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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit Mai bis Juni" (13.03.1998)

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Academic year: 2022

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Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist auf einen möglichen Zusammenhang zwi- schen der subcutanen Gabe von Inter- feron beta-1b und der Entwicklung eines tödlich verlaufenden Capillary-Leak- Syndroms hin.

Anlaß ist die Einzelfallbeobachtung einer Patientin, die wegen der Sympto- me einer Encephalomyelitis disseminata (wahrscheinliche Multiple Sklerose) mit 8 MIU Betaferon® behandelt worden war und innerhalb von 48 Stunden im Schock und unter den Zeichen eines Multiorganversagens starb.

Möglicherweise wurden durch diese Therapie verstärkt autoimmune Reaktio- nen ausgelöst bei einer schon bestehen- den verstärkten B-Zell-Aktivierung, die sich aus den Befunden einer monoklona- len Gammopathie und einer Hyper- gammaglobulinämie (21 bis 25 rel %) ab- leiten läßt. Auch eine vor der MS-Er- krankung der Patientin zu beobachtende schwer verlaufende Perimyocarditis un- klarer Ätiologie könnte eventuell in die- sem Zusammenhang gesehen werden.

Die Bewertung dieser Beobachtung stützt sich auf den Wirkungs- mechanismus von Interferon beta-1b, das über die Freisetzung von Inter- leukin-10 die TH1-vermittelte zytotoxi- sche Immunreaktion im Sinne der Im- munmodulation unterdrückt.

Wenngleich der Pathomechanismus dieser Nebenwirkungsreaktion und auch des Capillary-Leak-Syndroms nicht be- kannt ist, muß doch von einer möglicher- weise durch Betaferon®induzierten, zy- tokinvermittelten Nebenwirkungsreakti- on ausgegangen werden. Insofern sollten Patienten selbst bei gesicherter Diagno- se einer Multiplen Sklerose dann nicht mit Interferon beta-1b behandelt wer- den, wenn aufgrund laborchemischer Pa- rameter oder der Anamnese Hinweise auf verstärkte B-Zell-Aktivierung (zum Beispiel monoklonale Gammopathie un- klarer Signifikanz) beziehungsweise TH2-vermittelte Immunreaktionen be- stehen.

Eine sichere Diagnose einer Multi- plen Sklerose liegt dann erst vor, wenn alle klinischen, kernspintomographi- schen und liquordiagnostischen Kriteri- en erfüllt sind.

Aus Sicherheitsgründen sollte wegen der molekularen Ähnlichkeit diese Indi- kationseinschränkung auf rekombinante

Beta-Interferone erweitert werden, da sich nach den bisher vorliegenden Er- kenntnissen weder in der Rezeptorbin- dung noch in der direkten Wirksamkeit von Interferon beta-1b und -1a signifi- kante Unterschiede ergeben.

Der Hersteller von Betaferon® hat aufgrund dieser Beobachtung als eigen- verantwortliche Maßnahme bereits die Aufnahme eines entsprechenden Warn- hinweises in seinen Produktinformatio- nen angekündigt.

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft bittet wie üblich um Mitteilung eventuell beobachteter unerwünschter Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit einer Gabe von Beta-Interferonen (auch Verdachtsfälle) an folgende Anschrift:

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233- 237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04-5 18,

Fax 02 21/40 04-5 39 N

A-627

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 11, 13. März 1998 (71) B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Capillary-Leak-Syndrome bei monoklonaler Gammopathie (Kappa-Leichtketten)

nach Interferon beta-1b subcutan

KV Schleswig-Holstein, 10. Juni Bad Segeberg, im Vortragsraum des Verwaltungsgebäudes II der KV Schles- wig-Holstein, Bismarckallee 2, 23795 Bad Segeberg. Beginn 10.00 Uhr – Ende gegen 17.30 Uhr. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Ge- burtsdatum und genauer Anschrift an die KV Schleswig-Holstein (obige Anschrift), Tel 0 45 51/8 83-2 54/2 55/2 58/3 46. Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM wird vor Beginn des Lehrgangs bar erhoben.

KV Bremen, 13. Juni

Bremen, im Hause der KV Bre- men, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen. Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 15.00 Uhr. Schriftliche Anmel- dungen unter Angabe von Titel, Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und ge- nauer Anschrift an die KV Bremen (obi- ge Anschrift), Tel 04 21/34 04-3 33. Die Teilnahmegebühr von 40,00 DM ist mit der Anmeldung auf das Konto der KV Bremen, Nr. 222 4666 (BLZ 290 906 05) bei der Deutschen Apotheker- und Ärz- tebank Bremen, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang“ zu überweisen.

KV Westfalen-Lippe, 6. Juni Dortmund, im Hause der KV West- falen-Lippe, Robert-Schimrigk-Straße

4–6, 44141 Dortmund. Beginn 9.30 Uhr – Ende gegen 16.30 Uhr. Rechtzeitige Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und ge- nauer Anschrift an die KV Westfalen- Lippe, Landesstelle (obige Anschrift), Tel 02 31/94 32-2 54, Fax 02 31/94 32- 1 31. Die Teilnahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnah- megebühr von 45,00 DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Konto der KV Westfalen-Lippe, Landesstelle, Nr. 261 3123 (BLZ 440 606 04) bei der Deutschen Apothe- ker- und Ärztebank Dortmund, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang“ zu überweisen.

KV Nordrhein, 20. Juni

Aachen, im Eurogress, Monheimsal- lee 52, 52062 Aachen. Beginn 9.00 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen sind bis zum 30. Mai 1998 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Aachen, Postfach 9 27, 52010 Aachen, Tel 02 41/75 09-0, zu richten. Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist auf das Konto der KV Nordrhein, Bezirksstelle Aachen, Nr.

141 7886 (BLZ 390 606 30) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Aachen, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang“ zu überweisen. N K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Lehrgänge zur Einführung in die vertrags-

ärztliche Tätigkeit Mai bis Juni

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