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Finanzielle Engpässe nach der Scheidung: ihr oder sein Manko?

Von Dorian Kessler und Barbara Zimmermann / 03. Februar 2017 1 Kommentar

Geschiedene Frauen sind häufiger auf Sozialhilfe angewiesen als geschiedene Männer. Neben den unterschiedlichen Erwerbskarrieren von Männern und Frauen ist dies auf die Unterhalts- rechtspraxis zurückzuführen, die das Existenzminimum des besser verdienenden Partners un- berührt lässt. Das Zentrum Soziale Sicherheit hat erstmals berechnet, welchen Einfluss dies auf das Armutsrisiko von geschiedenen Frauen hat.

Eine Scheidung bringt nicht nur psychischen Stress mit sich. Seit rund dreissig Jahren stapeln sich Forschungsberichte mit der Haupterkenntnis, dass Paare durch eine Scheidung oft drastische Ver- schlechterungen ihrer finanziellen Situation erleben und dass Geschiedene besonders häufig Sozial- leistungen beziehen. Das betrifft Männer und Frauen. Die Forschung betont jedoch auch, dass Frau- en nach Scheidungen häufiger arm werden als Männer. Das vom Schweizerischen Nationalfonds fi- nanzierte Projekt „Scheidung als soziales Risiko“ überprüft zwei Erklärungsansätze für geschlech- terspezifische soziale Risiken nach Scheidung: die ungleichen Erwerbsbiografien von Männern und Frauen und die gleichstellungsrechtlichen Folgen des Scheidungsrechts.

source: https://doi.org/10.24451/arbor.9213 | downloaded: 14.2.2022

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Weshalb führen Scheidungen in die Sozialhilfe?

Fällt bei finanzschwachen Familien eine Einkommensquelle weg oder kommen unvorhergesehene Ausgaben hinzu, ist der Gang zum Sozialdienst oft der einzige Ausweg. Mit den direkten Kosten ei- ner Scheidung – wie z.B. Verhandlungs- und Umzugskosten – und den gestiegenen Kosten für den Lebensbedarf, die nach einer Haushaltstrennung anfallen, birgt eine Scheidung verschiedene Risi- ken. Oft kann der finanzielle Bedarf aller Beteiligten nicht mehr gedeckt werden und es entsteht ein

„Manko“.

Weshalb liegt das Manko häufig bei der Frau?

Ungleiche Erwerbskarrieren

Verheiratete Frauen verdienen meist deutlich weniger als ihre Ehemänner. Mit der Eheschliessung geht das mittlere Einkommen von Frauen zurück und dasjenige von Männern steigt weiter. Diese Einkommenskluft zieht sich bis zum Scheidungszeitpunkt fort. Zudem gerät der Einkommenszu- wachs, den viele Frauen vor einer Scheidung erwirtschaften, nach der Trennung ins Stocken. Dies kann damit erklärt werden, dass die Kinder nach Familientrennungen meistens bei der Mutter leben und die zeitlichen Einschränkungen eine Ausweitung des Arbeitspensums erschweren. So liegt auch das Manko zunächst bei ihnen.

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Monatliche Medianeinkommen von Männern und Frauen mit mindestens einem gemeinsamen Kind vor und nach der Eheschliessung | Quelle: Individualkonten AHV, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen; Berechnungen BFH.

Monatliche Medianeinkommen von Männern und Frauen mit mindestens einem gemeinsamen Kind vor und nach der Ehescheidung | Quelle: Individualkonten AHV, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen; Berechnungen BFH.

Die Scheidungsrechtspraxis

Das System nachehelicher Unterstützungen sollte hier einen Ausgleich schaffen. Bei der Festlegung der Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen für Kinder oder Erwachsene stellt sich dabei die Frage nach der „Leistungsfähigkeit“ des besser verdienenden Ehepartners. Im Falle von lang andauernden Ehen, in welchen sich Frauen auf Haus- und Erziehungsarbeit konzentrierten und Ehemänner ein ausreichendes Einkommen erzielen, sorgt das Gesetz dafür, dass der Mann der Frau Alimente be- zahlt und diese dadurch vor Armut geschützt ist.

