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Archiv "94. Deutscher Ärztetag: Etat der Bundesärztekammer auf solider finanzieller Basis" (30.05.1991)

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Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptge- schäftsführer der Bundesärztekammer:

„Die Bundesärztekammer steht auf einer soliden finanziellen Basis."

den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Verhandlungen über den Ab- schluß einer tarifvertraglichen Regelung für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Prakti- kum für den Bereich der neuen Bundes- länder einzutreten." ❑

Abschaffung der Arzt-im- Praktikum-Phase als Teil der ärztlichen Ausbildung

„Der 94. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden grundsätzlichen Reform des Medizinstudi- ums die Arzt-im-Praktikum-Phase aufzu- geben. Dieses setzt voraus, daß für die dann geschaffene alternative Phase aus- reichend Stellen garantiert sind."

Begründung:

Durch Einführung dieser Phase konnte die Ausbildung nicht verbessert werden, vielmehr gibt es erheblichen Un- mut unter den Betroffenen. Da außer ei- ner entstandenen Rechtsunsicherheit kei- ne Unterschiede zu den bisherigen Wei- terbildungsassistenten existieren, sollte man den Berufsanfängern diesen Status auch zubilligen und sie entsprechend be-

zahlen.

Änderung

der Heilberufsgesetze

„Zur Verbesserung der Situation von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, be- sonders aber wegen des dringenden Handlungsbedarfs in den Bundesländern, in denen das Grundgesetz seit dem 3. Ok- tober 1990 auch gilt, bittet der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern, bei den Beratungen mit den zuständigen Ministerien und Se- natoren der Länder beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medi- zinalbeamten der Länder auf folgende Än- derung der Heilberufsgesetze hinzuwir- ken:

1. Aufhebung der zeitlichen Be- grenzung der Weiterbildung in Teilzeit.

2. Aufhebung der Beschränkung für die Weiterbildung in der Praxis niederge- lassener Ärzte.

3. Aufhebung der Verpflichtung zum Wechsel der Weiterbildungsstätte."

94. Deutscher Ärztetag

Der Jahresabschluß 1989/90 und der Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1991/92 (1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992) der Bundesärzte- kammer sind vom Willen zur wirt- schaftlichen und sparsamen Haus- haltsführung geprägt. Die Liquidität, die Ende des Rechnungsjahres 1985/86 noch sehr angespannt war, hat sich inzwischen verbessert. Die Finanzlage der Bundesärztekammer ist „zufriedenstellend", so das Urteil von Prof. Dr. med. Christoph Fuchs,

Hauptgeschäftsführer der Bundes- ärztekammer, als Referent zum Ta- gesordnungspunkt „Finanzen" vor dem 94. Deutschen Ärztetag. Wie bereits im vergangenen Jahr, ist die Jahresrechnung der Bundesärzte- kammer (BÄK) nicht nur im Rah- men des Voranschlages geblieben, sondern hat einen — wenn auch be- scheidenen — Überschuß ergeben.

Das laufende Haushaltsjahr 1990/91 der BÄK ist wesentlich durch eine Sonderentwicklung ge- prägt, die durch den deutsch-deut- schen Einigungsprozeß und den Bei- tritt der mit allen Rechten und Pflichten ausgestatteten fünf neuen Landesärztekammern in den neuen Bundesländern bedingt ist. Die er- weiterten Aktivitäten und die gestie- gene Zahl der in der Arbeitsgemein- schaft der deutschen Ärztekammern (Bundesärztekammer) zusammen- wirkenden 17 Landesärztekammern haben einen Nachtragshaushalt für dieses Geschäftsjahr (also für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 1991) erforderlich gemacht. Bei Ver- abschiedung des Haushaltsvoran- schlages 1990/91 anläßlich des 93.

Deutschen Ärztetages (Mai 1990) in Würzburg waren das Ausmaß der durch die politischen Veränderun- gen in der damaligen DDR und die damit auf die Bundesärztekammer zukommenden Mehrkosten nicht vorherzusehen. Diese sich auf den laufenden Etat und den Voranschlag auswirkende Sonderbewegung wur-

Etat der Bundesärztekammer auf solider finanzieller Basis

Punkte VII bis X der Tagesordnung

Ärztetag billigte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 1989/90

Neue Bundesländer in

Finanzverantwortung eingebunden

1991 A-1964 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai

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de sowohl von Hauptgeschäftsführer Professor Fuchs als auch von Dr.

