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Dienstanfang Teamarbeit erleichtert den Einstieg

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Academic year: 2022

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26. Juli 2019 | 73. Jahrgang | 4 Euro

bildung und wissenschaft –

Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Baden-Württemberg

Schulleitungen Ein großer Schritt für Verbesserungen LDV 2020

Termine, Abläufe und Wahlausschreiben

Ausgabe 12 / 2019

70 Jahre DGB Zur Verteidigung der

Demokratie zusammenstehen

20. Dezember 2019 | 73. Jahrgang | 4 Euro

Dienstanfang

Teamarbeit erleichtert den Einstieg

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bildung & wissenschaft 12 / 2019

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bildung & wissenschaft 12 / 2019 3 Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser, kurz vor Weihnachten hat der Landtag den

Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 beschlossen. Mit vielen Gesprächen, Diskus- sionen und Briefen haben wir die Aufstellung des Haushalts in den vergangenen Monaten begleitet. Es ist der letzte reguläre Haushalt vor den Landtagswahlen, die im Jahr 2021 stattfin- den. Dieser Haushalt enthält die Vorhaben, die die Landesregierung in dieser Wahlperiode im Bildungsbereich noch umsetzen will. Obwohl wir im Haushalt einiges erreicht haben: Der Bil- dungsbereich braucht wesentlich mehr Inves- titionen. Nur dann können wir die Potenziale der Kinder und Jugendlichen ausschöpfen und kann das Land den Beschäftigten im Bildungs- bereich gute Arbeitsbedingungen bieten.

Leider vermissen wir schmerzlich mehr Zeit für die Aufgaben der Beschäftigten. Immerhin gibt es für die Kitas, vor allem dank des Geldes vom Bund, mehr Leitungszeit.

Und es werden zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Die Schulen brauchen sie für neue Aufgaben. Dazu gehören der Ethikunterricht an den weiterführenden und beruflichen Schu- len, neue Aufgaben an Gymnasien und vieles mehr. Die 229 zusätzlichen Stellen in der Ver- tretungsreserve werden die Situation an den Schulen leider kaum verbessern. Und es gibt im Haushalt keine Maßnahmen, mit denen der Lehrkräftemangel und die Ungerechtigkeiten in der Besoldung beseitigt werden.

Der Landeshaushalt enthält aber positive Ent- scheidungen, für die sich die GEW nachdrück- lich eingesetzt hat. Diese Erfolge belohnen den Einsatz der GEW und vieler Kolleginnen und Kollegen. Die GEW hat mit Betroffenen nach Vorlage des Entwurfs interveniert, Gespräche mit den Regierungsfraktionen und mit dem Finanzministerium geführt. Und die Landes- regierung hat die Argumente gehört und

nachgebessert. Die Ergebnisse können sich sehen lassen.

Für die Fachlehrkräfte und Technischen Lehr- kräfte gibt es zusätzliche Beförderungsstel- len, die den inakzeptablen Beförderungsstau reduzieren. An den Schulkindergärten erhöht sich die Leitungszeit, ab drei Gruppen bekom- men die Leitungen eine Funktionsstelle und werden für ihre Arbeit entlohnt. Es gibt endlich genug Stellenhebungen für die Hauptschul- lehrkräfte, die den horizontalen Laufbahn- wechsel absolvieren. Viele Schulleitungen des gehobenen Dienstes dürfen sich über eine bessere Besoldung freuen. Insbesondere die Zulage für kommissarische Leitungen, A13 auch für die Grundschulleitungen mit weniger als 41 Schüler/innen, Konrektorate für jedes SBBZ und die Abteilungsleitungen für die gro- ßen Real- und Gemeinschaftsschulen waren zentrale Anliegen der GEW.

Mit den Beschäftigten in der Weiterbildung haben wir uns für die Anhebung der Landes- förderung auf den Bundesdurchschnitt stark gemacht. Das Ziel ist erreicht. Die Regierungs- fraktionen erhöhen die Landesförderung für die allgemeine Weiterbildung in zwei Schritten um acht Millionen Euro.

Wir haben noch viele dicke Bretter zu bohren.

Aber jetzt freuen wir uns über den Erfolg. Und wir freuen uns auf die Festtage und erholsame Tage zwischen den Jahren.

Mit freundlichem Gruß Ihre

Jeder Erfolg macht Freude!

Doro Moritz,

Landesvorsitzende GEW Baden-Württemberg

Foto: GEW BW

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bildung & wissenschaft 12 / 2019 44

S.20 Titelthema

Dienstanfang:

Teamarbeit erleichtert den Einstieg

30

Großer Mangel an Sportlehrkräften

36

Bildungstrend 2018: Wie viel Bildung steckt in Kompetenzen?

28

Qualitätskonzept: Fachberater/in – ein Beruf mit Zukunft?

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bildung & wissenschaft 12 / 2019 5 Inhalt

In dieser Ausgabe

Foto: stockfour / iStock

Titelthema Dienstanfang

20 Teamarbeit erleichtert den Einstieg 24 Mein erstes Jahr als Lehrerin 26 Gut starten mit der GEW

Arbeitsplatz Schule / Kindertageseinrichtung

8 Schulfotografie im Blitzlicht der Gerichte 8 Abiturprüfung:

Dreistufiges Korrekturverfahren 10 Beschäftigungsquote Schwerbehinderte 12 Fachlehrkräfte und Technische

Lehrkräfte: Schnellere und mehr Beförderungen geplant

12 Hauptschullehrkräfte bekommen A13 nach Qualifizierung

13 Schulkindergärten:

Dank GEW mehr Geld und mehr Zeit 14 Schulleitungen:

Ein großer Schritt für Verbesserungen 30 Großer Mangel an Sportlehrkräften 32 Schulschließung in Lörrach:

Mutige Schulleiterin 36 Bildungstrend 2018:

Wie viel Bildung steckt in Kompetenzen?

39 Ist die verpflichtende Empfehlung gut oder schlecht?

Gesellschaft

6 AfD-Meldeportal:

Mit Zivilcourage dagegen halten 18 70 Jahre DGB: Zur Verteidigung der

Demokratie stehen wir zusammen 34 Fridays for Future: Protest-Bewegung

ist in der Schule angekommen

Aus-, Fort- und Weiterbildung Hochschule

9 Weiterbildung: Erschwinglich für alle

Aus der Arbeit der GEW

6 Hotline zur Lehrereinstellung 7 Mit der GEW zur Didacta 11 JA13-Aktionswochen

16 Grundschulen – weg vom Abstellgleis!

27 Personalratswahlen in ZSL und IBBW 28 Fachberater/in – ein Beruf mit Zukunft?

40 GEW-LDV 2020

41 Wie die GEW zu ihren Positionen kommt 42 Wahlen zu Fach- und Personen-

gruppenausschüssen und Fachtagung 43 Wer übernimmt Verantwortung

für die GEW?

44 Wahlausschreiben

Rubriken 3 Editorial 6 Aktuell 9 Glosse 46 Kurz berichtet 48 Vor Ort 49 Jubilare 51 Totentafel 53 Leserbriefe 53 Impressum 54 Termine

Heftmitte: Bildungsprogrramm

Titelbild: stockfour / iStock

Redaktionsschluss für die nächste b&w Ausgabe:

7. Januar 2020

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6 bildung & wissenschaft 12 / 2019 Aktuell

GEW informiert:

Kostenlose Hotline der GEW Beratung zur Lehrereinstellung

Wie stehen die Chancen für eine Einstellung? Welche Termine, Verfahren und Verträge gibt es? Welche Auswahlkriterien (z. B. Fächer, Region, Leistung, etc.) werden zugrunde gelegt?

Fragen über Fragen…

und von der GEW gibt’s kompetente Antworten!

Kostenlose Hotline

0800 – 439 00 00

Gymnasien

Donnerstag, 09. Januar 2020, 16 bis 18 Uhr Mittwoch, 15. Januar 2020, 16 bis 18 Uhr

Berufliche Schulen

Donnerstag, 16. Januar 2020, 16 bis 20 Uhr

Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren

Dieser Termin fand schon am Montag, 11. November 2019 von 16 – 19 Uhr statt Gesprächspartner/innen: Michael Futterer, Stefanie Frischling, Ingrid Letzgus, Franz-Peter Penz, Heidrun Roschmann, Axel Schön, Wolfram Speck

Gesprächspartner/innen: Barbara Becker, Carmen Bohner, Verena König, Markus Riese, Till Seiler, Farina Semler, Jürgen Stahl

HOTLIN E

GEW

GEW lädt ein

Informationsveranstaltung Rentenversicherung als freiberufliche/r Dozent/in – Pflicht oder Kür?

