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// NR. 3-2018 // ISSN 1615-5017

Herausgegeben vom Fachbereich Seniorenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Baden-Württemberg

Aktiver Ruhestand

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

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2 INHALT VORWORT 3 3 2

Impressum

Aktiver Ruhestand: Herausgegeben vom Fachbereich Seniorenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Baden-Württemberg

Redaktion: Barbara Haas, Beatrix Boestel und Erwin Trunk.

Anschrift: Barbara Haas, Wolfsbergallee 59, 75177 Pforzheim, Tel. 07231 35 90 55, E-Mail: barbara.haas@gew-bw.de Verlag: Süddeutscher Pädagogischer Verlag (SPV), Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart, Tel. 0711 21030-70, verantwortlich für Anzeigen: Sabine Ebert, Tel. 0711 21030-771, sabine.ebert@spv-s.de

Gestaltung: Tomasz Mikusz, Süddeutscher Pädagogischer Verlag (SPV), Silcherstraße 7a, 70176 Stuttgart Druck: GO Druck Media GmbH & Co. KG , Einsteinstraße 12–14, 73230 Kirchheim unter Teck

Herausgeber und Redaktion übernehmen keine rechtliche Verantwortung für die Angaben und Empfehlungen in dieser Publikation. Diese Informationen erscheinen regelmäßig (eine Ausgabe im Quartal).

Preis des Einzelexemplars: 1 Euro zzgl. Porto. Der Bezugspreis ist mit dem Mitgliedsbeitrag zur GEW Baden- Württemberg abgegolten.

Die Redaktion dankt für alle Zuschriften. Leider können nicht alle abgedruckt werden. Sie sind aber jederzeit willkommen unter barbara.haas@gew-bw.de oder der Postadresse. Melden können sich gerne auch

Kolleginnen und Kollegen, die in der Redaktion mitarbeiten wollen. AR Titelfoto: water-drink, pixabay

September 2018

Auf ein Wort

3 2

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

ein Grundrecht wird 100 Jahre alt – Anlass, näher darauf einzugehen: Vor 100 Jahren, genau am 12.

November 1918, erfolgte der Aufruf der Volksbe- auftragten zum Frauenwahlrecht. Das Gesetz wurde Ende November verabschiedet. „Alle Wahlen zu öf- fentlichen Körperschaften sind fortan nach dem glei- chen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weibli- chen Personen zu vollziehen“*. Schon im Januar 1919 fanden die ersten demokratischen Wahlen statt, bei denen Frauen das aktive und passive Wahlrecht besa- ßen und mit hoher Beteiligung ausübten.

Wie viele Errungenschaften der Frauen musste das Frauenwahlrecht nicht nur in Deutschland hart er- kämpft werden: Besonders die Frauen in der SPD setzten sich bereits um die Jahrhundertwende dafür ein, 1907 forderten die sozialistischen Frauen, insbe- sondere Clara Zetkin, auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress in Stuttgart das allge- meine Frauenwahlrecht.

Die Durchsetzung war (und ist) von Vorurteilen ge- prägt. Bis heute sind Frauen in Parlamenten nicht analog ihrem Prozentsatz in der Bevölkerung (52 Pro- zent) vertreten. Daher empört es mich sehr, dass die Koalition aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg 2018 nicht einig darin wird, das Wahlrecht zu ändern, damit Frauen bessere Chancen haben, in den Landtag gewählt zu werden (momentan sind nur 24,5 Prozent der Abgeordneten weiblich).

Dass es die CDU im Januar 2018 ablehnte, eine Wahl- reform zu erarbeiten, ist ein Schritt ins vorige Jahr- hundert. Die CDU scheint vergessen zu haben, dass unser Grundgesetz in Artikel 3, Satz 2 vorsieht: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Frankreich hat im Jahr 2000 als erstes Land ein Wahl- gesetz verabschiedet, das Maßnahmen beinhaltet

*  Quelle: http://www.documentArchiv.de

zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs von Männern und Frauen zu Wahlmandaten und Wahl- ämtern. Bei Senats-, Kommunal- und Europawahlen müssen auf jeder Liste abwechselnd ein Kandidat und eine Kandidatin stehen. Bei der Wahl zur Nationalver- sammlung müssen die Parteien die gleiche Anzahl von Frauen und Männern in der Gesamtheit der Wahlkrei- se aufstellen, ansonsten sieht das Gesetz Abschläge bei der Erstattung der Wahlkampfkosten vor.

Überall auf der Welt sind es die Frauen, die Verbesse- rungen forderten und fordern, und eine Vielzahl der Männer, die einsehen, dass die Forderungen der Frau- en zu Recht bestehen. Ein Blick zurück in die 100-jäh- rige Geschichte des Frauenwahlrechts zeigt dies.

Während in der Zeit der Weimarer Republik Frauen zunehmend studieren konnten, wurde während des Nationalsozialismus die Frau zurückgedrängt in die Rolle als Mutter und Haushälterin. Nach dem 2. Welt- krieg schafften es Frauen, voran Elisabeth Selbert, den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“

im Grundgesetz zu verankern.

Die Feminisierung Ende der 60er und in den 70ern erreichte die sexuelle Emanzipation der Frauen, die Neuregelung des § 218 und Änderungen des Fami- lienrechts (Selbstbestimmungsrecht beim Beruf, Erweiterungen der Teilzeitregelungen und Mutter- schaftsurlaubsregelungen usw.). Später in den 90ern wurden erste Landesgleichberechtigungsgesetze be- schlossen und Frauenvertreterinnen eingesetzt. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt auch ältere Frauen vor Diskriminierungen.

Doch am Ende sind wir noch nicht! Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 21 Prozent weniger als Männer. Sie haben nicht nur dadurch weniger Ren- te. Sie sind es, die ihre Angehörigen pflegen (über 70 Prozent Frauen), sie nehmen den größten Teil der El- ternzeit wahr oder hüten die Enkel, machen die Haus- arbeit und vieles andere mehr!

Barbara Haas Liebe Frauen, es liegt an uns, nicht nachzugeben!

INHALT VORWORT

 3 Auf ein Wort  4 Kurz notiert

 5 Glosse – Zähnef(l)etschereien  6 Datenschutz

 6 Mit dem Internet unterwegs

 7 Patientenrechte am Ende des Lebens

 8 Ältere Menschen als Konsument/innen – eine unterschätzte Zielgruppe?