Bei einkommensschwachen Familien, bei denen der Mann auch nach der Scheidung ein geringes Einkommen erzielt, ist dies jedoch seltener der Fall. Obwohl durch das Gesetz nicht geregelt, hat sich die Rechtspraxis durchgesetzt, unterhaltspflichtige Ehepartner höchstens zu Unterhaltszahlun- gen zu verpflichten, die ihnen ein existenzsicherndes Einkommen übrig lassen. Dies hat bei der übli- chen, traditionellen Arbeitsteilung zur Folge, dass die Lücke zwischen Einkommen und Ausgaben bei der Frau bestehen bleibt. Frauen aus einkommensschwächeren Familien beantragen nach einer Scheidung deshalb deutlich häufiger neu Sozialhilfe als ihre Männer.

Konflikt zum Gleichbehandlungsgrundsatz

Während nun aber beide Ehepartner vom Rückzug der Frau aus dem Arbeitsmarkt – in Form von Haus- und Erziehungsarbeit – profitieren, trägt die Frau das damit verbundene finanzielle Risiko oft alleine. Dies steht im Widerspruch zu einem Rechtssystem, das auf Gleichbehandlung ausgerichtet ist. Dank den Berechnungen des BFH-Zentrums Soziale Sicherheit können die Auswirkungen dieser Rechtspraxis nun erstmals beziffert werden. So liegt das Risiko, erstmals Sozialhilfe beantragen zu müssen, für Frauen im Vergleich zu den Männern um bis zu 334% höher.

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Bis heute hat die nationale Rechtspraxis auf diesen Widerspruch keine befriedigende Lösung bereit.

Das Bundesgericht hält fest, dass das in der Bundesverfassung verankerte Verbot der Geschlechter- diskriminierung hier nicht im Vordergrund stehe. Dies aufgrund der Befürchtung, dass durch das Eingreifen der Richter in das Existenzminimum von potenziell Unterhaltspflichtigen mehr Geschie- dene von der Sozialhilfe abhängig würden. Jedoch zementiert diese Praxis die negativen Folgen für geschiedene Mütter, deren soziale Teilhabe durch die finanziellen Lasten erschwert werden.

Kontakte

Robert Fluder, Dozent, Fachbereich Soziale Arbeit

Dorian Kessler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Fachbereich Soziale Arbeit

Barbara Zimmermann, Assistentin, Institut für Soziologie, Universität Bern

Literatur und weiterführende Links

Aassve, Arnstein. 2009. Marital disruption and economic well-being: poverty, income and lifestyle deprivation.

In Hans-Jürgen Andress und Dina Hummelsheim. When Marriage Ends: Economic and Social Consequences of Partnership Dissolution. Cheltenham: Edward Elgar Publishing.

Bröckel, Miriam und Hans-Jürgen Andress. 2015. The Economic Consequences of Divorce in Germany: What Has Changed since the Turn of the Millennium? Comparative Population Studies 40,5.

• Fluder, Robert, Thomas Graf, Rosmarie Ruder und Renate Salzgeber. 2009. Quantifizierung der Übergänge zwischen Systemen der sozialen Sicherheit (IV, ALV und Sozialhilfe). Bern: Bundesamt für Sozialversicherungen.

Fluder, Robert; Fritschi, Tobias & Salzgeber, Renate (2011): Verlaufstypen und Risikoprofile von arbeitslosen Personen, in: Die Volkswirtschaft, Das Magazin für Wirtschaftspolitik 9-2011

Freivogel, Elisabeth. 2007. Nachehelicher Unterhalt, Verwandtenunterstützung Und Sozialhilfe – wenn das Familieneinkommen nach Trennung oder Scheidung nicht für zwei Haushalte ausreicht – Rechtsprechung und Änderungsbedarf bei Mankofällen. FamPra.ch, (8), S. 497-525.

Hausammann, Christina, Irene Grohsmann und Josefin de Pietro. 2014. Die Regelung des Unterhalts nach Trennung oder Scheidung im Mangelfall – Hinweise aus menschenrechtlicher Sicht. Bern: Bundesamt für Justiz.

Widmer, Eric, Gilbert Ritschard. 2009. The de-standardization of the life course: Are men and women equal?

Advances of Life Course Research 14 (1). 29-39.

STICHWORTE

DATENVISUALISIERUNGEN FORSCHUNGSRESULTATE FRAUEN RECHTSPRAXIS SCHEIDUNG SOZIALHILFE

Referenzen

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