• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Sprachwandel: Über das „Gesundheitssystem“ und andere Worthülsen" (19.10.2001)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Sprachwandel: Über das „Gesundheitssystem“ und andere Worthülsen" (19.10.2001)"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

T H E M E N D E R Z E I T

A

A2702 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 42½½½½19. Oktober 2001

D

ie Organisation der Heilkunde wurde seit Ende des 19. Jahrhun- derts zu einer öffentlichen, von Politikern bestimmten Angelegenheit.

Politiker aber sind keine Wissenschaft- ler. Ihr Reden richtet sich nach denjeni- gen, die sie wählen sollen und die sie mit griffigen Wortvereinfachungen (Schlag- worten) ansprechen können. Die Folge ist ein Sprachverfall, der oft mit einem schleichenden Bedeutungswandel von Worten verbunden ist.

Beispielhaft dafür ist die Bedeu- tungsentwicklung des Wortes „Gesund- heitswesen“. Ursprünglich substanti- vierter Infinitiv vom Verbum „wesen“, bedeutet „Wesen“ das Hauptmerkmal einer Sache, das mit ihrem Begriff un- trennbar verbunden ist und von dem al- le übrigen Merkmale abhängen. In Ver- bindung mit Worten aus anderen Le- bensbereichen bot es sich an, um de- ren Bedeutsamkeit herauszustellen.

Erst im 19. Jahrhundert ging man dazu über, staatliche Tätigkeits- bereiche mit diesem Begriff zu koppeln, so etwa Militärwesen, Sanitätswesen, Verwaltungs- wesen und andere. Man hatte so die Möglichkeit, den jeweili- gen Verwaltungsbereich zusam- menfassend zu benennen, womit auch die zunehmende Bedeutsam- keit staatlicher Institutionen unterstri- chen wurde. Das Wort „Gesundheits- wesen“ hat sich erst im 20. Jahrhundert durchgesetzt. Entsprechend der über- kommenen Redeweise wurde es in die Umgangssprache eingeführt und als

„öffentliches Gesundheitswesen“ be- zeichnet. Noch im Bertelsmann-Uni- versallexikon von 1996 verstand man darunter die sozialhygienischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben, die von den staatlichen Behörden, insbe-

sondere von den Gesundheitsämtern mit ihren Amtsärzten, auszuführen wa- ren. Ihr Aufgabenbereich war die Ge- sunderhaltung der Bevölkerung durch seuchenhygienische Maßnahmen sowie Überwachung – auch als „öffentlicher Gesundheitsdienst“ bezeichnet.

Aber bereits seit Beginn der 60er- Jahre machte das Wort in der Medizi- nersprache einen bemerkenswerten Be- deutungswandel durch. Unter Gesund- heitswesen verstand man jetzt sowohl die ambulante und stationäre Kranken- behandlung als auch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Diese Begriffser- weiterung war fragwürdig und

folgenschwer. Die Kran-

kenbehandlung als Heilwesen wurde mit dem der Vorsorge dienenden öffent- lichen Gesundheitsdienst, einem Vor- sorgewesen, zum Gesundheitswesen zu- sammengefasst. Krankheit und Ge- sundheit aber sind konträre Begriffe.

Vorsorgen ist etwas anderes als Heilen.

Das Heilwesen einem „Gesundheitswe- sen“ unterzuordnen suggeriert, dass Gesundheit nur durch Heilung von Krankheit erreichbar ist. Der gesamte private Teil der Gesunderhaltung bleibt

sprachlich ausgeschlossen, denn der öf- fentliche Gesundheitsdienst ist nur ein kleiner Teil der Bemühungen um Ge- sunderhaltung.

Nachdem die gesamte Krankenbe- handlung, das Heilwesen, begrifflich im Gesundheitswesen aufgegangen war, stand einer weiteren Begriffserweite- rung nichts im Wege, im Gegenteil, sie war programmiert, denn das Heilwesen war seit 1883 in Deutschland und seit 1948 durch die Weltgesundheitsorgani- sation (WHO) zu einem Gegenstand der Politik geworden. Alles, was seit- dem in irgendeiner Form mit Kranken- behandlung zu tun hatte, gehört nun zum Gesundheitswesen. Die exzessive Ausweitung des Gesund- heitsbegriffs führte dazu, dass Be- findlichkeitsstörungen bereits als Krankheit angesehen werden.

