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Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Parlamentarischer Vorstoss 2014-161

> Landrat / Parlam ent || Geschäfte des Landrats

Titel: Parlamentarische Initiative von Jürg Wiedemann: Verzicht auf kostentreibende Sammelfächer

Autor/in: Jürg Wiedemann

Mitunterzeichnet von: Claudio Botti, Elisabeth Augstburger, Michael Herrmann, Paul Wenger, Regina Werthmüller, Marie-Therese Müller, Monica Gschwind, Martin Geiser, Urs-Peter Moos, Daniel Altermatt, Marco Born, Sabrina Corvini- Mohn, Caroline Mall, Peter H. Müller, Marc Bürgi

Eingereicht am: 8. Mai 2014

Bemerkungen: --

Verlauf dieses Geschäfts

Der Lehrplan 21 und die neue Stundentafel, die auf der Sekundarstufe ab Schuljahr 2016/17 eingeführt werden sollen, sind eng miteinander verknüpft. Beide werden in breiten Kreisen heftig kritisiert: Die vorgeschlagenen Veränderungen mit einer vollkommen neuen Philosophie, sowie der Zusammenführung von zahlreichen Einzelfächern in Sammelfächer, sind grundsätzlich und ein- schneidend.

Insbesondere führt die Zusammenführung der Einzelfächer Geschichte, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Hauswirtschaft in die Sammelfächer "Natur und Technik", "Räume, Zeiten, Gesell- schaften", "Wirtschaft, Arbeit, Haushalt" zu einer Marginalisierung dieser Fächer und löst u.a. durch die notwendige Weiterbildung der Lehrpersonen Folgekosten im Millionenbereich aus. Deshalb muss hier der Landrat mitreden können.

Zwölf Parlamentarier haben die Parlamentarische Initiative "2014-055 vom 30. Januar 2014:

Einführung Lehrplan 21" eingereicht, welche die Einführung des Lehrplans 21 betrifft. Auch die zweite Frage der Sammelfächer sollte vom Landrat aufgrund der hohen Folgekosten im Millionen- bereich diskutiert und entschieden werden.

Mit der Parlamentarischen Initiative beantragen wir das Bildungsgesetz SGS 640 vom 6. Juni 2002 wie folgt zu ergänzen:

§ 6, Abs 3

An den Sekundarschulen werden die Fächer Geschichte, Geographie, Physik, Biologie, Chemie, Haus-wirtschaft und Wirtschaft als Einzelfächer unterrichtet und benotet.

§ 113, Abs. 2

§ 6, Abs. 3 tritt nach Vorliegen der Voraussetzungen für dessen Inkraftsetzung im darauf folgenden Schuljahr in Kraft.

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