31.01.2020, 14 –18 Uhr Hospitalhof, Stuttgart Informationsveranstaltung mit Fachleuten der Deutschen Renten versicherung zu Fragen wie:

• Wann bin ich als Lehrer in der Rentenversicherung versicherungs- pflichtig?

• Wann und wo muss ich mich melden?

• Wie berechnen sich die Beiträge, die ich zu zahlen habe?

• Was kann ich für meine Rente tun, wenn ich nur geringe Einkünfte erziele?

• Welche Vor- und Nachteile hat eine Pflichtversicherung bzw.

freiwillige Versicherung?

• Wie wirkt sich die Beitragszahlung auf meine spätere Rente aus?

Anmeldung unter:

www.gew-bw.de/

veranstaltungen Suchbegriff:

Rentenversicherung

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7 bildung & wissenschaft 12 / 2019

Aktuell

AFD-MELDEPORTAL

Mit Zivilcourage dagegen halten

„Als Fairness kaschiertes Denunzian- tentum statt ehrlicher Auseinanderset- zung“ – so charakterisiert der blog.bruch- sal die Neuauflage des AfD-Meldeportals für Baden-Württemberg. Vor einem Jahr war MdL Stefan Räpple mit seinem Ver- such gescheitert, eine solche Seite zu ins- tallieren. Die Neuauflage erfolgt für vier Wochen „zur Probe“, wie Rainer Balzer, bildungspolitischer Sprecher der AFD im Landtag, betont. Und angeblich, um infor- miert zu sein über Unterrichtsausfall und Mängel der Digitalisierung. Unter Balzers Namen wurde diese Petz-Seite „Faire Schule“ geschaltet – ausgerechnet unter dem Deckmantel eines Labels, das bisher vorbildliches globalisiertes Lernen und demokratische Schulkultur auszeichnet.

Dass die AfD damit nichts am Hut hat, verrät Stefan Räpple, der nach einem Bericht der AfD-nahen Wochenzeitung

„Junge Freiheit“ Landtagsabgeordnete als „Volksverräter“ tituliert und über

„Abgeordnete im Bundestag gesagt habe, diese würde er am liebsten aufhängen“.

Höcke-Fan Räpple moniert, ihm seien Berichte über einseitige Beeinflus- sung gegen die AfD an Schulen „zuge- spielt“ worden. „Schulen und Universi- täten haben ein politikfreier, neutraler Raum zu sein“, fordert der Abgeordne- te. Damit macht er nicht nur deutlich, dass er Schulgesetz und Bildungspläne nicht kennt. Es wird klar, dass es um die Unterbindung von Kritik an der AfD geht. Natürlich ist bei ihm nicht davon die Rede, dass die Positionen der AfD und deren Hetze gegen Minderheiten vielfach gegen die Gleichheitsgrundsätze von Landesverfassung, die Grundrech- te des Grundgesetzes oder die Behin- dertenrechtskonvention verstoßen und Lehrkräfte geradezu verpflichtet sind, dies auch anzusprechen.

„Ich rufe dazu auf, sich gegen eine sol- che Plattform zu stellen“, kommentier- te denn auch Kultusministerin Susanne Eisenmann. Neutralität bedeute nicht,

„dass man menschenverachtende, rassis- tische oder rechtsradikale Äußerungen

im Unterricht als neutrale und legitime politische Positionen behandeln muss.“

Die GEW-Vorsitzende Doro Moritz rief dazu auf, Zivilcourage zu zeigen und sich klar gegen Ausgrenzung und für Vielfalt einzusetzen. Sie bot betroffenen Mitglie- dern Unterstützung an. Die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern zeigen allerdings, dass dies kaum notwendig ist. Es gibt keinen Fall, bei dem die AfD schulrechtlich erfolgreich gewesen wäre.

Einschüchterungsversuchen, vor allem bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen, kann mit solidarischen Gegenaktivitäten angegangen werden, etwa mit gemein- samen Entschließungen von Kollegien und Personalversammlungen. Gefragt sind jetzt aber auch Fortbildungen zum nicht einfachen Umgang mit menschen- verachtenden Äußerungen.

Klar ist allerdings: Wer im Landtag gegen „Volksverräter“ hetzt, der denkt an Feme, nicht an Faire Schule.

Erhard Korn DIDACTA 2020

Mit der GEW zur Bildungsmesse

Vom 24. bis 28. März 2020 findet auf dem Messegelände Stuttgart die Bildungsmesse didacta statt.

Die GEW ist zweimal vertreten:

In der Halle 5 mit einem Stand (Standnummer 5A71) für den Schulbereich und in Halle 4 mit einem Stand (4B80) für den Kita-Bereich. GEW-Expert/innen beraten dort die Besucher/innen, es gibt Informationen zu allen Themen rund um den Arbeits- platz in Kitas, Schulen, Hoch- schulen und der Weiterbildung und eine Tasse Kaffee im Messe- Café der GEW in Halle 5.

Viele GEW-Kreise bieten Bus- fahrten zur Bildungsmesse an.

Auch die Eintrittskarten wer- den von der GEW bezuschusst.

Abfahrtszeiten und -orte werden

auf unserer Internetseite laufend ergänzt.

Dort gibt es auch Informationen zu den ermäßigten Eintrittskarten gutscheinen für GEW-Mitglieder. Hier finden die GEW-Vertrauensleute im Bereich des Verkehrsverbundes (VVS) Stuttgart ab Anfang Januar 2020 auch das Bestellfor- mular für die Eintrittskartengutschein- codes.

Kita-Stand der GEW auf der letzten Didacta in Stuttgart

Foto: GEW Baden-Württemberg

Halle 5, Stand 5A71 (Schul-Stand) Halle 4, Stand 4B80

(Kita-Stand)

Informationen zum Programm, zu den Busfahrten und Eintritts- karten stehen auf:

www.gew-bw.de/didacta

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8 bildung & wissenschaft 12 / 2019 Aktuell

VERDACHT AUF BESTECHLICHKEIT

Schulfotografie im Blitzlicht der Gerichte

Jedes Schuljahr aufs Neue versuchen Schulfotograf/innen teils mit Spenden, Gutscheinen und Geschenken, Aufträge von Schulen zu kommen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2011 sind Zuwendungen im Zusam- menhang mit Schulfotografie jedoch als Bestechung zu bewerten. Bundes- weit laufen Ermittlungsverfahren gegen Schulleiter/innen und Lehrkräfte.

Die Schulfotografie ist ein umkämpfter Markt. Mit bunten Angebotsmappen, hartnäckigen Telefonaktionen und nicht selten mit der Aussicht auf Zuwendun- gen versuchen zahlreiche Anbieter, einen Fuß in die Schultür zu bekommen. Aber Achtung! Wer als Schulleitung oder Lehr- kraft sorglos Aufträge vergibt, bei denen Geld oder Sachleistungen winken, macht sich nach einem Urteil des BGH vom 26.05.2011 strafbar. Der Tatvorwurf lau- tet: Bestechlichkeit. Dieser setzt nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht voraus, dass betroffene Schulleiter/

innen oder Lehrkräfte persönlich von der Zuwendung des Schulfotografen bzw. der Schulfotografin profitiert haben. Einerlei, ob die Zuwendung an einzelne Personen wie Schulleitung oder Lehrkräfte oder

aber an „die Schule“ und damit indirekt an den Schulträger, an eine Klassenkasse oder einen Förderverein geleistet wird – es besteht stets die Gefahr des Vorwurfs der Bestechlichkeit. Dafür genügt es bereits, wenn der Vorteil einer dritten Person zugutekommt.

Dass mit den Zuwendungen die organisa- torischen Leistungen der Schule vergütet werden sollen, lässt das Urteil des BGH nicht zu. Die Vorbereitung und Beglei- tung der Fotoaktion seien Diensthand- lungen, auch außerhalb des Unterrichts.

Hilfstätigkeiten wie das Einsammeln des Geldes oder das Ausgeben der Fotomap- pen seien beispielsweise Aufgaben im Rahmen der Eigenverwaltung der Schu- len, für die kein rechtlicher Anspruch auf Vergütung bestehe. Eine solche Vergü- tung mit den Anbietern der Schulfotogra- fie zu vereinbaren, sei damit rechtswidrig.

Im Rahmen eines Ermittlungsverfah- rens der Staatsanwaltschaft Bochum gegen einen überregionalen Anbieter von Schulfotografie wird seit 2018 bun- desweit auch gegen Schulleitungen und Lehrkräfte wegen Bestechlichkeit ermit- telt. Kommt es dabei zu einer Verurtei- lung, drohen selbst im günstigsten Fall

empfindliche Geldbußen. Darüber hin- aus ist nicht vorhersehbar, ob das Regie- rungspräsidium zusätzlich disziplinar- rechtlich reagieren wird, wenn sie von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht die Strafsache mitgeteilt bekommt.

