• Keine Ergebnisse gefunden

N i e d e r s c h r i f t LJHA Nr. 3/2019 (7) über die 16. Sitzung in der 7. Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses mit dem Schwerpunktthema:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "N i e d e r s c h r i f t LJHA Nr. 3/2019 (7) über die 16. Sitzung in der 7. Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses mit dem Schwerpunktthema:"

Copied!
13
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Landesverwaltungsamt Halle, den 25.06.2019

-Landesjugendamt- Tel. 0345/514-1627

Geschäftsstelle des LJHA 501.1.1 Frau Koch

N i e d e r s c h r i f t

LJHA Nr. 3/2019 (7)

über die 16. Sitzung in der 7. Amtsperiode des Landesjugendhilfeausschusses

mit dem Schwerpunktthema: Erziehungsauftrag und Hortbetreuung aus Sicht der Jugendhilfe

am: Montag, 24.06.2019

Beginn/Ende: 09.30 Uhr bis 14.10 Uhr

Ort: in Raum C 105 des Konferenzzentrums

des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration Turmschanzenstr. 25, in 39114 Magdeburg

- Öffentlicher Teil -

TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.04.2019

TOP 3 Beschlusskontrolle

 Wiederkehrende Beschlüsse

 Unerledigte Beschlüsse der 7. Amtsperiode (Vorlage 04/2019)

 Beschlusskontrolle und Abstimmung TOP 4 Berichte zu Fragen der Kinder- und Jugendhilfe

Berichte über Aktivitäten und aktuelle Entwicklungen

Hinweis: Unmittelbar an jeden Bericht können Rückfragen gestellt werden.

TOP 4a Bericht der Vorsitzenden zur 7. Amtsperiode

 Anhörung Schulgesetz – Schulabsentismus

 Anhörung Jugendarrest

 Referentenentwurf Masernschutzgesetz

 Teilplanung Schulsozialarbeit

TOP 4b Bericht aus der Verwaltung des Landesjugendamtes (LJA-V)

 126. Sitzung der Bundesarbeitsgemeinschaft LJÄ, ggf. weitere aktuelle Themen

TOP 4c Bericht aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS)

 Stand 7. Kinder- und Jugendbericht

 Evaluation FamBeFöG

 Evaluation KJHG

 Beschluss 2018-07-15 des LJHA

 Haushalt 2020/2021

 JFMK 2019

(2)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

 SGB-VIII-Reform-Prozess, Sitzung vom 11.06.2019

TOP 4d Bericht aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration des Landtages

TOP 4e Bericht aus dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung (UA JHPL)

 Antrag 12/2019: Empfehlungen des LJHA für die kommunale Ebene zum Thema Familie, Familienarbeit, Familienbildung

(Landesfamilienförderplanung)

TOP 4f Bericht aus dem Unterausschuss Finanzen (UA Fin)

TOP 4g Bericht aus dem Unterausschuss SGB VIII (UA SGB VIII)

TOP 4h Bericht aus den Landesarbeitsgemeinschaften (bei Bedarf)

 LAG Mädchen und junge Frauen

 Bericht der Vertreter*innen in der AG des Bildungsministeriums zu multiprofessionellen Teams

TOP 5 Rundverfügung des LVwA 10/2019 zu § 80 KVG LSA (wkB 8)

 Referent: Herr Bruns LVwA

TOP 6 Stellungnahme zur Entwicklung eines Landesprogramms „Schulsozialarbeit“

TOP 7 Erziehungsauftrag und Hortbetreuung aus Sicht der Jugendhilfe

 Referent*innen: Herr Bache, Frau Schnelle, Herr Pischner TOP 8 Absprachen für die nächsten Sitzungen - Themen/Verantwortlichkeiten/

Referent*innen etc.

Sitzung 16.9.2019

 Stellungnahme des LJHA zum Kinder- und Jugendbericht

 Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt (angefragt Prof. Voß, HS Merseburg)

Sitzung 25.11.2019

 Jahresplanung 2020

 Haushalt 2020/2021

 Situation von Kindern und ihren Familien mit Fluchtgeschichte / Situation in Aufnahmeeinrichtungen

TOP 9 Verschiedenes

*Hinweis:

Veränderungen der Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte während der Sitzung werden wegen der besseren Lesbarkeit der Niederschrift nicht berücksichtigt.

(3)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

von den 20 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend:

1. Frau Anger 09. Herr Kneissl bis 12.00 Uhr 2. Herr Tekaath ab 09.40 Uhr 10. Herr Mohamad

3. Frau Wellenreich 11. Frau Schumann 4 Herr Bruchholz ab 10.05 Uhr 12. Herr Schweizer 5. Herr Muntschick 13. Herr Petrick 6. Herr Begrich ab 09.55 Uhr 14. Frau Rösel 7. Herr Bache bis 13.00 Uhr 15. Herr Pischner 8. Herr Quasebarth bis 12.00 Uhr 16. Herr Roth

von den 10 beratenden Mitgliedern anwesend:

1. Frau Specht 5. Frau Prof. Mingerzahn bis 13.20 Uhr 2. Herr Steppuhn von 11.00-14.00Uhr 6. Herr Krull von 09.30-10.30 Uhr

3. Frau Heiß 7. Frau Tittel

4. Frau Weise

anwesende Mitarbeiter der Verwaltung:

Frau Hofmann bis 11.45 Uhr Frau Dr. Cremer Herr Bruns von 11.00-12.00 Uhr

Expert*innen zu:

TOP 4e: Herr Quasebarth (UA JHPL)

TOP 4h: Frau Schumann (KGKJH), Frau Bartels, Mitglied der LAG multiprofessionelle Teams

TOP 5: Herr Bruns

TOP 7: Herr Bache, Frau Schnelle, Herr Pischner

anwesende Gäste:

Neben den namentlich aufgeführten Personen haben Gäste an der Sitzung teilgenommen.

Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung:

TOP 1 Eröffnung der Sitzung mit Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung

Die Vorsitzende, Frau Anger, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Teilnehmenden.

Frau Anger stellt fest, dass die Sitzung gemäß § 5 der Satzung für das Landesjugendamt i.V.m. § 3 der GO des LJHA ordnungsgemäß einberufen wurde. Die Beschlussfähigkeit ist nach § 6 der Satzung für das Landesjugendamt gegeben.

13 stimmberechtigte Mitglieder sind anwesend.

Änderungen zur Tagesordnung liegen nicht vor.

TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 15.04.2019 Die Niederschrift vom 15.04.2019 wird genehmigt.

TOP 3 Beschlusskontrolle

Wiederkehrende Beschlüsse: keine Anmerkungen Liste der unerledigten Beschlüsse: keine Anmerkungen Liste der erledigten Beschlüsse: keine Anmerkungen

(4)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

TOP 4 Berichte zu Fragen der Kinder- und Jugendhilfe TOP 4a Bericht der Vorsitzenden zur 7. Amtsperiode Frau Anger berichtet über:

 Anhörung Schulgesetz, Fraktion DIE LINKE hat den 15. Änderungsentwurf zum Schulgesetz vorgelegt, um den Schularrest als Folge der Ordnungswidrigkeit für Schulbummelei abzuschaffen, an der Anhörung haben unterschiedliche

Vertreter*innen teilgenommen, u. a. GEW, Landesverband für Kriminalprävention und Resozialisierung, Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und

Jugendgerichtshilfen, Jugendarrestanstalt Halle und der Bund der Richter und

Staatsanwälte, die ersten 3 genannten sowie der Landesjugendhilfeausschuss haben sich deutlich für die Abschaffung des Jugendarrestes im Zusammenhang mit

Schulbummelei ausgesprochen und dafür plädiert den § 84 des Schulgesetzes zu streichen, aus diesem Grund solle die Schulsozialarbeit ausgeweitet werden, das Problem der Schulangst und das Problem des Lernversagens soll nicht allein mit zeitlich begrenzten Gesetzesinitiativen begegnet werden, die erhofften Wirkungen eines Arrestes bei Schulbummelei bleiben aus, gegen die Streichung des § 84 haben sich die stellvertretende Anstaltsleiterin der JVA Halle sowie die Vertreter*innen des Bundes der Richter und Staatsanwälte ausgesprochen

 Bundesreferentenentwurf zum Masernschutzgesetz, geplant ist, dass das Gesetz im März 2020 in Kraft tritt, Gesetzgeber plant die Freiwilligkeit zu Impfentscheidungen für bestimmte Personengruppen aufzuheben, er plant weitere Maßnahmen zur Stärkung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen, der Entwurf enthält u.a. folgende Regelungen, eine Masernimpfpflicht für Personen die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderhort, Schule,

Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager betreut werden sowie Personen die in diesen Einrichtungen arbeiten, ausgenommen werden sollen Personen bei denen eine medizinische Kontraindikation vorliegt, Personen, die in den Einrichtungen arbeiten, müssen vor Beginn der Tätigkeit einen entsprechenden Nachweis

erbringen. Bei Nichtvorlage des Nachweises sowohl durch die betreute*n Person*en als auch durch Mitarbeiter*innen hat die Einrichtung eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt, welches Berufsverbote und Besuchsverbote aussprechen kann. Es kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 2.500 € geahndet werden. Zum Referentenentwurf haben auf Bundesebene unterschiedliche Träger Stellung genommen. Ordnungspolitik wird vor Gesundheitspolitik diskutiert. Eine Übertragung auf die Einrichtungsträger wird nicht als zielführend angesehen.

Ausnahmeregelungen müssen geschaffen werden für

o Kinder die, die Einrichtung nicht besuchen oder von Tageseltern oder zu Hause betreut werden, ebenso bei

o Inobhutnahmen, Akutsituationen (Impfheft, Impfstatus), o Ferienfreizeiten

o kurzfristigen pädagogischen Bildungsangeboten

Der Landtag hat beschlossen ein eigenes Gesetz zu erarbeiten, wenn das Bundesgesetz nicht kommt. Sie fragt, ob es für den LJHA Beteiligungs- bzw.

Gesprächsbedarf gibt.

Herr Krull sagt dazu, eine Landeslösung wäre ungünstig, wenn das Kind z.B. in ein anderes Bundesland ziehen würde, es gibt keine Einzelimpfung, sondern nur

Mehrfachimpfungen, Pharmaindustrie ist nicht bestrebt einen Einzelimpfstoff auf den Markt zu bringen.

 Herr Begrich informiert über die Anhörung zum Jugendarrest, Sinnhaftigkeit bzw.

Modernisierung des Jugendarrestes, siehe Stellungnahme dazu (Beschlussprotokoll).

Über die Personalsituation soll noch einmal nachgedacht werden, um sozialpädagogisch mit Jugendlichen im Arrest arbeiten zu können, Beschwerdestellen müssen ausgebaut werden.

