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Archiv "Patient Management Categories: Brauchbar für Kosten- und Leistungsrechnung" (11.04.1991)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

URZBERICHTE

fe", „Hilfsstoffe" oder auch „sonstige Bestandteile" vorgenommen. Unter diesen Umständen können — je nach Angaben der pharmazeutischen Un- ternehmer — zugesetzte Aminosäu- ren, aber auch „Hilfsdrogen", „Aro- mastoffe" und „Schaumbildner"

nicht mehr zur Berechnung der An- zahl der Inhaltsstoffe herangezogen werden.

Fließende Übergänge zwischen Arzneistoffen chemischen oder pflanzlichen Ursprungs (zum Bei- spiel können Campher oder Menthol aus Pflanzenteilen destilliert oder chemisch synthetisiert werden oder eine Mischung aus beiden Herstel- lungsverfahren sein) sorgen für neue

„Nutzen/Kosten-Überlegungen": die chemische Synthese dieser Arznei- stoffe ist zwar kostengünstiger, die Angabe „aus Pflanzenteilen gewon- nen" könnte aber einen Ausweg auf- zeigen, nicht unter die Bestimmun- gen der „Negativliste" zu fallen. Die oben erwähnte „3er-Regel" gilt nicht bei Arzneimitteln mit ausschließlich phytotherapeutischen Wirkstoffen.

Es stellt sich die Frage, mit welcher Methode diese Angaben der Her- steller überprüft beziehungsweise bestätigt werden sollen.

Die gute Absicht des Gesetzge- bers, den in Deutschland entstande- nen Wildwuchs irrationaler Kombi- nationspräparate etwas zu beschnei- den, wird dadurch nicht gerade ge- fördert. Kritische Beobachter sind gespannt, mit welchen „Zusammen- fassungen" bis zum 1. Juli 1991 noch gerechnet werden muß — der „inno- vativen" Phantasie mancher pharma- zeutischer Unternehmer beim Mar- keting scheinen keine Grenzen ge- setzt zu sein — jedenfalls nicht immer durch die oberste Zulassungsbe- hörde.

Ob der Phytotherapie allgemein mit diesen Maßnahmen des Bundes- gesundheitsamtes ein Gefallen getan wird, bleibt fraglich. Ein Hersteller eines Ginkgo-biloba-Extraktes ist zum Beispiel schon seit einiger Zeit heftig bemüht, die Besonderheiten seines in einem eigens entwickelten Herstellungsverfahren erzeugten Ex- traktes im Vergleich zu den Extrak- ten anderer Hersteller hervorzuhe- ben. Wenn das Bundesgesundheits- amt aber sogar Extrakte aus ver-

schiedenen Pflanzenteilen als einen Wirkstoff bezeichnet — sofern sie nur in enger Gemeinschaft „ausgezogen"

werden (ein Experte spricht von

„Ein-Topf-Verfahren", bei denen ei- ne geringere pharmazeutische Quali- tät als bei der getrennten Herstel- lung von Pflanzenauszügen erzeugt werden soll) — wie lassen sich dann mögliche verfahrenstechnische Un- terschiede bei der Herstellung eines Pflanzenextraktes als therapierele- vant erklären?

Ob das Bundesgesundheitsamt im Sinne des Arzneimittelgesetzes handelt — dies ist ebenfalls fraglich.

Zugegeben — die für die Zulassung zuständige Abteilung dieser Bundes- oberbehörde hat es nicht leicht. Als Beispiel sei die Überprüfung der vor- geschriebenen Wirksamkeitsanga- ben erwähnt, die nach dem Arznei- mittelgesetz auch bei einer be- schränkten (sie!) Zahl von positiven therapeutischen Ergebnissen als er-

Das amerikanische Fallgruppie- rungssystem „Patient Management Categories" (PMC) stellt eine geeig- nete Grundlage für eine fallbezoge- ne Kosten- und Leistungsrechnung, neue Finanzierungsformen und eine Krankheitsarten-orientierte Quali- tätssicherung dar. Dies ist das Ergeb- nis eines Modellversuchs in den chir- urgischen Abteilungen dreier Kran- kenhäuser unterschiedlicher Versor- gungsstufen (Altötting, Gütersloh, Ingolstadt). Er wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung durchgeführt von dem Wirtschaftwissenschaftler Prof.

Dr. Günter Neubauer, Universität der Bundeswehr München-Neubi- berg. Der Ergebnisbericht ist jetzt dem Bundesarbeitsministerium vor- gelegt worden.

