Professionelle Betriebshygiene in der Rinderhaltung
Martina Baumann Dipl.-Ing. (FH) KESLA HYGIENE AG
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Biosicherheit – Warum?
„Die Biosicherheit beschäftigt sich mit der Analyse bestehender Gefahren der Erregereinschleppung in
Tierhaltungen sowie der Entwicklung von Maßnahmen, um dieses Risiko zu verkleinern oder zu verhindern.“
Quelle: Leitfaden Biosicherheit in Rinderhaltungsanlagen/ zweite Auflage, Stand 14.03.2016)
Eine dieser Maßnahmen, ist ein
gut funktionierendes Hygienemanagement!
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Hygiene beginnt im Kopf!
Hygiene kostet Geld, keine Hygiene kostet noch mehr Geld!
Einer erfolgreichen Desinfektion geht immer eine Reinigung voraus!
Schmutz kann man nicht desinfizieren!
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Auswahlkriterien des Desinfektionsmittels
• Umfassendes Wirkungsspektrum?
• Kann ich das Desinfektionsmittel im unteren Temperaturbereich anwenden?
• Lässt das Mittel keine Resistenzbildungen zu?
• Niedrige Anwendungskonzentrationen und kurze Einwirkzeiten?
• Applikationsmöglichkeiten (Sprühen, schäumen,…)?
• Gute Verträglichkeit für Mensch, Tier und Umwelt?
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Desinfektion
Zu diesem Zwecks gibt es eine fast unüberschaubare Anzahl von Desinfektionsmitteln.
eine Grundvoraussetzung zur Vermeidung der Ein- und Übertragung von Krankheitserregern von Tier zu Tier bzw. zum Mensch
in der modernen landwirtschaftlichen Tierhaltung, beim Tiertransport und in der tierärztlichen Praxis
Die Frage ist:
Mit welchem Desinfektionsmittel erreiche ich sicher, möglichst kostengünstig die gewünschte Wirkung?
Die Desinfektionsmittelwirkungen sollten unabhängig vom Hersteller geprüft und bewertet sein.
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Wie kommt man zu einem Listeneintrag ?
2 unabhängige Gutachten nach DVG-Richtlinien für jeden Spalteneintrag
Beispiel 1+1 Wofasteril SC super Empfehlung aus Gutachten:
Prüfung: Bakterizidie Tuberkulozidie Fungizidie Viruzidie
für Spalte 4a 4b 5 6 7a 7b
1. Gutachten 0,25 + 0,25 % 0,5 h
0,1 + 0,1 % 5 min
1,0 + 1,0 % 1 h
0,5 + 0,5 % 0,5 h
0,5 + 0,5 % 0,5 h
0,5 + 0,5 % 15 min 2. Gutachten 0,3 + 0,3 %
0,5 h
0,25 + 0,25 % 5 min
0,5 + 0,5 % 0,5 h
0,35 + 0,35 % 0,5 h
0,5 + 0,5 % 15 min
0,5 + 0,5 % 15 min
Die DVG (Deutsche Veterinär-medizinische Gesellschaft e.V.) hat daher die sogenannten „Desinfektionsmittel-Listen“ aufgestellt.
(Listen der nach den Richtlinien der DVG geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel).
DVG-Desinfektionsmittelliste Tierhaltung
(ab Seite 24 im Themenheft „Desinfektion“ der DVG)
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Empfehlung aus Gutachten:
Prüfung: Bakterizidie Tuberkulozi die
Fungizidi e
Viruzidie
für Spalte 4a 4b 5 6 7a 7b
1.
Gutachten
0,25 + 0,25
% 0,5 h
0,1 + 0,1 % 5 min
1,0 + 1,0 % 1 h
0,5 + 0,5 % 0,5 h
0,5 + 0,5 % 0,5 h
0,5 + 0,5 % 15 min
2.
Gutachten
0,3 + 0,3 % 0,5 h
0,25 + 0,25
% 5 min
0,5 + 0,5 % 0,5 h
0,35 + 0,35
% 0,5 h
0,5 + 0,5 % 15 min
0,5 + 0,5 % 15 min
Listung in DVG-Desinfektionsmittelliste für die Tierhaltung:
Listung: Bakterizidie Tuberkulozi die
Fungizidi e
Viruzidie
in Spalte 4a 4b 5 6 7a 7b
1+1
Wofasteril SC super
0,5 + 0,5 % 1 h
0,5 + 0,5 % 0,5 h
1,0 + 1,0 % 2 h
0,5 + 0,5 % 1 h
0,5 + 0,5 % 1 h
0,5 + 0,5 % 0,5 h
Expertenkommission der DVG
Empfehlungen aus den Gutachten (nachgewiesene Wirksamkeit) +
Sicherheitszuschläge (Bewertung des Einflusses von Eiweißverunreinigungen bzw. der Temperatur, der Variabilität der mikrobiologischen Prüfergebnisse.)
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• Ein Listeneintrag (Gebrauchskonzentration, Einwirkzeit, jeweiliges Anwendungsgebiet) gibt dem Anwender Sicherheit in Bezug auf die Wirksamkeit.
