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Archiv "POLITIK: Wenig hilfreich" (18.09.1992)

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BUCHTIP: Differentialdiagnose für die tägliche Praxis

Leitsymptome von A—Z

Herausgegeben von Prof. Dr. Günter Anger, Klinik für Innere Medizin der Medizinischen Akademie Erfurt

Unter Mitarbeit von 12 Fachwissenschaftlern 2., überarb. u. erw. Aufl. 1991. 359 S., geb. DM 48,—

Mit dem in der zweiten Auflage vorliegenden Buch wird dem niederge- lassenen Arzt eine differentialdiagnostische Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis in die Hand gegeben. Die Verwendung von 230 alpha- betisch geordneten Leitsymptomen aus den wichtigsten Fachgebieten der Erwachsenenmedän ermöglicht eine rasche Information über Anamnese, notwendige Untersuchungen, Ursachen, Differential- diagnose und Konsultationen. Damit wird in der ärztlichen Praxis der Weg vom Symptom zur Diagnose erleichtert.

Preisänderung vorbehalten.

Ja, ich bestelle bei der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH, Versandbuchhandlung, Postfach 40 02 65, 5000 Köln 40:

Ex. Differentialdiagnose f. d. tägliche Praxis DM 48,-

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, Tel. (02234) 7011-322 Unterschrift

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Ärzte-Verlag Fax.(02234) 7011-444 Ort

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medizin heute

Gesundheit für die ganze Familie

GESUNDHEITSTHEMEN -AKTUELL UND LESER-

FREUND- LICH

Deutscher Ärzte-Verlag, 5000 Köln 40, Tel. (02234) 7011-0

...FÜR IHR WARTEZIMMER

® Der Vorwurf, die EKD- Schrift: „Organtransplantati- on erhöhe den Druck zur Or- ganbeschaffung, der dabei ausgeübt werde, erheblich"

ist grotesk. Wer sich klinisch und seelsorgerlich mit Ex- plantation und Transplantati- on befaßt, kann diesen Vor- wurf nur zurückweisen.

C) Den Menschen ist die gro- ße Gnade der Entdeckung von Transplantationsmöglich- keiten von Organen zuteil ge- worden. Das Evangelium schenkt die Gnade der Sach- lichkeit. Als Theologen und Mediziner sind wir dieser Gnade verpflichtet, wenn wir die Möglichkeiten der Trans- plantationsmedizin recht würdigen wollen.

Prof. Dr. Werner Stroh, August-Messer-Straße 9, W-6300 Gießen

Denkverstoß

Jörns apokryphe Einlas- sungen sind nicht nur in der Sache fehlerhaft, sie sind auch in sich widersprüchlich:

A) Folgt man dem Argu- ment, daß ein Mensch erst mit der Autolyse seiner letz- ten Zelle als verstorben zu gelten hat, ist der Ruf nach einer gesetzlichen Transplan- tationsregelung obsolet. Es gäbe nämlich keine Trans- plantationen mehr, zumin- dest nicht bei Verstorbenen.

B) Juristischer Hand- lungsbedarf besteht nur dann, wenn die Voraussetzung für die Entnahme parenchymatö- ser Organe bei Verstorbenen anerkannt wird — der Hirntod als der Tod des Menschen.

Das Dilemma ist insofern gar kein theologisches, son- dern ein logisches. Was will der Autor? Nur A)? Diese Außenseitermeinung würde das fast vollständige Erliegen der Transplantationsmedizin bedeuten. Oder nur B)? Da- mit widerspräche der Autor sich selbst. Oder beides? Das wäre widersinnig. Lebend- spender sind einer Willenser- klärung fähig. Oder keines von beiden? Wozu dann der Beitrag? Oder gar ein „terti- um datur"? Was das sein soll, bleibt schleierhaft.

Ich kann mich als rational denkender Leser des Ein- drucks nicht erwehren, daß Professor Jörns gar nicht hin- ter seinem vorgetragenen Denkanstoß steht, sondern einen Denkverstoß geliefert hat.

Priv.-Doz. Dr. med. C.

Lang, Neurologische Klinik mit Poliklinik, Schwabachan- lage 6, W-8520 Erlangen

POLITIK

Zu dem Leserbrief „Eigenes Risiko abschätzen" von Dr. Horst Tschierse in Heft 33/1992:

Wenig hilfreich

Herr Tschierse beschreibt recht eindrücklich die Schwierigkeiten . . . Die Schlußfolgerung, die er dar- aus zieht, nämlich daß das Recht auf freie Berufswahl auch ein Risiko beinhaltet, finde ich allerdings nun noch weniger hilfreich als das von ihm verurteilte Lamento über die schlechten Berufsper- spektiven.

Auch ich habe mich in den 80er Jahren „mit den Lem- mingen" an eine medizinische Fakultät gestürzt, wohin mich allerdings nicht die Aussicht auf „Bafög und Gebühren- freiheit", sondern allein die Absicht, Medizin zu studie- ren, zog. Der Blick auf Nach- barfakultäten war auch einer auf überfüllte Hörsäle. Und selbst die Lehrstellensituati- on war 1982, als ich Abitur machte, in vielen Bereichen sehr schlecht.

Insofern könnte man das Geborensein in einem Jahr- gang zu Beginn der 60er Jah- re als Berufsrisiko schlecht- hin bezeichnen. Ähnliches gilt für den ausgeprägten Wohnwillen meiner Genera- tion . . .

Ich finde es auch prinzipi- ell richtig, Verantwortung für die eigene Situation zu über- nehmen. Aber mit dem Hin- weis allein „es hat so kommen müssen" kann man überhaupt nichts bewegen.

Eva Schwarz, Liebigstraße 37, W-6300 Gießen ❑ A1-3006 (14) Dt. Ärztebl. 89, Heft 38, 18. September 1992

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