(5)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

 Der Punkt Teilplanung Schulsozialarbeit wird im TOP 4e besprochen TOP 4b Bericht aus der Verwaltung des Landesjugendamtes (LJA-V)

Frau Specht berichtet über:

126. Arbeitstagung der BAGLJÄ (22.-24.05.2019):

 Beiträge von externen Referent*innen

1. „Entwicklung der unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländer in der Inobhutnahme, den Hilfen zur Erziehung und den Hilfen für junge

Volljährige unter Berücksichtigung der Entwicklung der Ausgaben“

Dr. Jens Pothmann, TU Dortmund, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

 353 Jugendämter wurden befragt, davon haben 2017 71% angegeben, dass sie Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Personal für die Betreuung von UMA haben

 Besondere Herausforderungen deutschlandweit:

 zurückgehende Zahlen, mit der Folge des Rückbaus, des Umbaus, der Umverteilung von Kapazitäten,

 Umgang mit Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

 Begleitung der beruflichen und schulischen Integration

 Verfügbarkeit von adäquatem Wohnraum

 Pädagogik der Übergänge, insbesondere psychothera- peutische Begleitung

2. Projekt zum Thema Qualität stationärer Jugendhilfeeinrichtungen (Gute Heime)

Dr. Mike Seckinger, DJI, in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung 2-jähriges Forschungsprojekt zur Qualitätsentwicklung in Einrichtungen (2017/2018);

nachzulesen unter:www.dji.de/GuteHeime 3. Vorstellung des Kinderrechteindex:

Anne Lütkes und Holger Hofmann, Deutsches Kinderhilfswerk

Entwicklung von Kinderrechteindikatoren auf der Ebene der Bundesländer;

Idealmatrix Beteiligung entwickelt; Pilotstudie noch nicht abgeschlossen;

Befragung der Jugend- und Justizministerien sowie von Kindern und Eltern durchgeführt; festzustellen ist bei Kindern und Jugendlichen mangelnde Kenntnis der Kinderrechte; der Index wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres

vorliegen; die Länder sollen diese Ergebnisse kommentieren können www.dkhw.de

 Arbeitsergebnisse der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (Beschlossene Papiere):

1. „Anforderungen an die Jugendämter durch das BTHG“

Arbeitshilfe, greift die für die Jugendhilfe relevanten Vorschriften auf;

ursprünglich war vom Gesetzgeber eine Parallelität zwischen BTHG- und SGB VIII-Reform vorgesehen; durch die nicht vollzogene SGB VIII-Reform sind Diskrepanzen zwischen SGB VIII und SGB IX entstanden bzw. wurden diese nicht bereinigt (bspw. weiterhin unterschiedliche Behinderungsbegriffe);

aus Sicht der LJÄ erfordert das BTHG ein konstruktives Miteinander zwischen Jugend- und Sozialämtern auf örtlicher und auf überörtlicher Ebene;

in einigen Kommunen gibt es gute Ansätze; auch die mittlerweile regelhafte Zusammenarbeit zwischen den Fachverbänden der Erziehungs- und der Eingliederungshilfe auf Bundesebene weist in die richtige Richtung;

Inhalte Arbeitshilfe u.a.:

(6)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Erkennung des Rehabilitationsbedarfes, Instrumente der Bedarfsermittlung, Zuständigkeitsklärung (2-Wochen-Frist), Teilhabeplanverfahren (einschließlich Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Teilhabeplan und Hilfeplan),

Anforderungen an Fachkräfte durch das BTHG;

eingestellt auf der Internet-Seite der BAG LJÄ.

2. „Aufgaben und Verantwortung des Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit“

zum Aufgabenfeld der kommunalen Jugendarbeit gibt es bundesweit nur wenige Veröffentlichungen, keine bundesweit anerkannten Beschreibungen / Standards zu Kernaufgaben >

Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Inhalte u.a.:

Bedeutung der Angebote der Jugendarbeit, gesetzliche und strukturelle Bedingungen, Aufgabenspektrum;

eingestellt auf Internet-Seite der BAG LJÄ

3. „Verfahren bei grenzüberschreitenden Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen“

Arbeitshilfe zur Durchführung der Konsultationsverfahren nach Art. 56 Brüssel IIa- VO und Art 33 KSÜ (Abstimmung zwischen betroffenen Staaten bei

grenzüberschreitender Unterbringung);

Fallzahlen (BA Justiz):

Deutsche Kinder im Ausland (Zuständigkeit örtlicher Träger): seit 2014 130 Verfahren, fast ausnahmslos Brüssel IIa, nur 1 Fall KSÜ;

ausländische Kinder in Deutschland (Zuständigkeit LJA):

im Wesentlichen Österreich, Belgien, Luxemburg;

seit 2009:

BW 45, Bayern 130, NRW 100, RP 50, Saarland 21, andere Länder nur Einzelfälle;

Fallzahlen LSA: dem Referat 502 des Landesjugendamtes ist kein Fall bekannt;

Ziel Arbeitshilfe: zur Vereinheitlichung der Konsultationsverfahren und zur fachlichen Abstimmung beitragen; Inhalte u. a. verfahrensrechtliche

Voraussetzungen, Erfordernisse für Qualitätsentwicklung bei der Verfahrens- gestaltung, Probleme bei unterbliebenen Konsultationsverfahren; enthält auch Ablaufschemata für grenzüberschreitende Unterbringung im Inland und im Ausland; beschlossen, aber noch nicht veröffentlicht, weil noch Änderungswün- sche des Bundesamtes für Justiz eingearbeitet und im Umlaufverfahren

beschlossen werden sollen;

4. „Fortbildungsangebot für Mitarbeitende der betriebserlaubniserteilenden Behörden“

Erarbeitung und Umsetzung einer modularen Fortbildungsreihe in Kooperation mit dem Dt. Verein; richtet sich an neu eingestellte Fachkräfte; Konzept beschlossen 5. „Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung“

8. neu bearbeitete Fassung 2019 beschlossen; Geschäftsstelle BAG LJÄ veranlasst Drucklegung;

zusätzlich Veröffentlichung auf Internetseite der BAG LJÄ

TOP 4c Bericht aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration (MS) Frau Hofmann berichtet über:

 7. Kinder- und Jugendbericht.

Dieser ist in Arbeit, ab Mitte Juli 2019 wird er an die Arbeitsgruppe überwiesen, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse eintreten. Der LJHA könnte sich dann am 16.09.2019 damit befassen.