Darüber hinaus wurde auch das gesellschaftliche Umfeld ein- schließlich der gesamten sozia- len Sicherung einbezogen, wo- mit Gesundheit schlechthin zur staatlichen Aufgabe erklärt wurde, also fast mit einem Rechtsanspruch des Bürgers auf Gesundheit verknüpft ist.

Politiker lassen in ihrer Wort- wahl oft die notwendige begriffliche Klarheit vermissen. Nur so ist es zu verstehen, dass Anfang der 80er-Jahre das Wort „Gesundheitssystem“ in ihrem Sprachgebrauch erschien. Das Wort „System“ übt auf manche Men- schen, insbesondere Intellektuelle, eine eigenartige Anziehungskraft aus. In sei- ner Bedeutung liegt die positive Vor- stellung eines umfassenden, geordnet gegliederten Ganzen. Eine genaue De- finition gibt es nicht. Ob damit der Be- griff „Gesundheitswesen“ erweitert werden sollte, ist zweifelhaft, denn bei-

Sprachwandel

Über das „Gesundheitssystem“

und andere Worthülsen

Von der Krankenbehandlung zur Gesundheitsversorgung – mit dem Sprachverfall ist oft ein schleichender Bedeutungswandel verbunden.

Claus Ruda

Karikatur: Reinhold Löffler

(2)

de Worte werden weiter gleichbedeu- tend gebraucht. Offenbar handelt es sich hier lediglich um den Versuch, die politischen Aktivitäten zur Gesunder- haltung der Bevölkerung mit einem et- was hochtrabenderen, positiv besetzten Wort zu beschreiben; es ist somit über- flüssig. Das Gleiche gilt für den Begriff

„Sozialsystem“, unter dem die derzeiti- ge Gesundheitsministerin die Kranken- und Pflegeversicherung verallgemei- nernd zusammenfasst.

1883 begann mit Schaffung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die „Gesundheitspolitik“. Aller- dings war die GKV schon bei ihrer Gründung keine reine Versicherung, sondern eine Mischung aus Versiche- rung (Krankengeld, Kosten der Krank- heitsbehandlung), Sozialhilfe (Erstat- tung der Begräbniskosten) und Sozial- ausgleich (Versicherungsbeitrag auch durch den Arbeitgeber). Der gesetzli- che Versicherungszwang betraf acht Prozent der Bevölkerung, der man un- terstellte, dass sie zu unselbstständig sei, um für den Krankheitsfall selbst vorzu- sorgen. Deshalb war das Wort „Zwangs- kasse“ für Ortskrankenkasse allgemein üblich. Im Laufe der Jahre verschwand es bekanntlich, gelegentlich wird noch von „Pflichtversicherung“ gesprochen.

Für die GKV trafen also schon bei ihrer Gründung wesentliche Kriterien einer Versicherung nicht zu. Das Wort „Versi- cherung“ war damals schon irreführend.

„Krankheit“ vermeiden

Lediglich die heutigen Privatkranken- kassen arbeiten nach dem Versiche- rungsprinzip: klare Definition des Ver- sicherungsfalles und dessen Leistungs- umfang. Der Versicherungsbeitrag rich- tet sich versicherungsmathematisch nach der Anzahl der Versicherten und dem Versicherungsrisiko. Keine Versicherung, wenn der Versicherungsfall bei allen Versicherten eintritt, da diese ihn ja dann selbst bezahlen und sich die Erhe- bungs- und Verwaltungskosten erspa- ren könnten.

Die weitere Entwicklung ist bekannt.

In etwa 90 Jahren verstanden es die Po- litiker, den Versicherungszwang auf 92 Prozent der Bevölkerung auszudehnen – paradox angesichts der allgemeinen

gesellschaftlichen Entwicklung. Ihre Motive sollen hier nicht untersucht wer- den, sondern der sie ermöglichende und begleitende Sprachverfall, der mit der Formel „von der Krankenversicherung zum Gesundheitsservice“ charakteri- siert werden kann.

Eine Leitlinie dieser Sprachentwick- lung ist das Bestreben, das Wort

„Krankheit“ zu vermeiden und so weit wie möglich durch „Gesundheit“ zu er- setzen. Damit wird ein negativ besetz- tes Wort gegen ein positiv empfundenes ausgetauscht. Hierzu gehört unter an- derem das Wort „Gesundheitsvorsor- ge“, das anstelle von Krankheitsvorsor- ge oder Krankheitsvorbeugung erschien.