Mitglieder, gegen die ein Ermittlungs- verfahren eingeleitet wird, sollten sich umgehend an die zuständige GEW- Rechtsschutzstelle des Bezirks wenden.

Insgesamt unser dringender Rat: Keine Verträge abschließen, bei denen eine Person oder Gruppe aus der Schule irgendeine Zuwendung erhält.

Thomas Reck Leiter (Team) Bezirksrechtsschutzstelle Südwürttemberg

ABITURPRÜFUNG

Dreistufiges Korrekturverfahren geht nicht mit zentralen Aufgaben

Die Kultusministerkonferenz will seit einigen Jahren die Vergleichbarkeit der Abiturprüfung zwischen den Bundeslän- dern erhöhen. Am Institut für Bildungs- analysen (IQB) in Berlin wurde deshalb für einige Fächer ein Pool für Abiturauf- gaben eingerichtet, aus dem die Länder jeweils eine Aufgabe entnehmen sollen.

Baden-Württemberg kann so nicht mehr frei über die schriftlichen Abiturprüfungs- termine entscheiden. Beim dreistufigen Korrekturverfahren führt das zu immer späteren Prüfungsterminen und zu immer kürzeren Korrekturzeiträumen. Z. B. ste- hen an den allgemeinbildenden Gymnasi- en im Jahr 2020 im Fach Deutsch nur acht Arbeitstage für die Erstkorrektur zur Ver- fügung. Die Erstkorrektur in Mathematik muss in nur sechs Arbeitstagen fertigge- stellt werden.

An den beruflichen Schulen gibt es außerdem viele andere Bildungsgänge, die mit einer Prüfung enden. Die Abi- turtermine überschneiden sich zuneh- mend mit anderen Abschlussprüfungen.

Da Lehrkräfte in der Regel in mehreren Bildungsgängen unterrichten, müssen sie parallel korrigieren.

Die GEW hat das immer wieder kritisiert.

Für die beruflichen Gymnasien ist es bis- her gelungen, in einzelnen Fächern eine Abkopplung vom Aufgabenpool zu errei- chen. Kultusministerin Susanne Eisen- mann hat aber jetzt entschieden, dass dies ab 2021 nicht mehr möglich sein soll.

Baden-Württemberg ist das einzige Bun- desland, das ein so zeitaufwändiges Kor- rekturverfahren hat. In vielen anderen Bundesländern (z. B. Bayern und Nord- rhein-Westfalen) findet die Erst- und

Zweitkorrektur an der Schule statt, an der die Prüfung geschrieben wurde.

Eine Harmonisierung der Abiturprü fung muss das Korrekturverfahren berücksichti- gen. Die GEW hat an die Kultusministerin geschrieben und erklärt, dass eine Teilnah- me am IQB-Pool und die Beibehaltung des dreistufigen Korrekturverfahrens nicht möglich sind. Wenn das Kultusministeri- um weiter am IQB-Aufgabenpool teilneh- men möchte, muss das Abiturkorrektur- verfahren massiv verschlankt werden. Nur dann haben die Kolleg/innen genug Zeit für eine qualitativ hochwertige und damit arbeitsintensive Korrektur.

Michael Futterer stellvertretender Landesvorsitzender

Foto: imago

Zuwendungen von Schulfotografen gelten als Bestechung.

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9 bildung & wissenschaft 12 / 2019

Akuell

Foto: skyfish

WEITERBILDUNG

Erschwinglich für alle und gute Arbeitsbedingungen für die Lehrenden

Die GEW Baden-Württemberg und der baden-württembergische Volkshochschul- verband traten für eine höhere öffentliche Förderung der Weiterbildung im kom- menden Landeshaushalt ein. Die Regie- rungsfraktionen von Grüne und CDU haben nun entschieden, die Allgemeine Weiterbildung für 2020 um 3 und für 2021 um 5 Millionen Euro zu erhöhen. Damit erreicht Baden-Württemberg den Bundes- durchschnitt.

Nach Angaben des Volkshochschul-Ver- bandes zahlen bisher die zwei Millionen Kursteilnehmer/innen in Baden-Würt- temberg fast 25 Prozent höhere Gebüh- ren als im Bundesschnitt. Diese hohe Eigenbeteiligung schließe viele Menschen von politischer und kultureller Bildung,

Umweltbildung, gesundheitlicher und fremdsprachlicher Bildung und auch beruflicher Weiterbildung aus. Dies sieht die GEW genauso und setzt sich gleichzei- tig für Verbesserungen der Kursleitenden an den Volkshochschulen ein. Die Hono- rarkräfte arbeiten oftmals unter prekären Arbeitsbedingungen ohne Urlaubsan- spruch, Festanstellungen oder angemesse- ne Bezahlung.

Die GEW macht sich dafür stark, dass Weiterbildungsträger, sei es im Rahmen der Regelförderung oder im Rahmen von Projekten, nur noch Landesmittel erhalten, wenn die Bezahlung bei den geförderten Trägern mindestens den Anforderungen des Mindestlohnes in der Weiterbildung entspricht und wenn

die geförderten Weiterbildungsträger für mindestens 30 Prozent der Unter- richtseinheiten Dozent/innen in Festan- stellung beschäftigen.

Magdalena Wille Volkshochschulen im Land brauchen mehr Fördermittel.

Ich bin jetzt Elternvertreter. Darum war ich bei der Elternbeiratssitzung. Viele Eltern waren sehr frustriert wegen der Bil- dungspolitik im Allgemeinen und wegen des Lehrkräftemangels im Besonderen.

Eine Mutter meinte, die Politiker/innen hätten doch überhaupt keine Ahnung.

Da hatte ich einen Geistesblitz. Nach der sensationellen kultusministeriellen Publikati- onen des „Rechtschreibrahmens“, dem „Leit- faden Demokratiebildung“ und der Handrei- chung „Klassenführung“, wäre es vielleicht an der Zeit für einen neuen Leitfaden.

In Gedanken sah ich die blassgelbe Hochglanzbroschüre mit dem Landes- wappen und einem Foto mit intelligent guckenden Kindern schon vor mir: „Leit- faden Schul- und Bildungspolitik – Eine Handreichung für Kultusministerinnen“.

Ich begann auf meinem Notizblock ein Inhaltsverzeichnis zu entwerfen.

1. Eine Grundschullehrkraft würde einen Text schreiben zu: „A13, weil ich es wert bin, kleine Klassen und Inklusion nur noch mit dem Zwei-Pädagogen-Prinzip“.

2. Eine Förderschullehrkraft könnte einen Text mit dem Titel „Neue Sonderpäda- gog/innen – weg mit dem Numerus Clau- sus!“ verfassen. Ergänzt vom Text einer

Hauptschullehrkraft, die in eine Förder- schule abgeordnet ist: „Eigentlich darf ich hier gar nichts und mache trotzdem alles, wenn das mal gut geht“.

3. Eine Realschullehrkraft könnte einen Text beisteuern: „Warum muss ich alle Kinder in Klasse 5 und 6 im M-Niveau unterrichten? Das macht die Stimmung echt mies in meiner Klasse, denn manche Kinder sind halt G-Niveau und werden dadurch dauernd frustriert“.

4. Eine Hauptschullehrkraft bekommt den Auftrag für den Text „Hallo Stutt- gart? Hört ihr mich? Ich habe eine ver- dammt harte und anspruchsvolle Arbeit und verdiene nur A12 ohne Aussicht, dass das je anders wird. Warum eigentlich?“.

5. Eine Mutter oder ein Vater bekäme den Auftrag für einen Abschnitt mit dem Titel „Bitte entlastet die Lehrkräfte und Schulleitungen von dem ganzen Verwal- tungsquatsch, damit sie sich um meine Kinder kümmern können und nicht um eure Formulare, danke!“

6. Eine Gemeinschaftsschullehrkraft könn- te schreiben „Ich würde gerne wieder dif- ferenzierten Unterricht machen, anstatt alleine ein ganzes Gebäude zu betreuen, weil das Kultusministerium es vergeigt hat,

Lehrkräfte einzustellen.“

7. Weitere Autoren wären ein Organisa- tionswissenschaftler „Digitale Plattform.

Organisationsschritte für Anfänger“

8. und irgendein Erziehungswissenschaft- ler oder eine Wissenschaftlerin veröffent- licht eine Studie „Warum Handreichungen und Leitfäden den Lehrkräftemangel nicht beheben können“.

9. Ein Schulrat oder eine Schulrätin würde zu „Warum Mangelverwaltung eigentlich keinen Spaß macht und wie man davon kein Burnout kriegt“ einen Beitrag liefern.