(7)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

 Evaluierung FamBeFöG:

Die Leistungen für den Teil EFLE/Suchtberatungsstellen wurden zum zweiten Mal ausgeschrieben, nachdem sich erneut kein Bieter gefunden hat, wird das MS nun vergaberechtskonform mit denjenigen Interessenten, die bei der Vergabestelle die Leistungsbeschreibung abgefordert hatten, Gespräche führen.

 Evaluation KJHG

Die letzten Änderungen des Auftragnehmers werden eingepflegt, geplant ist, Mitte August dies dem Kabinett mit dem Ziel der Zuleitung an den Landtag vorzulegen.

 Beschluss 2018-07-15 des LJHA

Der Beschluss ist am 06.12.2018 dem MS zugeleitet worden, er enthält die

Aufforderung an die Landesregierung, dass an dem Konzept der Leuchtturmthemen (ÖPNV) festgehalten wird und im Hinblick auf die Beteiligung junger Menschen, bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Hier liegt die Federführung beim Ministerium des Innern. Das Zentrum Jugend+Kommune wird entsprechend berichten.

 Haushalt 2020/2021

Nach bisherigem Zeitplan soll im September die Befassung des Landtags stattfinden.

Darüber hinaus gibt es keinen neuen Stand

 JFMK 2019

Sie fand in Weimar statt, ein Weimarer Appell als Positionierung der Jugend- und Familienminister*innen wurde formuliert, wonach u.a. mit allen Kräften und Mitteln gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegengetreten werden soll. Der Bund wurde gebeten, seine Berechnungen im Hinblick auf die Kosten der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu aktualisieren. Weiterhin wurde der Bund gebeten, sich in verschiedenen Bereichen stärker bzw. dauerhaft finanziell zu engagieren, Beispiel Bundesstiftung frühe Hilfen sowie Gute-Kita-Gesetz Es wurde ein Beschluss anlässlich des Jubiläums „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention“ gefasst, ebenso ein Beschluss zur Normierung der Kinderrechte im Grundgesetz. Von Interesse ist auch ein Beschluss zur Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung in stationären Einrichtungen.

 SGB-VIII-Reform-Prozess, Sitzung vom 11.06.2019

Die Sitzung am 11.06.2019 hat sich mit dem Thema Prävention im Sozialraum beschäftigt. Es wurde eine ausführliche Diskussion zum Thema geführt, welche direkten und niedrigschwelligen Hilfezugänge für Familien benötigt werden, wie die Finanzierungsstrukturen gestaltet sein müssen sowie die Qualitätssicherung, wie sollte man Familie für Prävention nutzen. Die 5. Sitzung findet im September mit dem Thema Inklusion – große inklusive Lösung statt.

Frau Hofmann sagt zu, die Ausführungen zum Gute-Kita-Gesetz zur Niederschrift zu geben.

TOP 4d Bericht aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration des Landtages

Herr Krull berichtet über

 Rahmenbedingungen und die tatsächliche Situation der Betreuung von Kindern mit besonderen Förderbedarf in Kita und Hort, das Thema wird im August noch einmal aufgerufen, Bundesteilhabegesetz spielt eine große Rolle, die Situation von Eltern und Kindern ist entsprechend schwierig

 Landtag – Anträge von der Fraktion DIE LINKE - zeitnahes Ausreichen von Fördermitteln, wurde im Landtag abgelehnt,

-Jugendarbeit finanzieren, Antrag und Alternativantrag wurden an SozAus überwiesen

 Fachgespräch- Heranziehung von Jugendlichen im Rahmen des SGB VIII

 im September wird es ein Gespräch mit KinderStärken e.V. geben

(8)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

 Demokratieförderung, Fördermittel des Landes werden neu strukturiert

 im September werden die Haushaltsberatungen stattfinden, Anmeldungen übersteigen bereits den Ansatz

TOP 4e Bericht aus dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung (UA JHPL) Herr Quasebarth berichtet aus der Sitzung des UA JHPL vom 27.05.2019:

Es wurde sich zu den 2 Jugendhilfeplanungsthemen, für den Bereich Familie und den Bereich Schulsozialarbeit, verständigt und Planungsschritte vorgenommen.

Frau Wellenreich berichtet, dass sich die BAG am 13.05.2019 getroffen und den

Ausschreibungstext erarbeitet hat, dieser wurde am 27.05.2019 zur Sitzung des UA JHPL noch ergänzt, die Liste der zu beteiligenden Institutionen wurde ebenfalls ergänzt. Ziel war, dass die Ausschreibung am 10.06.2019 beginnt, jedoch mussten im LJA verschiedene Punkte noch abgeprüft werden, so dass die Frist nicht gehalten werden konnte.

Herr Quasebarth antwortet auf Nachfrage, die Prüfung ist abgeschlossen, jedoch sind die Mittel für den 2. Teil der Ausschreibung für 2020 noch nicht bewilligt, dies wird erst im nächsten Jahr mit der Haushaltsverabschiedung erfolgen.

Frau Specht ergänzt, dass eine VE in den Haushaltsplan für 2021 eingestellt werden müsste, für den Fall, dass die Zeit in 2020 zu knapp wird.