Vorsorge treffen kann man nur für negative Ereignisse (Alter, Krankheit, Tod und Ähnliches). Eine Gesundheits- vorsorge ist sprachlich ein Unsinn. Die Vorsorgeuntersuchungen und die Vor- sorgekuren dagegen sind zwar sprach- lich korrekt, erweitern aber wiederum den Leistungsumfang der GKV, der durch die WHO und ihre Vorstellung von Gesundheit und Krankheit oh- nehin so aufgebläht ist, dass der Versi- cherte auch aus Langeweile den Arzt aufsuchen kann. Da mit der Vorsorge der Versicherungsfall praktisch für je- den Versicherten eintritt, verliert die GKV vollends den Charakter einer Versicherung. Insofern ist es kein se- mantischer Betrug, wenn die Kranken- kassen der GKV sich neuerdings „Ge- sundheitskassen“ nennen. Folgerichtig wäre es, auch die Gesetzliche Kranken- versicherung entsprechend umzube- nennen.

Der derzeitigen Staatsidee entspre- chend, hat auch das Wort „Versorgung“

in der Politikersprache eine Bedeu- tungserweiterung erfahren. Versorgen hieß ursprünglich, lediglich das Lebens- notwendige (durch den Staat) zu si- chern. Jetzt dagegen wird die Bevölke- rung mit Ärzten, Zahnärzten, Kranken- häusern, Psychiatern, Arzneimitteln und Heil- und Hilfsmitteln „versorgt“. In diesem Sinne ist die Krankenbehand- lung eine „Gesundheitsversorgung“ oder auch „gesundheitliche Versorgung“.

Da die Politikersprache vorwiegend von Ökonomen, Soziologen, Politolo- gen oder Autodidakten geprägt wird, gehen diese im Zuge der allgemeinen Vergeldlichung der menschlichen Be-

ziehungen von der Vorstellung aus, Ge- sundheit sei eine Ware, die käuflich und transferierbar ist und die man als „Ge- sundheitsgut“ erhalten kann. Der Arzt ist keiner mehr, der Kranke behandelt, sondern Erbringer einer „Gesundheits- leistung“, die er auf dem „Gesundheits- markt“ anbietet.

Bedürfnis, gesund zu sein

Wie weit die GKV ihrer eigentlichen Aufgabe entfremdet wurde, geht aus ei- ner Veröffentlichung des damaligen Ar- beitsministers Blüm hervor, der erklärte:

„Mit wachsendem Wohlstand steigen die Gesundheitsbedürfnisse, aber nicht alles, was dem Wohlbefinden dient, kann aus den Mitteln der solidarischen Pflichtver- sicherung finanziert werden. Je mehr in der sozialen Krankenversicherung die Grenzen zwischen dem medizinisch Not- wendigen und dem allgemeinen Gesund- heitskonsum verschwimmen, desto mehr degeneriert die Solidarität.“ (in „Die Welt“ vom 22. November 1987)

Warum das Bedürfnis, gesund zu sein, mit wachsendem Wohlstand stei- gen soll, ist nicht erfindlich. Allerdings geht es bei diesem Bedürfnis um das

„Wohlbefinden“, für welches die Kran- kenkasse zwar manches, aber nicht alles bezahlen kann, da es zwischen dem me- dizinisch Notwendigen und der allge- mein konsumierbaren Ware „Gesund- heit“ Grenzen gibt, die aber verschwim- men können. Besser kann nicht gezeigt werden, wie das staatlich verbriefte Recht auf Gesundheit zu einem Kon- sumanspruch auf soziale Dienstleistun- gen verkommen ist.

Die Erwähnung der Solidarität ist er- staunlich. Das Wort entstand in den so- zialen Bewegungen des 19. Jahrhun- derts und bedeutete soviel wie Zusam- mengehörigkeitsgefühl in einer Klas- sengenossenschaft. Gefühle können heute mit einer GKV nicht mehr ver- bunden werden, denn eine solidarische Zwangsversicherung ist eine Contradic- tio in adjectu. Daher an Gefühle für ei- ne Zwangsgemeinschaft zu appellieren, die der Versicherte mit erheblichen, ständig steigenden Beiträgen finanzie- ren muss, ist illusorisch und weltfremd.

