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Alternativen werden wieder aktuell, denn es muss langsam aber sicher jedem einleuchten, dass die Ölreserven irgendwann aufgebraucht sein werden und die Umweltbelastung seit Jahren zunimmt

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M 255/2004 POM 4. Mai 2005 46C Motion

1472 Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 19.10.2004

Steuerliche Erleichterungen für Hybridautos bzw. Fahrzeuge der Energieeffizienzklasse A

Benzin und Dieseltreibstoff werden rarer und teurer. Alternativen werden wieder aktuell, denn es muss langsam aber sicher jedem einleuchten, dass die Ölreserven irgendwann aufgebraucht sein werden und die Umweltbelastung seit Jahren zunimmt. Marktreife Alternativen sind leider noch wenige vorhanden. Die Industrie forscht daher gegenwärtig in vier Hauptrichtungen nach neuen sparsamen Antriebskonzepten und alternativen Treibstoffen:

Benzin/Diesel: Weitere Verbesserungen z. B. durch elektronische Steuerung.

Gas: Erdgas ist bereits weit verbreitet, Methanol, Biogas usw. werden erprobt.

Strom: Neue Akkus werden entwickelt, die Stromproduktion an Bord (aus Benzin- /Dieselaggregat oder aus Brennstoffzelle) ist heute machbar.

Mischformen: Hybridkonzepte kombinieren z. B. Verbrennungsmotor und Elektroantrieb.

Zahlreiche Hersteller suchen mit dem Hybridantrieb einen pragmatischen Weg zum idealen Auto - und setzen dabei oft nicht auf eine einzige Lösung. Honda denkt an die Option Brennstoffzelle, genauso Ford, wo auch das reine Elektromobil mit Tankstopp an der Steckdose noch im Rennen ist. Ein Hybridfahrzeug, das seine elektrische Energie selber produziert, ist z. B. der Toyota Prius.

Der kombinierte Elektro-Benzin-Antrieb solcher Hybridautos verlangt weder nach Anpassung beim Konsumenten noch nach zusätzlicher Infrastruktur und wird daher von vielen Herstellern mindestens als schnell realisierbare Zwischenlösung favorisiert. Das Hybridfahrzeug konsumiert allerdings nach wie vor Benzin oder Dieseltreibstoff, auch wenn es, wie im Fall des Prius, nur noch etwa 5 Liter auf 100 Fahrkilometer sind.

Nicht zu vergessen: Erdgas

Erdgasantrieb für Autos ist in verschiedenen Ländern bereits weit verbreitet. Der Ersatz von Erdöl durch Erdgas ist eine denkbare Alternative, technisch einfach, allerdings nur in grossem Stil möglich beim Aufbau eines entsprechenden Tankstellennetzes. Ein mit Biogas betriebener Fiat Multipla mit einem Aktionsradius von 500 Kilometern ist ebenfalls ein interessanter Ansatz. In der Region Bern wurde kürzlich die zweite Erdgastankstelle eröffnet. Zusätzlich zu jener im Berner Sandrain können die Besitzer von Erdgasfahrzeugen nun auch auf der Autobahn-Raststätte Grauholz-Süd tanken. Erdgas als Treibstoff ist die

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clevere Alternative zu Benzin und Diesel: Es ist 25 Prozent sauberer und 20 Prozent billiger. In den letzten Monaten ist das Netz von Erdgastankstellen in der Schweiz laufend gewachsen.

Die Situation betreffend Steuererleichterungen präsentiert sich nach meinen Nachforschungen heute wie folgt:

Energie Wasser Bern (EWB) und der Gasverbund Mittelland (GVM) lancieren eine Sonderaktion zur Förderung von Erdgas als Treibstoff: Bis Ende 2004 wird der Kauf eines neuen Erdgasfahrzeugs mit einem erhöhten Förderbeitrag von bis zu 3000 Franken unterstützt.

Der Kanton Genf erlässt die Motorfahrzeugsteuer (3 Jahre) für Fahrzeuge der Energieeffizienz-Kategorie A und Euro4 Abgasnorm.

Der Kanton Tessin unterstützt den Fahrzeugkauf bei Fahrzeugen welche weniger als 120g CO 2 /km ausstossen (z.B. Kauf eines Toyota Prius mit CHF 2400.- plus 50 Prozent Ermässigung auf die Motorfahrzeugsteuer).

Der Kanton Luzern berechnet für die Motorfahrzeugsteuer den tiefsten Satz abzüglich 20 Prozent Rabatt, dies ergibt für das Hybridfahrzeug Prius Fr 41.- Motorfahrzeugsteuer pro Jahr.

Der Kanton Zürich gewährt 50 Prozent Vergünstigung auf die Motorfahrzeugsteuer.

Der Kanton Basel-Stadt gewährt 10 Prozent Ermässigung auf die Motorfahrzeugsteuer bei Erfüllung von Euro4.