PMC sind nach Krankheitsarten differenzierte Fallgruppen. Dabei wird neben der Diagnose auch die Behandlungsart und die Schwere der Erkrankung einbezogen. Die Klassi- fikation beruht auf 47 Krankheitsar- ten-Obergruppen (Module), die in knapp 840 Fallgruppen (PMC) diffe-

wiesen gelten (wobei die medizini- schen Erfahrungen der besonderen Therapierichtungen natürlich zu be- rücksichtigen sind). Aber bei Kombi- nationsarzneimitteln wird eindeutig verlangt, daß jeder arzneilich wirksa- me Bestandteil einen Beitrag zur po- sitiven Beurteilung des Arzneimittels leisten muß. Eine Umgehung dieser Vorschrift dadurch, daß unterschied- liche Stoffe oder Grundsubstanzen zu einem fiktiven Arzneistoff zusam- mengefaßt werden, kann nicht dem Sinne des Arzneimittelgesetzes ent- sprechen.

Die derzeitigen Entwicklungen auf dem Arzneimittelmarkt in Deutschland sorgen weiterhin für Überraschung bei allen Beteiligten.

Dr. med. Günter Hopf

Kommissarischer Geschäftsführer der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Aachener Straße 233-237 5000 Köln 41

renziert werden. Damit sind sie nach Aussagen der Chirurgen besser ge- eignet, Leistungsvergleiche der Krankenhäuser anzustellen als der dreistellige ICD-Schlüssel oder die in den USA eingesetzten DRGs (Diagnosis Related Groups).

Die PMC beruhen nicht auf sta- tistischen Erhebungen, sondern sie sind von Ärzten erarbeitet und er- lauben es, die Patienten bei der Kli- nikaufnahme aufgrund von Sympto- men, Untersuchungsbefunden und mitgegebenen Befunden einzugrup- pieren. Im Laufe der klinischen Er- hebungsphase hat sich gezeigt, daß sie auch eine Möglichkeit bieten, die Fallklassifikation mit Behandlungs- leitlinien zu verbinden und so zu Stan- dards zu kommen (dieser Aspekt wur- de hier nicht weiter verfolgt).

• Bei der Aufnahme des Pa- tienten werden ein Arztbogen und ein Pflegebogen angelegt. In diesen wird minutiös täglich vom Stations-

arzt oder von der Pflegekraft jede

Leistung zeitbezogen eingetragen.

Hinzu kommt ein Medikamentenbo- gen. Alle Angaben werden mittels

Patient Management Categories:

Brauchbar für Kosten- und Leistungsrechnung

Dt. Ärztebl. 88, Heft 15, 11. April 1991 (39) A-1257

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EDV ausgewertet und zusammenge- fügt.

Es hat sich nach Angabe von Prof. Dr. med. Hartwig Bauer, Ärzt- licher Direktor und Leiter der chir- urgischen Abteilung des Kreiskran- kenhauses Altötting, gezeigt, daß 80 Prozent aller Patienten in der Chir- urgie mit 30 PMC erfaßt werden können. Etwa drei Viertel bis vier Fünftel aller Fälle könnten nach sei- ner Erfahrung über PMC abgerech- net werden, der Rest über den pau- schalierten Pflegesatz wie bisher.

In der Chirurgie ist das PMC-Sy- stern am ehesten einsetzbar. In der Psychiatrie ist es nach Ansicht der Ärzte überhaupt nicht anwendbar.

Bauers Fazit: PMC erlauben eine ausreichend valide Fallklassifikation, mit der es möglich ist, die echte Ko- stensituation zu erfassen und Lei- stungsvergleiche der Krankenhäuser anzustellen.

Insgesamt hat sich in dem Mo- dellversuch das PMC-System als brauchbare Basis für eine interne me- dizinische und ökonomische Steue- rung erwiesen. Die medizinische und pflegerische Leistungsdokumentati- on schafft eine gemeinsame Kommu- nikationsbasis zwischen medizinisch- pflegerischem und ökonomischem Bereich im Krankenhaus. Eine fall- orientierte Kosten- und Leistungs- rechnung ermöglicht die Verbindung von Leistung und Kosten und dadurch eine verbesserte Ressourcenzutei- lung und -steuerung sowohl kranken- hausintern als auch -extern.

Leistungsgerechtes Entgelt

Der Fallmix — aus behandelten Fällen mit ihren unterschiedlich auf- wendigen Erkrankungen — findet Ein- gang in die interne Budgetierung auf Abteilungsebene. Die PMC können Basis für ein leistungsgerechtes Ent- gelt sein, sei es in Form eines fall- orientierten Budgets, sei es in Form von Fallpauschalen. Außerdem wird eine umfassende Grundlage für die Qualitätssicherung geschaffen, die sich nicht auf einzelne ausgewählte Diagnosen beschränkt. Die PMC können zu Standards entwickelt wer- den und damit die Grundlage für die Qualitätssicherung bilden. KS

Das ABC

der Sexualität

„Aufklären und Vorbeugen ist besser als Abbrechen" — der das sagt, tut auch etwas dafür. Nicht ohne Stolz berichtet der Urologe Dr. Tho- mas Goerlich, daß die erste und ein- zige Filiale der „Condomeria" der Pro Familia Vertriebsgesellschaft (Frankfurt/Main) in Leipzig eröffnet wurde.