10 Christliches Abendland? Europa ist mehr 12 Seminar Kochel am See 2018

14 Infos nicht nur für Mitglieder im Ruhestand - Seminar 60 plus

(3)

4 KURZ NOTIERT SENIOREN-MEMORY 5

Kurz notiert

Beamtenstreikverbot

Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt: Es bleibt beim bestehenden Streikverbot für Beamtin- nen und Beamte. Ihre Beteiligung am Tarifergebnis müssen die Gewerkschaften daher weiterhin in den Ländern erreichen. Das geht auch uns Seniorinnen und Senioren an, da unsere Versorgung von der Übertragung der Tarifabschlüsse abhängig ist. Die GEW hält dieses Urteil für sehr konservativ und hätte sich mehr Demokratie für Beamtinnen und Beamte gewünscht. Nun bleibt nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg. Ob die GEW diesen Weg einschlägt, muss sie in den nächsten Monaten in ihren Gremien

diskutieren und entscheiden. AR

Seniorenvertretungen in

den Gewerkschaften rücken näher zusammen

Die Anliegen älterer Menschen in den Einzelgewerk- schaften des DGB sind inhaltlich in der Regel die glei- chen: Rente und Pensionen, Gesundheit und Pflege, Teilhabe und Mitwirkung, barrierefreies Wohnen und verschiedene Wohnformen, Bildungsangebote für äl- tere Menschen etc. Daher tauschen sich zunehmend auf Landes- und Bundesebene die Seniorenvertretun- gen in den Gewerkschaften aus: Im April begannen sie mit einem Treffen auf Landesebene bei der GEW BW, im Juli trafen sich die Gewerkschaftsvertreter/

innen auf Bundesebene bei der Gewerkschaft der Po- lizei GdP zum Austausch (siehe Foto). Weitere Zusam-

menkünfte folgen. AR

Hinweise

Eugen-Rombach-Tage 2018:

Bedingungsloses Grundeinkommen in der Diskussion vom 29.10.2018 – 31.10.2018 in Herrenberg-Gültstein;

Bitte beachten:

Online-Anmeldung unter: www.gew-bw.de/e-r-t vom 11.09.2018, 9.00 Uhr, bis 21.09.2018.

Bitte jede Person einzeln anmelden.

7. Altenbericht

Der Fachbereich Seniorenpolitik in der GEW hat sich intensiv mit dem 7. Altenbericht „Sorge und Mitver- antwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ befasst und dazu eine Präsentation zusammengestellt. Mitglieder des Fachbereichs stellen diese gerne in Kreisveranstal- tungen den Seniorinnen und Senioren vor. Es geht da- rum, wie wir individuell und als GEW-Mitglieder auf die Gestaltung eines guten Alters in der Kommune einwirken können.

Referentinnen und Referenten können angefragt werden über barbara.haas@gew-bw.de

Neues von der Pflegeausbildung

AR hat mehrfach über die neue Pflegeausbildung be- richtet. Im Juni 2018 haben sich nun die Koalitionspart- ner auf eine Absenkung der Ausbildungsanforderun- gen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger geeinigt, offiziell um leistungsschwächeren Bewerber/innen den Zugang zum Beruf zu ermöglichen. Der Eindruck, dass dies auf Druck der Arbeitgeber und kommerziel- ler Pflegekonzerne geschieht, ist offenkundig. Der DGB fordert in seiner Stellungnahme eine hochwertige Aus- bildung für menschenwürdige Pflege. AR

Online Portal

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Familienportal online gestellt. Ne- ben vielen Angeboten für junge Familien gibt es An- gebote und Beratung für ältere Menschen, darunter Informationen zur Pflege und zur Pflegeversicherung.

www.familienportal.de

GEW-Reisen

2019 wird ein Jubiläumsjahr für die GEW-Reisen mit Johannes Teufel, was sich in der guten Qualität und der Einzigartigkeit widerspiegelt. Andalusien 9.-18.

Mai, von Portugal ins Baskenland* 10.-19. Juni, Ber- lin 24. Juni - 1. Juli und Südirland* 9.-17. August, also für das jeweilige Reiseziel stets zur optimalen Reise- zeit, in bestmöglichen Hotels und mit sehr kompe- tenten und sympathischen Studienleiter/innen vor Ort. Unter www.teufel-online.eu/Reisen.pdf werden die Reisen beschrieben und sind Links abgedruckt zu den einzelnen Ausschreibungen, ebenso unter www.

gew-bw.de unter „Ruhestand“. Info: Johannes Teufel, Telefon 07034/653675.

*Zu diesen beiden Reisen bitte schnell anmelden.

Glosse –

Zähnef(l)etschereien

Blicken wir über den „Senioren-Teller-Rand“ hinaus, dann müssen auch wir sagen: Baustelle Bildung!

Viele Probleme, zu viele fehlgeschlagene Reformen.

Manchmal heißt es nicht: Der Weg ist das Ziel, son- dern das Ziel ist im Weg. Inklusion und Migration sind Herausforderungen, bei der die Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen. Der Erziehungsauftrag der El- tern wird durch gesellschaftliche Veränderungen oft kaum noch wahrgenommen. Viele Kinder wachsen wie Unkraut auf und tanzen ihren Eltern auf der Nase herum. Ein bisschen mehr an Zucht und Ordnung fehlt es bei uns generell. Bildungseinrichtungen ver- kommen zunehmend zu „Erziehungsanstalten“. Dazu braucht man eine „Super-Nanny“, die bei täglich 300 Dezibel das Wort „Nein“ in 24 Sprachen beherrscht.

Ganz oben auf der Mängel-Liste steht die unzurei- chende Unterrichtsversorgung. Zu viele Pensionie- rungen, zu wenig Neu-Einstellungen.

Pädagoginnen im Ruhestand sollten sich gegenüber den jungen Lehrerinnen solidarisch erklären. Ein Är- gernis ist hinreichend bekannt: Junge Lehrerinnen werden in den Ferien entlassen und dann erst wie- der neu eingestellt. Da bekommt der Begriff Gemein- schaftsschule eine ganz andere Bedeutung. Darin stecken die „Wort-Bausteine“ Schule, schafft und ge- mein. Das heißt: Wenn man als junge Lehrkraft so viel für die Schule schafft und dann in den Ferien arbeits- los wird, das ist gemein! Tief im Süden hilft oft nur noch der Reiz der Schweiz.

Jetzt braucht man für jeden Unterrichts-Ausfall einen Ausnahme-Einfall. Auch pensionierte Gymnasial-Leh- rerinnen kommen in der Grundschule zum Einsatz.

Dann hört sich eine Textaufgabe für die vierte Klasse so an: Wenn morgens um acht bei einer Geschwin- digkeit von 17 km/h drei Äpfel zwei Euro kosten, wie viel wiegen dann elf Bananen um 18:30 Uhr?

Händeringend versucht man also ehemalige Lehre- rinnen zu reaktivieren. Pensionärinnen erhalten das Angebot: Sie werden in die Schule zurückgeholt. Ein

hohes Amt im hohen Alter. Um geistig fit zu bleiben, kann man sich darauf vorbereiten mit Senioren-Me- mory! Das pensionierte Lehrer-Ehepaar geht gemein- sam in den Keller und wer zuerst weiß, was er holen wollte, hat gewonnen.

Reinhold Fetscher reinhold@fetscher-schopfheim.de Der Autor hat sich als Solo-Kabarettist einen Namen gemacht, insbesondere auch als Bühnen-Akteur im generationsübergrei-

fenden Familien-Ensemble „Zähnefletschereien“

(www.zaehnefletschereien.de).