10. Und das Nachwort würde eine Pen- sionärin schreiben: „Früher war wirklich nicht alles besser, aber dass ich jetzt wie- der arbeiten soll, nervt echt!“

Ich war sehr stolz auf meine Idee. Und ich hatte mich an den kultusministeri- ellen Vorsatz gehalten, dass auf keinen Fall jemand mitschreibt, der vom Metier ist. So wie in den Leitfäden für Lehrkräfte keine Lehrkräfte mitgeschrieben haben, so würde in diesem auf keinen Fall ein Bildungspolitiker, eine Bildungspolitike- rin dabei sein.

Gibt es noch weitere Textvorschläge?

Jens Buchholz

Eine Handreichung für Kultusministerinnen

Glosse

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10 bildung & wissenschaft 12 / 2019 Akuell

BESCHÄFTIGUNGSQUOTE SCHWERBEHINDERTE

Kultusministerium unterdurchschnittlich

Öffentliche und private Arbeitgeber müssen der Agentur für Arbeit jährlich ein Verzeichnis der Beschäftigten vorle- gen, die schwerbehindert und Schwerbe- hinderten gleichgestellt sind. Das ist im Sozialgesetzbuch (§163 SGB IX) geregelt.

Wenn Arbeitgeber die vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 Prozent nicht erfüllen, müssen sie an das Integrations- amt eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dabei ist unerheblich, warum der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nach- kommt. Es spielt auch keine Rolle, ob er daran schuld ist oder nicht. Jeder Arbeit- geber ist verpflichtet, seinen Beitrag zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne der UN-Behin- dertenrechtskonvention zu leisten.

Die Beschäftigungsquote schwerbehinder- ter und gleichgestellter Menschen bei der Landesverwaltung Baden-Württemberg (mit allen Ministerien) liegt seit 2016 unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote.

2017 betrug sie nur noch 4,62 Prozent. Im Kultusministerium lag sie sogar nur bei 3,69 Prozent. Deshalb musste das Kultus- ministerium für 2017 eine Ausgleichabga- be von 1.994.372 Euro bezahlen.

In der Landesverwaltung hat nur das Ministerium für Wissenschaft, For- schung und Kunst 2017 mit 3,76 Prozent eine ähnlich schlechte Beschäftigungs- quote wie das Kultusministerium. Alle anderen Ministerien lagen über der vor- gesehenen Quote. In der Spitze liegt das Ministerium für Soziales und Integrati- on mit 10,35 Prozent.

Aktuellere Zahlen lassen erkennen, dass die Beschäftigungsquote sogar noch weiter

sinkt: Zum Stichtag 23.07.2019 waren von 109.154 Lehrkräften aller Schularten 3.860 behindert, 666 davon arbeiten im gymna- sialen und 767 im beruflichen Bereich.

Um die Beschäftigungsquote der Landes- verwaltung zu erhöhen, haben die Amts- chefs der Ministerien eine ministeriums- übergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit den Ursachen und mög- lichen Maßnahmen zur Erhöhung der Quote beschäftigt. Ein Bericht ist seit längerer Zeit in Arbeit. Auch die Hauptschwerbehindertenvertretungen für den schulischen Bereich haben im Gespräch mit der Kultusministerin mögliche Ursachen aufgezeigt und nach Maßnahmen gesucht. Die Ursachen für die niedrige Quote sind vielschich- tig und nicht nur mit der hohen Quote der Zurruhesetzung der letzten Jahre zu erklären. Erfreulich ist, dass die Zahl der neueingestellten schwerbehinderten Lehrkräfte seit Jahren zwischen 35 und 40 Personen liegt und landesweit über alle Schularten hinweg stabil ist.

Das Kultusministerium muss die Ein- stellungs- und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Lehrerinnen und Lehrer wesentlich stärker in den Fokus zu nehmen und Maßnahmen ergreifen, damit mehr Lehrkräfte bis zur Errei- chung der Altersgrenze den Lehrerberuf ausüben können. Dies gilt selbstverständ- lich auch für die nichtschwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.

Christina Schmaltz, Hauptvertrauens person für schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte (GHWRGS) beim Kultusministerium

Kolleg/innen, die in zwei Jahren in Ruhestand gehen

Für einen langfristig angelegten b&w-Artikel suchen wir zwei bis drei GEW-Kolleg/innen, die in zwei Jahren in Rente bzw. Pension gehen.

Wir wollen Kolleg/innen innerhalb von drei Jahren mehrmals befragen, wie sich der Weg in Richtung Pension/

Rente anfühlt? Was sich ändert? Worauf sie sich freuen, was sie vermissen wer- den? Ob sie bei der GEW bleiben? usw.

Ziel ist eine Reportage, in der über den Übergang in den Ruhestand erzählt wird. Es dürfen gerne verschiede- ne Berufsgruppen sein: Lehrkräfte, Erzieher/innen, Hochschullehr- kräfte, Schulsozialarbeiter/innen, Verwaltungskräfte usw.

Wer Lust hat oder mehr wissen möchte, bitte melden bei Maria Jeggle:

b+w@gew-bw.de oder 0711 21030-36

SUCHT

GEW-Vertrauensleute

Aus erfreulich vielen Schulen haben wir Rückmeldungen bekommen, wer die Aufgabe als GEW-Vertrauensfrau bzw.

GEW-Vertrauensmann fortführt oder neu übernimmt. Herzlichen Dank dafür!

Ich bitte die Kollegien und Vertrauens- leute, die noch nicht entschieden haben, dies bis zum Jahresanfang zu klären und uns den Namen mitzuteilen.

(unter: www.gew-bw.de/unsere-vl)

Mit Vertrauensleutekonferenzen und Vertrauensleuteschulungen sowie aktu- ellen Infos unterstützen und stärken wir die Vertrauensleute und die GEW- Arbeit an den Schulen. Das bestätigen uns die vielen positiven Rückmeldun- gen. Die gemeinsame Diskussion über unsere Arbeitsbedingungen, Informati- onen zu Aktivitäten des GEW-Landes- vorstands, Entwicklungen auf der Ebene

des Kultusministeriums, Strategien im Umgang mit Rechtspopulismus und Rechtsradikalismus verschaffen den Ver- trauensleuten einen Informationsvor- sprung. Das ist nicht der einzige Vorteil:

Ich erinnere daran, dass GEW-Vertrau- ensleute mit dem allgemeinen Bestell- formular ein kostenloses Exemplar des GEW-Jahrbuches bekommen können.

Doro Moritz

JETZT

MELDEN

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11 bildung & wissenschaft 12 / 2019

Akuell

JA13-AKTIONSWOCHEN

Für eine gerechte Bezahlung

Im November hat die GEW mit zahlreichen Aktionen vor Ort auf ungerechte Bezahlungen aufmerksam gemacht. Unter dem „JA13“- Motto macht die GEW auf die Lohnlücke zwischen A12 und A13 bzw. E11 und E13 aufmerksam. Mehrere Bundesländer haben auf den Lehrermangel reagiert und bezahlen dort A13/E13.

b&w

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12 bildung & wissenschaft 12 / 2019 Arbeitsplatz Schule

FACHLEHRKRÄFTE UND TECHNISCHE LEHRKRÄFTE (FL/TL)

Schnellere und mehr Beförderungen geplant

Mit dem Doppelhaushalt für 2020/2021 kommen sehr erfreuliche Verbesserun- gen für Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräfte. Schnellere und zusätzliche Beförderungen werden jetzt ermöglicht.

Dafür werden im Haushalt für das Jahr 2020 rund 3,5 Millionen Euro und ab dem Jahr 2021 rund 4,5 Millionen Euro dauerhaft eingeplant.

Lehrkräfte, die mit der Note sehr gut beurteilt sind, sollen nur noch sechs Jahre auf eine Beförderung warten müs- sen. Damit können in den Jahren 2020 und 2021 zusätzlich insgesamt rund 400 Fachlehrkräfte von A9 nach A10 und rund 150 Technische Lehrkräfte an beruf- lichen Schulen von A10 nach A11 beför- dert werden. Bisher wurden im Schnitt jährlich rund 170 Fachlehrkräfte von A9 nach A10 und rund 90 Technische Lehr- kräfte an beruflichen Schulen von A10 nach A11 befördert. Das ist eine beacht- liche Steigerung um über 70 Prozent.

Auch die verkürzte Wartezeit ist positiv.

Statt 8 bis 10 Jahre müssen die FL/TL noch 6 Jahre auf Beförderung warten.