Grund dazu hat er, denn die Er- öffnung dieses „abc-Ladens" ist zum großen Teil sein Verdienst. Seit 1985

„nebenberuflich" mit der Sexualbe- ratung von Männern und der Betreu- ung von Transsexuellen befaßt, knüpfte er schon vor der Wende im Zusammenhang mit der AIDS-Auf- klärung erste Kontakte zu Pro Fami- lia.

Zunächst bemühte er sich auch um einen Laden für sein Vorhaben.

42 leerstehende hat er nachgewiesen

— keinen davon erhielt er. So kam es zunächst einmal nur zur Aufstellung von zwei Kondomautomaten — ein Test in den Monaten März bis Juni 1990. Aber einer davon (im Studen- tenzentrum Moritzbastei) funktio- nierte nur mit Westgeld — und wer hatte das schon damals in der DDR?

Doch der engagierte Mediziner gab nicht auf. Mit Unterstützung der Klubleitung wurden Kondome „über den Tisch" verkauft. Das Überra- schende: 80 Prozent der Kunden wa- ren Frauen. „Sie sind wohl beim Sex verantwortungsbewußter", meint Dr.

Goerlich. Dann half das Rote Kreuz mit einer nicht mehr genutzten Au- ßenstelle. Drei weitere Ärztinnen (darunter seine Frau, eine Gynäko- login) und zwei Psychologen unter- stützen ihn inzwischen — nicht nur beim Verkauf, sondern schon vorher bei Ausbau und Renovierung des Ladens. Ziel ist, auch alle anfallen- den Kosten im Laden zu erwirtschaf- ten.

Überall ist es noch beengt, vieles improvisiert. Den Ofen müssen sie selbst heizen, wenn die Elektrohei- zung nicht mehr ausreicht. Trotz- dem: A wie Aufklärung, B wie Bera- tung (und später Bibliothek), C wie Condomeria — das Programm läuft.

Besucher sind noch überwiegend

Schüler, Studenten und Intellektuel- le. Dr. Goerlich möchte aber alle Be- völkerungsschichten erreichen, was wohl gelingen wird, denn die Mas- senmedien sind aufmerksam gewor- den. Aufklärung für ganze Schulklas- sen durch Vorträge, Videos und Bü- cher wird ebenso angeboten wie indi- viduelle Beratung zu „kunden- freundlichen" Öffnungszeiten am Spätnachmittag oder Samstagvormit- tag in der Freizeit der Berater. Ver- kauft wird alles zur Aufklärung und zur mechanischen Verhütung, was jedermann selbst anwenden kann.

Auf Gags wie den bundesdeutschen (fast originalen) „Reisespaß" mit Musik wird nicht verzichtet — nicht nur Sex, auch Verhütung soll Spaß machen.

Inzwischen reifen Pläne für eine Schwangeren- und Sexualberatungs- stelle. Sie soll dann gemeinsam mit dem Landesverband Sachsen von Pro Familia betrieben werden. Ge- gründet im September 1990, wurde er vom Pro Familia-Vorstand offizi- ell am 25. Januar 1991 als neues Mit- glied begrüßt. Die Gründungsvorsit- zende, Prof. Dr. Lykke Aresin, weiß um die Probleme. Seit Mitte der siebziger Jahre im Vorstand der Sek- tion „Ehe und Familie" der ehemali- gen DDR, seit mehr als zehn Jahren Mitglied des Central Council der In- ternational Planned Parenthood Fe- deration, wollte sie sich eigentlich langsam zurückziehen. Als man sie aber bat, diesen neuen Landesver- band zum Laufen zu bringen, glaub- te sie, sich nicht entziehen zu dürfen.

Aus der Ehrfurcht vor dem Le- ben ist auch für sie die Mitwirkung an der sexualethischen Erziehung — Sexualpädagogik ohne die Fesseln der früheren „Volksbildung" ä la DDR — ein nicht zu unterschätzen- der Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit, gleichwertig mit einer quali- fizierten Schwangerenkonfliktbera- tung, der Sexual- und Partner- schaftsberatung und der ständigen Fortbildung der Berater. Aufbauar- beit im Vorfeld einer zu erwarten- den Neuregelung des Schwanger- schaftsabbruches für ganz Deutsch- land — mit der Gewißheit tatkräftiger Unterstützung durch den Partner- Landesverband Bayern.

Dr. med. Gerhard di Pol A-1258 (40) Dt. Ärztebl. 88, Heft 15, 11. April 1991

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