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Academic year: 2022

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2014 2020

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Was wird gefördert?

Investive Maßnahmen, wie z.B.:

> energetische Sanierung von Gebäuden

> Erneuerung der Heizung, Lüftung und Kühlung

> Umrüsten auf LED-Straßenbeleuchtung

> Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen

> Einsatz innovativer Energie- und Speichertechnologien

> Einsatz von Klein-KWK-Anlagen

> Vorhaben zur Energieeffizienzsteigerung in Kommunen und städtischen Quartieren, z.B. Fernwärmeausbau

Nichtinvestive Maßnahmen, wie z.B.:

> Strategien zur Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerung und Klimaanpassung

> kommunale Energiekonzepte

Wer wird gefördert?

> Kommunen, deren Eigenbetriebe und Zweckverbände

> kommunale Unternehmen, z.B. Stadtwerke

> Wohnungsbaugenossenschaften

Die Förderung gilt für 40 Orte in Thüringen, die sich 2015 in ei- nem Wettbewerbsverfahren für die Teilnahme an EFRE NSE qua- lifiziert haben: Apolda, Artern, Bad Berka, Bad Langensalza, Bad Lobenstein, Bad Salzungen, Bad Tennstedt, Blankenhain, Bürgel, Buttstädt, Creuzburg, Eisenberg, Erfurt, Geisa, Gera, Gerstungen, Gotha, Heilbad Heiligenstadt, Ilm-Kreis, Ilmenau, Jena, Kaltennordheim, Leinefelde-Worbis, Mihla, Nesse-Apfel- städt, Niederorschel, Nordhausen, Ohrdruf, Ronneburg, Rudol- stadt, Schalkau, Schleiz, Sömmerda, Tabarz, Themar, Treffurt, Vacha, Weimar, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.

Wie viel wird gefördert?

Die förderfähigen Ausgaben werden mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent gefördert. Investive Vorhaben, deren förderfä- hige Ausgaben unter 100.000 € liegen, können nicht gefördert werden.

Noch Fragen? Die Experten der Thüringer Energie- und Green- Tech-Agentur (ThEGA) beraten Sie gern.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

> Für das Vorhaben gibt es keine gleichwertige nationale Förderung.

> Das Vorhaben wird in einer der 40 EFRE NSE-Kommunen umgesetzt.

> Das Vorhaben führt zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz und/oder zu einer erheblichen Reduktion des CO2-Ausstoßes.

So geht’s – in 5 Schritten zur Förderung

1. Kontaktieren Sie die ThEGA. Die Experten beraten und begleiten Sie während des gesamten Förderprozesses.

2. Melden Sie das Vorhaben beim Thüringer Landesverwal- tungsamt (TLVwA) im Referat 310 für das Jahresprogramm an.

3. Reichen Sie den Antrag bei der ThEGA ein, die das Vorhaben im Auftrag des TMIL fachlich und wirtschaftlich prüft.

4. Zusammen mit dem Prüfvermerk der ThEGA reichen Sie die Antragsunterlagen beim TLVwA ein.

5. Sie erhalten den Zuwendungsbescheid und können mit dem Vorhaben beginnen.

Bildnachweis: Shutterstock.com/zstockphotos, Shutterstock.com/amphotora, © fefufoto/Fotolia, © Gerd/Fotolia Stand: Februar 2017

Kurzinformation zum Förderschwerpunkt „Effiziente Stadt“ im Rahmen der

EFRE-Förderung „Nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung“ (EFRE NSE) in Thüringen:

Energieeffizienz in Kommunen und städtischen Quartieren erhöhen und den Anteil erneuerbarer Energien steigern – das ist ein Ziel der EFRE-Förderung des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). 80 Millionen Euro stehen bis zum 31.12.2020 für kommunale Projekte bereit. Prüfen Sie, ob Ihre Kommune von der reichhaltigen Ausstattung der aktuellen EU-Strukturfondsperiode profitieren kann. Beachten Sie: Ähnlich hohe Budgets werden künftig voraussichlich nicht mehr zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Alle Informationen, die Sie zur Beantragung der Förderung benötigen, erhalten Sie auf der Website der ThEGA unter www.thega.de/effiziente-stadt.

Ihre Ansprechpartner:

Thüringer Energie- und GreenTech Agentur GmbH (ThEGA) Frank Roman Leipe Thomas Wahlbuhl Tel: 0361 5603-227 Tel: 0361 5603-216 frank.leipe@thega.de thomas.wahlbuhl@thega.de Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Mario Lerch

Tel: 0361 57 41 11 270

mario.lerch@tmil.thueringen.de

Dr. Thomas Sauer Tel: 0361 57 41 11 272 thomas.sauer@tmil.thueringen.de

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