Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2016. Mai 2003 [71]
V E R S I C H E R U N G E N
Vertrauensschaden
Schutz bei Fahrlässigkeit
Je wertvoller die Ausstattung einer Praxis, desto größer ist die Gefahr, dass durch Fahr- lässigkeit oder durch Leicht- sinn enorme Schäden verur- sacht werden. Eine Vertrau- ensschaden- oder Vermögens- schaden-Versicherung deckt diese Risiken ab.
Eine Vertrauensschaden- Versicherung schützt den Ei- gentümer von Vermögens- werten, die er Dritten, zum Beispiel Laboranten, medizi- nisch-technischen Assisten- ten oder Sprechstundenhil- fen, anvertraut. Sie wird zwar auch wirksam, wenn die Ver- mögenswerte durch den Drit- ten veruntreut, unterschlagen oder gestohlen werden.Wich- tiger ist jedoch der Schutz vor den Folgen von Fahrlässig- keit. Etwa, wenn Angestellte wertvolle Instrumente in ei- nem öffentlichen Verkehrs- mittel liegen lassen oder wenn sie sich beim Ausstel- len einer Empfangsbestäti- gung irren.
Wichtig kann der Versiche- rungsschutz auch bei Ver- lusten sein, die ohne Ver- schulden der Vertrauensper- son entstehen. Zum Beispiel, wenn der Angestellte (oder Freund) infolge eines Ver-
kehrsunfalles oder einer Ohn- macht nicht in der Lage ist, die ihm anvertrauten Werte zu betreuen.
Für den Arzt ist eine Per- sonen-Garantie-Versicherung empfehlenswert. Sie deckt den Verlust von Vermögens- werten durch Angestellte.
Dabei ist der Arzt Versi- cherungsnehmer – denn er schließt den Vertrag ab und zahlt die Prämie – und zu- gleich Versicherter. rco
Mehrwertsteuer
Erstattung nur mit Nachweis
Hagelschäden am Auto, Lack- kratzer oder kleinere Un- falldellen – dem Besitzer ist in diesen Fällen freigestellt, ob er sein Fahrzeug repa- rieren lässt oder sich die Ver- sicherungsleistung auf Ba- sis eines Kostenvoranschlags ausbezahlen lässt. Viele fah- ren mit dem unreparierten Auto weiter und lassen sich die Summe überweisen.
Bisher war es privaten Kraftfahrzeughaltern auch möglich, trotz einer nicht aus- geführten Reparatur die Mehr- wertsteuer mitzukassieren.
Das geht aber nur noch bis Ende Juli. Denn ab 1. Au-
gust tritt eine Gesetzesände- rung in Kraft, die der bisher legalen „Bereicherung“ ein Ende bereitet. Wer nicht den Nachweis über ausgegebenes Geld erbringen kann, dem erstattet die Kraftfahrzeug- versicherung dann keine Mehrwertsteuer mehr. rco
Krankenhauskosten
Nur der Patient zahlt
ARAG-Experten weisen dar- auf hin, dass allein der Patient – und nicht die Person, die ihn einliefert und anmeldet oder dabei begleitet – für an- fallende Kosten aus seinem Krankenhausaufenthalt auf- kommt. Auch wenn immer wieder in Aufnahme-Formu- laren von Krankenhäusern zu lesen ist, dass die Person, die den Patienten anmeldet, ge- nauso wie der Patient selbst für die Rechnung aufkom- men muss. Diese Klausel ist unwirksam, weil der Anmel- dende lediglich in Vertretung des Kranken auftritt. (Ober- landesgericht Köln, Az.: 5 U
174/97) EB
Dachwartung
Teures
Versäumnis
Hauseigentümer sollten dar- auf achten, dass ihr Dach re- gelmäßig gewartet wird, an- derenfalls besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz verloren geht. „Ein Mal jähr- lich sollte das Dach von ei- nem Fachmann auf lose Zie- gel untersucht werden“, be- tont Klaus Alexander, Sach- verständiger für das Deutsche Dachdeckerhandwerk in Düs- seldorf. Es könne beispiels- weise problematisch werden, wenn jemand sein Fahr- zeug unter dem Dach des Hausbesitzers abgestellt hat und das Auto nach einem Sturm durch herunterfallen- de Dachziegel beschädigt wur- de. „Wenn der Hauseigentü- mer dann keine regelmäßige Wartung nachweisen kann, zahlt die Versicherung wahr- scheinlich nicht“, so der Sach- verständige. Für ihn sei es unerklärlich, dass die mei- sten Eigenheimbesitzer ihre Heizung regelmäßig warten ließen, sich für den Zustand ihres Daches aber kaum in-
teressierten. rco
Im Jahr 2003 er- reicht die Belastung der Arbeitnehmer und der Arbeit- geber durch Sozialabgaben eine neue Höchstmarke. In Westdeutschland fließen 42,1 Pro- zent des Arbeits- entgelts in die Renten-, Kran- ken-, Arbeits- losen- und Pfle- geversicherung.
Die hohen Lohn- zusatzkosten gel- ten als „Killer“
für Arbeitsplätze und Unterneh- mensexistenzen.
Risikolebensversicherun- gen: Finanzielle Sicherheit im Todesfall – Angebo- te im Test. Reise-Spezial:
Auslandskrankenversiche- rung und Rücktrittspoli- cen; Unfallversicherung:
Was nützt der gesetzliche Schutz? Kfz-Versicherun- gen: Unfallschaden lieber selber zahlen? Diese und andere Versicherungsthe- men werden im aktu- ellen „FINANZtest“, Heft
5/2003, von der Stiftung Warentest behandelt. Das Heft ist im Handel zu einem Preis von 3,80 Euro erhältlich. NB