Der Kanton Basel-Landschaft hat neu beschlossen, den Toyota Prius für die Jahre 2004 bis und mit 2008 von der Verkehrssteuer zu befreien.

Ich ersuche daher den Regierungsrat, dem Grossen Rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche Fahrzeuge der Energieeffizienzklasse A nach Möglichkeit ganz von den Verkehrssteuern oder zumindest teilweise befreit.

Es stünde dem Kanton Bern gut an, hier proaktiv voranzugehen und nicht abzuwarten, bis alle anderen Kantone gehandelt haben. Die Initiative der Industrie und Forschung kann hier auf sinnvolle Art gefördert und unterstütz werden.

Antwort des Regierungsrates

Alle Fahrzeuge werden im Kanton Bern seit vielen Jahren nach dem Gesamtgewicht besteuert. Infolge der Komplexität der ganzen Materie empfiehlt der Bund den Kantonen auch heute noch, auf dieses Kriterium für die Fahrzeugbesteuerung abzustellen.

Einige Kantone haben in den letzten Jahren versucht, energieeffiziente Fahrzeuge mit steuerlichen Anreizen zu fördern. Allerdings zeigt sich, dass der Vollzugsaufwand relativ bedeutend ist und die Wirkung vergleichsweise bescheiden. Zudem sind diese Systeme häufig auf einzelne Fahrzeugmodelle ausgerichtet und müssen in kurzen Zeitabständen modifiziert werden. Meist basiert die Regelung auf einer Verordnung, die sich auf einen allgemeinen Artikel auf Gesetzesstufe abstützt.

Es trifft zu, dass die Autoindustrie mit grossem Aufwand daran arbeitet, alternative Antriebskonzepte zu den Benzin- und Dieselfahrzeugen zu entwickeln. Fahrzeuge mit Elektroantrieb haben sich nicht im erwarteten Umfang verbreitet. Hingegen sind auch in der Schweiz verschiedene Automodelle auf dem Markt, die auf mehrere Antriebsquellen

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setzen. Bekannt sind vor allem die Kombination von Erdgas- und Benzinantrieb sowie die Kombination von Hybrid- und Benzinmotor. Bei den Gasfahrzeugen unterstützt die Industrie die Verbreitung der Fahrzeuge mit beträchtlichem finanziellem Aufwand. Allerdings geht es in diesem Bereich vor allem um den Aufbau eines flächendeckenden Tankstellen – Netzes.

Vor einigen Jahren wurde in der Schweiz die Energieetikette eingeführt als Informationsmittel für die Kundschaft. Heute müssen Neufahrzeuge in den Verkaufsräumen zwingend mit diesem Label gekennzeichnet sein. Seit 2005 ist nun die Energieeffizienzklasse vom Bund auch in den Typengenehmigungen integriert worden.

Einzelne Kantone stützen sich bei der Motorfahrzeugsteuer auf dieses Kriterium ab, insbesondere für reduzierte Motorfahrzeugsteuern bei Fahrzeugen der Kategorie A.

Allerdings werden die Kriterien alle zwei Jahre neu festgelegt und verschärft. Das gleiche Fahrzeug, das heute in die Klasse A eingeteilt wird, kann in zwei Jahren vielleicht nur noch die Klasse B erfüllen. Zudem werden mit diesem Kriterium auch Fahrzeuge gefördert, die nicht gefördert werden sollen. So gibt es eine bedeutende Anzahl von Dieselfahrzeugen, die lediglich die EURO-Norm 3 erfüllen und auch nicht mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind. Trotzdem werden solche Fahrzeuge in die Kategorie A eingeteilt, weil heute allein auf den CO2 – Ausstoss abgestützt wird.

Fachexperten sind sich heute einig, dass Dieselfahrzeuge höchstens dann gefördert werden sollen, wenn sie die Abgasnorm EURO 4 erfüllen und mit Partikelfilter ausgerüstet sind. Allerdings bleibt selbst bei diesen Fahrzeugen das Problem der Stickoxyde, wo Dieselmotoren deutlich schlechter abschneiden als Benzinmotoren. Die Energieeffizienzklasse allein ist vor allem bei Dieselfahrzeugen kein geeignetes Kriterium für Steuervergünstigungen.

Neben der Frage eines Bonus müsste auch die Frage eines Malus geklärt werden. Es gibt zahlreiche grossvolumige und starke Fahrzeuge, welche sehr viel Energie verbrauchen.

Falls eine echte Lenkungswirkung erzeugt werden soll, müssten auch in diesem Bereich steuerliche Massnahmen ergriffen werden. Denkbar wäre beispielsweise ein Zuschlag auf der heutigen Steuer für Fahrzeuge mit über 4'000 cm3 Hubraum und mit über 280 PS.

Unterhalb dieser Grenzen gibt es genügend Fahrzeugtypen mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen und hoher Anhängelast, so dass das Gewerbe von einer solchen Lösung kaum betroffen wäre.

