektiven

Vergleich zwischen den Desinfektionsmitteln um ihn bei der Auswahl des Desinfektionsmittels zu unterstützen.

• Eine Desinfektionsmaßnahme sollte möglichst viele Anwendungsgebiete erfassen.

Beispiele:

1+1 Wofasteril SC super (gleiche Konzentration in fast allen Spalten) Ascarosteril AB (nahezu durchgängige Listung in allen Spalten der DVG- Liste)

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Ascarosteril

Antiparasitäre und antimikrobielle Desinfektion in einem Arbeitsgang Wirksam gegen Keime und Parasiten!

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Sichere und erfolgreiche

Desinfektion im Tierseuchenfall

• Der Seuchenfall stellt in der Tierhaltung eine ganz besondere Situation dar und grenzt sich deutlich von einer gewöhnlichen Flächendesinfektion ab!

• Der Infektionsschutz für die Tiere wird über die

Tierseuchenrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.

• Die Durchführung und Überwachung der Desinfektionsmaßnahmen erfolgt durch die Anweisung des zuständigen Amtsveterinär, darin eingeschlossen die Auswahl des Wirkstoffes des

Desinfektionsmittels.

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Auszug aus:

Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Mittel und Verfahren für die Durchführung

der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen (323-3602-19/1, Stand Februar 2007) umgangssprachlich als „Tierseuchen-Richtlinie“ bezeichnet.

„2.3. Chemische Desinfektionsmittel (Handelspräparate)

Nur DVG-gelistete Handelspräparate sind neben Grundchemikalien für die Desinfektion von Tierseuchenerregern zu verwenden.

Nur nach DIN/EN geprüfte Produkte sind im Seuchenfall rechtlich unzulässig!

Bei bakteriellen Tierseuchen:

• Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 4a), die in der Gebrauchskonzentration innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind.

Bei viralen Tierseuchen:

− Behüllte Viren:

• Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 7b), die innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind unter Verdoppelung ihrer Gebrauchskonzentration.

− Unbehüllte Viren:

• Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 7a), die innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind unter Verdoppelung ihrer Gebrauchskonzentration.

Diese Angaben gelten für Temperaturen von 20 °C. Für den Temperaturbereich zwischen 10 und 20

°C sind Konzentrationserhöhungen vorzunehmen, Präparate auf der Basis von Aldehyden und einer organischen Säure dürfen nicht bei Temperaturen unter 10 °C verwendet werden.“

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gemäß Tierseuchenrichtlinie

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gemäß Tierseuchenrichtlinie

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Auf die richtige Technik kommt es an

WOFA-MAT Desinfektionssystem

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Befüllen von Durchfahrwannen und Stiefelbäder/ Seuchenschutzmatten

Bezugnahme auf:

„Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen“

• S.12, Punkt 2.2.2. Natronlauge

• für Durchfahrbecken 2%ig bei einem pH-Wert nicht unter 12

• auch bei Temperaturen zwischen 0 und +10 °C anwendbar

alcapur - Natronlaugepräparat Einsatz einer 12%igen Lösung, nach Benutzung oder Verdünnung (z.B. Regen) kann alcapur

nachdosiert werden

• pH-Wert kontrollieren! >12

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Fallbeispiel aus der Praxis

• Michviehbetrieb mit 3 Standorten

• BHV 1 nachgewiesen

• Amtstierarzt vor Ort, Einsatz von Wofasteril classic –

Kombiverfahren (Grundchemikalie PES) angeordnet  Applikation der Desinfektionslösung im Schaumverfahren mit dem WOFA-MAT klein bzw. WOFA-MAT groß.

• Wofasteril classic (40%ige PES) Einsatz einer 1%igen

Desinfektionslösung  das entspricht einem Wirkstoffgehalt von 0,4%, Vorgabe laut Tierseuchenrichtlinie

• Durchfahrwannen, Stiefelbäder/ Seuchenschutzmatten  alcapur 12%ig

• Personalhygiene  Wofasept AHA (Alkoholisches Gel)

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A Auszug aus: Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Mittel und Verfahren für die Durchführung

der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen (323-3602-19/1, Stand Februar 2007) umgangssprachlich als „Tierseuchen-Richtlinie“ bezeichnet.

2.2. Chemische Desinfektionsmittel (Grundchemikalien)

2.2.4. Peressigsäure

• Wirkungsspektrum: Bakterien und Bakteriensporen, Viren und Pilze

• Anwendung: Im Handel befinden sich Peressigsäurelösungen unter schiedlicher Konzentration.

• Zur Flächendesinfektion 0,4 % Peressigsäure (Wirkstoffkonzentration).

• Mindesteinwirkungszeit 1 h (unwirksam auf blutverschmutzten Flächen).

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Referenzen

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