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Verpflichtung des Bauherrn gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB

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Landratsamt

Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim - Untere Bauaufsichtsbehörde -

Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a. d. Aisch

Verpflichtung des Bauherrn gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB

Antragsteller/Bauherr

Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Vorhaben

Genaue Bezeichnung des Vorhabens

Baugrundstück

Gemarkung Flur-Nr.

Gemeinde Straße, Hausnummer

Verwaltungsgemeinschaft Gemeindeteil

Entwurfsverfasser

Name Vorname Telefon (mit Vorwahl)

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 (neben weiteren Voraussetzungen) von der Abgabe der nachfolgenden Verpflichtungserklärung abhängig:

Hiermit verpflichte ich mich gem. § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen.

Bei einer nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 zulässigen Nutzungsänderung ist die Rückbauverpflichtung zu übernehmen.

Die Rückbauverpflichtung entfällt bei einer nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 oder § 35 Abs. 2 BauGB zulässigen Nutzungs- änderung.

Ort, Datum Unterschrift Bauherr

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