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6 SICHERHEIT BUCHBESPRECHUNG 7

Datenschutz

Persönliche Daten im Internet

Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung soll Bürgerinnen und Bürger vor der missbräuchlichen Verwendung ihrer Daten schützen und ihnen mehr Mitsprache dabei geben, was mit ihren Daten in Unternehmen, Vereinen oder Behörden geschieht.

Schützenswerte Daten fangen an mit Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer usw. Zu ihrer Verwendung haben die Betroffenen ein Auskunfts- recht und müssen ihre Zustimmung geben. Ebenso muss über Zweck, Empfänger/innen und Verantwort- liche der Datenverarbeitung, über Dauer der Daten- speicherung, Rechte zur Berichtigung, Sperren und Löschen und Verwendung der Daten Auskunft erteilt werden. Besonders vertrauliche Daten dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Zur Hektik der letzten Monate führte, dass das Beschwerderecht der Bürger/innen zu Abmahnungen und Bußgeldern füh- ren kann.

Der GEW-Datenschützer dazu:

„Eigentlich brauchen Privatpersonen gar nichts Neu- es zu beachten. Auch Funktionär/innen der GEW, die die bei der GEW (Land) gespeicherten Daten be- nützen, sind fein raus, wenn sie immer die neuesten Daten nützen (alle drei Monate). Die GEW nimmt nur im Rahmen des Beitritts auf freiwilliger Basis die E-Mail-Adresse auf und löscht sie auch wieder bei Widerspruch. Homepage-Betreiber/innen inner- halb der GEW tun gut daran, sich unter das Dach der GEW-BW.de Website zu begeben, dann tragen andere die datenschutzrechtliche Verantwortung.

Den häufigsten Fehler machten bisher die Mail-Ver- sender/innen, indem sie alle Empfänger/innen unter

„An“ und nicht unter „BCC“ bzw. „Blind Cabon Copy“

aufführten, so dass jeder/jede Empfänger/in sehen kann, wer noch diese Nachricht empfängt. Dies darf man/frau nur machen, wenn alle Adresseninhaber/

innen explizit damit einverstanden sind. Es sollte nur eine Adresse unter „An“ aufgeführt sein (möglichst die eigene, da ist man sicher, dass sie veröffentlicht werden darf), alle anderen sind dann unter BCC ver- steckt - jede/jeder sieht dann nur seine Adresse!

Alle GEW-Mitglieder mit datenschutzrechtlichen Fra- gen innerhalb ihrer Arbeit in der GEW können mich unter Datenschutz@gew-bw.de kontaktieren.“

AR

Patientenrechte

am Ende des Lebens

Es ist nicht zuletzt dem Münchener Rechtsanwalt Wolfgang Putz zu verdanken, dass wir in Deutschland eine klare gesetzliche Regelung für die Abfassung ei- ner Patientenverfügung besitzen – und dass dieses Gesetz auch in der Praxis Wirkung zeigt. Putz hat in zahlreichen Gerichtsverfahren die Basis dafür ge- schaffen, dass der Bundestag 2009 nicht mehr umhin kam, die Patientenverfügung endlich ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen (BGB §§ 1901a ff.). In dem nach ihm benannten „Putz-Urteil“ hat der Bundesge- richtshof im Jahr 2010 eindeutig bestätigt, dass dieses Gesetz nicht nur auf dem Papier steht: In gesundheit- lichen Fragen ist der Patientenwille alleiniger Maß- stab für das Handeln oder Unterlassen von Ärztinnen und Ärzten, von Medizin- und Pflegepersonal. Das im Grundgesetz (Artikel 2) konstituierte Selbstbestim- mungsrecht des Menschen gibt jedem Einzelnen von uns das unabdingbare Recht, selbst zu entscheiden, ob und welche (medizinischen) Maßnahmen wir bei uns zulassen oder ablehnen. Das bewahrt uns weder vor Krankheit noch vor dem Tod, aber es gibt uns die Freiheit, selbst zu entscheiden, was andere mit uns machen oder was sie zu unterlassen haben – bis hin zum Recht auf den „eigenen Tod”. Ein Ergebnis sei- ner intensiven Befassung mit dieser Thematik ist das von Wolfgang Putz in Zusammenarbeit mit seiner Anwaltskollegin Beate Steidinger geschriebene Buch

„Patientenrechte am Ende des Lebens“, das in der

„Ratgeber“-Reihe des renommierten Beck-Verlags im dtv bereits in der 6. Auflage erschienen ist. Das liegt nicht nur an der großen Nachfrage, sondern auch dar- an, dass sich das Patientenrecht im Fluss befindet. In- zwischen ist bekanntlich die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt worden (die Überprü- fung dieser fragwürdigen Parlamentsentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht steht noch aus).

Die aktuellen Entwicklungen des Patientenrechts werden in dem handlichen Buch aufgearbeitet.

Das Buch ist nicht zuletzt wegen der zahlreichen Fall- Beispiele, die aus Putz’ jahrzehntelanger Befassung mit diesem Thema resultieren, höchst lesenswert (wenn auch empfindliche Gemüter bisweilen ob der Borniertheit und Unmenschlichkeit mancher medizi- nischen „Halbgötter in Weiß“ und mancher Juristen in schwarzen Roben erschrecken werden), sondern es informiert umfassend und in für juristische Laien erfreulich verständlicher Sprache über unsere Rechte als mündige Patient/innen. Im Anhang enthält es für alle denkbaren Fälle geeignete Formulare. Es ist ein bemerkenswerter Umstand, dass der betont konser-

vativ-christlich auftretende bayerische Freistaat sich die von seinem Justizministerium amtlich veröffent- lichte Muster-Patientenverfügung ausgerechnet von diesem eher progressiven Anwalt formulieren ließ. An Wolfgang Putz kommt man halt in Sachen Selbstbe- stimmung im Alter und bei Krankheit nicht vorbei.

Ein ganz anderes Kaliber ist das im gleichen Verlag (in der Reihe „Beck-kompakt“) erschienene Büchlein von Hansjörg Haack: „Patientenrechte – Meine Rech- te beim Arzt und im Krankenhaus“. Auf 128 Seiten im Oktav-Format informiert der Autor, Fachanwalt für Medizinrecht, über die konkreten Auswirkungen des Patientenrechte-Gesetzes: über unseren Anspruch auf angemessene Aufklärung sowie auf eine sorgfälti- ge und qualifizierte Behandlung. Man merkt dem gut gegliederten und lesbaren Buch an, dass Haack über breite Erfahrung bei der Vertretung der Patienteninte- ressen gegenüber den Personen und Einrichtungen der Gesundheitspflege verfügt. Wer mit deren Arbeit nicht zufrieden ist, findet hier eine erste Aufklärung über die eigenen Rechte und über die Pflichten der „Behand- ler“. Haacks Ausführungen zu den Ansprüchen auf Kos- tenerstattung beziehen sich fast ausschließlich auf die gesetzlichen Krankenkassen – wer Genaueres zu den Leistungen der Beihilfe für Beamt/innen und Versor- gungsempfänger/innen wissen will, kommt an der Be- ratung durch die GEW nicht vorbei.

