und Tropentauglichkeitsuntersu- chungen Stellung genommen, sich zur Ausstattung von Krankenhäusern mit nichtärztlichem Personal sowie zu Fragen der psychosozialen Be- treuung von AIDS-Kranken geäu- ßert und nach eingehender Diskus- sion ein ausführliches Votum im Hinblick auf die Zusammenhänge von AIDS und Drogen abgegeben.
Ein weiteres Votum galt der Einwil- ligung bei HIV-Diagnostik im Rah- men ärztlicher Behandlung.
• In seiner Sitzung vom 10.
März 1988 verabschiedete der Beirat eine Entschließung zu ambulanter Behandlung von AIDS-Kranken und Kassenarztrecht. Besonderen Raum nahm auf dieser Veranstaltung ein Bericht von Dr. J. Mann, Direktor des AIDS-Programms der Welt- gesundheitsorganisation (WHO), Genf, zur globalen AIDS/HIV-Si- tuation mit eingehender Aussprache dazu ein.
Diesem internationalen Über- blick war im Dezember vergangenen
Jahres ein entsprechender Arbeits- kontakt mit Dr. W. Dowdle, dem zuständigen Abteilungsleiter der Centers for Disease Control, Atlan- ta/USA, vorausgegangen.
• Auf seiner jüngsten Sitzung am 21. September 1988 in Berlin schließlich beschäftigte sich der Na- tionale AIDS-Beirat erneut mit dem Thema HIV-Testung von medizini- schem Personal und Arbeitsplatzbe- werbern im medizinischen Bereich.
Hierzu wurde ein Entschluß gefaßt, der das diesbezügliche NAB-Votum vom 5. März 1987 bestätigt. Anlaß der erneuten Stellungnahme war die Veröffentlichung der „Gemeinsa- men Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur HIV-Infektion" , die teilweise von den entsprechenden Voten des Beirates abweichende Aussagen ent- halten.
Bereits im Mai dieses Jahres war eine Ausschuß-Sitzung, an der ne- ben Vertretern von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern auch Repräsen- tanten der Kirchen teilnahmen, aus- schließlich dem Problem der Diskri- minierung und Ausgrenzung HIV- Infizierter und AIDS-Kranker ge- widmet gewesen.
In ihrem Verlauf fand eine An- hörung von Betroffenen beziehungs- weise deren Vertretern statt. Es wurde erwartet, daß der Nationale AIDS-Beirat in seiner nächsten Sit- zung (30. November 1988) ein Vo- tum verabschieden werde, das im unmittelbaren Zusammenhang mit dem AIDS-Welttag der WHO am 1.
Dezember 1988 seine besondere Be- deutung erhält.
Anschrift des Verfassers:
Dr. Falk Oesterheld, Referatsleiter
im Koordinierungsstab AIDS des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Kennedyallee 105-107
5300 Bonn 2 (Bad Godesberg)
Novelle zum Heilberufsgesetz tritt in Kraft
Mit den Stimmen der SPD- Mehrheit und gegen das Votum der Abgeordneten von CDU und FDP ist der Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes NRW am 10.
November 1988 im Düsseldorfer Landtag in der abschließenden Le- sung beschlossen worden.
Die Änderungen
betreffen sechs Punkte:
> die Umsetzung der EG- Richtlinien Ärzte/Zahnärzte/Tier- ärzte zur Förderung der Freizügig- keit in der Niederlassung durch ge- genseitige Anerkennung der Prüfun- gen (Grundsatz: Inländerbehand- lung);
> Neuregelung der Anmelde- pflicht durch exakte Personalanga- ben, Angaben über Art und Dauer der heilberuflichen Tätigkeiten,
ebenso der Tätigkeiten bei der Bun- deswehr, im Zivilschutz, im Kata- strophenschutz und bei anerkannten Hilfsorganisationen; Angabe der Zahl der Mitarbeiter, wenn eine selbständige ärztliche Tätigkeit aus- geübt wird; ferner Angaben über Staatsexamen, Approbation oder Berufsausübungserlaubnis oder vor- liegender Arbeitsgenehmigung. Au- ßerdem sind in- und ausländische akademische Grade der Kammer mitzuteilen, ebenso wie Weiterbil- dungsanerkennungen (auch Teilge- bietsbezeichnungen);
> Änderung des Wahlrechts durch die Einführung einer Quoten- regelung (Frauenwahl, angelehnt an SPD-Parteirecht) und die Möglich- keit, „Fraktionen" zu bilden;
> Erweiterung des Pflichten- kataloges der Heilberufskammern, die künftig auf Verlangen der Auf- sichtsbehörde Stellungnahmen abzu-
geben, für Behörden Fachgutachten zu erstatten und Sachverständige zur Erstattung von Fachgutachten zu be- nennen, einen ärztlichen und zahn- ärztlichen Notfalldienst in der ge- samten sprechstundenfreien Zeit si- cherzustellen und die Qualitätssiche- rung im Gesundheitswesen und die berufliche Fortbildung der Kammer- angehörigen zu fördern haben;
> Gesetzliche Regelung der Weiterbildung für Apotheker und Ergänzung einer Gebietsbezeich- nung „Öffentliches Gesundheitswe- sen" bei der Ablegung einer ent- sprechenden Weiterbildung und Prüfung sowie „statusbildende Nor- men" der Weiterbildung und
> Erweiterung des Bußgeld- rahmens von bisher 10 000 auf 100 000 DM bei berufsgerichtlichen Verfahren und Erhöhung der Geld- bußen von 500 auf 5000 DM im Buß- geldverfahren.
Das neue Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen tritt am Ta- ge nach der
Verkündung in Kraft
(vgl. hierzu auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 41/1988;
Heft 44/1988). DP/EB Dt. Ärztebl. 85, Heft 48, 1. Dezember 1988 (43) A-3429