Herr Roth gibt zu überlegen, wieviel Sinn die Planung Schulsozialarbeit macht unter Anbetracht der Aktivität des Bildungsministeriums.

Herr Bache sagt, nach seiner Meinung ist die Schulsozialarbeit bis 2021 sicher, es geht um die Jahre 2022 ff.

Frau Hofmann bestätigt dies, nach den Einlassungen des Bildungsministers soll die ESF- Finanzierung weiterlaufen. Die VE muss begründet werden. Die Steuerungsgruppe soll sich ebenfalls dazu Gedanken machen.

Herr Schweizer sagt, die Zeitverzögerung ist ein großes Problem.

Herr Quasebarth sagt dazu, der LJHA hat den Auftrag zur Planung der Schulsozialarbeit gegeben, wenn dann müsste es einen anderen Beschluss vom LJHA geben. Im Moment ist die BAG sowie der UA JHPL bei den vorbereitenden Arbeiten.

Frau Anger macht folgenden Vorschlag, die Vorsitzende der BAG, Herr Quasebarth, Frau Wichmann, Herr Begrich und Frau Anger verständigen sich zeitnah, mittels

Telefonkonferenz, um über die Zeitschiene miteinander zu reden, sie lassen dem LJHA eine Information zukommen, wie eingeschätzt wird, dass das Verfahren weiterlaufen kann oder an welchem Punkt das Verfahren zum Scheitern verurteilt wird. Herr Quasebarth schlägt vor, dass das LJA zum Gespräch mit dabei ist, Frau Specht sagt vom Landesjugendamt kommt Frau Heinecke mit dazu.

Zur nächsten Sitzung des UA JHPL, am 19.08.2019 soll dazu berichtet werden.

Der UA JHPL hatte den Auftrag Empfehlungen für die kommunale Ebene zu erarbeiten. Für diesen Prozess haben drei Jugendhilfeplaner*innen und Herr Roes einen Entwurf für die Empfehlungen vorbereitet, diese wurden in der letzten UA-Sitzung beraten und abgestimmt.

Er verliest den Antrag 12/2019.

Nach Ergänzungen wird folgender Beschluss gefasst.

Beschluss Nr. 2019-(7)-14

1. Der LJHA beschließt die “Empfehlungen und Anregungen des

Landesjugendhilfeausschusses für die kommunale Ebene auf Grundlage der landesweiten Jugendhilfeplanung zum Thema Familie, Familienarbeit, Familienbildung (Landesfamilienförderplanung)”

2. Der LJHA bittet die Verwaltung des Landesjugendamtes den Ergebnisbericht und die

“Empfehlungen und Anregungen des Landesjugendhilfeausschusses für die

kommunale Ebene auf Grundlage der landesweiten Jugendhilfeplanung zum Thema Familie, Familienarbeit, Familienbildung (Landesfamilienförderplanung)” den

Hauptverwaltungsbeamt*innen, Jugendamtsleiter*innen sowie den neu gewählten Vorsitzenden der Jugendhilfeausschüsse und den Vorsitzenden der

(9)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Unterausschüsse Jugendhilfeplanung nach den Kommunalwahlen entsprechend zu zuleiten.

3. Der LJHA bittet die Verwaltung des Landesjugendamtes anzuregen, den Ergebnisbericht und die “Empfehlungen und Anregungen des

Landesjugendhilfeausschusses für die kommunale Ebene auf Grundlage der landesweiten Jugendhilfeplanung zum Thema Familie, Familienarbeit, Familienbildung (Landesfamilienförderplanung)” auf dem entsprechenden Tagesordnungspunkt der Tagung der Jugendamtsleiter*innen vorzustellen und zu diskutieren sowie das Ergebnis der Diskussion dem UA JHPL mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Herr Quasebarth bedankt sich noch einmal bei den Jugendhilfeplaner*innen aus den Kommunen, die daran mitgewirkt haben.

TOP 4f Bericht aus dem Unterausschuss Finanzen

Herr Schweizer teilt mit, dass die letzte Sitzung des UA Finanzen nicht stattgefunden hat, da keine neuen Informationen vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration vorliegen.

Der nächste Termin war für den 26.06.2019 geplant. Da nach Auskunft von Frau Hofmann (MS) immer noch keine neuen Informationen vorliegen, stimmt der UA sich in der

Mittagspause ab, ob auch dieser Termin abgesagt wird.

TOP 4g Bericht aus dem Unterausschuss SGB VIII (UA SGB VIII)

Frau Wellenreich erwähnt den Bericht von Frau Hofmann, Sitzung am 11.06.2019, da der UA SGB VIII keine Beteiligungsmöglichkeit hat, fand keine weitere Sitzung statt.

TOP 4h Bericht aus den Landesarbeitsgemeinschaften (bei Bedarf)

 LAG Mädchen und junge Frauen

 Bericht der Vertreter*innen in der AG des Bildungsministeriums zu multiprofessionellen Teams

Frau Dr. Schumann berichtet von der LAG Mädchen und junge Frauen, diese hat am 19. Juni 2019 getagt, es gibt zwei neue Sprecher*innen, Antje Maier (UFV Halberstadt) und Tanja Rußack (djo). Tanja Rußack wird als Mitglied des LJHA ab sofort im LJHA von den LAG Sitzungen berichten. Die nächste Sitzung der LAG ist am 16. Oktober 2019.

