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Weiterbildungsstipendium Was wird gefördert?

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Academic year: 2022

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Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kammer/Berufsbildungsstelle

oder auf den Internetseiten der SBB:

www.weiterbildungsstipendium.de

Die SBB ist eine gemeinsame Einrichtung von:

• Deutscher Industrie- und Handelskammertag

• Deutscher Handwerkskammertag

• Bundesverband der Freien Berufe

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Programm

des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):

www.bmbf.de/de/das-weiterbildungsstipendium-883.html Bildnachweis: Marcus Gloger, Jörg Heupel (Titel)

Was wird gefördert?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten Zuschüsse zu anspruchsvollen Weiterbildungen:

V

Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen,

V

Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruf- lichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,

V

Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Qualitätsmanagement, Konflikt- management,

V

berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Hierfür gibt es bis zu 8.100 EUR in maximal drei Jahren - bei einem Eigenanteil von 10 % je Förder- maßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer/Berufsbildungsstelle beantragt werden.

Weiterbildungsstipendium

Klar kann ich noch mehr!

Stand: Januar 2020

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Förderung sichern und durchstarten!

Kann ich mich bewerben?

Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Weiter- bildungsstipendium sind:

V

Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf;

V

Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergeb- nis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durch- schnittsnote 1,9 oder besser

oder

Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruf- lichen Leistungswettbewerb

oder

ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren mög- lich. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendiens- tes, von Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Ausführliche Informationen zur Bewerbung finden Sie unter: www.weiterbildungsstipendium.de

Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust auf mehr? Weiterbildungen geben der beruflichen Entwicklung noch einmal einen kräftigen Schub.

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergrei- fenden Weiterbildungen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufs- begleitendes Studium bezuschusst werden.

Die Förderung ist ein Programm des

Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Jährlich erhalten rund 6.000 Berufseinsteiger ein Stipendium. Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung koordiniert im Auftrag des BMBF das Programm bundesweit. Die Umsetzung vor Ort über- nehmen Kammern und weitere Berufsbildungsstellen.

Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiter- bildungsstipendiums ist die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist.

Je nach Berufsausbildung ist dies z. B. eine

V

Industrie- und Handelskammer

V

Handwerkskammer

V

Ärztekammer

V

Zahnärztekammer

V

Tierärztekammer

V

Apothekerkammer

V

Rechtsanwaltskammer

V

Notarkammer

V

Steuerberaterkammer

V

Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft

V

Einrichtung des öffentlichen Dienstes

Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag. Die Kammer/Berufsbil- dungsstelle hat ihn gegengezeichnet.

Wo kann ich mich

bewerben?

Referenzen

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