Aufklärung auch gratis

Wer sich kostenlos allgemein und in für Laien leicht ver- ständlicher Form über seine Rechte als Patient informie- ren möchte, kann auch zu der Broschüre „Ratgeber für Patientenrechte“ greifen, die von den Bundesministe- rien für Gesundheit und Justiz sowie dem „Beauftrag- ten der Bundesregierung für die Belange der Patientin- nen und Patienten” herausgegeben wurde. Sie kann im Internet unter https://www.bundesregierung.de/

Content/Infomaterial/BMG/_45.html heruntergeladen werden und ist unter dieser Adresse auch online in ge- druckter Form bestellbar. Man kann sie auch schriftlich beim Publikationsversand der Bundesregierung, Post- fach 481009, 18132 Rostock, anfordern.

Michael Rux Wolfgang Putz / Beate Steidinger. Patientenrechte am Ende des Lebens. Beck-Rechtsberater im dtv. 6. Auflage 2016. ISBN:

978-3-406-68753-2. Ladenpreis 16,90 Euro Hansjörg Haack „Patientenrechte – Meine Rechte beim Arzt und im Krankenhaus“. Beck Verlag München. 1. Auflage 2018.

ISBN: 978-3-406-70018-7. Ladenpreis 7,90 Euro

Mit dem Internet unterwegs

Das Internet ist für sehr viele eine unentbehrliche Hilfe auf der Suche nach Informationen geworden.

Dass der Gebrauch von Google kritisch hinterfragt werden muss, ist den meisten bewusst, aber welche Alternativen sind möglich?

Zu dieser Problematik fand ein zweitägiges Seminar im Löchnerhaus unter dem Thema „Suchmaschinen = Findemaschinen“ statt. Auf der Suche nach dem Wis- sen im Internet auf der Insel Reichenau zeigten Bern- hard Eisele und Erich Katterfeld den Seminarteilneh- mer/innen, welche vielfältigen Möglichkeiten es gibt, sich gezielter als bisher über andere Suchmaschinen seriöse Informationen zu beschaffen. Ganz umgehen lässt sich Google nur schwer, aber es ist möglich, sei- ne Datennachfrage zu streuen und damit einen um- fassenden Zugriff z.B. von Google zu erschweren. Die Suche konnte auch gleich praktisch umgesetzt wer- den: Jede/r konnte auf seinem Gerät ausprobieren,

ob er/sie eine Lösung für die gestellten Aufgaben fand und das Ergebnis mit dem der anderen verglei- chen. Gab es Probleme, so bewiesen die Referenten große Geduld. Mit Hilfe der beiden konnten alle die Hürden nehmen. Auch partnerschaftliche Hilfe wur- de immer wieder in Anspruch genommen. Mit zusätz- lichen Tipps, wie jede/r stärker seine Daten schützen kann, und einem Handout, in dem noch einmal zu Hause nachzulesen ist, was vorgetragen wurde, hat nun jede/r eine Grundlage, seine Suche im Internet überlegter und optimierter zu gestalten.

Es war bereits das zweite Seminar, das Erich Katter- feld und Bernhard Eisele zum Thema „Ein kritischer Umgang bei der Arbeit mit dem Internet“ für die Mit- glieder im Ruhestand anboten und durchführten. Die Nachfrage war so groß, dass bereits das nächste Se- minar im Jahr 2019 geplant ist.

Isabell Kuchta-Papp

(5)

8 VERBRAUCHERSCHUTZ VERBRAUCHERSCHUTZ 9

Ältere Menschen als

Konsument/innen – eine unterschätzte Zielgruppe?

// Wir sind erfahrene Konsument/innen. Trotzdem lesen wir nicht immer das Kleingedruckte, wahrscheinlich noch weniger an Smartphones, Tablets und Laptops. Wir sind nicht begeistert davon, dass wir Gebrauchsanweisungen manchmal nur noch im Internet finden. Seit dem 25. Mai 2018 irritieren die Datenschutzerklärungen, denen man entweder zustimmen, sie ablehnen oder nur zur Kenntnis nehmen muss. Und ehrlich: wer war schon mal bei der Verbraucherberatung? //

Warum haben es die älteren Menschen schwerer als jüngere damit, als Verbraucher/innen immer die richtigen Entscheidungen zu treffen?

Die Komplexität der Konsumgüter und Konsumleis- tungen steigt ständig, so dass der Bedarf an Schutz und Beratung wächst. Gerade bei den älteren Men- schen ändert sich der Bedarf aufgrund ihrer unter- schiedlichen und vielgestaltigen Lebenssituation. Die Lebensphase der Menschen, die nach der Berufspha- se konsumieren, dauert inzwischen Jahrzehnte und damit weit länger als früher. In keiner Altersgruppe wächst der Konsum so stark wie bei den über 60-Jäh- rigen: Seniorinnen und Senioren besitzen pro Kopf die höchste Kaufkraft. Inzwischen entfallen rund 30 Prozent aller Konsumausgaben auf sie (Quelle: Grün- buch Alternde Gesellschaft 2017).

Wir Älteren lassen uns allerdings nicht „über einen Kamm scheren“: Die Jüngeren in unserer Generati- on sind insgesamt sehr aktiv, probieren Neues aus und wollen nicht unbedingt ihr Geld sparen; die in höherem Alter verhalten sich in ihrem Konsum eher konservativ, erneuern eher Bewährtes statt sich elek- tronischen „Schnick-Schnack“ zu leisten und über dessen Handhabung zu verzweifeln. Die Älteren unter uns setzen mehr auf persönliche Kontakte, Beratung und Vertrauen, während sich die Jüngeren selbst kun- dig machen, im Internet, in Fachgeschäften etc. Beide Zielgruppen können allerdings auf Werbetricks her- einfallen, sei es am Telefon, durch postalische Wer- bung oder gar durch Haustürgeschäfte.

Wirtschaft und Unternehmen, auch private Dienst- leistungsanbieter konzentrieren sich zunehmend auf

die älteren Konsument/innen, wenn auch die Wer- bung noch nicht ganz mitgezogen hat. Allerdings sind wir vor allem das Ziel der Werbung bei Medikamen- ten, Mitteln für bessere Konzentration, Hörgeräten und der Rentenlotterie. Kaffeefahrten - eine ganz alte Werbestrategie - sind noch lang nicht vorbei.

Was macht ältere Menschen besonders schutzbe- dürftig?