Außerdem sind zusätzliche Funktions- stellen für diese Lehrkräfte eingeplant. Im Rahmen einer Funktionsstelle können sie

zusätzliche Aufgaben übernehmen und dadurch eine höhere Besoldung errei- chen. Das Konzept des Kultusministeri- ums sieht vor, 2020 und 2021 insgesamt 50 zusätzliche Funktionsstellen durch Stellenhebungen von A11 nach A11 plus Amtszulage (Fachlehrkräfte) sowie von A11 nach A12 (Technische Lehrkräfte) zu schaffen. Eine solche Funktionsstelle ist außerdem eine Voraussetzung, um sich für den Aufstiegslehrgang zu bewerben – mit dem Ziel, die Befähigung für Lauf- bahnen der wissenschaftlichen Lehrkräf- te des gehobenen Dienstes zu erwerben.

Für die 50 zusätzlichen Funktionsstellen werden ab dem Haushaltsjahr 2020 rund 140.000 Euro jährlich eingeplant.

Die Landesfachgruppe FL/TL der GEW freut sich über die guten Nachrichten.

Sie sind der Lohn für jahrelangen, hart- näckigen Einsatz der Gruppe. Noch vor wenigen Wochen sah es so aus, als ob im Haushalt für die FL/TL keine zusätzli- chen Mittel eingestellt werden. Daraufhin haben die GEW-Kolleg/innen noch ein- mal ihre Abgeordneten informiert und ihre unbefriedigende Lage dargelegt. „Wir haben nicht mehr damit gerechnet, noch mit diesem Landeshaushalt bessere und

schnellere Beförderungen zu bekommen.

Umso mehr freuen wir uns, dass es sich lohnt, nicht aufzugeben“, sagte Angelika Kistner, Vorsitzende der GEW-Landes- fachgruppe. Nicht zuletzt honorieren die FL/TL, dass Kultusministerin Susanne Eisenmann die unbefriedigende Situati- on anerkannte: „Seit vielen Jahren warten Fachlehrkräfte und Technische Lehrkräf- te auf Verbesserungen. Ich bin froh, dass wir ihnen nun endlich Perspektiven auf eine schnellere Beförderung geben kön- nen. Die Fachlehrkräfte und Technischen Lehrkräfte verfügen nicht nur über theo- retisches, sondern auch praktisches Wis- sen aus der Arbeitswelt. Aufgrund dieser Berufs- und auch Lebenserfahrung sind sie eine besondere Bereicherung für die schulische Bildung der Schülerinnen und Schüler.“ Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Schwarz, lobte in einem Brief an die GEW die Arbeit der Kolleg/innen: „Wir wissen um die wertvolle Arbeit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer an unseren Schulen, da sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung leisten.“

b&w

HORIZONTALER LAUFBAHNWECHSEL (HOLA)

Hauptschullehrkräfte bekommen A13 nach Qualifizierung

Der Einsatz der GEW hat sich gelohnt.

Der Entwurf des Staatshaushaltsplans für 2020/2021 liegt vor und soll am 18. Dezember beschlossen werden. Für die Hauptschullehrkräfte steht das drin, wofür sich die GEW hartnäckig eingesetzt hat. Der Haushaltsentwurf enthält so viele Stellenhebungen nach A13, dass damit alle Lehrkräfte, die den horizontalen Lauf- bahnwechsel erfolgreich absolviert haben, 2020 und 2021 ohne Verzögerung zum vorgesehenen Termin nach A13 kommen.

Dieser Erfolg war nicht selbstverständlich.

Viele Gespräche, Aktionen und Resolutio- nen waren notwendig, um die Regierungs- fraktionen davon zu überzeugen, dass Sparmaßnahmen auf Kosten der Haupt- schullehrkräfte nicht akzeptabel sind.

Für die HoLa 3-Absolvent/innen aus dem

Schuljahr 2018/19 stehen die Stellenhe- bungen ab 1. Januar 2020 zur Verfügung.

Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Regierungspräsidien die Urkunden im Januar aushändigen. Dann kann das A13- Gehalt ab Januar bezahlt werden.

Bis 2021 werden aber nicht alle Haupt- schullehrkräfte am horizontalen Laufbahn- wechsel teilnehmen können. Deshalb ist für die GEW klar, dass die Maßnahmen fortge- führt werden müssen. Vor allem muss auch den Hauptschullehrkräften an den Werkre- alschulen der Weg nach A13 eröffnet wer- den. Auch diesen Lehrkräften hatte Kultus- ministerin Susanne Eisenmann Hoffnung gemacht. Für sie sind allerdings im Haus- haltsentwurf keine Verbesserungen enthal- ten. Die GEW bleibt dran!

Doro Moritz

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Arbeitsplatz Schule

SCHULKINDERGÄRTEN

Dank GEW mehr Geld und mehr Zeit

Die rund 180 Schulkindergärten in Baden-Württemberg stehen selten im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung und der Bildungspolitik. Dabei leisten die Kolleg/innen unter schwierigen Bedingungen sehr viel. Die Arbeit mit Kindern im Vorschulalter, die komplexe Entwicklungsverzögerungen haben, ist anspruchsvoll. Die Leitungen bekom- men nun für ihre Arbeit eine finanzielle Anerkennung und mehr Zeit.

Erfolgreicher GEW Arbeitskreis

Alfred Uhing koordiniert seit rund einem Jahr einen landesweiten GEW-Arbeits- kreis „Leiter/innen von Schulkindergär- ten“. Dort setzen sich rund 20 Kolleg/

innen für Verbesserungen der Leitungen und die Schulkindergärten insgesamt ein.

Mit beeindruckendem Erfolg: Innerhalb eines Jahres haben sie zusammen mit der GEW einen großen ersten Schritt zur Verbesserung für Leitungen erreicht:

• An Schulkindergärten mit mehr als 2 Gruppen soll die Leitung künftig ein eigenes Amt bekommen. Die Funk- tionsstelle wird nach A11 mit Zulage bezahlt werden.

• Die Leitungszeit (bisher 2 Deputats- stunden je Gruppe) wird angehoben:

1 zusätzliche Wochenstunde für Lei- tungsaufgaben; und 1 Wochenstunde für spezifische Aufgaben (z. B. eigen- ständiger Standort, Außenstellen, meh- rere Förderschwerpunkte)

Das Kultusministerium wird nach der Verabschiedung des Haushalts im Dezem- ber Regelungen zur Umsetzung dieses Beschlusses entwickeln. Und die GEW setzt sich zusammen mit den Betroffenen dafür ein, dass die Verbesserungen für alle Leitungen, auch für die tarifbeschäftigten Kolleg/innen, umgesetzt werden.

Der Weg bis zu diesem Beschluss war schwierig. Zuerst wurde Kultusministerin Susanne Eisenmann in direkten Gesprä- chen mit Leitungen und der GEW und mit verschiedenen Schreiben der GEW und der Betroffenen davon überzeugt, dass die Bezahlung und Ausstattung der Leitun- gen von Schulkindergärten nicht ange- messen ist. Sie ließ im Kultusministerium ein Konzept zur Verbesserung entwickeln.

Seit Januar 2019 fanden außerdem viele Gespräche in Stuttgart und vor Ort mit Landtagsabgeordneten statt, in denen die Betroffenen ihre Situation geschildert haben. Auch die SPD hat das Anliegen der Kolleg/innen unterstützt.

Im Herbst hat das Kultusministerium die notwendigen Stellen für den Landeshaus- halt angemeldet. Zunächst ohne Erfolg:

Im Entwurf des Haushalts waren sie nicht enthalten. Offensichtlich waren sich Grüne und CDU nicht einig, ob die Inves- titionen wirklich notwendig sind und ob sie dafür das Geld bereitstellen wollen.

Noch Anfang November konnten die

bildungs- und finanzpolitischen Abge- ordneten der Grünen und der CDU im Gespräch mit der GEW nicht bestätigen, dass die Verbesserungen kommen. Es geht dabei um eine vergleichsweise kleine Summe: Die Verbesserungen kosten jähr- lich nur rund 580.000 Euro.

Besoldung der Leitungen steigt

Die GEW und der Arbeitskreis haben deshalb mit Briefen an die Abgeordneten nachgelegt. Mit Erfolg: Das grün-schwar- ze Kabinett hat dem Vorschlag und der Begründung der Kultusministerin zuge- stimmt. „Die Aufgaben der Leitungen von Schulkindergärten sind heute vielfältiger also noch vor einigen Jahren und die Ver- antwortung ist gestiegen. Deshalb verbes- sern wir jetzt die Besoldung der Leitun- gen an großen Schulkindergärten“, betont Eisenmann. Die Stellen und das Geld wer- den im Landeshaushalt eingeplant. Das Engagement der Kolleg/innen im AK Lei- tung Schulleitungen hat sich gelohnt.

Die Arbeit für den AK geht weiter. Ziel ist, dass die verbeamteten Leiter/innen aller Schulkindergärten mindestens nach A12 bezahlt werden, Angestellte entsprechend.

