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Die Verpflichtung zum Ausbildungsunterhalt im Eltern-Kind-Verhältnis

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Academic year: 2022

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Die Verpflichtung zum Ausbildungsunterhalt im

Eltern-Kind-Verhältnis

PETER LANG

Europäischer Verlag der Wissenschaften

(2)

Gliederung

Einleitung 1

I. Der Funktionswandel vom standesgemäßen zum angemessenen Ausbildungsunterhalt 5

1. Historische Entwicklung bis zur Schaffung des BGB 5 2. Der standesgemäße Unterhalt nach § 1610II im BGB von 1896 8 3. Der angemessene Unterhalt gem. § 1610 II 11

a) Neufassung des § 1610II durch Art. 1 Nr. 6a VolljkG vom

31.7.1974 11 b) Funktion des Anspruchs gem. § 161011 13 c) Anspruchsberechtigte und Anspruchsverpflichtete 15

II. § 1610 II als Anknüpfungspunkt des Ausbildungsunterhalts

im BGB 18 1. „Beruf im Sinne des § 1610II 18 2. „Vorbildung" im Sinne des §1610II 20 3. „Angemessenheit" im Sinne des § 161011 21 a) Kriterien einer angemessenen Ausbildung 22 aa) Neigung 22 bb) Eignung 23 cc) Prognose und Prognoserisiko 26 dd) Besonderheiten bei künstlerischen, musischen oder

sportlichen Ausbildungen 30 ee) Berücksichtigung des Leistungswillens 31 ff) Berücksichtigung von Arbeitsmarktchancen 31 b) Grenze der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern 33

aa) Ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter dem Kriterium der Angemessenheit des § 1610II zu berücksichtigen ? 33 bb) Anwendbarkeit der Grenzen des § 16031, II auf den

Anspruch auf Ausbildungsunterhalt 38 aaa) Nichtanwendung des § 1603II auf Ausbildungsunter-

haltsansprüche 38

(3)

bbb) Abmilderung der Anwendung des § 1603 II durch eine Bedürfnisabwägung 39 ccc) Anwendung des § 1603 II, aber Schaffung eines eigen-

ständigen Ausbildungsselbstbehalts für § 1603 I 41 ddd) Schrankenlose Anwendung des § 16031 und II 41 eee) Eigene Stellungnahme 43 (1) Anwendung des § 1603 II 43 (2) Anwendung des § 16031 44

III. Obliegenheiten und Pflichten des Auszubildenden aufgrund des unterhaltsrechtlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses 47 1. Obliegenheit zur zielstrebigen Ausbildung 48 2. Informations- und Kontrollrechte der Eltern 49 3. Besondere Bedeutung des Informationsrechtes der Eltern hinsicht-

lich einer angestrebten Weiterbildung des Kindes 52 4. Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern 54 5. Auskunftsanspruch gem. § 1605 I 56

IV. Inhalt und Grenzen des Ausbildungsanspruchs gem. § 1610 II 57 1. Orientierungsphase 57 2. Parkstudium 60 3. Ausbildungsdauer 61 a) Mindeststudienzeit als maßgebende Ausbildungsdauer 62 b) Durchschnittliche Studiendauer als maßgebende Ausbildungs-

dauer 62 c) Keine Ausrichtung an starren Regelzeiten 63 d) Regelstudienzeit als maßgebende Ausbildungsdauer 64 e) Eigene Darstellung 66 4. Promotion 67 a) Grundsatz 67 b) Berufsziel Hochschullehrer 68 c) Oberdurchschnittliche Begabung des Studenten 69 d) Nachteil des Nichtpromovierten im beruflichen Wettbewerb 70 5. Altersgrenze 72

(4)

Gliederung

6. Wehrpflicht, Zivildienst und soziales Jahr 76 a) Wehrpflicht, Zivildienst oder soziales Jahr als angemessene

Vorbildung zu einem Beruf 76 b) Unterhaltspflicht der Eltern während dieser Zeit 77 7. Ausbildungswechsel/Studienwechsel 79 a) Zulässiger Grund für einen Ausbildungswechsel 80 aa) Fehlende Eignung 81 bb) Fehlende Neigung 82 cc) Verschlechterung der Arbeitsmarktchancen 85 dd) Grundsätze, nach denen sich die Finanzierung einer