• Die Listungen ermöglichen dem Anwender einen objektiven
Vergleich zwischen den Desinfektionsmitteln um ihn bei der Auswahl des Desinfektionsmittels zu unterstützen.
• Eine Desinfektionsmaßnahme sollte möglichst viele Anwendungsgebiete erfassen.
Beispiele:
1+1 Wofasteril SC super (gleiche Konzentration in fast allen Spalten) Ascarosteril AB (nahezu durchgängige Listung in allen Spalten der DVG- Liste)
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Ascarosteril
Antiparasitäre und antimikrobielle Desinfektion in einem Arbeitsgang Wirksam gegen Keime und Parasiten!
Sichere und erfolgreiche
Desinfektion im Tierseuchenfall
• Der Seuchenfall stellt in der Tierhaltung eine ganz besondere Situation dar und grenzt sich deutlich von einer gewöhnlichen Flächendesinfektion ab!
• Der Infektionsschutz für die Tiere wird über die
Tierseuchenrichtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt.
• Die Durchführung und Überwachung der Desinfektionsmaßnahmen erfolgt durch die Anweisung des zuständigen Amtsveterinär, darin eingeschlossen die Auswahl des Wirkstoffes des
Desinfektionsmittels.
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Auszug aus:
Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Mittel und Verfahren für die Durchführung
der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen (323-3602-19/1, Stand Februar 2007) umgangssprachlich als „Tierseuchen-Richtlinie“ bezeichnet.
„2.3. Chemische Desinfektionsmittel (Handelspräparate)
Nur DVG-gelistete Handelspräparate sind neben Grundchemikalien für die Desinfektion von Tierseuchenerregern zu verwenden.
Nur nach DIN/EN geprüfte Produkte sind im Seuchenfall rechtlich unzulässig!
Bei bakteriellen Tierseuchen:
• Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 4a), die in der Gebrauchskonzentration innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind.
Bei viralen Tierseuchen:
− Behüllte Viren:
• Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 7b), die innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind unter Verdoppelung ihrer Gebrauchskonzentration.
− Unbehüllte Viren:
• Mittel aus der DVG-Liste (Spalte 7a), die innerhalb von 2 Stunden als wirksam eingetragen sind unter Verdoppelung ihrer Gebrauchskonzentration.
Diese Angaben gelten für Temperaturen von 20 °C. Für den Temperaturbereich zwischen 10 und 20
°C sind Konzentrationserhöhungen vorzunehmen, Präparate auf der Basis von Aldehyden und einer organischen Säure dürfen nicht bei Temperaturen unter 10 °C verwendet werden.“
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gemäß Tierseuchenrichtlinie
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gemäß Tierseuchenrichtlinie
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Auf die richtige Technik kommt es an
WOFA-MAT Desinfektionssystem
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Befüllen von Durchfahrwannen und Stiefelbäder/ Seuchenschutzmatten
Bezugnahme auf:
„Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Mittel und Verfahren für die Durchführung der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen“
• S.12, Punkt 2.2.2. Natronlauge
• für Durchfahrbecken 2%ig bei einem pH-Wert nicht unter 12
• auch bei Temperaturen zwischen 0 und +10 °C anwendbar
• alcapur - Natronlaugepräparat Einsatz einer 12%igen Lösung, nach Benutzung oder Verdünnung (z.B. Regen) kann alcapur
nachdosiert werden
• pH-Wert kontrollieren! >12
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Fallbeispiel aus der Praxis
• Michviehbetrieb mit 3 Standorten
• BHV 1 nachgewiesen
• Amtstierarzt vor Ort, Einsatz von Wofasteril classic –
Kombiverfahren (Grundchemikalie PES) angeordnet Applikation der Desinfektionslösung im Schaumverfahren mit dem WOFA-MAT klein bzw. WOFA-MAT groß.
• Wofasteril classic (40%ige PES) Einsatz einer 1%igen
Desinfektionslösung das entspricht einem Wirkstoffgehalt von 0,4%, Vorgabe laut Tierseuchenrichtlinie
• Durchfahrwannen, Stiefelbäder/ Seuchenschutzmatten alcapur 12%ig
• Personalhygiene Wofasept AHA (Alkoholisches Gel)
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A Auszug aus: Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über Mittel und Verfahren für die Durchführung
der Desinfektion bei anzeigepflichtigen Tierseuchen (323-3602-19/1, Stand Februar 2007) umgangssprachlich als „Tierseuchen-Richtlinie“ bezeichnet.
2.2. Chemische Desinfektionsmittel (Grundchemikalien)
2.2.4. Peressigsäure
• Wirkungsspektrum: Bakterien und Bakteriensporen, Viren und Pilze
• Anwendung: Im Handel befinden sich Peressigsäurelösungen unter schiedlicher Konzentration.
• Zur Flächendesinfektion 0,4 % Peressigsäure (Wirkstoffkonzentration).
• Mindesteinwirkungszeit 1 h (unwirksam auf blutverschmutzten Flächen).
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