Als Konsument/innen bringen wir unsere Kenntnisse und Erfahrungen bei jedem Einkauf ein. Diese treffen aber auf die wirtschaftlichen Interessen der Vertrei- ber von Waren und Dienstleistungen. Die sich rasant entwickelnde Komplexität lässt uns zunehmend un- terlegen sein: Dieser Abstand vergrößert sich mit zunehmendem Alter. Ältere Menschen haben daher besondere Schutzbedürfnisse auch aufgrund ihrer Lebensverhältnisse, sowohl durch unterschiedliche Einkommensverhältnisse als auch durch regiona- le Unterschiede. Daher sollten sie einen besonders leichten Zugang zu Beratung und Vertretung haben;

insbesondere in folgenden Bereichen:

• Vorsorge (Patientenverfügung, Erbrecht und Testa- ment; Rente und Versicherungen),

• ärztliche Versorgung (Über- und Unterversorgung älterer Menschen) und Patientenrechte, z.B. bei der Gesundheitskarte, Leistungen mit Zuzahlung

• Datenschutz, Barrierefreiheit im Internet und Zugang zu demselben, Recht auf analogen Zugang (z.B. Kabelfernsehen),

• Zugang zu Bildungsangeboten im Nahbereich

• Gute Ernährung im Alter und nahe Einkaufsumgebung

haushaltsnahe Dienstleistungen, barrierefreie Infrastruktur, Barrierefreiheit im Alltag (im öffentli- chen Raum, aber auch bei Schriftgrößen etc.),

Sicherheit im Alltag, Schutz vor Betrug, Eigentums- delikten und Gewalt,

gutes Wohnen im Alter, Zuschüsse zu Umbauten, sparsame Energieausstattung u.a.,

Schutz vor überteuerten privaten Pflegeeinrich- tungen und Hilfe bei der Suche,

Schutz bei Abschluss von unnötigen Versicherun- gen, vor Altersdiskriminierung bei Kreditvergabe und anderes mehr.

Schutz vor unseriösen Reiseanbietern und bei Forderungen gegenüber diesen.

Wer steht nun auf der Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft ihnen?

Da gibt es einmal die Kreisseniorenräte e.V., die die Interessen der älteren Menschen vertreten und diese beraten. Sie tun dies ehrenamtlich und schulen ihre Mitarbeiter/innen in den Beratungsfeldern. In etwa 16,5 Prozent der Kommunen sind sie als gemeinnüt- zige eingetragene Vereine aktiv. Dort, wo es sie gibt, sind sie relativ nah an den älteren Menschen in ihrem Einzugsgebiet und wissen, welche Möglichkeiten und Hilfen vorhanden sind.

Der GEW-Rechtsschutz berät seine Mitglieder bei Fragen der Versorgung, der Rente, des Sozialrechts (z.B.: Schwerbehinderung), der Beihilfe und der Pfle- geversicherung und gewährt nach Einzelfallprüfung Rechtsschutz.

Zu nennen ist weiter die Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg e.V., die die Verbraucher/innen in 14 Beratungsstellen, verteilt im Land, telefonisch, persönlich und durch Musterbriefe berät. An vielen weiteren Standorten gibt es ausschließlich Energie- beratung. Die VZ ist ein eingetragener Verein, der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz qualifizierte Rechtsberatungsbefugnis hat und als gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Sie verfügt über quali- fizierte Mitarbeiter/innen (Jurist/innen und andere Fachleute) und erhält hauptsächlich finanzielle Förde- rung durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz BW. Weitere Bundes- und Landes- ministerien fördern bestimmte Projekte. Sie ist un- abhängig, da sie keine Gelder von Unternehmen und

der Wirtschaft annimmt. Wer sich beraten lassen will, muss einen Beitrag bezahlen: Für eine Beratung bis zu 20 Minuten 22 Euro, bei Beratungen zu den Bereichen

„Altersvorsorge, Banken, Kredite und Versicherun- gen“ 33 Euro. Das Vortragsangebot findet sich unter www.vz-bw.de/vortragsangebot. Der Deutsche Ge- werkschaftsbund ist eines der 2081 Fördermitglieder.

Genannt seien auch noch Quellen für eigene Infor- mationen:

Klassisch ist noch immer die „Stiftung Warentest“.

Sie gibt monatlich zwei Zeitschriften heraus: Finanz- test und das klassische Testheft („test“) – für Pro- dukte, Dienstleistungen usw. Zu vielen Themen, die gerade auch uns ältere Menschen betreffen, gibt es Sonderbroschüren (z.B. „Das Vorsorge-Set“, „Das Nachlass-Set“ usw.). Stiftung Warentest ist eine ge- meinnützige, vom Staat eingerichtete und aus Steu- ermitteln geförderte Verbraucherorganisation und ist selbständig. Sie finanziert sich durch den Verkauf ihrer Produkte (Zeitschriften, Label, Broschüren) und durch Stiftungsgelder. Vergleichsportale im Internet können versierten Internetnutzern helfen. Bei man- chen dieser Seiten werden nicht nur die Preise vergli- chen, sondern es gibt auch eine detaillierte Beschrei- bung der Produkte mit Vor- und Nachteilen.

Was erleichtert uns älteren Menschen den Zugang zu einer qualifizierten Beratung?

Hier gibt es Bedarf an Weiterentwicklung: Die Be- ratungsstellen müssen gerade für die Älteren unter uns im Nahbereich sein. Eine Kommunalisierung der qualifizierten Verbraucherberatung wäre ein Ziel. Ein guter Verbraucherschutz muss eine kostenlose, um- fassende und persönliche Beratung in allen Bereichen zum Schutz der älteren Menschen leisten können.

Ihre Arbeit muss entsprechend staatlich gefördert werden. Wer sich mit den Fragen des Verbraucher- schutzes befasst, stellt fest, dass die zum Schutz älte- rer Menschen notwendigen Rechtsnormen in vielen verschiedenen Gesetzen zu finden sind. Das ist für viele ältere Menschen nicht ohne Beratung machbar.

Daher plädiere ich für ein Verbraucherschutzgesetz speziell für ältere Menschen, das verständlich kom- mentiert ist.

Barbara Haas

(6)

10 KULTURERBE KULTURERBE 11

Christliches Abendland?

Europa ist mehr

Teil I.- Unsere Wurzeln in der Antike

2018 ist von der Europäischen Kommission zum „Eu- ropäischen Jahr des Kulturerbes“ ausgerufen worden.

Ja, wenn man wüsste, was das ist, unser Kulturerbe.

Es gibt ja schon welche, die meinen, es genau zu wis- sen. Aber denen, Pegida und Konsorten, darf man es nicht überlassen, zu bestimmen, was Europa oder das

„Abendland“ ausmacht. Deshalb soll hier versucht werden, den Wurzeln und der Eigenart unserer eu- ropäischen Kultur nachzuspüren. Angesichts der Fülle des Stoffes und der Komplexität des Themas wird die Darstellung notgedrungen nur skizzenhaft sein. Wer sich ausführlicher informieren will, findet am Schluss der dreiteiligen Serie eine Auswahl an weiterführen- der Literatur.