Die GKV wird ohnehin im Allgemei- nen als Zusatzbesteuerung oder staatli- T H E M E N D E R Z E I T

A

A2704 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 42½½½½19. Oktober 2001

(3)

che Zwangssparkasse angesehen, von der man nach Möglichkeit die Zinsen des angesparten Kapitals abzuheben trachtet, wozu der Leistungsumfang der GKV reichlich Möglichkeiten bietet.

Verständlicherweise hat sich auch das Berufsbild des Arztes gewandelt.

Als Erbringer einer Gesundheitslei- stung wird er weniger wegen Krankhei- ten aufgesucht, als vielmehr wegen Be- findlichkeitsstörungen, zur Gesunder- haltung mittels Leistungen der GKV oder zur Erlangung der zahlreichen Ansprüche, die ein Krankheitsfall aus- löst. Da unter diesen Bedingungen die Arztdichte beliebig erhöht werden kann, müssen Zulassungssperren ver- hängt werden. Vom ursprünglichen (überholten) Berufsbild des Arztes aus gesehen, bedeutet das: je mehr Ärzte, desto mehr Kranke. Was einmal damit begann, acht Prozent der Bevölkerung zu ermöglichen, ihre Arztrechnung zu bezahlen, hat sich zu einem Großkon- zern entwickelt, der sich ständig er- höhende astronomische Summen ver- schlingt, die er von 92 Prozent der Be- völkerung eintreiben muss.

Das finanzielle Debakel ist nur eine Seite des „Gesundheitssystems“. Auch die von den Ärzten als „Gesundheits- vorsorge“ zu erbringende „Präventiv- medizin“ (ein fragwürdiges Wort, das eigentlich Vorsorgeheilkunde bedeu- tet) ist angesichts der anschwellenden Flut von selbstverschuldeten Krankhei- ten erfolglos.

Es kann hier nicht das Motivations- geflecht, das diese Entwicklung ermög- lichte, untersucht werden. Hier soll nur als ein wichtiger Faktor der damit verbundene und mitverursachende Sprachverfall beschrieben werden.

Schon vor 2 500 Jahren sagte ein weiser Chinese: „Wenn eine Sprache nicht richtig gebraucht wird, dann ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist.

Dann wird auch das, was getan werden muss, ungetan bleiben. Dann aber ver- fallen Sitten und Kunst, die Gerechtig- keit wird schief, und die Menschen wer- den in einem ratlosen Durcheinander dastehen.“ (Konfuzius).

Zitierweise dieses Beitrags:

Dt Ärztebl 2001; 98: A 2702–2705 [Heft 42]

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Claus Ruda Bamberger Straße 8, 10777 Berlin

T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 42½½½½19. Oktober 2001 AA2705

V

or 20 bis 30 Jahren war die ärztli- che Besetzung der Krankenhäu- ser wegen Ärztemangels unzu- reichend. Heute ist die ärztliche und pflegerische Unterbesetzung von Poli- tikern und Kostenträgern (Kranken- kassen) herbeigeführt. In kleineren Krankenhäusern kommt dies beson- ders im ärztlichen Bereich zum Aus- druck, da dort nicht nur die Assistenz- arztstellen (zudem meist nur mit An- fängern besetzt) knapp bemessen sind, sondern auch die Zahl der Facharzt- stellen gering ist. Dies führt zu einer erheblichen Überlastung dieser ver-

antwortlich tätigen Ärzte. Eklatant ist dieser Zustand im Fach Chirurgie. Of- mals sind an kleineren Krankenhäu- sern (etwa: Kreiskrankenhäusern) nur zwei Chirurgen tätig. Folge: Diese müssen außer einem routinemäßig meist zwölfstündigen Arbeitseinsatz noch Rufbereitschaft mit Arbeitsein- satz nachts und am Wochenende in zweiwöchentlichem Wechsel durch- führen. Die Belastung dürfte nach den Arbeitszeitbestimmungen gar nicht er- laubt sein (ähnlich wie bei anderen Be- rufsgruppen wie beispielsweise Pilo- ten, Lkw-Fahrern).

Im Pflegebereich gibt es im Gegen- satz zu früheren Jahren eine deutlich verringerte Zahl ausgebildeter exami- nierter Fachkräfte. Es ist in Akutkran- kenhäusern durchaus die Regel, dass je 15 Patienten meist nur eine Fachkraft mit ein bis zwei Hilfskräften ihre Arbeit zu verrichten versuchen. Wer den Ar- beitslauf dieses Personals kennt, wird feststellen, dass die geforderten fachli- chen Aufgaben so nur noch notdürftig

„gemacht“ werden können.

