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Immobilien in jeder Lebenslage:
Finanzielle
Notlagen
1 N HALTSVERZEICH N IS
1. Immobile verkaufen bei einer finanziellen Notlage
2. Alternativen zu einem Hausverkauf
2.1 Privates Darlehen im Freundes-/Familienkreis 2.2 Kredit aufnehmen
3. Die Zwangsversteigerung
3.1 Was ist eine Zwangsversteigerung?
3.2 Ablauf einer Zwangsversteigerung
DIECKMANN
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Liebe Immobilieneigentümerin, Lieber Immobilieneigentümer,
es gibt oftmals Situation im Leben, welche nicht immer planbar sind. Man kann der Arbeitsplatz verlieren, man trifft falsche Entscheidungen und gerät plötzlich in einer finanzielle Notlage. Besonders in Krisenzeiten wie aktuell durch Covid-19 kann es sehr schnell dazu kommen. Jedoch hilft es nichts, den Kopf in den Sand zu stecken.
Dieser Ratgeber soll Ihnen eine grundlegende Stütze in einer solchen Situation bieten und Ihnen dabei helfen, keine überstürzten Entscheidungen zu treffen.
Dennoch wollen wir anmerken, dass es besonders bei finanziellen Notlagen und Problemen ratsam ist, sich mit einem Anwalt oder einer anderen fachmännischen Unterstützung auseinander zu setzen.
Bei Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen natürlich immer zur Verfügung und unser Team hilft Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft!
Ihr Team von Dieckmann Immobilien
DIECKMANN
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1: Immobilie verkaufen bei einer finanziellen Notlage
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Sie besitzen eine Immobilie, befinden sich momentan jedoch in einer finanziellen Notlage? Besonders dann ist es wichtig, sich fachmännische Unterstützung ein
zuholen, um nicht noch weitere und größere Verluste zu erleiden.
Bevor es keine anderen Möglichkeiten gibt, muss man sich eventuell freiwillig von der eigenen Immobilie trennen und verkaufen, um eine potentielle Zwangsver
steigerung zu verhindern.
Ein freier Verkauf wird immer mehr erzielen als ein Erzwungener!
Finanzielle Notlage - Seite 4 +49 (0) 23 04 - 23 96 110 immo@dieckmann-immobilien.de
1: Immobilie verkaufen bei einer finanziellen Notlage
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Entscheiden Sie sich Ihre Immobilie zu verkaufen können Sie dies entweder auf eigene Faust angehen oder Sie wenden sich an einen professionellen
Immobilienmakler. Ohne einen Makler müssen Sie sich bewusst sein, dass dies mit einer Menge Aufwand verbunden ist und viele Fragen aufkommen werden:
+
Wie gehe ich den Verkauf am Besten an?+
Was ist meine Immobilie überhaupt wert?+
Wie viel Verhandlungsspielraum muss ich einplanen?+
Was ist, wenn ich keinen Käufer für die Immobilie finde?+
Wie lange vorher muss ich anfangen zu planen?+
Wo finde ich die besten Interessenten?+
Und noch vieles mehr ...Bestreiten Sie den Verkauf Ihrer Immobilie mit einem kompetenten Immobilien
makler, wird Ihnen eine Menge Arbeit abgenommen. Sie werden vermutlich
deutlich schneller einen Interessenten für Ihre Immobilie bekommen und außerdem eine gute Beratung an Ihrer Seite haben, wodurch potentielle Fehlentscheidungen vermieden werden können.
Außerdem ist es immer besser, sich besonders bei einem so wichtigen Thema an erfahrene Leute in dem Bereich zu wenden. Zusätzlich ist es immer ratsam, auch einen Anwalt mit einzubeziehen, um auf der sicheren Seite zu sein.
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2: Alternativen zu einem Hausverkauf
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Kommt ein Immobilienverkauf nicht in Frage, gibt es noch weitere Möglichkeiten der Zwischenfinanzierung. Doch welche Alternativen sind wirklich eine adäquate Lösung für finanzielle Notlagen?
Folgend stellen wir einige Empfehlungen vor, um einen kurzfristigen Geldbedarf zu decken, ohne direkt die eigene Immobilie verkaufen zu müssen.