Sie brauchen auch mehr Leitungszeit. Und natürlich muss die Ausstattung der Schul- kindergärten insgesamt verbessert wer- den. Angesichts der verantwortungsvollen Arbeit mit den Kindern ist der Personal- schlüssel an den Schulkindergärten mit Fachlehrkräften, Sonderpädagog/innen und anderen Kolleg/innen nicht angemes- sen. Nicht zuletzt muss die Bezahlung der Fachlehrkräfte verbessert und ihr Deputat verringert werden.

Interessierte Kolleg/innen können sich an Alfred Uhing (alfred.uhing@gew-bw.

de) wenden, wenn sie im AK mitarbei- ten möchten.

Michael Hirn verantwortlicher Redakteur der b&w

Beim Halbjahresgespräch der GEW mit bildungs- und finanzpolitischen Sprecher/innen von Grünen und CDU setzte sich die GEW Anfang November erfolgreich für mehr Geld für Bildung ein.

EINSAT Z

LOHNT SICH!

GEW

Foto: Marco Stritzinger

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Arbeitsplatz Schule

14 bildung & wissenschaft 12 / 2019

SCHULLEITUNGEN

Ein großer Schritt für Verbesserungen

Kultusministerin Susanne Eisenmann hat erreicht, dass die grün-schwarze Landesregierung den ersten Schritt des seit langem angekündigten Pakets zur Stärkung der Schulleitungen weitgehend umsetzt. Die Regierung zeigt, dass sie die steigenden Anforderungen an die Schulleitungen ernst nimmt und auf sie reagiert. Die Leitungszeit wird allerdings noch nicht erhöht.

Dass die Arbeit der Schulleiterinnen und Schulleiter und anderer Schulleitungs- mitglieder wichtig ist, darüber sind sich Politiker/innen seit langem einig. Auf die Argumente der GEW, warum sich die Rahmenbedingungen dieser Arbeit ver- bessern müssen, hat die Politik lange nicht reagiert. Vor der Verabschiedung des Lan- deshaushalts hat die kontinuierliche Arbeit der GEW gewirkt. Auch die fehlenden Bewerber/innen für freie Stellen haben eine Rolle gespielt. Rund 250 Schullei- tungsstellen sind an den rund 4.500 Schu- len in Baden-Württemberg derzeit nicht besetzt. Die Grünen und die CDU haben den Weg für einen Teil des „Pakets zur Stärkung der Schulleitung“ von Kultusmi- nisterin Eisenmann frei gemacht.

Die Diskussionen waren bis zuletzt schwierig und strittig. Noch am 5. Novem- ber war bei einem Gespräch der GEW mit den bildungs- und finanzpolitischen

Landtagsabgeordneten der Grünen und der CDU nicht sicher, ob die Bezahlung der Schulleiter/innen an Grundschulen mit 40 und weniger Schüler/innen ange- hoben wird. Auch Verbesserungen für die Leitung der rund 180 Schulkindergärten hatte das Kultusministerium zwar bean- tragt – eine Mehrheit gab es aber dafür lange nicht (siehe Seite 13). Das ist umso erstaunlicher, weil es um geringe Sum- men geht. Die Erhöhung der Besoldung an den kleinen Grundschulen kostet zum Beispiel jährlich nur rund 400.000 Euro.

So werden die Schulleitungen gestärkt:

Grundschulen

An den Grundschulen werden alle Schul- leiter/innen mindestens nach A13 bezahlt.

An größeren Grundschulen erhöht sich die Besoldung auf A14. Auch die Kon- rektor/innen an größeren Grundschulen erhalten mehr Geld (s. Tabelle).

Entgegen dem ursprünglichen Haus- haltsentwurf wird die Besoldung für die Schulleitungen auch der kleinen Grund- schulen auf A13 erhöht. Das ist für die Schulen und die GEW ein toller Erfolg.

Alles andere hätte die Benachteiligung der Grundschulen verschärft. Das hat die GEW bei dem Gespräch mit Bildungs- und Finanzpolitiker/innen von Grünen und CDU in der GEW-Geschäftsstelle am Anfang November deutlich gemacht.

Sekundarstufe, Verbundschulen Die Besoldung für die Schulleiter/innen und Konrektor/innen an HS/WRS/

GHS/GWRS wird ebenfalls je nach Schülerzahl mindestens auf A14 erhöht (s. Tabelle).

Konrektorate an SBBZ

Alle Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) werden künftig unabhängig von ihrer Größe ein Konrektorat haben (Förderschwer- punkt Lernen bisher mehr als 90 Schü- ler/innen; andere Förderschwerpunkte bisher mehr als 45 Schüler/innen).

Auch der Schwellenwert für ein zweites Konrektorat wird an den SBBZ deut- lich gesenkt (Förderschwerpunkt Ler- nen bisher mehr als 425, künftig mehr als 270 Schüler/innen; andere Förder- schwerpunkte bisher mehr als 210, künf- tig mehr als 135 Schüler/innen).

Damit wird die Landesregierung den komplexen Aufgaben der Schulleitun- gen der SBBZ besser gerecht. Und sie reagiert auf die veränderten Schüler- zahlen nach der Schulgesetzänderung 2015. Viele SBBZ, vor allem im För- derschwerpunkt Lernen, haben durch die Inklusion deutlich weniger Schüler/

innen im Stammhaus. Dadurch haben SBBZ das Konrektorat verloren, was

Halbjahresgespräch der GEW Anfang November noch vor den Haushalts- beratungen. Daraufhin wurden einige Haushaltsposten für Bildung ver- bessert. Von links: GEW-Schatzmeister Hans Maziol, Karl-Wilhelm Röhm (CDU), Doro Moritz, Sandra Boser (Grüne)

EINSAT Z

LOHNT SICH!

GEW

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Arbeitsplatz Schule

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die Arbeitssituation der Schulleitungen deutlich erschwert hat. Und das, obwohl die Schulleitungen der SBBZ intensiv in die Vorbereitung und Durchführung der inklusiven Bildungsangebote eingebun- den sind.

Konrektorate, Abteilungsleitungen an anderen Schulen

Künftig werden Grundschulen, Grund- und Hauptschulen sowie Grund- und Werkrealschulen mit mehr als 100 Schü- ler/innen (bisher ab 181) ein Konrekto- rat haben. Gemeinschaftsschulen, Real- schulen sowie Verbünde mit Realschulen bekommen ein Konrektorat unabhängig von der Schülerzahl. An den Gemein- schaftsschulen und Realschulen soll der Schwellenwert für ein zweites Konrekto- rat von 850 auf 540 Schüler/innen, analog zur bisherigen Regelung an Schulverbün- den mit Realschulen, gesenkt werden.

Große Realschulen und Gemeinschafts- schulen sollen bei mehr als 850 Schüler/

innen außerdem zwei Abteilungsleiter- stellen bekommen.

Alle Schulen: Zulage für kommissarische Schulleitungen Wenn Schulleitungsstellen nicht besetzt sind, müssen Konrektor/innen oder andere

Kolleg/innen die verantwortungsvollen Aufgaben einer Schulleitung überneh- men – bisher ohne jede finanzielle Aner- kennung. Künftig erhalten Lehrkräfte ab dem 3. Monat, Konrektor/innen ab dem 4. Monat eine Zulage, wenn sie kommis- sarisch eine Schule leiten. Die Zulage orientiert sich an der Besoldung der Lei- tungsstelle, die nicht besetzt ist.

Die Maßnahmen kosten jährlich rund 20 Millionen Euro. Für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Fortbil- dungs- und Beratungsangebote sind ab dem kommenden Doppelhaushalt außer- dem jährlich zusätzlich 590.000 Euro eingeplant. Gut, dass den Grünen und der CDU die Schulleitungen dieses Geld wert sind.

Verschoben hat die Landesregierung die Erhöhung der Leitungszeit für die Schul- leitungen aller Schulen. Die Leitungs- zeit will Kultusministerin Eisenmann mit Verweis auf die Unterrichtsversor- gung frühestens ab 2022 erhöhen. Das widerspricht der Bedeutung der Arbeit der Schulleitungen, die die Landesre- gierung öffentlich richtig einschätzt.

„Ich bin froh, dass wir mit den heute beschlossenen Maßnahmen die Schullei- tungen in Baden-Württemberg stärken.

Schulleitungen sind zentral für die Qua- litätsentwicklung an den Schulen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretsch- mann bei der Bekanntgabe. Kultusminis- terin Eisenmann fügte hinzu: „Der Job von Schulleiterinnen und Schulleitern ist heute herausfordernder denn je. Die Verbesserungen, die jetzt kommen, sol- len uns bei der Qualitätsentwicklung der Schulen langfristig einen großen Schritt vorwärts bringen.“ Ministerpräsident und Kultusministerin haben Recht. Aber für diese Aufgaben brauchen die Schul- leitungen auch Zeit.