Frau Bartels berichtet über die LAG multiprofessionelle Teams (18.06.2019) Die Arbeitsgruppe soll wie folgt besetzt werden:

Besetzung bei der Beratung: 2*MB / 1* Schule / 2 * LJHA 1 vakanter Platz LJHA-Stellvertretung (ggf. Nachbesetzen) 1 vakanter Platz DKJS

1 vakanter Platz Netzwerkstellen

Zum aktuellen Stand berichtet sie, dass Aspekte und Anmerkungen aus der Arbeitsgruppe durch das MB in das bestehende Konzept eingearbeitet wurden. Eine nochmalige Befassung mit dem Entwurf war aus zeitlichen Gründen (geplant war der 08.05.) nicht mehr möglich. Da der Bildungsausschuss die Befassung des Konzeptes bereits am 10.05. auf die

Tagesordnung gesetzt hatte. Durchgeführt werden konnte nur noch die hausinterne Abstimmung.

Das Konzept wurde im Bildungsausschuss sowohl in der Sitzung am 10.05. als auch am 07.06. zur Befassung aufgerufen, aber nicht intensiv beraten. Eine weitere Beratung ist auf die Augustsitzung verschoben.

Dies bedeutet für das Konzept:

Struktur und Grundsätze stehen

möglich sind redaktionelle Änderungen (insb. z.B. Anpassung an neue Erlasse etc.)

(10)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Änderungsbedarfe, die sich ggf. aus dem Prozess der Diskussion zur Fortführung der Schulsozialarbeit ergeben

Eine Änderung der Aspekte und Punkte ist nicht mehr vorgesehen und möglich.

Im Rahmen auf den Ausblick des Konzeptes wurde darauf verwiesen, dass bestimmte Punkte noch nicht abschließend in der Gruppe diskutiert wurden. Hier soll ab Oktober eine weiterführende Diskussion stattfinden.

● Rahmenbedingungen, Qualitätsanforderungen und Maßnahmen zur Qualitäts- Sicherung

● Maßnahmen zur Entwicklung multiprofessioneller Teams

● Unterstützungsbedarf der Schulen und bedarfsorientierte Gestaltung von Fort- bildungsangeboten

● Präventive Maßnahmen zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Vermeidung von Schulverweigerung

● Öffnung der Schule zum sozialen Umfeld

● Nutzung von bestehenden Netzwerksstrukturen

● Entwicklung von Kompetenzen in der Ausbildung von Lehrkräften

Die anwesenden Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich dahingehend verständigt, dass sie die Punkte

Maßnahmen zur Entwicklung multiprofessioneller Teams

präventive Maßnahmen zur Sicherung des Schulerfolgs und zur Vermeidung von Schulverweigerung

Öffnung der Schule zum sozialen Umfeld

als diskussionswürdig ansehen. Die Art und Weise muss noch geklärt werden. Bestehende Formen und Zeitschienen sind dabei zu berücksichtigen.

Eine genaue Abstimmung dazu soll noch erfolgen. Sollten sich aus der Sitzung des Bildungsausschusses im August Handlungsbedarfe ergeben, würde die Gruppe

entsprechend im August noch einmal zusammenkommen. Ansonsten wird als nächster Termin der Oktober/November anvisiert.

Sich ergebende Aspekte könnten dann ggf. noch entsprechend der Konzeption angefügt werden.

Der LJHA ist sich einig, dass der vakante Platz in der AG (Herr Wendenkampf) nicht nachbesetzt wird. Die drei gewählten Vertreter*innen (Herr Bache, Frau Wichmann, Frau Bartels) nehmen jeweils zu zweit die Vertretung wahr und stimmen sich entsprechend ab.

TOP 5 Rundverfügung des LVwA 10/2019 zu § 80 KVG LSA (wkB 8) Referent: Herr Bruns LVwA

Herr Bruns stellt sich kurz vor, er arbeitet im LVwA im Referat Kommunalrecht, kommunale Wirtschaft und Finanzen, die Kommunalaufsicht ist ebenfalls dort angesiedelt.

Der Anlass für die Rundverfügung (RdVfg) war eine Anfrage von einer Stadt, welche Rechte und Befugnisse einem Jugendbeirat bzw. Jugendparlament zugestanden werden.

Daraufhin wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Inneren diese RdVfg erarbeitet.

Vor der Änderung des § 80 KVG LSA bestand schon die Möglichkeit, Beiräte oder andere Beteiligungsmöglichkeiten zu bilden. Durch die Änderung 2018 wurden im Gesetz einige Beispiele benannt, besonders die Beteiligung von Ausländerbeiräten sowie Kinder und Jugendliche wurden speziell ins Gesetz aufgenommen.

Diese Aufzählung im Gesetz ist noch nicht abschließend. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, damit kann jede Gemeinde Beiräte bilden.

Die Kommune ist frei, in welcher Form sie solche Beteiligungen zulässt, ob als Einzelberater*in, Beispiel Stadt Magdeburg, dort gibt es seit Jahren eine Kinderbeauftragte oder als Gremium.

In der RdVfg ist beschrieben, dass für Beiräte keine gesetzlichen Kompetenzen zugeordnet sind, wie z. B. Entscheidungsrechte oder Antrags- und Rederecht. Dies ist jedoch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und der Landkreise. Hier kann nur mittels Gesetz und nur soweit dies erforderlich ist, eingegriffen werden (Kommunalverfassungsgesetz).

(11)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Ein Beispiel, wo aufgrund des Gesetzes Befugnisse übertragen worden sind, ist z. B. der*die Ortsbürgermeister*in usw. Diese sind durch die Einwohner*innen gewählt, deshalb haben sie eine besondere Legitimation. Die einzige Ausnahme, die das Kommunalverfassungsgesetz für nicht Gewählte vorsieht, sind die Gleichstellungsbeauftragten. Sie haben das Recht, an den Sitzungen der Vertretungen und der Ausschüsse teilzunehmen und das Wort zu ergreifen.