Horst Buck-Gramcko, Vorsitzender der Finanzkommission der Bundes- ärztekammer Hamburg, erläutert und im Geschäftsbericht sowie in der Bilanz detailliert begründet. Die Mehraufwendungen entfallen insbe- sondere auf die „Satzungsbedingten Aufwendungen", die „Personalko- sten" sowie auf die Reisekosten der Geschäftsführung der BÄK, des Vorstandes und der Mitglieder der Ausschüsse und Gremien. Hinzu kommt, daß sich die internationalen Aktivitäten auf der europäischen Bühne auch im Vorfeld des europäi- schen Binnenmarktes wesentlich ver- stärkt haben.

• Zu Beginn des Geschäftsjah- res 1991/92 (am 1. Juli 1991) werden die Bundesärztekammer und ihre Gremien statt bisher für rund 242 000 nunmehr für rund 285 000 Ärztinnen und Ärzte in Gesamt- deutschland tätig sein. Zudem ist zu berücksichtigen, daß sich die politi- schen Entscheidungen zunehmend nach Brüssel verlagern. Die Bundes- ärztekammer hat inzwischen dort durch die Eröffnung eines Verbin- dungsbüros die nötige Präsenz ge- schaffen.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer erläuterte den Jahresabschluß 1989/90 anhand eini- ger markanter Kennzahlen:

Der Anteil des wirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme betrug im Jahresabschluß 1989/90 — unter Einschluß der nicht verbrauch- ten Mittel — 76,5 Prozent (gegenüber 75,8 Prozent im Vorjahr). Der Fremdkapitalanteil ist mithin von 24,2 auf 23,5 Prozent leicht rückläu- fig. Auf der Aktiv-/Vermögenseite der Bilanz beträgt das Verhältnis von Anlagevermögen zum Umlauf- vermögen 83 zu 17 Prozent.

Für die gute Liquidität ist kenn- zeichnend, daß die greifbaren Zah- lungsmittel im Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten ei- nen Deckungsgrad von 172 Prozent ergeben (Vorjahr: 146 Prozent).

Werden in diese Liquiditätsanalyse auch noch Forderungen und Wert- papiere einbezogen, so wird noch ein wesentlich höherer Deckungsgrad erreicht.

Die Gesamtaufwendungen des Geschäftsjahres 1989/90 (ohne die Aufwendungen für Rücklagen aus außerordentlichen Erträgen) belie- fen sich auf rund 11 603 000 DM.

Dieser Betrag liegt um 38 000 DM unter dem Haushaltsvoranschlag.

Subtrahiert man von diesen Auf- wendungen die Kostenberechnun- gen und -erstattungen, die nicht im Voranschlag berücksichtigt wurden

Dr, Horst Buck-Gramcko, Vorsitzender der Finanzkommission der Bundesärzte- kammer: „Die Finanzlage und die Liqui- dität der Bundesärztekammer haben sich gegenüber dem Vorjahr weiter ver- bessert,"

(„Brutto-Buchungen" in der Jahres- rechnung), so liegen die Aufwendun- gen sogar um rund 406 000 DM unter dem Etat-Voranschlag für 1989/90.

Setzt man von den Gesamterträ- gen in Höhe von 12 209 402 DM die gesamten tatsächlichen Aufwendun- gen des Geschäftsjahres 1989/90 in Höhe von 11 691 825 DM ab, so er- höhen sich die nicht verbrauchten Mittel in Höhe von rund 418 000 DM (1. Juli 1989) um 527 000 DM auf insgesamt 945 000 DM zum 30. Juni 1990.

• Dieses beträchtliche finan- zielle Polster reduziert sich aller- dings auf einen Restbetrag von rund 280 000 DM, weil in den Haushalt des laufenden Geschäftsjahres be-

reits 665 000 DM fest eingeplant worden sind. Die Finanzkommission, unterstützt durch den Vorstand der Bundesärztekammer, hat dafür vo- tiert, hiervon 200 000 DM in den Haushalt 1991/92 vorzutragen und die restlichen 80 000 DM in die Rücklage für größere Hausreparatu- ren (Gebäude Herbert-Lewin-Straße 1 und 5) einzustellen.