Dass die Leitungszeit nicht erhöht wird, ist ein Ärgernis. Die umgehende Erhö- hung der Leitungszeit an allen Schulen und Schulkindergärten ist und bleibt des- halb ein wichtiges Ziel der GEW. Die Poli- tik löst nicht alle Probleme auf einmal.

Aber jetzt freuen wir uns über den Erfolg.

Im neuen Jahr setzen wir uns hartnäckig für weitere Verbesserungen ein.

Michael Hirn verantwortlicher Redakteur der b&w

Anhebung der Besoldung

SCHULART SCHÜLERZAHL AKTUELL

REKTORAT NEU

REKTORAT AKTUELL

KONREKTORAT NEU

KONREKTORAT

GS bis 40 A 12 + AZ A 13

mehr als 40 – 80 A 12 + AZ A 13 mehr als 80 – 100 A 13 unverändert A 13 mehr als 100 – 180 A 13 A 13 + AZ

mehr als 180 – 360 A 13 + AZ A 14 A 12 + AZ A 13

mehr als 360 A 14 A 14 + AZ A 13 A 13 + AZ

HS/WRS/GHS/GWRS bis 180 A 13 + AZ A 14

mehr als 180 – 360 A 13 + AZ A 14 + AZ A 13 + AZ A 14

mehr als 360 A 14 A 15 A 13 + AZ A 14 + AZ

Abkürzungen: GS = Grundschule; HS = Hauptschule; WRS = Werkrealschule; GHS = Grund- und Hauptschule;

GWRS = Grund- und Werkrealschule; RS = Realschule; AZ = Amtszulage.

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INITIATIVE DER GEW MIT SCHULLEITER/INNEN VON GRUNDSCHULEN

Grundschulen – weg vom Abstellgleis!

Die GEW und vier Schulleitungen von Grundschulen starteten Mitte November mit einer Presse- konferenz die landesweite Kampagne „Grundschulen – weg vom Abstellgleis!“. Vor Journalisten setzte sich Doro Moritz für alle Grundschulen ein (siehe Editorial b&w 11/2019) und die Schulleiterin Dorothea Vollmer berichtete von ihrem Alltag. b&w veröffentlicht ihr Statement leicht gekürzt.

Ich fange mit einem Bereich an, der uns Grundschulen inzwischen tagtäglich Sorgen bereitet: Der Lehrermangel und damit verbunden der Unterrichtsausfall:

Die Grundschulen sind mit Lehrerstun- den seit vielen Jahren in höchstem Maße unterausgestattet, was ihren vielfältigen Aufgaben in keinster Weise entspricht.

Gleichzeitig sind sie durch die verlässliche Grundschule angehalten, den Eltern eine Verlässlichkeit des Verbleibs ihrer Kinder in der Schule laut Stundenplan zu garan- tieren. Wenn wir einen Ausfall an Lehrer- stunden haben, versuchen wir deshalb mit Klassenzusammenlegung, Betreuung von mehreren Klassen durch eine Lehr- kraft, Streichung von VKL-Stunden usw.

die Kinder in der Schule zu behalten. Von guter Unterrichtsqualität kann in solchen Situationen nicht mehr die Rede sein.

Bei den Abfragen, die das Kultusminis- terium zum Unterrichtsausfall durch- führt, verzeichnen deshalb die Grund- schulen immer die geringsten Werte, was ein völlig falsches Bild von der Situation vor Ort zeichnet. Verzeichnet eine Grundschule einmal einen höheren Unterrichtsausfall, weil sie an die Grenze ihrer Belastbarkeit gestoßen ist, muss sie inzwischen ihrem Dienstherrn Rechen- schaft ablegen.

Darüber hinaus wird es für die Schul- leitungen immer schwieriger, ihrer Für- sorgepflicht dem Kollegium gegenüber gerecht zu werden, denn sie sind über die Maßen belastet und arbeiten schon seit vielen Jahren am Anschlag.

Ethikunterricht an Grundschulen ist ein weiteres Thema, das uns spürbar beschäf- tigt. Die Zahl der Kinder, die nicht am konfessionellen Religionsunterricht teil- nehmen, steigt stetig. Aktuell müssen wir an unserer Schule während des Religions- unterrichtes bis zu 12 Kinder mitbetreuen,

auf andere Klassen verteilen oder still beschäftigen. Den Kindern ohne Ethik- Unterricht wird die Chance genommen, wertebildenden Unterricht zu genießen.

Wie wichtig wäre dies von Beginn ihrer Schullaufbahn an!

Kooperation

Kindertageseinrichtung-Grundschule Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 gibt es die neue Verwaltungsvorschrift über die Kooperation Kindertagesein- richtungen-Grundschule, die umfang- reich die Aufgaben der Zusammenarbeit verbindlich festlegt, z. B.

• Regelmäßiger Austausch über pädago gische Grundlagen

• Erstellung eines jährlichen gemein samen Arbeitsplanes

• gegenseitige Hospitation

• Teilnahme an Dienstbesprechungen

• Durchführung von pädagogischen An geboten für die zukünftigen Schülerinnen und Schüler

• Regelmäßiger Austausch über den Entwicklungsstand der Kinder

• Dokumentation des Entwicklungsstandes

• Beratung der Eltern

Die aktuelle Situation vor Ort stellt sich folgendermaßen dar: Die Kinder, die zu einem Schulbezirk gehören, sind auf mehrere Kindertageseinrichtungen ver- teilt. All diese Aufgaben müssen also von der Kooperationslehrkraft für meh- rere Kindertageseinrichtungen erfüllt werden. Dafür erhält eine Kollegin/ ein Kollege eine Deputatsstunde Ermäßi- gung pro Woche. Diese Arbeit kann in der Zeit nicht geleistet werden! Die Qua- lität der Arbeit leidet! Und dem Kind wird man beim Übergang von der Kita in die Grundschule so nicht gerecht!

Vorbereitungsklasse (VKL)

Wir als relativ kleine Grundschule (126 Schülerinnen und Schüler) beschulen aktuell 12 Kinder aus geflüchteten Fami- lien. Das sind rund 10 Prozent unserer gesamten Schülerzahl. Kinder mit sons- tigem Sprachförderbedarf sind da noch nicht mit eingerechnet. Dafür erhalten wir 12 an die VKL gebundenen Lehrerstun- den. In diesen Stunden werden die Kinder im VKL-Klassenverband unterrichtet – Kinder zwischen 6 und 10 Jahren! In allen

Unterschriftenaktion

In einem offenen Brief an Kultus- ministerin Susanne Eisenmann haben die GEW und vier Schul- leitungen von Grundschulen ihre Erwartungen klar formuliert: Sie wollen Vertrauen statt Verbote, Unterstützung statt Kontrolle und Wertschätzung statt Vorwürfe.

Mitte November erhielten die 2.500 Schulleitungen der Grundschulen in Baden-Württemberg den offe- nen Brief. Die Rektorinnen und Rektoren und auch Lehrkräfte von Grundschulen werden aufgerufen, die Initiative zu unterstützen.

Im Februar 2020 werden die Unter- schriften Kultusministerin Susanne Eisenmann übergeben.

Aus der Arbeit der GEW

Siehe: www.gew-bw.

de/offener-brief-grund- schule

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bildung & wissenschaft 12 / 2019 17

anderen Stunden besuchen sie den Unter- richt in den Regelklassen. Das erleben wir vor Ort als Tropfen auf den heißen Stein.

Nicht nachzuvollziehen ist für mich, dass die Stunden für VKL zum Schuljahr 2017/2018 von 18 auf 12 gekürzt wurden.

Heterogenität

Die Grundschule feiert in diesem Jahr ihr hundertjähriges Bestehen und ist schon immer eine Gemeinschaftsschule! Wir unterrichten täglich Schülerinnen und Schüler auf allen Niveaustufen. Hinzu kommen vermehrt Kinder mit diagnosti- zierten Teilleistungsschwächen, Sprach- förderbedarf, Auffälligkeiten im soziale- motionalen Bereich, usw. Gerne würden die Lehrkräfte an unseren Grundschu- len an einem effizienten Förderkonzept arbeiten. Dafür fehlen uns jedoch die fest verankerten, verlässlichen Poolstunden, die es an jeder weiterführenden Schule gibt, nur an der Grundschule nicht.

Der Förderbedarf bei den Kindern ist individuell so unterschiedlich, dass uns mit insgesamt 4 Stunden in den Klassen 1 und 2, für die der Englischunterricht gestrichen werden musste, nicht gehol- fen ist – zumal diese Förderstunden im Klassenverband stattfinden müssen, so die Vorgabe des Kultusministeriums.