Finanzielle Notlagen - Seite 6 +49 (0) 23 04 - 23 96 110 immo@dieckmann-immobilien.de
2: Alternativen zu einem Hausverkauf
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2.1 Privates Darlehen im Freundes-/Familienkreis
Es besteht die Möglichkeit im Freundes-/Familienkreis um ein privates Darlehen zu bitten, was bedeutet sich von jemandem aus dem eigenen Umkreis Geld zu leihen.
Dies ist eine private Angelegenheit und Sie sollten jemanden fragen, dem Sie vertrauen. Auf der anderen Seite sollten Sie auch Rücksicht auf Ihren „Helfer"
haben und versichern, dass dieser sein Geld wiederbekommt. Es sollte von Anfang an irgendeine Art von Sicherheit geklärt werden, wie ein Pfand in Form eines
Wertgegenstandes, auch wenn dies im privaten Kreis schwer sein kann.
Wenn keine Sicherheiten da sind, sollte zumindest schriftlich dokumentiert werden, dass es sich tatsächlich um ein Darlehen handelt und nicht um eine Schenkung.
2.2 Kredit aufnehmen
Natürlich kann man einen Kredit bei einer Bank oder einem anderen seriösen Kreditgeber aufnehmen und gilt in manchen Lebenssituation als sinnvolle Maß
nahme. Jedoch gibt es dabei nicht immer nur Vorteile. Für die geliehene Summe müssen Zinsen gezahlt werden, welche mit der Laufzeit des Kredits immer höher ausfallen. Auf lange Sicht besteht also das Risiko, dass diese Raten nicht vollständig gezahlt werden können.
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3: Die Zwangsversteigerung
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Gibt es keinen anderen Ausweg mehr um aus einer finanziellen Notlage heraus zu kommen, kommt es oftmals zu einer Zwangsversteigerung der eigenen
Immobilie. Dies ist für den Besitzer der Immobilie meistens eine schwierige Angelegenheit, da man wie der Name schon sagt, gezwungen ist die eigene Immobilie aufzugeben und diese letztendlich meist unter dem eigentlichen Wert verkauft wird.
Wir wollen für Sie die wichtigsten Fragen klären, was genau eine Zwangsversteig
erung ist, wie es dazu kommt und wie Sie abläuft.
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3: Die Zwangsversteigerung
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3.1 Was ist eine Zwangsversteigerung?
Eine Zwangsversteigerung ist ein Vollsteckungsverfahren, in dessen Folge die Verwertung einer Sache durch Versteigerung erfolgt. Verschulden Sie sich durch eine Baufinanzierung oder sind in einer finanziellen Notlage bei Ihrer Bank, hat diese einen Anspruch auf Rückzahlung der Schulden und ist damit Ihr Gläubiger.
Können Sie diese Schulden nicht zurückzahlen, kann die Bank Ihre Immobilie zur Auktion freigeben und damit die Schulden durch den Erlös tilgen.
Eine weitere Art der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung, welche oftmals in Kraft tritt wenn sich mehrere Parteien, wie bei einer Scheidung oder einem Erbe mit mehreren Erben, nicht über den weiteren Umgang mit der Immo
bilie einigen können.
3.2 Ablauf einer Zwangsversteigerung Eine Zwangsversteigerung besteht grundlegend aus drei Phasen:
Eröffnung: In der Eröffnung werden grundlegende Informationen über die zu versteigernde Immobilie vorgetragen, wie Eintragungen im Grundbuch, der
Verkehrswert und dergleichen. Anschließend wird das geringste Gebot ermittelt, welches von den Bietern nicht unterschritten werden darf.
Bieter-Stunde: Wie der Name schon erklärt, können die Bieter jetzt Ihre Gebote für mindestens 30 Minuten angeben.
Verhandlung über den Zuschlag: Ist das letzte Gebot eingegangen, wird die Auktion geschlossen und über den Zuschlag verhandelt.
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Melden Sie sich gerne bei uns und unser Team wird Ihnen, in einem unverbindlichen und persönlichen Beratungsgespräch, bei all Ihren Anliegen die passenden Antworten oder Lösungen liefern.
Fairness und Transparenz stehen bei uns an oberster Stelle, um Ihnen das für uns bestmögliche Endergebnis zu bieten. Ob es sich nur um eine
Beratung handelt, oder gleich um einen Immobilienverkauf - wir bieten Ihnen das Gesamtpaket!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Dieckmann Immobilien Team