Griechische und römische Antike

Um 600 v. Chr. begann in den griechischen Stadt- staaten das, was Europa und die europäische Denk- weise bis heute einzigartig macht: Demokratie und vernunftbestimmte, d.h. rationale Erklärung der Welt und der Natur. Bis dahin galt als unumstößlich, dass Herrschaft von einem religiös legitimierten Herrscher ausgeübt wird, dessen Machtanspruch nicht bezwei- felt werden darf und dessen Ratschlüsse nicht zu er- gründen sind. Im Athen des 6. und 5. vorchristlichen Jahrhunderts entwickelte sich das Gegenbild zu die- ser Vorstellung. Aufbauend auf der Gesetzgebung So- lons und deren Weiterentwicklung durch Kleisthenes und Perikles entstand das Urbild der modernen De- mokratie. Ihr lag der Gedanke zugrunde, dass die For- mulierung des politischen Willens einer Gemeinschaft Sache der Menschen ist, die in dieser Gemeinschaft zusammengeschlossen sind. Für uns ist das heute eine Selbstverständlichkeit, damals war es buchstäb- lich unerhört. In Athen war es die Volksversammlung, in der die Angelegenheiten der Polis diskutiert und beschlossen wurden. Die Athener vertrauten darauf, dass in einer kontroversen Debatte die besseren Ar- gumente sich durchsetzen würden. Die Bürger waren also gleich in ihren politischen Rechten und frei in der Äußerung ihrer Meinung.

Freilich: Nicht alle Einwohner genossen diese Rechte, sondern nur die Bürger, in den besten Zeiten immer- hin etwa 35 000 freie Männer. Ausgeschlossen waren

die Frauen, die Sklaven und die Kinder. Wenn man aber bedenkt, dass in unseren modernen Demokrati- en die Frauen erst im 20. Jahrhundert das Wahlrecht erhielten (und in Preußen das Dreiklassenwahlrecht abgeschafft wurde), so war das vor über 2400 Jah- ren kein schlechter Anfang. Dieser freie Geist zeigte sich auch in Philosophie und Wissenschaft, genauer:

Er begründete überhaupt erst, was wir unter Philo- sophie und (Natur-) Wissenschaft verstehen. In den griechischen Siedlungen in und um die Ägäis und in Unteritalien machten sich Menschen daran, die Welt auf neue Weise zu erforschen und zu erklären. Nicht mehr durch religiöse Mythen und Taten der Götter, sondern durch Vernunft und logisch-prüfendes Den- ken sollte die Wahrheit über die Erscheinungen der Natur und deren Ursachen erkundet werden „in al- les durchdringender Forschung“ (Parmenides, um 515 – 440 v. Chr.). Diese Forscher entwickelten aus ihren Beobachtungen Theorien und stellten Hypothe- sen auf, die sie dann durch Experimente und weitere Beobachtungen zu beweisen suchten. Dabei galt das gleiche Prinzip wie in der Verfassung der Polis: Nicht die Meinung eines Meisters ist maßgebend, sondern es gelten das bessere Argument und der überzeu- gendere Beweis. Eine Theorie galt so lange, bis sie durch eine neue, die bestimmte Phänomene besser erklären konnte, ersetzt wurde. Dies Prinzip gilt in der modernen Naturwissenschaft immer noch. Aus der Philosophiegeschichte kennen wir alle das Drei- gestirn Sokrates, dessen Schüler Platon und dessen Schüler Aristoteles aus dem 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. Sokrates trieb seine Partner durch insistie- rendes Fragen, das sich nicht mit billigen einfachen Antworten abspeisen ließ, zum Eingeständnis, dass sie nichts wussten (was er von sich ja auch behaupte- te). Platon beschäftigte sich vornehmlich mit der Fra- ge nach dem Menschen, dem richtigen Wissen und Handeln, der richtigen Art des Zusammenlebens und der politischen Verfassung. Aristoteles war der ers- te, der eine Zusammenschau von eher spekulativer Philosophie und exakter Naturwissenschaft auf der Grundlage rationalen Denkens schuf. Er konnte dabei auf die Forschungen der ionischen Naturphilosophen zurückgreifen (z.B. Thales von Milet ca. 625 – 548 v.

Chr.). Sein Werk war Grundlage des philosophischen Denkens für fast zwei Jahrtausende.

In den 400 Jahren von etwa 600 – 200 v. Chr. legten diese Forscher erstaunliche Ergebnisse vor, von de- nen hier einige exemplarisch genannt werden sol- len: Damals wurde schon erkannt, dass die Erde eine Kugel ist, die um die Sonne kreist, und dass die Erde um ihre eigene Achse rotiert und so Tag und Nacht entstehen. Leider setzte sich später die Annahme des Klaudios Ptolemaios (um 100 n. Chr.) durch, der die Erde ins Zentrum setzte und den Rest des Universums um sie kreisen ließ. Erathostenes (275 – 200 v. Chr.) berechnete den Erdumfang mit etwa 39 700 km ziem- lich genau und behauptete auch, dass Indien auf dem Seeweg entweder um Afrika herum erreicht werden könnte, oder indem man nach Westen fuhr. Auch vermutete er einen weiteren Kontinent im Westen des Atlantiks. (Diese Erkenntnisse griffen 1700 Jahre später Vasco da Gama und Kolumbus wieder auf und bewiesen sie durch ihre Entdeckungsfahrten).

Die Mathematik war im wesentlichen Geometrie, da es noch kein Zahlensystem und auch kein algebrai- sches Zeichensystem gab. Mit geometrischen Mitteln gelang es, quadratische und kubische Gleichungen zu lösen und Grundlagen der Trigonometrie zu formulie- ren. Um 300 v. Chr. fasste Euklid das gesamte geo- metrische Wissen seiner Zeit in einem großen Werk zusammen. Archimedes (287 – 212 v. Chr.) erarbeite- te sogar Grundlagen der Infinitesimalrechnung. Auf ihn gehen zahlreiche Erfindungen und Entdeckungen zurück, u. a. ein mit Wasser betriebenes Planetarium, die Archimedische Schraube zum Hochtransportieren von Wasser, Flaschenzüge zum Heben schwerer Las- ten. Diese sind eine Anwendung der Hebelgesetze, die Archimedes ebenso entdeckte wie den Auftrieb in Flüssigkeiten und das spezifische Gewicht.

Spätestens seit Hippokrates (um 460 – 377 v. Chr.) war es in der Medizin mit der Vorstellung vorbei, Krankheiten als das Werk von Göttern oder Dämonen anzusehen. Man nahm natürliche Ursachen an und suchte die Beschwerden durch Medikamente oder durch eine entsprechende Lebensweise (Bewegung, Diäten…) zu lindern. Auch gab es eine strukturierte medizinische Ausbildung in verschiedenen Fachrich- tungen. Kinderheilkunde und Gynäkologie waren eine Domäne der Frauen. Erstmals wurden auch Leichen seziert, um die Anatomie des Menschen verstehen zu können. Hier zeigte sich auch die dunkle Seite des Wissensdranges: Herophilos von Chalkedon sezier- te um 335 v. Chr. in Alexandria zum Tode verurteilte Verbrecher bei lebendigem Leibe und ohne Betäu- bung. Wer denkt da nicht an gewisse KZ-Ärzte! Wenn auch Naturwissenschaften und Philosophie den An- spruch erhoben, auf rationaler Basis zu arbeiten, so waren sich die Griechen sehr wohl bewusst, dass der Mensch nicht nur nach der Vernunft handelt, sondern

dass sein Tun und Lassen stark von irrationalen Trie- ben und Leidenschaften gesteuert wird. Im Theater, auch eine griechische Erfindung, in den Dramen der attischen Tragödiendichter wird diese Seite des Men- schen eindringlich dargestellt: „Ungeheuer ist viel.