Bemerkenswert gegenüber frü- heren Rechnungslegungen ist, daß die beeinflußbaren Kostenpositionen im wesentlichen im Rahmen der Etatansätze geblieben sind.

Allerdings wurden merkliche Überschreitungen beim Posten „All- gemeine Verwaltungskosten" ver- bucht. Die Mehrausgaben in Höhe von rund 118 000 DM sind im we- sentlichen mit außergewöhnlichen und zusätzlichen Aktivitäten in allen Bereichen der Berufs-, Gesundheits- und Sozialpolitik zu begründen.

Andererseits gab es auch „Aus- fälle" auf der Ertragsseite. So haben sich die verringerten Einnahmen aus Teilnehmergebühren bei den Fort- bildungskongressen der Bundesärz- tekammer und der Österreichischen Ärztekammer mit einer Minderein- nahme von rund 130 000 DM gegen- über dem Etatansatz niedergeschla- gen (Vorjahr: rund 100 000 DM Mindereinnahmen). Infolge der rückläufigen, aber inzwischen stabili- sierten Teilnehmerzahlen bei den in- ternationalen und nationalen Fort- bildungsveranstaltungen ist auf der Ertragsseite des Etatvoranschlags für das Geschäftsjahr 1991/92 ein Einnahmenvolumen aus Teilneh- mergebühren von rund 600 000 DM projektiert worden.

II> Die Bilanzsumme der Bun- desärztekammer zum 30. Juni 1990 liegt bei 25,55 Millionen DM, ein Be- trag, der um rund 160 000 DM ge- genüber der Bilanzsumme des Vor- jahres gestiegen ist.

Finanzkommission und Vor- stand haben einen Nachtragshaus- halt in Höhe von 746 350 DM ein- stimmig gebilligt. Von der Gesamt- summe sind 200 000 DM durch eine Inanspruchnahme des Etattitels 8

„Kosten für besondere berufspoliti- sche Aktionen" gedeckt worden. Der Rest von 546 350 DM ist auf die „al- ten" Ärztekammern zu verteilen; da- Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai 1991 (27) A-1965

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durch ergibt sich für diese für das Haushaltsjahr 1990/91 eine Son- derumlage von 5,37 Prozent des im ordentlichen Haushaltsvoranschlag vorgesehenen Beitrages.

Verteilt auf die Kostenarten er- geben sich Mehraufwendungen bei den "Personalkosten" in Höhe von 251 350 DM, bei den "Satzungsbe- dingten Aufwendungen" in Höhe von 110 000 DM und bei den "Allge- meinen Verwaltungskosten" von 385 000 DM.

I

Etat einstimmig gebilligt, Nachtragshaushalt genehmigt, Vorstand entlastet

Der Etatansatz für 1991/92 sieht Aufwendungen und Erträge in Höhe von 14 154 000 DM vor (Vorjahr:

rund 12,58 Millionen DM). Dem- nach steigt der Etatansatz um rund 1 574 000 DM gegenüber den tat- sächlichen Aufwendungen des abge- schlossenen Geschäftsjahres (

+

12,5 Prozent), wenn der Nachtragshaus- halt bei diesem Vergleich unberück- sichtigt bleibt.

Berücksichtigt man den Nach- tragshaushalt, so ergibt sich eine Steigerung von 1 027 615 DM bezie- hungsweise 8,16 Prozent von 1990/91 auf 1991!92. Bei dieser Rechnung ist berücksichtigt worden, daß die neu- en Landesärztekammern und die Ärztekammer Berlin, soweit es den Ostteil der Stadt betrifft, mit einem halben Beitragssatz veranlagt werden.

Danach steigen die Beitragslei- stungen der alten Landesärztekam- mern von rund 10,16 Millionen DM im laufenden Geschäftsjahr um 604 817 DM auf rund 10,76 Millio- nen DM im Geschäftsjahr 1991/92

( +

5,95 Prozent). Erwartet wird, daß die Positionen "Personalaufwendun- gen" und "Allgemeine Verwaltungs- kosten" um 18,37 beziehungsweise um 18,77 Prozent steigen werden, nicht zuletzt dadurch bedingt, daß eine dringend notwendige Personal- aufstockung erfolgt (der Etat sieht ein Stellensoll von 65 Mitarbeitern der BÄK in Köln vor).