Es ist die Entscheidung der Kommune, ob sie Jugendparlamente oder Jugendbeiräte einrichtet. Es ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, ob ihnen noch weitergehende Rechte in den Vertretungen eingeräumt werden sollen.

Auf die Frage, ob die Kommune eigenständig entscheiden kann, sagt Herr Bruns das Rederecht in den Vertretungen oder Ausschüssen kann von der Vertretung im Einzelfall selbst erteilt werden, eine Bindung durch Satzung ist aber rechtswidrig.

Auf die Frage von Frau Heiß, wenn ein Bedarf einer Beteiligung in der Kommune da ist, aber die Kommune dies nicht umsetzt, antwortet Herr Bruns, die Kommunalaufsicht darf nur eingreifen, wenn die Kommune gegen ein Gesetz verstößt, wenn eine Kommune kein Jugendparlament einrichten möchte, hat die Kommunalaufsicht keine Möglichkeit einzugreifen.

Herr Bruns sagt, z.B. in der Stadt Halle wollen die Jugendlichen ein Jugendparlament haben, der Stadtrat hat das bisher abgelehnt.

Frau Heiß fragt, wenn Fragen zum Gesetz sind, ob die Möglichkeit besteht, sich bei einem evtl. Bedarf an sein Referat zu wenden. Herr Bruns bejaht dies.

Herr Tekaath fragt, wo könnte man erfahren, in welcher Art und Weise der Wunsch von Beteiligung von Jugendlichen in der Kommune umgesetzt ist.

Diese Frage wird in die Verwaltung mitgenommen. Maria Burkhardt vom Landeszentrum Jugend+Kommune sagt, dass sie eine Liste über Kommunen, die ein Jugendparlament haben, zusammengestellt haben, diese kann zur Verfügung gestellt werden, allerdings kann sie zur Qualität der einzelnen Jugendparlamente nichts sagen.

Herr Bruns sagt weiter, im § 80 KVG LSA ist enthalten, dass das nähere durch Satzung zu regeln ist, diese Satzung muss sich an das geltende Recht halten.

Frau Specht erwähnt, die derzeit geltende Rechtsauslegung der oberen und der obersten Kommunalaufsichtsbehörde besagt, nur im Einzelfall kann Rederecht erteilt werden.

Frau Heiß bietet an, den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages um ein Gutachten zu bitten, ob nicht aus § 80 KVG LSA die Befugnis entnommen werden kann, den Beauftragten und Beiräten Rede- und Antragsbefugnisse zu verleihen.

Frau Anger schlägt vor, das Thema evtl. in der Septembersitzung oder in der Novembersitzung noch einmal aufzurufen.

TOP 6 Stellungnahme zur Entwicklung eines Landesprogramms

„Schulsozialarbeit“

Frau Anger informiert über die Anfrage des Bildungsministeriums zur Entwicklung des Landesprogramms „Schulsozialarbeit“ Stellung zu nehmen.

Verschiedene Mitglieder haben dazu geantwortet, Frau Anger hat es in den Text eingepflegt.

Frau Rode, zuständig für Schulsozialarbeit im Sozialministerium, ist anwesend.

Sie ist Mitglied in der Steuerungsgruppe, sagt zum Zeitplan des Landesprogrammes

„Schulsozialarbeit“, dass dieser sehr ambitioniert gewesen ist, das Konzept sollte zeitnah erarbeitet werden.

Beschluss Nr. 2019-(7)-15

Nach Diskussion und Einarbeitung von Änderungen stimmt der LJHA zur Stellungnahme zu den inhaltlichen, strukturellen und finanziellen Aspekten des geplanten Landesprogramms

„Schulsozialarbeit“ sowie zu den vorliegenden Leitlinien ab.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Beschluss Nr. 2019-(7)-16

Nach Diskussion werden Änderungen eingefügt und zum Entwurf der Leitlinien der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

(12)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Frau Anger versendet beide Papiere nach der Sitzung an das Bildungsministerium.

TOP 7 Erziehungsauftrag und Hortbetreuung aus Sicht der Jugendhilfe Referent*innen: Herr Bache, Frau Schnelle, Herr Pischner

Frau Anger teilt den LJHA-Mitgliedern mit, dass das eigentliche Thema Ganztagsschule und Hortbetreuung für Kinder mit und ohne Behinderungen sowie das Förderschulkonzept geplant war.

Die Referatsleiterin aus dem Bildungsministerium für Grundschule und sonderpädagogische Förderung hat jedoch darüber informiert, dass das Förderschulkonzept noch im

Bildungsausschuss zur Erörterung ist, daher können noch keine Informationen dazu erfolgen. Zum Hort schrieb sie, dass es aktuell keine neuen Informationen zur Rolle des Hortes in Bezug auf das Anliegen des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter gebe und der Rechtsanspruch auf Betreuung im Kinderförderungsgesetz verankert sei.

Frau Anger erläutert, dass der Landtag am 21.06.2019 aufgefordert habe, dass das Bildungsministerium bis zum 16.08.2019 das Konzept zur künftigen Gestaltung von

Förderschulen vorzulegen habe, es erfolgte die Überweisung an den Bildungsausschuss. Sie sagt, dass geplant sei, das Förderschulkonzept im kommenden Jahr im LJHA vorzustellen.

Herr Bache und Frau Schnelle vom Internationalen Bund referieren zum Thema Hortbetreuung aus Sicht der Jugendhilfe.

Frau Schnelle berichtet zu den Anforderungen an die Horte, glückliche Kindheit und Leistungsgesellschaft, ergänzenden Aspekte zur Bedeutsamkeit von Freizeitpädagogik sowie Praxisbeispielen aus den Einrichtungen.

