• Keine Ergebnisse gefunden

Durchführung von Abstinenzkontrollen angesichts erhöhter Infektionsgefahr durch COVID-19 Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. sowie des Ständigen Arbeitskreises Beurt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Durchführung von Abstinenzkontrollen angesichts erhöhter Infektionsgefahr durch COVID-19 Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. sowie des Ständigen Arbeitskreises Beurt"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Durchführung von Abstinenzkontrollen angesichts erhöhter Infektionsgefahr durch COVID-19

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. sowie des Ständigen

Arbeitskreises Beurteilungskriterien - StAB

Die Durchführung von Abstinenzkontrollen durch Urinanalysen sehen als

wesentliches Element die kurzfristige und nicht vom Betroffenen beeinflussbare Einbestellung durch die untersuchende Stelle vor. Dies ist im Kriterium CTU 1 in Indikator 13 geregelt, wo auch hinsichtlich der nicht zu akzeptierenden

Entschuldigungsgründe im zugehörigen Kontraindikator (6) ausgeführt wird:

(6) Entschuldigungsgründe für ein Nichterscheinen (akute Erkrankung, auswärtige oder kurzfristig anberaumte berufliche Tätigkeit etc.) werden nicht glaubhaft attestiert. Bei einer Erkrankung wird aus dem Attest nicht ersichtlich, dass auch ein Erscheinen zu einer Probenabgabe unmöglich oder erheblich erschwert war; bei arbeitsbedingter Verhinderung wird nicht nachvollziehbar dargelegt, dass ein Erscheinen vor oder nach der Tätigkeit nicht doch möglich war.

Hierzu ist klarzustellen, dass die Anforderung, wonach „ein Erscheinen zu einer

Probenabgabe unmöglich oder erheblich erschwert war“ auch bei Personen erfüllt ist, von denen akut ein erhöhtes Infektionsrisiko für COVID-19 ausgeht (Nachweis der Infektion bzw. enger persönlicher Kontakt zu einer infizierten Person mit ärztlich angewiesener persönlicher Quarantäne), auch wenn die Symptomatik noch nicht ausgeprägt ist und damit ein Erscheinen noch grundsätzlich möglich wäre. Hierüber ist eine nachvollziehbare Bestätigung beizubringen. Rein prophylaktische

Vorsichtsmaßnahmen sind davon jedoch nicht betroffen.

Grundsätzlich sei darauf hingewiesen, dass im Fall eines nicht belegbaren aber nachvollziehbar begründeten Fernbleibens das Programm dann nicht abgebrochen werden muss, wenn für den Zeitraum der geplanten Urinkontrolle Konsumfreiheit durch eine Haaranalyse (unbehandeltes Kopfhaar, kopfhautnah entnommen ca. 2-3 Wochen nach geplantem Überprüfungstag und mit einer Länge von mind. 1 cm) hinreichend belegt werden kann. Im Rahmen eines Abschlussberichtes sind die

(2)

Zeiten, die durch Urinkontrollen bzw. Haaranalysen belegt werden sollen, nachvollziehbar darzulegen.

Bei der Durchführung der Urinabgaben und Haarentnahmen ist verstärkt und

konsequent auf die ohnehin erforderlichen allgemeinen Hygienemaßnahmen (s.u.) zu achten. Da der Infektionsweg vorrangig über Tröpfcheninfektion geht, sind das

Einhalten eines Abstands von ca. 1,5 m zum Klienten und das Vermeiden von Körperkontakt und Anhusten/Anniesen die wichtigsten Vorsichtsmaßnahmen.

Die Durchführung von geplanten Haaranalysen kann bei vorliegender Infektion und Ansteckungsgefahr (z.B. auch mit Influenzaviren) ohne Verlust der Aussagekraft problemlos um 2 Wochen verschoben werden. Sollte die Notwendigkeit einer

Haarprobe bestehen, sollte die Annäherung des Probennehmers von dorsal erfolgen, das Tragen von Schutzmaske und Handschuhen ist anzuraten.

Bei der Urinprobennahme sind Einmalhandschuhe zu tragen, bis der Probenbecher entsorgt und das Probenmaterial in der Transporttüte verstaut ist.

Zum Schutz der Klienten sind übervolle Warteräume zu vermeiden. Empfohlen wird eine zeitlich gestreckte Einbestellung und ggf. die Möglichkeit, außerhalb der

Untersuchungsräume zu warten, bis „man dran ist“, was per Anruf aufs Handy mitgeteilt werden kann.

Sichtbar infizierte Klienten mit akuten Erkältungssymptomen sollten sicherheitshalber nicht untersucht und gleich nach Hause geschickt werden. Dies ist zu dokumentieren und wie ein entschuldigtes Fernbleiben zu werten.

Prof. M. Graw Prof. F. Mußhoff Prof. W. Fastenmeier J. Brenner-Hartmann Präsident DGVM Vizepräsident DGVM Präsident DGVP Federführender StAB

Information zu allgemeinen Hygienemaßnahmen

Es wird dringend empfohlen, sich an die üblichen Hygienemaßnahmen zu halten, die auch vor einer Influenza-Infektion schützen:

- Verzichten Sie darauf, sich die Hände zu geben.

- Halten Sie eine gute Händehygiene ein und waschen Sie die Hände mit ausreichend Seife und Wasser.

- Halten Sie die Husten-/Niesetikette ein (Armbeuge statt Hand).

- Verwenden Sie Taschentücher nur einmal und entsorgen Sie sie sicher.

- Halten Sie 1 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen und vermeiden Sie insbesondere engen Kontakt mit Personen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind.

(https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin e. Eine Katastrophe ist ein außerge- wöhnliches Schadensereignis, das Leben und Gesundheit einer großen Anzahl von

Ist der Klient den Empfehlungen gefolgt und hat ab Stichtag der Information über die vorübergehende Schließung der Entnahmestelle keine weitere Haarbehandlung (z.B. Coloration

Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin. Oktober

1 Universität Leipzig, Klinik und Poliklinik für Urologie, Leipzig, Germany; 2 Universität Leipzig, Zentrum für Klinische Studien, Leipzig, Germany; 3 Universität Leipzig, Institut

ungeeignet [97–102]. • Spirulina und andere Produkte mit Cyanobakterien, die als natürliche Vitamin-B 12 -Quelle für sich vegan ernährende Personen ausgelobt werden, enthalten

Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den gemeinnützigen Verein „Soziale Hilfe Darmstadt e.V.“ in Darmstadt, der es unmittelbar und ausschließlich für

Die Annahme wird auch der Tatsache nicht gerecht, dass Zeitschriften- und Ta- geszeitungsverlage längst nicht mehr Herausgeber nur gedruckter Medien sind.. Online sind sowohl

Die Ergebnisse bestätigen die bisherige Arbeit der Alzheimer Gesellschaft Münster in vollem Maße: Unter anderem „Unter- stützung im Alltag organisieren“, „Sprach- rohr sein