Der Voranschlag berücksichtigt, daß die Zahl der beitragspflichtigen Ärzte gegenüber dem Vorjahr (Ver- gleich 31. Dezember 1988 zum 31.

Dezember 1989) um 6,34 Prozent zu- genommen hat, so daß für die alten Kammern - auf den einzelnen Arzt berechnet- keine Beitragssteigerung eintritt.

Dr. Buck-Gramcko betonte, daß auch künftig der Kurs der strikten Konsolidierung der Finanzen der BÄK fortgesetzt wird und dabei die neuen Landesärztekammern in die Finanzierungsverantwortung, wenn auch vorläufig bei reduziertem (hal- ben) Beitragssatz eingebunden sei- en. Das Sparen und das Kürzen müs- se dort ein Ende finden, wo die Handlungsfähigkeit der Bundesärz-

Auch die fünf neuen Ärztekammern er- teilten Entlastung und billigten den Haushaltsvoranschlag

tekammer in Gefahr gerate. Zwar sei die Phase der zunehmenden Konso- lidierung infolge der Imponderabi- lien, die die deutsch-deutsche Verei- nigung mit sich gebracht habe, irri- tiert, jedoch nicht unterbrochen wor-

den. Die Finanzkommission legt un-

verändert großes Gewicht auf Konti- nuität, Transparenz und Solidität der Rechnungslegung sowie aller Etatansätze.

Bei dem für die neuen Landes- ärztekammern geltenden halben Beitragssatz ergibt sich für das kom- mende Geschäftsjahr eine Gesamt- beitragspflicht in Höhe von 1,23 Mil- lionen DM.

Für die alten Landesärztekam- mern wird eine Beitragssteigerung um rund 604 800 DM (

+

5,95 Pro- zent gegenüber dem Haushaltsjahr A-1966 (28) Dt. Ärztebl. 88, Heft 22, 30. Mai 1991

1990/91) ausgewiesen. Bei voller Bei- tragsleistung der neuen Landesärzte- kammern würde das Beitragsvolu- men der alten Landesärztekammern gegenüber den Beitragsleistungen im Geschäftsjahr 1990/91 sogar um rund vier Prozent sinken.

BÄK-Hauptgeschäftsführer Prof. Fuchs und Dr. Buck-Gramcko kündigten an, daß im Herbst 1991 überprüft werde, ob die beigetrete- nen Kammern in der Lage sind, den vorgesehenen Beitragsanteil tatsäch- lich zu leisten. Erst wenn die weitere

E~twicklung des Finanzgebarens der BAK einigermaßen überblickbar ist, müsse über einen eventuell weiteren Nachtragshaushalt für das Jahr 1991/92 nachgedacht werden.

Übe~~egend anerkannt wurde von den Arztetagsdelegierten, daß die Sparanstrengungen der BÄK in- zwischen Früchte getragen haben und die Bemühungen um eine noch größere Transparenz fortgesetzt werden. "Treasurer" Buck-Gramcko konnte die Ärztetagsdelegierten überzeugen, daß die Qualität der be- rufspolitischen Aktivitäten der Bun- desärztekammer nur mit hoch quali- fiziertem Fachpersonal und entspre- chendem Finanzierungsrahmen ge- währleistet werden könne.

Abgelehnt wurde ein Antrag von Dr. Udo Schagen, Berlin, der die

"neuen" Kammern für den Zeitraum 1991/92 völlig beitragsfrei stellen wollte (Begründung: Der zur Zeit gültige Tarifvertrag für angestellte Arzte und die allgemeine wirtschaft- liche Situation garantiere noch kein Einkommen von 50 Prozent des Ein- kommens der westdeutschen Ärzte). Die Delegierten waren der Auffas- sung, daß über die tatsächlichen Möglichkeiten zur Beitragsleistung erst im Herbst 1991 entschieden wer- den könne.

~ Der Finanzbericht der Bun- desärztekammer für das Jahr 1989/90 wurde einstimmig (bei Stimmenthaltungen der neuen Kam- mern) gebilligt. Ebenfalls einstimmig ist dem Vorstand Entlastung erteilt worden. Der Nachtragshaushalt wur- de einstimmig akzeptiert. Der Etat- voranschlag 1991/92 ist von allen Landesärztekammern mit Ausnah- me von Berlin (16 Stimmen) eben- falls gebilligt worden. HC

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