Am wirksamsten sind ohne Zweifel Massnahmen auf schweizerischer Ebene. Abklärungen beim Bundesamt für Energie haben ergeben, dass der Bund eine Differenzeierung der Automobilsteuer (Importzoll) erwägt. Heute beträgt diese Steuer für alle Fahrzeuge 4 Prozent auf dem Einfuhrwert. Der Bund prüft nun basierend auf der Automobilsteuer zwei Modelle. Das erste Modell beinhaltet eine generelle Erhöhung auf 8 Prozent und die gleichzeitige Einführung eines Bonussystems für energie- und umwelteffiziente Fahrzeuge (mit Energieeffizienz A und ev B, soweit zusätzliche ökologische Kriterien erfüllt werden).

Bei dieser Form würde der Käufer nach der ersten Inverkehrssetzung eine Rückzahlung vom Bund bekommen. Das zweite Modell differenziert die Automobilsteuer nach Kriterien der Energie- und Umwelteffizienz. Beide Modelle sind haushaltsneutral. Es stellt sich jedoch die Frage, welches Modell wirksamer und zugleich kosteneffizienter im Vollzug ist.

Ein Bonus-/Malus- System könnte gesamtschweizerisch auf den 1.1.2008 mit einem verhältnismässig geringen Vollzugsaufwand eingeführt werden. In diesem Bereich könnten die Kantone auch Druck auf den Bund ausüben. Beide Varianten versprechen eine relativ grosse Lenkungswirkung bei geringem Vollzugsaufwand.

Mit den kantonalen Motorfahrzeugsteuern können energieeffiziente Fahrzeuge ebenfalls gefördert werden. Allerdings sind die Möglichkeiten sehr eingeschränkt, weil der Aufwand im Vollzug in diesem Massengeschäft nicht unterschätzt werden darf. Heute ist der Vollzugsaufwand für die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Bern lediglich 1,3 % des Steuerertrages. Dies ist auch im interkantonalen Vergleich ein äusserst günstiger Wert. Es

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ist zu bedenken, dass mit jedem neuen Modelljahrgang von Motorfahrzeugen rund 5’000 neue Typenscheine entstehen. Deshalb müssen die Kriterien für eine allfällige Begünstigung von einzelnen Fahrzeugen automatisiert und für den Kunden nachvollziehbar erfolgen können. Gerade in diesem Bereich müssen Abklärungen sehr detailliert und sorgfältig vorgenommen werden. Zudem muss geprüft werden, wie der Vollzugsaufwand für bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge klein gehalten werden kann.

Eine Anfrage beim Bundesamt für Strassen hat ergeben, dass heute eine eindeutige Erkennung von Hybrid- und Gasfahrzeugen über die Typengenehmigung nicht möglich ist.

Der Bund beabsichtigt nun, die Erkennungsmerkmale auf den Typengenehmigungen zu erweitern, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2006. Auch mit der Einführung dieses neuen Systems können aber nur Neufahrzeuge eindeutig identifiziert werden.

Bereits heute gibt es zahlreiche Elemente zur Förderung von ökologischen Fahrzeugen.

Der Treibstoff wird heute mit Abgaben von 80 bis 90 Rappen je Liter besteuert. Wer also ein verbrauchsgünstiges Fahrzeug anschafft, kann dadurch beträchtliche Einsparungen erzielen. Nicht zu vergessen ist aber, dass die jährliche Fahrleistung je Fahrzeug immer noch ein dominantes Kriterium für die Ökologie bleibt, das heute ausschliesslich über die Steuer auf Treibstoffen berücksichtigt wird. Erfahrungen zeigen übrigens, dass die Motorfahrzeugsteuer mit einem Anteil an den Gesamtkosten von rund 5 Prozent beim Betrieb heute kaum ein Kriterium ist für den Kaufentscheid.

Fazit: Der Regierungsrat teilt die Auffassung, dass energieeffiziente und umweltfreundliche Fahrzeuge gefördert werden sollen. In erster Linie möchte die Regierung ein einfaches System über die Automobilsteuer auf Bundesebene (Importzoll) fördern. In zweiter Linie soll geprüft werden, wie dieses neue System auf kantonaler Ebene mit zusätzlichen Massnahmen ergänzt werden kann. Die kantonale Motorfahrzeugsteuer muss aber einfach im Vollzug sein und nachvollziehbar für die Kundschaft. Denkbar ist eine Anpassung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge in dem Sinne, dass Fahrzeuge mit Elektro-, Hybrid- und Gasantrieb sowie andere gleichwertige Antriebskonzepte für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht von einer Reduktion der Motorfahrzeugsteuern bis zu 50 Prozent profitieren könnten. Gleichzeitig wäre auch ein Malussystem für Fahrzeuge mit sehr hohem Energieverbrauch zu prüfen. In allen Bereichen sind aber weitere Abklärungen notwendig für einen effizienten Vollzug. Es sind auch die finanziellen Folgen abzuschätzen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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