Eine moderne und leistungsfähige Medizin, die wir uns alle wünschen, be- sonders als Patient, kann es nicht zu ei- nem Preis von „damals“ geben. Die Konsequenz kann daher nur lauten:

Mit zunehmender Leistung müssen die finanziellen Kosten und somit die Krankenkassenbeiträge steigen. Wenn die Politiker Beitragsstabilität verspre-

chen und postulieren, lehnen sie damit eine verantwortungsvolle Medizin ab.

Sie ignorieren eine Überlastung des medizinischen Personals, sie missach- ten Gesetze der Arbeitsphysiologie und Arbeitssicherheit. Verantwortungsbe- wusstsein scheint bei Politikern selte- ner zu werden.

Ein erster Schritt zur Kostenreduzie- rung könnte mit einer Verringerung der großen Zahl der Stellen des Medizini- schen Dienstes der Krankenkassen (MDK) geschehen. Der MDK verur- sacht Kosten, erbringt keine medizini- sche Leistung, sondern schafft Proble-

me. Kein Patient wird von sich aus unnötig lange im Krankenhaus verwei- len wollen. Falls an Patienten kostenin- dizierte und unwirtschaftliche Untersu- chungen oder Behandlungen gesche- hen sollten, werden diese vom MDK kaum erfasst.

Darüber hinaus ist die adäquate An- hebung der stationären Behandlungs- kosten notwendig, um ärztliches und pflegerisches Fachpersonal im sta- tionären Klinikbereich in ausreichen- der Zahl entsprechend den Arbeitsbe- lastungen einsetzen zu können. Es kann nicht länger akzeptiert werden, dass die Patientenversorgung im pflegerischen Bereich überwiegend von Hilfskräften und Zivildienstleistenden, im ärztli- chen Bereich von übermüdeten Ärzten geleistet wird.

Die Politiker sind gefordert, offen zu erklären, dass eine verantwortungsvolle, sichere und fortschrittliche medizini- sche Versorgung nicht ohne Erhöhung des Ressourceneinsatzes möglich ist. Sie müssen die Kostenträger unterstützen, für die Einhaltung adäquater Arbeits- belastungen des Personals zu sorgen, in- dem weitere Stellen für Fachkräfte ge- schaffen werden. Ein hoher medizini- scher Standard zur Erhaltung der Ge- sundheit ist teuer, er sollte aber wertvol- ler sein als verzichtbare Luxusartikel.

Diese Aussagen sollten die Politiker treffen, auch wenn diese nicht immer bequem sind. Dr. med. Christian Eltze

KOMMENTAR

Rückschritt statt Fortschritt

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

tion noch nicht den erwarteten Erfolg hatte, wird dem Patienten eine weitere großflächige Haut- verpflanzung nicht erspart blei- ben. In dieser Situation richtete der Anwalt

Eine fi- nanzielle Besserstellung für Haus- ärzte ist auch für Deutschland über- fällig, denn wer sollte diese „fachli- che Instanz, die gesunde Menschen vor den

Vielen Dank für diesen überaus wichtigen Beitrag, aus dem ja auch deutlich wird, welche Verantwortung wir Ärzte als Rädchen im System dafür tragen, dass sich Strukturen er- halten,

Im KBV- Vorstand wird jedoch die Meinung ver- treten, dass eine Reform der ärztlichen Vergütung für Behandlungen in der GKV nicht im Alleingang der Politik über die Bühne gehen

in der Schweiz werden 31,5 Prozent der Ge- samtausgaben für Gesundheit aus der eige- nen Tasche gezahlt [2002], in Mexiko 52,1 Prozent); Zuzahlungen fallen bei einigen

Strukturen im Gesundheitswesen sind nicht konkret fassbar, schon gar nicht mit einer Worthülse zu um- schreiben.. Auch den Vokabeln

Es müssen Anrei- ze für Haus- und Fachärz- te geschaffen werden, sich in unterversorgten Regio- nen der neuen Länder niederzulassen.“ Offen bleibt allerdings, wie der- lei

Verfassungs- widrig sei es auch, daß die Zentralregierung Provin- zen (finanziell) bestrafen kann, wenn sie sich wei- gern, in ihren Versiche- rungsregelungen eine Zu-