Doch nichts ist ungeheurer als der Mensch.“ (Sopho- kles: Antigone)

Die Römer, Herren eines Weltreiches und Besieger der Griechen, bewunderten deren Philosophie und Wissenschaft. Entsprechend ihrem aufs Praktische gerichteten Sinn entwickelten sie noch heute be- wunderte Höchstleistungen in Technik und Archi- tektur. Ihre Thermen waren nicht nur zum Baden da, sondern bildeten gefragte Zentren der Geselligkeit.

Ihre Wasserleitungen versorgten z. B. in der Stadt Rom über eine halbe Million Menschen mit Wasser.

Geradezu genial war ihre Hypokaustheizung, bei der Warmluft durch Kanäle in Fußböden und Wänden geleitet wurde. Der technische Standard ihrer Städte (Wasser, Abwasser, Straßen…) wurde in Europa erst wieder Ende des 19. Jahrhunderts erreicht. Bis in die Neuzeit folgten die Landwege dem von den Römern angelegten Straßennetz.

Wohl am folgenreichsten für die Entwicklung Europas wurde aber das römische Recht. Ohne dieses, auf das die Rechtssysteme Mittel-und Westeuropas zurück- gehen, wäre die Europäische Union nicht denkbar.

Schon Marcus Porcius Cato (234 – 149 v. Chr.) ver- wendete den Begriff des Naturrechts, das dem von Menschen gesetzten Recht vor- und übergeordnet ist. Einer der später formulierten Grundsätze der Na- turrechts lautet: „Es ist von Natur aus gerecht, dass sich niemand mit dem Schaden eines anderen berei- chert.“ (Man wende diesen Grundsatz einmal auf den Dieselabgasskandal an!) Unter dem Einfluss der grie- chischen Philosophie postulierte Cicero (106 – 43 v.

Chr.) zum ersten Mal den Begriff der Menschenwür- de, die jedem Menschen eigen ist, weil er ein Mensch ist. Naturrecht und Würde des Menschen sind heute wesentliche Grundlagen des europäischen Rechtssys- tems und damit auch unseres Grundgesetzes.

Die vielen juristischen Regelungen, die während des Römischen Reiches entstanden waren, wurden unter dem (ost-)römischen Kaiser Justinian zusammenge- fasst und in ein System gebracht (533 n. Chr.). Eine Handschrift dieser „Digesten“, uns besser bekannt als

„Corpus iuris“, fand sich um die Mitte des 11. Jahr- hunderts in Pisa. Von der Universität Bologna aus breitete sich die Wissenschaft vom römischen Recht über ganz Europa aus. Noch das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 fußt auf dem weiterentwickel- ten römischen Recht.

Hermann Sehringer

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12 MIGRATION MIGRATION 13

flüchtlinge, Klimaflüchtlinge, die in Zukunft einen großen Anteil der Flüchtlinge bilden werden) als auch die Integration mit all ihren Facetten. Er belegte die Anzahl der Flüchtlinge weltweit mit Zahlen.

Die aktuellen Vorwürfe gegen das Bamf (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) machte Prof. Dr. Barth dann zum Einstiegsthema. Mit welchen Problemen sich die Behörden bei dem großen Flüchtlingsansturm 2015 konfrontiert sahen, stellte er anschaulich dar:

Nur mangelhaft ausgebildete Entscheider sollten un- ter großem Zeitdruck bei sieben Flüchtlingen am Tag entscheiden, ob ihr Asylantrag gerechtfertigt sei oder nicht. (Inzwischen wurde aufgrund der negativen Er- fahrungen mit dem Zeitdruck die Anzahl auf drei Ent- scheidungen pro Tag reduziert.) Die Folge war, dass sich in den Bundesländern die Anerkennungsquoten für einzelne Fluchtländer stark unterschieden. Und viele Flüchtlinge hätten in der kurzen Zeit, die für die Befragung zur Verfügung stand, in der Lage sein müssen, über so traumatische Erfahrungen wie Folter und Vergewaltigung zu berichten. So ist es nicht ver- wunderlich, dass im Nachhinein 40 Prozent der Ent- scheidungen durch Gerichtsentscheidungen revidiert werden mussten. Dies führte dann wieder zu einer Überlastung der Gerichte. Hier verteidigte der Refe- rent das Bamf: Es hatte rechtzeitig vor der Situation gewarnt. Schuld an der chaotischen Situation trug die Politik, die auf Warnungen zuvor nicht reagiert hatte, denn der Flüchtlingsstrom war absehbar.

Es gibt vielfältige Gründe, die Heimat zu verlassen. Die Definition und die gesellschaftliche Akzeptanz, wer als Flüchtling anerkannt wird, ist zeitabhängig und oft politisch umstritten. Nicht alle, wie z. B. die Flucht aus Klimagründen, werden von der Genfer Konvention ge- schützt. Dabei werden bis zum Jahr 2050 140 Mio. Kli- maflüchtlinge prognostiziert. Hier müsste die Genfer Konvention, die erst seit 1967 weltweit gilt, erweitert werden. Kritisch hinterfragt wurde auch die Auswir- kung der Entwicklungshilfe auf die Fluchtursachen.

Häufig werden davon nicht Projekte finanziert, die die Lebensbedingungen der Bevölkerung verbessern, sondern die Taschen der ohnehin begüterten oberen zehn Prozent der Gesellschaft füllen. Hier wäre eine stärkere Kontrolle notwendig. Wie kurzfristig in der Politik gedacht und entschieden wird, ist auch bei der Finanzierung erkennbar: Im jordanischen Flüchtlings- lager kostete die Versorgung eines Flüchtlings 1 Euro pro Tag. Dieses Geld wurde nicht aufgebracht.