Herr Bache berichtet von den Vorteilen von freier Trägerschaft der Jugendhilfe, was in Bezug auf Ganztagsschulentwicklung dienlich sein könnte, siehe PPP zum Vortrag.

Frau Professor Mingerzahn sagt, es wird einen offenen Brief zu KiFöG und Qualität geben, den haben Arbeitskreise in Sachsen-Anhalt entwickelt, soll vor der Sommerpause an die Politiker*innen verschickt werden, sie verweist auf die Internetadresse www.bedürfnisdiplomaten.de.

Sie sagt, Sachsen-Anhalt wird im Bundesgebiet als sehr gut wahrgenommen.

Herr Pischner berichtet über die Hortbetreuung für Schüler*innen, die Förderschulen besuchen, mit dem Schwerpunkt geistige Behinderung. Diese Schüler*innen haben einen erhöhten Betreuungsaufwand. Nach dem Schulgesetz besteht für Schüler*innen mit dem Schwerpunkt geistige Behinderung ein Anspruch darauf, dass eine Ganztagsbetreuung angeboten werden soll. Für Schüler*innen mit anderen Förderschwerpunkten, können Ganztagsangebote angeboten werden. Die Praxis an den meisten Förderschulen ist die, dass die Förderschulen vormittags lehren, ab dem frühen Nachmittag werden die Kinder nach Hause gebracht. Von einer Ganztagsbetreuung kann somit keine Rede sein, wenn die Eltern von diesen Kindern Vollzeit arbeiten, ist das ein Problem. Die Frage ist, wie kann diese Betreuungslücke geschlossen werden. Für Kinder mit anderen Förderschwerpunkten ist die Lösung relativ einfach, diese werden an einen Ort gebracht, wo sie ohne zusätzlichen personellen Aufwand betreut werden.

Anders ist es für Schüler*innen mit geistigen Behinderungen, hier wird mehr Personal benötigt.

Magdeburg hat beispielsweise integrative Hortplätze. Die Finanzierung erfolgt auf Antragstellung der Eltern.

In Sachsen-Anhalt gibt es keine einheitliche Lösung der Nachmittagsbetreuung für Kinder mit geistiger Behinderung oder mehrfacher Behinderung, die Ferienbetreuung ist nicht gesichert sowie die Betreuung der 14- bis 18-jährigen Schüler*innen.

Herr Pischner sagt, diese Situation müsste untersucht werden, sowohl vom Bildungsministerium als auch vom Sozialministerium, wie die Situation (Nachmittagsbetreuung) an den Förderschulen in Sachsen-Anhalt ist. Wenn die Zahlen vorhanden sind, könnte man zu Lösungsansätzen kommen. Die Probleme betreffen auch die Schüler mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung.

(13)

Niederschrift LJHA Sitzung vom 24.06.2019

Frau Wellenreich ergänzt, dass die Sozialministerin zu einer Veranstaltung zum KiFöG angesprochen hat, dass es einen Erlass vom Bildungsministerium gibt, welcher den behinderungsbedingten Mehraufwand in Bezug auf Vormittagsbetreuung sowie die Nachmittagsbetreuung regelt.

Frau Anger sagt, das Thema wird noch einmal aufgerufen, wenn das Förderschulkonzept da ist.

TOP 8 Absprachen für nächsten Sitzungen –

Themen/Verantwortlichkeiten/Referent*innen etc.

Es wurde die Bitte an Frau Anger herangetragen, dass sie einen Brief an den Innenminister schreibt, um die aufgeworfenen Fragestellungen zu TOP 5 ressortübergreifend in den Blick zu nehmen.

Für die nachfolgenden Sitzungen werden folgende Themen vereinbart:

Sitzung 16.9.2019

●Stellungnahme des LJHA zum Kinder- und Jugendbericht

●Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, Fokus auf Mädchen mit Behinderungen, angefragt wurde Prof. Voß, HS Merseburg, Frau Hattermann von Wildwasser Magdeburg e.V. würde ebenfalls fachlich zur Verfügung stehen

●Qualifikation zur Inklusionsfachkraft, Frau Tanneberger LVwA Sitzung 25.11.2019

●Jahresplanung 2020

●Haushalt 2020/2021

●Situation von Kindern und ihren Familien mit Fluchtgeschichte / Situation in Aufnahme- einrichtungen

TOP 9 Verschiedenes

Herr Bruchholz teilt den Mitgliedern mit, dass der UA Finanzen am 26.06.2019 abgesagt wird.

gez.

Anger

(Vorsitzende)

gez.

Koch

(Schriftführerin)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mit 7 Ja- Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wie folgt zu

Die SPD- Fraktion schließt sich dem Antrag von Herr Stadtrat Löser an und befürwortet die Übernahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig auf Empfehlung des Magistrats vom 29.11.2017 und des Bauausschusses vom 05.12.2017 die mit der Einladung zu

Auch wenn Frau Angermann dies nicht glauben wolle, werde sie in drei Jahren Geld für eine Sanierung der Scheune benötigen, da man Schimmel drin habe.. Wenn

Herr Peter Gold wird anstelle von Herrn Klaus Graß als persönlicher Stellvertreter des Ersten Beigeordneten Ulrich Kowalewski in die Verbandsversammlung des

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. d TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch

Beschluss: Der Stadtrat stellt fest, dass die Zuwendungen für 2018 nach objektiven Gesichts- punkten nicht zu einer Beeinflussung der Aufgabenwahrnehmung geführt haben und durch die

Mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP schließt sich der Ausschuss dem Votum des federführenden Innen- und Rechtsaus- schusses an,