Rehabilitation
Informationen für Ärzte
Internet-Angebot der Bundesversicherungsan- stalt für Angestellte
J
edes Jahr werden von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, Berlin) mehr als 400 000 Rehabilita- tionen durchgeführt. Leistun- gen zur medizinischen Reha- bilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Re- habilitation) wirken am be- sten, wenn sie in ein lang- fristiges Konzept eingebun- den sind, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt erfolgen und wenn sie durch nachfol-gende Therapiekonzepte er- gänzt werden. Hierbei hat der Arzt als Berater des Patien- ten in der Steuerung und Ko- ordination der Versorgung eine Schlüsselrolle. Um eine
möglichst enge Verzahnung zwischen dem Arzt als pri- märem Ansprechpartner des Patienten und der Rentenver- sicherung als Träger der Re- habilitation zu gewährleisten, hat die BfA in ihrem Inter- net-Auftritt unter www.bfa.
de wichtige Informationen für Ärzte – vom Antragsver- fahren bis zur Nachsorge, von der Anschlussbehandlung bis zur Weiterbildung – zusam- mengestellt. Die wichtigsten Formulare kann der Arzt aus dem Internet herunterladen oder direkt am Bildschirm ausfüllen.
Urheberrecht
Schlechter Kompromiss
Gesetzentwurf hebelt Recht auf Privatkopien aus.
D
er Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), Berlin, hat den von der Bun- desregierung vorgelegten Ge- setzentwurf zur „Regelung des Urheberrechts in der In- formationsgesellschaft“ kriti- siert (www.vzbv.de). „Die Ver- abschiedung des Entwurfs kä- me de facto einem Verbot der digitalen Privatkopie gleich“, so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirt-schaftsfragen im vzbv. Das in
§ 53 des Urhebergesetzes ver- briefte Recht auf Privatkopie werde ad absurdum geführt, wenn den Anbietern zugleich das Recht eingeräumt werde, digitale Kopien durch „wirk- same technische Maßnah- men“ zu verhindern. Im Spa- gat zwischen der Bekämp- fung von Software- und Mu- sikpiraterie und dem Erhalt der Privatkopie sei der vor- liegende Entwurf daher ein schlechter Kompromiss.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimm- ter Aspekte des Urheber- rechts vom 22. Mai 2001 um.
Die Umsetzungsfrist läuft En- de 2002 ab. Die Richtlinie ver- pflichtet die Mitgliedstaaten, das Recht der Urheber, Künst- ler oder der Hersteller von Tonträgern zu stärken. Gleich- zeitig können die Mitglied- staaten in Bezug auf Verviel- fältigungen zum privaten Ge- brauch auch Ausnahmen vor- sehen. Das Ziel, Künstler und andere Urheber gegen Pirate- rie zu schützen, dürfe nicht auf dem Rücken des Verbrau- chers ausgetragen werden, fordert der vzbv. Für die An- fertigung analoger Privatko- pien hat der Rechteinhaber immerhin noch „die notwen- digen Mittel zur Verfügung zu stellen“. Dies gelte jedoch nicht für digitale Kopien, sodass das Recht des Verbrauchers auf eine Privatkopie ausgehe- belt werde. Dies sei eine Be- nachteiligung des Verbrau- chers.
Weil dem privaten Nutzer auch kein Selbsthilferecht zu- gestanden werde, bedeute das:
Wer selbst versucht, die Ko- piersperre zu umgehen, macht sich strafbar. Hinzu kommt, dass auch die Herstellung, der Vertrieb und die Bewerbung von Produkten, die den Ko- pierschutz aushebeln helfen, verboten werden sollen. Nach Ansicht des vzbv ist die vor- gesehene Verpflichtung der Anbieter, ihre Produkte deut- lich mit den Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen, nur ein schlechter Trost.
M E D I E N
Alles klar?
A
A2520 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 3927. September 2002
www.bfa.de