Der UNHCR konnte die Flüchtlinge nicht mehr mit Nahrung versorgen, so dass sich die Flüchtlinge auf den Weg nach Europa machten. In Deutschland sind die Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge un- gleich höher. Und anstelle einer langfristigen Strate- gie der Verbesserung der Verhältnisse in den Heimat- ländern werden Gelder aus dem Bundeshaushalt für die Entwicklungshilfe umgeschichtet für die Abwehr der Flüchtlingsströme. Der Referent plädierte auch vehement dafür, dass in Deutschland endlich ein Ein- wanderungsrecht beschlossen wird und Möglichkei- ten geschaffen werden, auf legalen Wegen hier Aus- bildungsmöglichkeiten und Arbeit zu erlangen, ohne den gefährlichen Weg über das Mittelmeer antreten zu müssen. Für die Teilnehmer/innen war beeindru- ckend, wie fundiert Prof. Dr. Barth die unterschiedli- chen Themenbereiche darstellte. Seine differenzier- ten faktenreichen Erklärungen ließen die Größe und den Umfang des Problems deutlich werden. Oft nahm er auch Stellung zu politischen Vorschlägen, z. B. wie sich die so genannten Ankerzentren negativ auf die Situation der Flüchtlinge auswirken würden. Einen breiten Raum nahm die Darstellung der Bedeutung der Bildung und der Rolle der Religion ein. Er benann- te die Schwierigkeiten detailliert. Als Fazit: Notwen- dig sind langfristige Lösungen und keine, die nur auf die nächsten Wahlen ausgerichtet sind. Hilfen dürfen nicht nur die eigenen Vorteile im Blick haben. Und würde man die finanziellen Aufwendungen für mili- tärische Interventionen, Transferleistungen und wirt- schaftliche Maßnahmen daran ausrichten, Gewalt zu mindern und Not zu lindern, wären wichtige Schritte getan. Insgesamt aber sah er eher wenig Hoffnung auf eine vernünftige, sinnvolle Lösung der Proble- me, da es dafür keine politischen Mehrheiten gäbe.

Am positivsten einzuschätzen seien die zahlreichen Flüchtlingsinitiativen, von denen viele Teilnehmer/in- nen aus eigener Erfahrung und Tätigkeit berichteten.

Das Seminar in Kochel ist wegen der Möglichkeit, sich länger und dadurch intensiver mit einem wich- tigen Thema zu befassen und sich im Ruhestand wieder einmal als Mitglied der GEW-Gemeinschaft zu fühlen, ein Baustein für den Verbleib in der Ge- werkschaft. Mehr solcher Seminare wünschen sich die Seminarteilnehmer/innen.

Isabell Kuchta-Papp

Seminar Kochel am See 2018

„Migration – Historie, Fluchtursachen, Integration auf internationaler und nationaler Ebene“, das war das komplexe Thema des diesjährigen Seminars in Kochel am See. In den vier Arbeitstagen, die zur Ver- fügung standen, wurden von Prof. Dr. Barth von der Hochschule für angewandte Wissenschaft / München in konzentrierter Form die mannigfaltigen Aspekte vorgetragen. Wie schwierig die Situation ist und dass es keine einfachen, sofort zu greifende Lösungen gibt, ist nicht leicht zu akzeptieren. Das hatte wohl auch keine/r der Teilnehmer/innen erwartet. Tief gehende Einblicke und Erkenntnisse in das Thema, die der Re- ferent mit viel Material untermauert vortrug, konn-

te aber jede/r aus dem Seminar nach den fünf Tagen mitnehmen. Alle einzelnen Aspekte der Migration, die vorgetragen wurden, fundiert im AR darzustellen, würden den Rahmen sprengen oder die Darstellung zu sehr vereinfachen. Deshalb kann nur eine Über- sicht gegeben und es können auch nur einige Fakto- ren herausgegriffen werden.

Prof. Dr. Barth behandelte in seinen Vorträgen so- wohl die rechtliche Seite der Migration: die Genfer Konvention - ihre Inhalte, ihre Hilfe und ihre Mängel, die Historie (z.B. wanderten 55 Mio. Menschen von 1818 – 1855 vor allem nach Amerika aus), die Grün- de für die Migration (Kriegsflüchtlinge, Wirtschafts-

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Infos nicht nur für

Mitglieder im Ruhestand - Seminar 60 plus

Im Congress-Centrum in Schwäbisch Gmünd trafen sich 150 Mitglieder im Ruhestand sowie ruhestands- nahe Kolleg/innen aus den Kreisen Ostwürttemberg, Schwäbisch Hall, Göppingen und Schorndorf zu ei- nem Informationsnachmittag.

Alfred König, Leiter der Landesrechtsschutzstelle, gab wertvolle Tipps zur Kostenerstattung bei Rehas sowie Hilfsmitteln durch die Beihilfe und die Krankenkassen.

Deutlich wurde vor allem, dass die Beihilfeverord- nung durchaus ihre Tücken besitzt und es ratsam ist, sich vor entsprechenden Maßnahmen in schriftlicher Form bei Beihilfe bzw. Rentenversicherung und Kran- kenkasse zu erkundigen und sich eine Kostenzusage geben zu lassen, möchte man vermeiden, erhebliche Eigenanteile tragen zu müssen.

Sinn und Unsinn der „Mütterrente“ erläuterte Inge Görlich, Vorstandsbereich Tarif-, Beamten- und Sozi- alpolitik. Frauen werden damit in falscher Sicherheit gewiegt. Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss Berücksichtigung finden, jedoch in an- derer Form und darf nicht zu Lasten der Rentenkas- se gehen. Wolle man verhindern, dass Frauen, auch

verbeamtete Lehrkräfte, in die Altersarmut abgleiten, müssen Arbeitsbedingungen, Rollenbilder und Be- treuungsmöglichkeiten so verbessert werden, dass Frauen nicht nur in Teilzeit im Beruf verbleiben kön- nen, sondern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ohne Nachteile möglich wird.

Frau Rechtsanwältin Irene Meixner erläuterte schließ- lich an praxisnahen Beispielen den Unterschied und die Bedeutung von Betreuungsverfügung, Vollmacht und Patientenverfügung. Nicht vergessen werden dürfe in diesem Zusammenhang eine Vollmacht für die digitalen Lebensbereiche. Neben der Sinnhaftig- keit dieser Dokumente für ein selbstbestimmtes Le- ben im Alter wurde ebenso darauf verwiesen, dass gerade auch volljährige „Kinder“ entsprechende Do- kumente besitzen sollten.

Die Teilnehmer/innen empfanden die Veranstaltung als äußerst informativ und als weiteren Beleg dafür, dass sich die Mitgliedschaft in der GEW auch im Ru- hestand auszahlt.

Margit Wohner

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Von A wie Altersteilzeit über Patientenverfügung und Testament bis Z wie Zurruhesetzung - die Vorsorgemappe der GEW -

55plus - enthält alles, was man beim Übergang in den dritten Lebensabschnitt wissen muss.

Auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Ruhestand gibt die Vorsorgemappe umfassende und kompetente Antworten. Sie enthält alle notwendigen Informationen

über die Zurruhesetzung und Versorgung der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis sowie Grundinformationen über die Rente

für Arbeitnehmer/innen (Angestellte). Außerdem enthält sie Checklisten und Formulare zur Dokumentation der persönlichen Verhältnisse.

Ein unentbehrlicher Ratgeber für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich gut auf den dritten Lebensabschnitt

vorbereiten wollen.

// VORSORGEMAPPE //

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Baden-Württemberg

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