Unsere Kollegien werden von den unzäh- ligen Erwartungen und zusätzlichen Auf- gaben schier zerrissen: Der Unterricht soll auf höchstem Niveau stattfinden,

gleichzeitig müssen die Lehrkräfte aber auch als Erzieher/in, Therapeut/in und Psychologe/in agieren!

Aufgaben der Schulleitung

Jeder von uns Schulleitungen hat den Schritt in die Leitung vollzogen, weil sie oder er etwas bewegen und gestalten möchten. Das Gehalt kann dabei keinen Anreiz bieten, dafür ist es zu schlecht.

Auch die sonstigen Bedingungen, unter denen wir eine Schule leiten müssen, sind eine Zumutung:

• 10 Stunden Leitungszeit, zusätzlich 18 Stunden Unterrichtsverpflichtung

• 2x 3,5 Stunden pro Woche eine Sekretä- rin zur Unterstützung in der Verwaltung

• ein Hausmeister, der in der Gemein- de für viele Gebäude zuständig ist und wenig vor Ort präsent sein kann

• steigende Arbeitsbelastung durch ständig neu hinzukommende Aufgaben.

Fazit

Wir an den Grundschulen arbeiten im Vergleich zu allen anderen Schularten unter den schlechtesten Rahmenbedin- gungen. Für uns gibt es schon seit vielen Jahren keine Stunden im Ergänzungsbe- reich mehr, aus denen man verlässlich und dauerhaft AG-Angebote z. B. im musischen Bereich schöpfen oder Schul- profile entwickeln und ausbauen könnte.

Das wären so wichtige Elemente einer guten Bildung.

Schulversuche wie „Grundschule ohne Noten“ oder die Verwendung einer Aus- gangsschrift, die den Kindern die Hinfüh- rung zur eigenen Handschrift erleichtern könnte, sind verboten worden. Damit wurden Möglichkeiten zur innovativen Weiterentwicklung im Keim erstickt.

Die Grundschule als die Schulart, die die Grundlagen für die gesamte schulische Laufbahn vermittelt, braucht dringend mehr Anerkennung, Rückendeckung und Unterstützung!

Dorothea Vollmer, Schulleiterin

bildung & wissenschaft 12 / 2019

GEW lädt ein

Tagung

Grundschulen weg vom Abstellgleis

Tagung für Schulleitungsmitglieder und Lehrkräfte an Grundschulen 17.02.2020, 10.00– 15:30 Uhr CVJM, Stuttgart

Input

Prof. Dr. Diemut Kucharz, Goethe-Universität Frankfurt, Doro Moritz,

GEW-Landesvorsitzende, Ricarda Kaiser,

Expertin für Grundschulen in der GEW Austausch

mit den bildungspolitischen Sprecher/innen im Landtag Sandra Boser (GRÜNE), Karl-Wilhelm Röhm (CDU), Stefan Fulst-Blei (SPD), Dr. Timm Kern (FDP) und den Initiatoren der Unterschriftenaktion

„Grundschulen weg vom Abstellgleis!“

Informationen und Anmeldung:

www.gew-bw.de/

grundschultag2020 Von links: Stefan Neher, Rektor der Fritz-Baur-Grundschule Salem-Mimmenhausen, Dorothea Voll-

mer, Rektorin der Hermann-Auer-Grundschule Salem-Neufrach, Doro Moritz, GEW-Vorsitzende und der Journalist Wolfgang Voigt (BNN)

Foto: Evi Maziol

Aus der Arbeit der GEW

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70 JAHRE DGB

Zur Verteidigung der Demokratie stehen wir zusammen

Mitte Oktober hat der DGB mit einem Festakt 70 Jahre Einheitsgewerkschaft gefeiert. Eine gute Gelegenheit, an Errungenschaften der DGB-Gewerkschaften zu erinnern. b&w sprach mit dem Landesbezirksvorsitzenden Martin Kunzmann über alte und neue Herausforderungen.

Ist „Einheitsgewerkschaft“

für euch ein positiv besetztes Wort?

Martin Kunzmann: Ja. Wir stehen unab- hängig von politischen Richtungen gemeinsam für Arbeitnehmerrechte und für verbesserte Arbeitsbedingungen ein.

Willi Bleicher sagte: „Hütet die Einheits- gewerkschaft wie euren Augapfel“. Er war im KZ Buchenwald interniert und hat durch die Nazi-Verfolgung erlebt, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmer/innen eine Einheit darstellen, egal, ob Beamt/

innen, Arbeiter/innen am Band oder Facharbeiter/innen. Zur Verteidigung der Demokratie und der Arbeitnehmer- rechte müssen wir zusammenstehen.

Wenn du auf die Geschichte des DGB zurückblickst. Was findest du aus heutiger Sicht besonders wichtig oder eindrücklich?

Gleich nach dem Krieg wollten die Gewerkschaften mehr Mitbestimmung erreichen. Nach 1945 stand aber der Wiederaufbau des Landes im Fokus, und die Politisierung der Arbeitneh- mer/innen gelang noch nicht. Erst nach der DGB-Gründung 1949 und in den Jahren danach gab es große Demons- trationen für Mitbestimmungsrechte.

Das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 regelte dann die Mitbestimmung zum ersten Mal. Es blieb aber hinter den Erwartungen des DGB zurück.

Ein großer Meilenstein war 1956/57 der Arbeitskampf der IG Metall für die Lohn- fortzahlung bei Krankheit. Damals waren die Arbeiter/innen schlechter gestellt als die Angestellten. Die Angestellten erhiel- ten 100 Prozent ihres Gehalts, wenn sie krank wurden, die Arbeiter/innen haben in den ersten drei Tagen gar kein Geld erhalten, danach dann rund 60 Prozent

ihres Lohnes. Bei der Auseinanderset- zung ging es folglich auch um die Gleich- berechtigung im Betrieb zwischen Ange- stellten und Arbeiter/innen. Erst 1969 wurde die Lohnfortzahlung Gesetz.

Ich wurde 1956 geboren, als die ersten großen Auseinandersetzungen nach dem Krieg ausgefochten wurden. Das ato- mare Wettrüsten im Kalten Krieg war dann schon für mich persönlich wich- tig. Die Proteste für Frieden und Abrüs- tung waren ein Grund für mich, in die IG Metall einzutreten.

Danach wurde für kürzere Arbeitszeiten gekämpft. In den Tarifverträgen stehen heute Arbeitszeiten zwischen 35 und 39 Wochenstunden. Die Beamt/innen in Baden-Württemberg haben allerdings immer noch die 41-Stunden-Woche.

Wir müssen uns daher immer wieder vor Augen führen, dass wir noch lange nicht am Ziel sind. Aber die Meilensteine haben wir als Gewerkschaft gesetzt.

Sind die großen Schlachten geschlagen?

Vieles haben wir geregelt, aber es stehen noch große Aufgaben an. In den ver- gangenen 70 Jahren sind neue Wirt- schaftszweige entstanden und Branchen verschwunden. Mit der Digitalisierung stehen wir wieder vor großen Umbrü- chen, nicht nur in der Industrie, sondern auch bei Gesundheit, Verwaltung und Bildung. Ich bin überzeugt, wir bewälti- gen auch diese Herausforderungen.

Sind die Sorgen vieler Menschen berechtigt?

Ja, sie sind berechtigt. Die Frage ist, wie werden die Menschen in diesem Prozess mitgenommen? Alle Beteiligten müs- sen beginnen, bevor die Leute arbeitslos werden. Wir wollen den Beschäftigten Sicherheit für ihre Arbeitsplätze geben.

Dann sind die Menschen bereit, die Zukunft mitzugestalten.

Wenn man es nicht gestaltet, besteht die Gefahr, dass die Digitalisierung Arbeits- plätze kostet.

Genau. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) errechnete, dass uns die Digitalisierung ungefähr 1,5 Millionen Arbeitsplätze kostet, aber auch etwa im sel- ben Umfang neue Arbeitsplätze entstehen.

Den Umbruch können wir schaffen, in dem wir jetzt mit Qualifizierung beginnen.

Eine Sorge ist auch, dass der digitale Umbruch zu einer Entgrenzung von Arbeit führt und Arbeitnehmer/innen allzeit verfügbar sein sollen.

Wir müssen uns darüber mit der Politik auseinandersetzen. Deswegen gehen wir wegen des Arbeitszeitgesetzes mit der Lan- desregierung in Konflikt. Die Wirtschafts- ministerin und die Landesregierung sind

DGB-Landesbezirksvorsitzender Martin Kunzmann

Gesellschaft

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