Zweitausbildung beurteilt 86 ee) Unzulässige Gründe 87 b) Zeitpunkt des Ausbildungswechsels 88 c) Pflichten des Kindes gem. § 1618 a bei einem Ausbildungs-

wechsel 89 d) Wiederholter Ausbildungswechsel 90 e) Anforderungen an die neue Ausbildung 90 8. Anspruch auf Unterhalt für eine andere oder weitere Ausbildung

nach Abschluss der früheren Ausbildung 91 a) Einleitung 91 b) Zweitausbildung 93

aa) Überblick über die Entwicklung bis zur 1. Grundsatzent-

scheidung des BGH 1977 93 bb) Gegenwärtiger Stand von Rechtsprechung und Literatur 95 aaa) Grundsatz 95 bbb) Ausnahmen 97 (1) Notwendigkeit eines Berufswechsels 97 (2) Drängen in eine unbefriedigende Ausbildung 98 (3) Deutliche Fehleinschätzung der Begabung des

Kindes 100 (4) Weiterbildung 104 (5) Einzelentscheidungen 104 cc) Kritik 105 dd) Eigene Stellungnahme 107

(5)

c) Weiterbildung 111 aa) Grundsätze 111 bb) Abitur-Lehre-Studium-Fälle 113 aaa) Grundsatzentscheidung des BGH aus dem Jahre 1989 113 bbb) Übernahme und Fortentwicklung dieser Grundsätze

durch Rechtsprechung und Literatur 115 (1) Zeitlicher Zusammenhang 115 (2) Sachlicher Zusammenhang 117 (3) Wirtschaftliche Zumutbarkeit 118 ccc) Kritik 120

(1) Kritik an der Begründung des BGH für die Änder- ung seiner Rechtsprechung 120 (2) Kritik an dem Kriterium des zeitlichen Zusammen-

hangs 124 (3) Kritik an dem Kriterium des sachlichen Zusammen-

hangs 125 ddd) Eigene Stellungnahme 128 cc) Übertragung auf andere Fälle 133

V. Bedürftigkeit des Auszubildenden 139 1. Anrechenbares Vermögen 140 2. Ausbildungsvergütung 141 3. Ausbildungsfremde Tätigkeiten 144 a) Nebenerwerb eines Schülers 144 b) Nebenerwerb eines Studenten 146 4. Leistungen Dritter zur Ausbildungsförderung 150

VI. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gem. § 1603 155

VII. Maß des Unterhalts gem. § 16101 161 1. Grundsatz 161 2. Lebensstellung des Bedürftigen 161 a) Lebensstellung eines minderjährigen Kindes in der Ausbildung 161 b) Lebensstellung eines volljährigen Kindes in der Ausbildung 162

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Gliederung XIII

3. Zu befriedigender Bedarf 165 a) Bedarf des auszubildenden Kindes, ausgedrückt

durch Bedarfsrichtwerte 165 aa) Minderjähriges Kind in der Ausbildung 166 bb) Volljähriges Kind in der Ausbildung 168 b) Gegenständlicher Bedarf, ausgedrückt durch die einzelnen

Bedürfnisse des auszubildenden Kindes 170 aa) Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit 171 bb) Kosten für Nachhilfe/Repetitor 172 cc) Besuch einer Privatschule/privaten Hochschule 174 dd) Internatsunterbringung 175 ee) Kosten für eigene Wohnung 176 ff) Klassen- und Studienreisen sowie Auslandsaufenthalte 177

VIII. Art der Unterhaltsgewährung 180 1. Anwendungsbereich und Zweck des elterlichen Bestimmungs-

rechtes nach § 1612II 180 2. Ausübung des Bestimmungsrechtes 184 3. Inhalt und Wirksamkeit der Unterhaltsbestimmung 187 4. Änderung der Bestimmung durch das Familiengericht nach

§ 1612 II 2 189

Schlussbetrachtung 1 9 2

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